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Für jeden zweiten Beschäftigten gilt ein Branchentarifvertrag

Im Jahr 2011 arbeiteten rund 50 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag galt. Das zeigen die Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von mehr als 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Büro-Immobilie - Ein Bild voller identischer Fenster eines großen Gebäudes.

Für jeden zweiten Beschäftigten gilt ein Branchentarifvertrag
Nürnberg, 13.06.2012 (iab) - Im Jahr 2011 arbeiteten rund 50 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag galt. Das zeigen die Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von mehr als 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Seit 1996, als erstmals Daten zur Tarifbindung für Ost- und Westdeutschland vom IAB erhoben wurden, ist die Zahl der tarifgebundenen Betriebe stark zurückgegangen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Branchentarifvertrag galt. Im Jahr 2011 waren es nur noch 54 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 37 Prozent. Gegenüber 2010 bedeutet das im Westen einen Rückgang um zwei Prozentpunkte. Im Osten gab es zum Vorjahr keine Veränderung. „In der langen Sicht ist die rückläufige Tendenz eindeutig“, kommentieren die IAB-Arbeitsmarktforscher Susanne Kohaut und Peter Ellguth die Ergebnisse.

Jeder fünfte Arbeitnehmer profitiert indirekt
Die ganze Bedeutung der Branchentarifverträge wird jedoch erst deutlich, wenn man berücksichtigt, dass zudem rund jeder fünfte Arbeitnehmer indirekt davon profitiert. 20 Prozent der westdeutschen und 25 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2011 nämlich in Betrieben, die sich an einem Branchentarifvertrag orientierten. Für weitere sieben Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag.

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