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Arbeitsvertrag & -rechtAV

Befristeter Arbeitsvertrag: Verfall von Urlaubsansprüchen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen vorgelegt. Nach deutschem Gesetz ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaub im Urlaubsjahr zu gewähren. Diese Urlaubsansprüche dürfen nach dem Urlaubsjahr nicht verfallen, weil der der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch hätte wahrnehmen können.

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Ist der Verfall von Urlaubsansprüchen rechtens?
Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen vorgelegt:

  1. Steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) einer nationalen Regelung wie der in § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entgegen, die als Modalität für die Wahrnehmung des Anspruchs auf Erholungsurlaub vorsieht, dass der Arbeitnehmer unter Angabe seiner Wünsche bezüglich der zeitlichen Festlegung des Urlaubs diesen beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen?
     
  2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird:
    Gilt dies auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Privatpersonen bestand?
     

Sachverhalt: Ist Verfall von Urlaubsansprüchen bei befristenden Verträgen gegeben?
Der Kläger war vom 1. August 2001 bis zum 31. Dezember 2013 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim Beklagten als Wissenschaftler beschäftigt. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2013 bat ihn der Beklagte, seinen Urlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Der Kläger nahm am 15. November und am 2. Dezember 2013 jeweils einen Tag Erholungsurlaub und verlangte mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 vom Beklagten ohne Erfolg die Abgeltung von 51 nicht genommenen Urlaubstagen.

Die Vorinstanzen haben der Klage auf Urlaubsabgeltung stattgegeben.

Klage auf Urlaubsabgeltung stattgegeben
Nach den nationalen Bestimmungen waren die Urlaubsansprüche des Klägers mit Ablauf des Urlaubsjahres 2013 verfallen. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG verfällt der im Urlaubsjahr nicht genommene Urlaub des Arbeitnehmers grundsätzlich am Ende des Urlaubsjahres, wenn - wie hier - keine Übertragungsgründe nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG vorliegen.

Der Arbeitgeber ist nach nationalem Recht nicht verpflichtet, den Urlaub ohne einen Antrag oder Wunsch des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr zu gewähren und somit dem Arbeitnehmer den Urlaub aufzuzwingen. Die Frage, ob Unionsrecht dem entgegensteht, ist vom Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht so eindeutig beantwortet worden, dass nicht die geringsten Zweifel an ihrer Beantwortung bestehen. Im Schrifttum wird aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 30. Juni 2016 (- C-178/15 - [Sobczyszyn]) teilweise abgeleitet, der Arbeitgeber sei gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG verpflichtet, den Erholungsurlaub von sich aus einseitig zeitlich festzulegen. Ein Teil der nationalen Rechtsprechung versteht die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 12. Juni 2014 (- C-118/13 -[Bollacke]) so, dass der Mindestjahresurlaub gemäß Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG auch dann nicht mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums verfallen darf, wenn der Arbeitnehmer in der Lage war, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (vgl. LAG Köln 22. April 2016 - 4 Sa 1095/15 -).

Ferner besteht Klärungsbedarf, ob die vom Gerichtshof der Europäischen Union möglicherweise aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC entnommene Verpflichtung zwischen Privatpersonen unmittelbare Wirkung entfaltet.

Informationen zum Urteil Verfall von Urlaubsansprüchen

Im Forum zu AV

3 Kommentare

Gestern Angebot abgelehnt, heute Arbeitsvertrag bekommen.

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 25.07.2023: Ich würde nett zurück schreiben, dass du es zwar toll findest ein Vertragsangebot erhalten zu haben, dieses sich allerdings nicht mit den Vorstellungen deckt, ...

8 Kommentare

Bedenken über einen potenziellen Arbeitsvertrag

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 24.07.2023: Kommt da auch immer auf den Job an. Als Vertriebler oder Einkäufer mit speziellen Branchenkontakten mag das schwierig sein, für den Großteil der BWLer-Jobs ist d ...

9 Kommentare

Kriegt es ein Arbeitgeber mit, wenn ich einen zweiten Vertrag unterzeichne?

bwlnothx

WiWi Gast schrieb am 07.11.2022: Ja, genau so ist es. ...

2 Kommentare

Keine Bezahlung trotz Vertrag

WiWi Gast

Natürlich ist das nicht rechtens. Wenn dein Vertrag mit 20h/Woche bis Ende August läuft dann muss dich dein AG auch bezahlen - völlig unabhängig davon ob er dir Aufgaben geben kann oder nicht. Was ist ...

1 Kommentare

Antwortzeit bis Zusage/Absage

Tropic

Hallo zusammen! Ich bräucht mal eure Einschätzung basierend auf eueren Erfahrungen. Folgender Sachverhalt: Stecke im Bewerbungsprozess um eine Traineestelle. Bisher 4 Interviews: 2x HR, 1, potenz ...

2 Kommentare

Vertragskonditionen

WiWi Gast

Naja, so Standardsachen müssen halt geklärt werden. Du sollest dich vorab informieren, was in der Branche / Position üblich ist. - Fixgehalt (kommt auf U, Branche, Position an) - wird es Boni gebe ...

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Trotz Vertrag - Stelle neu ausgeschrieben?

WiWi Gast

Du hast doch Probezeit? Warum die Stelle abstellen, wenn man nicht sicher ist, ob du bleibst? Wäre doch unwirtschaftlich.

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