Also ich hab ne Frage, die hier schon mehrfach gestellt wurde, aber irgendwie find eich keine richtige Antwort.
Ich habe jetzt am 1.9.2005 eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten angefangen.
Im Juni habe ich meine Hochschulreife erworben (Abi).
Mein Schnitt ist 2.3
Ich möchte wie es aussieht Medienwissenschaften studieren, was in Köln einen Schnitt von 1.4 hat.
Also müsste ich 0.9 "aufholen"
Wenn man einen Schnitt von 3.2 hat, kann man mit 10 Wartesemestern reinkommen (stand bei den Informationen über Nc-Entscheidungen der vergangenen Jahre).
Nun habe ich mir ausgerechnet, dass ich ungefähr 6 Semester brauche und dachte mir: "Super, dann machste diese Ausbildung, kriegst was Geld und kannst danach noch studieren, wenn du dann noch Lust hast."
Heute meinte dann eine Praktikantin im Betrieb (Jura-Studium) das Ausbildungsjahre nicht angerechnet würden.
Dann habe ich mich gefragt, was die denn erwarten, was man sonst die drei Jahre über macht...
Nun zu meinen Fragen:
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6 Semester sind doch 3 Jahre? Oder gelten die "Semesterferien" nicht?
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Stimmt es, dass ich die Ausbildung nicht angerechnet bekomme? Oder bekomme ich zum Beispiel nur 2 Semester angerechnet für 3 Jahre Ausbildung?
- Der Studiengang wird ja nicht über ZVS vergeben, gibt es auch eine Seite über die Studiengänge die nicht von der ZVS sind?
Wäre super froh, wenn mir jemand antwortet.
Und dann wollt ich noch fragen, ob jemand weiß, wie man an den Beruf kommt, wo man im Kriminallabor arbeitet?
Also nicht Pathologie, sondern Spuren wissentschaftlich untersuchen. Also vergleichen usw.
Weiß nicht ob das Forensik oder so heißt?
Danke.
P.S. gerne auch ne email dazu!
candidafey@hotmail.com
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