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Arbeitsleben & HR-NewsArbeitswelt 4.0

Surfverbot in jedem vierten Unternehmen

PwC-Studie: Mehrheit der deutschen Großunternehmen erlaubt private Internet- und Telefonnutzung mit Auflagen / Regelungen sind oft unverbindlich.

Zwei Surfer surfen in der grauen Nordsee.

Surfverbot in jedem vierten Unternehmen
Frankfurt am Main, 14.06.2010 (pwc) - E-Mail und Internet sind am Büroarbeitsplatz längst so selbstverständlich wie der Telefonanschluss. Die meisten Großunternehmen in Deutschland tolerieren deshalb, dass Arbeitnehmer die Technik gelegentlich auch für private Zwecke nutzen. Nur in jedem vierten Betrieb sind Privattelefonate über den Firmenanschluss ebenso verboten wie das Aufrufen von Internet-Seiten, die für die Arbeit nicht unmittelbar relevant sind. Das geht aus einer TNS-Emnid-Umfrage für die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hervor, an der sich 230 Datenschutzbeauftragte der 1.000 größten deutschen Unternehmen beteiligten. Besonders strikt sind die ausschließlich in Deutschland aktiven Unternehmen, von denen 40 Prozent jede private Nutzung von Computer und Telefon untersagen.

Die große Mehrheit der Betriebe zeigt sich jedoch großzügiger. In 20 Prozent der Unternehmen dürfen die Beschäftigten Internet und Telefon ohne Einschränkungen nutzen. Knapp jeder zweite Arbeitgeber (48 Prozent) gestattet zwar private E-Mails oder Telefonate, stellt aber Regeln für die nicht-dienstliche Nutzung auf.

Problematisch ist allerdings, dass diese Verhaltensregeln in jedem vierten Unternehmen nur mündlich oder durch 'betriebliche Übung' weitergegeben werden. Um arbeits- und haftungsrechtliche Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden, sollten die Arbeitgeber klare Regeln für die private Nutzung in einer Dienstanweisung oder Betriebsvereinbarung schriftlich niederlegen, kommentiert Birthe Görtz, Datenschutzexpertin bei PwC.

Dies gilt besonders für die Unternehmen, in denen der Umgang mit Telefon und Internet überhaupt nicht reglementiert ist. So ist die Privatnutzung immerhin in jedem zehnten kleineren Großunternehmen (Jahresumsatz unter 500 Millionen Euro) weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.