Studieren mit Behinderung
Tipps zur Studienplatzvergabe, zur Studienfinanzierung und zu weiteren Informationsquellen für ein Studium mit Behinderung
Studieren mit Behinderung
Uwe wird von seinem Assistenten am hinteren Eingang des Unigebäudes abgesetzt. Dort befinden sich die Behindertenparkplätze und ein ebenerdiger Eingang. Er betätigt den elektrischen Türöffner und rollt ins Gebäude. Mit dem Fahrstuhl fährt er in den zweiten Stock zu seinem Seminar über »Spieltheorie«.
Uwe studiert Betriebswirtschaft. Er hat sich bewusst für die Uni Dortmund entschieden, weil die baulichen Bedingungen ihm als Rollstuhlfahrer dort ein Studium ermöglichen. Uwe ist fast traurig, dass er bald mit seinem Staatsexamen anfängt und sein Studium sich dem Ende zuneigt. Es war eine tolle Zeit. Sicher gab es für ihn als Rollstuhlfahrer einige Hindernisse, aber die meisten Dozentinnen und Dozenten haben sich auf seine Bedürfnisse eingestellt.
Unigebäude
Um eine Einschätzung der Unigebäude zu bekommen, fährt man am Besten zur in Frage kommenden Uni hin oder informiert sich bei der Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender, die regional und überregional organisiert ist.
Wohnen
Neuere Wohnheime des Deutschen Studentenwerks (DSW) haben auch behindertengerechte Zimmer. Über behindertengerechtes Wohnen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt informiert man sich am Besten beim Behindertenbeauftragten der Städte oder beim AStA.
Studienmaterial
An verschiedenen Unis bzw. Bibliotheken gibt es Großbildschirme, Notebooks mit Braillezeile, Notebooks mit Vergrößerungssoftware oder Spezialtastaturen für manuell eingeschränkte Benutzer und Benutzerinnen, Bildschirmlesegeräte, Blindenschriftschreibmaschinen, Brailledrucker und eventuell auch Umsetz- und Auflesedienste.
Da blinde, hochgradig sehbehinderte oder körperbehinderte Studierende mit Assistenten und Assistentinnen oder Vorlesekräften arbeiten müssen (größerer Zeitaufwand) oder aufgrund ihrer Behinderung einfach länger brauchen, um Texte zu lesen oder um wissenschaftlich zu arbeiten, stehen ihnen in der Regel längere Ausleihfristen zu als ihren nichtbehinderten Mitstudierenden.
Prüfungen
Viele behinderte Studierende können Prüfungen nicht in der Form ablegen, wie es die Prüfungsordnungen vorsehen. Sie benötigen oft längere Zeit für das Lesen der Klausuraufgaben, zum Schreiben, können gar nicht schreiben oder können wegen Sprach- oder Hörbeeinträchtigungen nicht ohne weiteres eine mündliche Prüfung ablegen. Es gibt Fälle, in denen die Prüfungsbedingungen verändert werden müssen, damit die Prüfungen nach dem Prinzip der Chancengleichheit abgelegt werden können. So gewähren die Prüfungsämter behinderten Studierenden z.B. auf Antrag eine Zeitverlängerungen bei Klausuren und beim Anfertigen der Diplom- oder Staatsexamensarbeiten.
- Seite 1: Studieren
- Seite 2: Studienplatzvergabe
- Seite 3: Studienfinanzierung
- Seite 4: Beratung und Kontaktadressen