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VersicherungenLeitfaden Versicherung

Leitfaden Versicherungen: 11. Versicherungsbeginn

Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzeptes bilden.

Eine Person mit Regenschirm spiegelt sich im Wasser.

Versicherungsbeginn

Liebe Leserinnen und Leser,

damit Ihre Versicherung auch tatsächlich beginnt, müssen zwei Dinge geschehen:

Vorläufige Deckungszusage
Vor allem bei Kranken- und Lebensversicherungen erteilen die Gesellschaften oft sofort nach Antragstellung eine vorläufige Deckungszusage. Damit haben Sie auch schon in der Zeit zwischen Antrag und Annahme Versicherungsschutz. Der erste Beitrag muss aber auch hier gezahlt sein.

Einzugsermächtigung erteilen
Auf diese Weise kommen Sie erst gar nicht in Zahlungsverzug und ersparen sich mögliche Mahnungen. Haben Sie in Ihrem Antrag eine Einzugsermächtigung erteilt, wird dies behandelt wie die Zahlung des ersten Beitrags. Sie haben damit zudem sofort mit Zusendung des Versicherungsscheins Schutz - auch wenn die Gesellschaft noch gar nichts abgebucht hat.

Fristgerechte Prämienzahlung
Geraten Sie mit der Prämienzahlung in Rückstand, werden Sie kostenpflichtig gemahnt und bekommen eine weitere Frist von zwei Wochen. Außerdem wird Sie die Versicherung auf die Folgen hinweisen, wenn Sie auch dann nicht zahlen:

[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]