Es sind zwei Komma fünf Gründe um genau zu sein.
Den ersten haben die Kollegen schon benannt, es dient dem Schutz des Datensatzes, danach können nur noch Mitarbeiter mit einer sog. M-Kennung darauf zugreifen.
Der zweite Grund ist, dass Du bei Einstellung unterschreibst, dass Du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst. Dies könnte bei einem SGB II Bezug in Rede stehen (z.B. wenn Mietschulden o.ä.) dort bekannt sind.
der halbe Grund ist, dass Du trotz einer Anstellung ja weiterhin teil einer Bedarfsgemeinschaft sein könntest, also deine übrige Familie weiterhin Leistungen nach dem SGB II beziehen könnte. Auch das muss und möchte das Amt wissen, einmal wegen der Auszahlung der Leistungen (M-Kennung notwendig ab Folgeantrag), andererseits um die Berechnung der Leistungen zu vereinfachen.
Verweigern ist keine allzu gute Idee, das Amt kann da selbst forschen und es weckt den Ehrgeiz der Kollegen, wenn jemand "nein" sagt...
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