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Anlage, Aktien & VermögenRiester-Rente

Vermögensbildung 10 - Riester-Rente 3: Eigenleistung

Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im zehnten Teil geht es um die Eigenleistung bei der Riester-Rente.

Vermögensstruktur: Geld, Aktien, Anleihen, Gold

Mindesteigenbeitrag
Die volle Zulage bekommt nur, wer mindestens einen bestimmten Beitrag in den eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlt (Mindesteigenbeitrag). Der Mindesteigenbeitrag wird immer anhand der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres berechnet. Das gilt auch, wenn die aktuellen Einnahmen erheblich niedriger sind, z.B. bei Arbeitslosigkeit. Sie müssen dann trotzdem den Mindesteigenbeitrag unter Berücksichtigung der höheren Einnahmen leisten. Im umgekehrten Fall, wenn die Einnahmen höher sind als im Vorjahr, wird dementsprechend der Mindesteigenbeitrag anhand der niedrigeren Einnahmen des Vorjahres berechnet. Der Mindesteigenbeitrag ist ein Prozentsatz der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen und beträgt

dieser Einnahmen im vorangegangenen Kalenderjahr abzüglich (!) der Zulagen. Die Einnahmen werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2002: 54.000 Euro) berücksichtigt. In den meisten Fällen ist das auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesene Bruttogehalt der anzusetzende Betrag.

Beispiel: Mindesteigenbeitrag bei Alleinerziehenden

Gehören beide Ehegatten zum geförderten Personenkreis, rechnet jeder für sich seinen Mindesteigenbeitrag aus. Die Einnahmen des anderen Ehegatten spielen dabei keine Rolle.

Höchstbetrag
Der Mindesteigenbeitrag ist auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt. Mehr als den entsprechenden Höchstbetrag braucht man nicht zu sparen, um die volle Zulage zu bekommen, auch wenn der ermittelte Mindesteigenbeitrag höher sein sollte. Man kann natürlich freiwillig mehr sparen. Für die Beiträge, die über dem jeweiligen Höchstbetrag liegen, gibt es jedoch keine weitere Förderung. Der Höchstbetrag beträgt

abzüglich (!) der Zulagen. Das bedeutet: Bei rentenversicherungspflichtigen Einnahmen über 52.500 Euro greift immer der Höchstbetrag. Das mag für nahezu alle Berufsstarter heute utopisch klingen, diese Summe ist aber gerade bei gut qualifizierten Akademikern oft schon nach wenigen Berufsjahren überschritten.

Beispiel: Höchstbetrag der eigenen Sparleistung

Sockelbetrag
Neben dem Höchstbetrag gibt es als untere Grenze des Mindesteigenbeitrags den Sockelbetrag. Der Sockelbetrag muss immer gezahlt werden, auch wenn der ermittelte Mindesteigenbeitrag niedriger sein sollte. Damit soll vermieden werden, dass die gesamte Sparleistung auf dem Altersvorsorgevertrag vom Staat erbracht wird. Der Sockelbeitrag spielt z.B. dann eine Rolle, wenn man im Vorjahr zwar rentenversicherungspflichtig war, aber keine oder nur geringe Einnahmen hatte (z.B. Mütter oder Väter während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit). Die Höhe des Sockelbetrags ist abhängig von der Anzahl der Kinderzulagen, die man erhält.

Sockelbeträge bei der »Riester-Rente«

 

 

Kinder-zulagen
Sockelbetrag
2002 bis 2004
Sockelbetrag
ab 2005
0
45 Euro
90 Euro
1
38 Euro
75 Euro
2 u. mehr
30 Euro
60 Euro


Beispiele: Sockelbeträge bei der »Riester-Rente«

 

 


Weitere Details


Hinweis
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den
der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
www.startertipps.de