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Audit, Tax & Big4 BDO

40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Heute findet die Jahreshauptversammlung statt. Wenn sich alles andere auch im 2012er Zeitrahmen bewegt, ist mit dem Geschäftsbericht im Februar zu rechnen.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Unglaublich: Man findet im Risikobericht des Geschäftsberichts 2012 kein Wort zum laufenden Thielert-Prozess und den dort eingeklagten Summen. Kaum 4 Monate nach Veröffentlichung wurde BDO dann zur Zahlung von MINDESTENS 40 Millionen Schadensersatz verurteilt. Das ist eine Summe, die- sollte sie gezahlt werden müssen- den Bestand der Gesellschaft massiv gefährdet.

Das heißt also, dass BDO selbst im eigenen Geschäftsbericht ...sagen wir mal "unzureichende Angaben" gemacht hat. Und wieder hat sich ein WP gefunden, der voll testiert hat. Es ist wirklich unfassbar. Wofür gibt es eigentlich die Wirtschaftsprüfung noch?

Bitte mal den 289 HGB oder/und das nachfolgende lesen!

Kapitalgesellschaften haben ferner im Lagebericht auf die Risiken der zukünftigen Entwicklung einzugehen (§ 289 Abs. 1 HGB). In diesem sog. Risikobericht sind Gefahrenpotenziale ausdrücklich zu benennen, soweit sie spürbar die Vermögens, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen bzw. den Bestand des Unternehmens beeinträchtigen können.

...DEN BESTAND DES UNTERNEHMENS BEEINTRÄCHTIGEN KÖNNEN!!!!!!

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Zu Punkt 1)
Die big 4 Zahlen 30-50% mehr Gehalt.
Bring mich bitte da rein, kenne keinen Assistenten der bei den big4 mit 58T? einsteigt. Die BDO zahlt Einsteigern 39T?.
Zur Förderung: big4 Paket 12T? für alle Examina
BDO:6T?
Bei 300 nicht aufgeschrieben Stunden pro Jahr geht der Vorteil wohl verloren.
Zu2) da gebe ich Ihnen recht, wenn man 2 Jahre nur Forderung bei einem DAX U. Geprüft hat, ist man heiß begehrt auf dem Arbeitsmarkt.

Den Rest kann man so stehen lassen :-)

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Warum sollte der Vorteil verloren gehen?
Bei KPMG und PWC kann man genauso Überstunden aufschreiben.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

T? 39 zum Einstieg bei BDO, dass stimmt nicht. Und vor allem nicht in den neuen Bundesländern, da sind es vielleicht T?34.

Das ist aber auch nicht das Thema. Der Fall ist krass und die Kündigungswelle im Moment ebenfalls.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Bei pwc wird schon seit einiger Zeit jede Stunde aufgeschrieben und alles was über 250 Stunden geht, sofort ausbezahlt, der Rest falls nicht abgebummelt mit GJ-Ende ausbezahlt. Das wird strengstens vom BR kontrolliert. Die Unterstützung zum StB beträgt TEUR 13 seit 2013. Davon "kauft" man Freizeit oder lässt es sich auszahlen. Je nach gusto (die meißten nutzen die Unterstützung für 3-4 Monate Vorbereitungszeit, wer viel Urlaub angespart hat braucht das nicht und hat Teile der Kursgebühr raus)

VG

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ich empfehle mal einen Blick in einschlägige Regelwerke zu werfen:

Alle WPs müssen schon mal eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die solche Risken mindestens bis zur üblichen Haftungsgrenze der jeweiligen Gesellschaft abdeckt (übrigens auch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz!). Schau mal in § 1 WPBHV und § 54 WPO. Das dürften in diesem Fall schon ein paar Mio. Euro sein.

Außerdem versichern sich die WPs bei größeren Risiken auch darüber hinaus, siehe § 17 BSWP. Bei IPOs ist z.B. eine Absicherung in Höhe von 1/3 der angestrebten Marktkapitalisierung üblich. Wie hoch war eigentlich diese Summe bei Tiehlert?

Ordentlich versichert = keine Bestandsgefährdung, da gibts dann auch kein Risko, dass nach § 289 HGB im Geschäftsbericht genannt werden muss. Deswegen wirds dann wohl auch nicht genannt.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Sehr verwunderlich nur, dass dann die Versicherung dem Streit (Verfahren) nicht beigetreten ist. Denn wenn es soooo sicher ist, dass sie VOLL zahlen müsste im Falle des Unterliegens, wäre das doch die gängige Vorgehensweise. Ich glaube daher nicht, dass die Haftpflicht der BDO mehr als die bekannten Standardbeträge zahlen muss und wird.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ohne in den Normen etwas zur Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gefunden haben.

Kann ich mir schlicht und ergreifend nicht vorstellen. Das würde in einem Moral Haszard Problem fußen. Jeder WP, der vorsätzlich oder groß fahrlässig handelt, wäre damit zivilrechtlich aus dem Schneider. Egal, was für ein Schaden durch die eigene Handlung enstehen würde, einen Schadensersatz müsste er nicht zahlen. Fehlanreize.

Der WP wäre folglich nur strafrechtlich zu belangen.
Das kann ich mir nicht vorstellen.

Damit wäre auch der §§ 280, 823 BGB ausgehebelt und das wird beim besten Willen nicht zulässig sein.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Aber ist schon ein starkes Stück DIE §§ 280 u. 823 BGB als RG respektive AGL kombiniert zu nennen. By the way: § 823 I oder II BGB?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Es ist mal wieder köstlich, wie hier jeder seine kaum fundierten Ansichten vertritt.

