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VersicherungenLeitfaden Versicherung

Leitfaden Versicherungen: 12. Schadensmeldung

Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzepts bilden.

Eine Person mit Regenschirm spiegelt sich im Wasser.

Schadensmeldung

Liebe Leserinnen und Leser,

nach einem Schaden ist der erste Schritt zur Regulierung natürlich die Schadensmeldung. Diese muss immer sehr schnell erfolgen, in den meisten Versicherungen innerhalb von drei Tagen nach dem Schaden, in der Kfz- und Privat-Haftpflicht eine Woche. In der Schadensmeldung sind neben persönlichen Daten und der Nummer des Versicherungsscheins vor allem Angaben zum Ablauf (Wer? Was? Wie? Wo? Wann?) und möglicherweise ergänzende Angaben (z. B. ob und wann eine Anzeige erstattet wurde) zu machen. Bei bestimmten Schäden bzw. Versicherungen müssen Sie die Polizei rufen und Anzeige erstatten. Das gilt natürlich insbesondere bei größeren Schäden oder Verbrechen, z.B. Autounfall mit Verletzten, Einbruch, Raub, Körperverletzung usw. Im Zweifel hilft auch hier ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Rufen Sie die Polizei lieber einmal zu oft als einmal zu wenig.

Pflicht zur Schadensbegrenzung
Hierzu gehören z.B. das simple Aufstellen eines Warndreiecks nach einem Autounfall oder die sofortige Sperre von ec- oder Kreditkarten nach einem Diebstahl.

Versicherungsbetrug
Wenn es um das Thema »Schadensmeldung« geht, kommt man an einem anderen Thema nicht vorbei: Versicherungsbetrug. Hier wollen wir gar nicht um den heißen Brei herumreden: Lassen Sie es bleiben! Werden Sie entdeckt, wird es wirklich unangenehm: Strafanzeige und Prozess, keine Versicherungsleistung, sofortiger Verlust des Versicherungsschutzes. Die Versicherungen haben in den letzten Jahren auch technisch massiv aufgerüstet und können über hochmoderne EDV-Systeme Betrüger viel schneller identifizieren. Wenn Sie hier einmal auffallen, bekommen Sie normalerweise auch bei anderen Gesellschaften keinen Vertrag mehr, da diese Daten auch ausgetauscht werden. Ganz abgesehen davon, kosten unehrliche Versicherungskunden die ehrlichen Kunden über höhere Schadenskosten und steigende Beiträge unnötig Geld.

Absolute Ehrlichkeit
Schon geringfügige »Abänderungen« der Realität gefährden Ihren Versicherungsschutz. Wie ernst das ist, erfuhr vor einigen Jahren ein Autofahrer, der die Laufleistung seines gestohlenen Wagens nur um wenige Tausend Kilometer »unterschätzte« - das Auto wurde gefunden, die Versicherung zahlte nicht, und das Gericht fand das in Ordnung. Damit es erst gar keine Diskussionen gibt, sollten Sie z.B. Rechnungen über Möbel oder Schmuck immer aufheben. Auch die Laufleistung eines Autos kann man durch Inspektionsrechnungen nachweisen.

[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money - http://www.jobmoney.de]