Vermögensbildung 12 - Riester-Rente 5: Zusammenfassung
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind.
Prüfpunkte 1 und 2
Die wesentlichen Bestimmungen zur Riester-Rente sind hier noch einmal zusammengefasst. Außerdem findet ihr Hinweise zur Überprüfung eurer persönlichen Situation, die euch eine Entscheidung erleichtern sollen.
- Abschluss noch in diesem Jahr: Die Förderung begann im Jahr 2002. Wer 2002 keinen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, erhält natürlich auch für 2002 keine Zulage mehr. Wer noch für 2003 einen Abschluss in Betracht zieht, hat noch bis zum Jahresende Zeit. Denn die Zulage wird für alle im Laufe des Jahres 2003 abgeschlossenen Verträge rückwirkend zum 1.1.2003 gewährt.
- Förderung auch für ältere Vorsorgeverträge: Wer schon vor dem 1.1.2002 einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat, kann trotzdem gefördert werden, wenn er ggf. nach einer Vertragsumstellung die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt. Eventuell können aber im Rahmen der Vertragsumstellung neue Abschluss- und Vertriebskosten entstehen.
Prüfpunkte 3 bis 5
- Förderung für bis zu zwei Verträge möglich: Wer mehrere Altersvorsorgeverträge abgeschlossen hat, erhält maximal zwei davon gefördert. Die Förderung wird dann auf die beiden Verträge verteilt.
- Keine Rister-Förderung bei Inanspruchnahme der VL-Förderung: Altersvorsorgebeiträge werden nicht gefördert, wenn man im gleichen Jahr hierfür schon die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die Wohnungsbauprämie (z.B. für Bausparbeiträge) oder den »normalen« Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG für Vorsorgeaufwendungen in Anspruch genommen hat.
- Anbieterwechsel: Man kann von einem Anbieter zu einem anderen oder innerhalb eines Anbieters zu einem anderen Produkt wechseln und dabei das bis dahin gebildete Kapital »mitnehmen«. Es muss allerdings wieder in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag investiert werden. Ein solcher Wechsel kann aber mit hohen Gebühren verbunden sein! Man sollte deshalb auf diesen Punkt des Vertrags besonderes Augenmerk legen.
- Ansteigen der Beiträge: Zu Beginn der Vertragslaufzeit zahlt man nur geringe eigene Beiträge in den Altersvorsorgevertrag ein. Bis zum Jahr 2008 steigen diese Beiträge jedoch kontinuierlich auf das Vierfache an. Ein allein stehender Angestellter ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro muss im Jahr 2008 1.446 Euro zahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Man sollte deshalb prüfen, ob der finanzielle Spielraum diese Beitragssteigerungen verkraftet. Man riskiert eine Kürzung der Zulage, wenn man seine eigenen Beiträge nicht mehr in der erforderlichen Höhe leisten kann.
Prüfpunkte 6 bis 9
- Altervorsorge-Eigenheimbetrag: Aus den Altersvorsorgeverträgen lässt sich auch Geld zur Eigenheimfinanzierung zinsfrei entnehmen (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag). Damit werden die Kosten einer Immobilienfinanzierung verringert, da Schuldzinsen für eine sonst benötigte zusätzliche Fremdfinanzierung gespart werden. Man muss mindestens 10.000 Euro, darf aber höchstens 50.000 Euro entnehmen. Eine Entnahme ist jedoch erst möglich, wenn das Geld auf dem Altersvorsorgevertrag vorhanden ist. Das entnommene Kapital muss ab dem übernächsten Jahr nach der Entnahme in monatlich gleich bleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs zurückgezahlt werden.
- »Schädliche Verwendung«: Das angesparte Kapital auf dem Altersvorsorgevertrag (Altersvorsorgevermögen) dient der »Verstärkung« der Rente. Deshalb kann man damit nicht machen, was man will. Bei einem Verstoß gegen diese Beschränkungen (z.B. Auszahlung des Kapitals in einer Summe oder Wegzug ins Ausland als »Mallorca-Rentner«) spricht man von »schädlicher Verwendung« des Altersvorsorgevermögens. In diesem Fall müssen alle Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) und etwaige Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug zurückgezahlt werden. Bei einer Auszahlung muss das ausgezahlte Kapital (abzgl. Eigenbeiträge und Zulagen) als »sonstige Einkünfte« voll versteuert werden.
- Besteuerung: In der Auszahlungsphase werden die Rentenzahlungen aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag in vollem Umfang als »sonstige Einkünfte« besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Dies gilt aber nur, soweit die Auszahlungen auf geförderten Beiträgen beruhen. Die nachgelagerte Besteuerung gilt also nicht für ungefördertes Kapital (z.B. Einzahlungen auf den Vertrag ohne Sonderausgabenabzug, Einzahlungen oberhalb des Mindesteigenbeitrags, Kapital aus der Zeit vor der Umwandlung des Vertrags). Dieses wird wie bisher nur mit einem bestimmten Prozentsatz (sog. »Ertragsanteil«) besteuert.
Resümee
Die Vorteilhaftigkeit von »Riester-Produkten« ist völlig ungewiss. Ob sich ein geförderter Altersvorsorgevertrag lohnt oder ob der Abschluss eines ungeförderten Altersvorsorgevertrags günstiger ist, ist u.a. abhängig von der nachgelagerten Besteuerung und lässt sich heute kaum vorhersagen. Die bisherige Besteuerung der gesetzlichen Renten wurde vom Bundesverfassungsgericht verworfen und muss bis 2005 neu geregelt werden. Dabei wird mit ziemlicher Sicherheit die gesamte Besteuerung von Alterseinkünften (Renten, Pensionen, betriebliche Altersversorgung und eben auch die Riester-Rente) auf den Prüfstein kommen. Außerdem ist nicht abzusehen, wie hoch die individuelle Steuerbelastung in 30 oder 40 Jahren sein wird.
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