Fenster schließen

Druckansicht http://www.wiwi-treff.de/Studentenjob-and-Finanzen/Minijobs-und-BAfoeG-Nebenverdienst-kann-zu-Kuerzungen-bei-der-Ausbildungsfoerderung-fuehren/Artikel-951/drucken

Studentenjob & FinanzenBAföG

Minijobs und BAföG: Nebenverdienst kann zu Kürzungen bei der Ausbildungsförderung führen

Neue Obergrenze von 400 Euro gilt nicht für BAföG-Empfänger

Cover DGB Broschüre Studium. Bafög. Job.

(dsw) Studierende, die nach den Regelungen der neuen so genannten Minijobs arbeiten und zugleich BAföG empfangen, müssen mit Kürzungen der BAföG-Zahlungen rechnen. Darüber informierte das Deutsche Studentenwerk (DSW). Das ist dann der Fall, wenn BAföG-Empfänger mehr als 360,88 Euro monatlich verdienen.

»Für BAföG-Empfänger gilt also nicht die neue Obergrenze von 400 Euro, die monatlich ohne Abgaben für den Arbeitnehmer mit dem Minijob verdient werden dürfen«, sagte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Dieter Schäferbarthold. Wer trotzdem 400 Euro verdient, bekommt das BAföG um 30,71 Euro gemindert.

Auswirkungen auf Krankenversicherung, Kindergeld und Steuerfreibeträge
Grund für die Minderungen ist, dass die Bundesregierung in diesem Jahr alle BAföG-Freibeträge (Abzugsposten vom Einkommen) - und damit auch den Freibetrag vom eigenen Einkommen - wegen der Haushaltslage nicht erhöht hat.

Auswirkungen können sich auch bei der Krankenversicherung ergeben. Studierende bis 25 Jahre sind meist über ihre Eltern familienversichert. Allerdings gilt das nur bis zu einer Verdienstgrenze von 400 Euro monatlich. Wer mehr verdient, muss sich selber versichern.

Außerdem sollten alle Studierenden darauf achten, dass sie nicht mehr als 7.188 Euro im Jahr verdienen - inklusive BAföG-Zuschuss. Andernfalls entfallen das Kindergeld oder die Steuerfreibeträge für die Eltern.
 

Sozialerhebung der Deutschen Studentenwerks
Nach der 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sind zwei Drittel aller Studierenden (67 Prozent) während der vorlesungsfreien Zeit oder während des Semesters erwerbstätig. Ob die Zahl der jobbenden Studierenden weiter steige, werde die Auswertung der neuen Sozialerhebung zeigen, sagte Schäferbarthold.

Die 17. Sozialerhebung läuft derzeit. 70.000 Fragebögen werden an deutsche und ausländische Studierende verschickt.


Weitere Informationen
Alle Neuregelungen, die ab April 2003 für das Jobben neben dem Studium gelten, sind in dem aktuellen Flyer »Jobben« des Deutschen Studentenwerks zusammengefasst:

www.studentenwerke.de, Bereich Studienfinanzierung/Jobben.