Jobben im Studium 2: Unselbstständige/selbstständige Arbeit
Wer neben dem Studium jobbt, muss einiges beachten, damit die Abzüge so gering wie möglich bleiben.
Jobben im Studium: Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat allerdings Anspruch auf eine Niederschrift der Vertragsbedingungen. Der Vertrag muss mindestens enthalten:
- Namen und Anschriften der Vertragspartner,
- den Arbeitsort,
- den Beginn der Beschäftigung,
- bei befristeten Beschäftigungen die vorhersehbare Dauer,
- eine kurze Tätigkeitsbeschreibung sowie
- Angaben zu Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen.
Jedem Arbeitnehmer, somit auch Studierenden, steht ein jährlicher Erholungsurlaub von mindestens 20 Werktagen zu. Wer nicht Vollzeit arbeitet, erhält anteilig Urlaub. Das heißt: Arbeitet man z.B. montags und dienstags, so hat man Anspruch auf vier freie, bezahlte Montage bzw. Dienstage im Jahr, was in der Summe bedeutet, dass man insgesamt ebenfalls vier Wochen frei hat. Bei Arbeitsverhältnissen von weniger als einem Jahr steht dir für jeden Arbeitsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.