Das durch die Haftpflichtversicherung bestehende Moral Hazard Problem ist nicht wirklich der Rede Wert. Wie man an diesem Fall geradezu beispielhaft sehen kann (bzw. noch sehen wird), gehen die Konsequenzen bei einem Haftungsfall in der WP wesentlich weiter als das, was die Haftpflichtversicherung abdeckt (nämlich nur den unmittelbaren Vermögensschaden durch geltend gemachte Ansprüche Dritter). Für die WPG selbst und damit indirekt für die Partnerschaft geht mit einem Haftungsfall ein Reputationsverlust einher, der zu Folgeschäden führt (hier bspw. Schwierigkeiten qualifiziertes Personal zu halten/einzustellen und ggf. Abwanderung von Mandanten bzw. Ausbleiben neuer Mandate), die nicht versichert sind. Auch Schäden durch personelle Konsequenzen für die Beteiligten sind nicht versichert. Der Anreiz, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich Haftungsfälle zu produzieren, dürfte sich also in Grenzen halten...

Die §§ 280 und 823 BGB gemeinsam zu nennen ist keineswegs abwegig, da die Ansprüche auf vertraglicher und auf deliktischer Ebene nebeneinander bestehen (s. auch das Urteil).

Auf vertraglicher Ebene geht es bei Drittschädigung wie hier um die aus der Rechtsprechung entwickelten Institute des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, bzw. den selbständigen Auskunftsvertrag.

Auf deliktischer Ebene ist hier natürlich, wie meist im Kapitalmarktrecht, 823 II BGB einschlägig, da es sich immer darum dreht, ob gewisse Regelungen im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht als Schutzgesetz iSd 823 II BGB gelten. 823 I BGB ist hier regelmäßig nicht einschlägig, da hier insb. das Vermögen als solches nicht geschützt wird. In Frage kommt außerdem 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung).

Das sind übrigens Basics aus der WP-Examensvorbereitung, die jedem WP zumindest grob bekannt sind.

mfG

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"Aber ist schon ein starkes Stück DIE §§ 280 u. 823 BGB als RG respektive AGL kombiniert zu nennen. By the way: § 823 I oder II BGB?"

Ich habe die Vermutung, dass du keinen Plan hast, wovon du redest.
Wieso sollen die beiden SEs nicht gleichzeitig zu nennen sein? Worin ist hier das "starke Stück"? Kann man etwa nicht mit einer Handlung einen Vertragspartner als auch einen Dritten zugleich schaden?

Btw: Wenn man sich gleichermaßen auf zwei Paragraphen bezieht, welche jedoch nicht im unmittelbaren Zusammenhang stehen, ist dies völlig korrekt, diese einzeln (der) anzusprechen. Soviel dazu...

Vermutlich BWLer mit einer Vorlesung Zivilrecht?

Naja - Die Moral Hazard Problematik ist ohnehin ziemlich groß in der Versicherungswirtschaft.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Das glaubst Du doch selbst nicht! Der Betriebsrat ist doch eng mit den Unternehmensvertretern "verstrickt". Das ist doch kein Betriebrat im eigentlichen Sinne.

Lounge Gast schrieb:

Bei pwc wird schon seit einiger Zeit jede Stunde
aufgeschrieben und alles was über 250 Stunden geht, sofort
ausbezahlt, der Rest falls nicht abgebummelt mit GJ-Ende
ausbezahlt. Das wird strengstens vom BR kontrolliert. Die
Unterstützung zum StB beträgt TEUR 13 seit 2013. Davon
"kauft" man Freizeit oder lässt es sich auszahlen.
Je nach gusto (die meißten nutzen die Unterstützung für 3-4
Monate Vorbereitungszeit, wer viel Urlaub angespart hat
braucht das nicht und hat Teile der Kursgebühr raus)

VG

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Was denn da los bei der guten alten bdo.
Wie man hört, wurden in den letzten Wochen ca.100 WP´s entlassen. Da wurde anscheinend die große Personalkeule rausgeholt und viele konnten den Kopf nicht einziehen:-) .

Da klappt es dann nächstes Jahr wieder mit den Tantiemen, wenn man weniger "Mäuler" versorgen muss.
Traurig was man da jetzt so hört, wie das Schiff so sinkt.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wow! 100 WP's ? Kann das wirklich stimmen?

Lounge Gast schrieb:

Was denn da los bei der guten alten bdo.
Wie man hört, wurden in den letzten Wochen ca.100 WP´s
entlassen. Da wurde anscheinend die große Personalkeule
rausgeholt und viele konnten den Kopf nicht einziehen:-) .

Da klappt es dann nächstes Jahr wieder mit den Tantiemen,
wenn man weniger "Mäuler" versorgen muss.
Traurig was man da jetzt so hört, wie das Schiff so sinkt.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Natürlich stimmt das nicht, das ist absoluter Qatsch.

Lounge Gast schrieb:

Wow! 100 WP's ? Kann das wirklich stimmen?

Lounge Gast schrieb:

Was denn da los bei der guten alten bdo.
Wie man hört, wurden in den letzten Wochen ca.100 WP´s
entlassen. Da wurde anscheinend die große Personalkeule
rausgeholt und viele konnten den Kopf nicht einziehen:-) .

Da klappt es dann nächstes Jahr wieder mit den Tantiemen,
wenn man weniger "Mäuler" versorgen muss.
Traurig was man da jetzt so hört, wie das Schiff so sinkt.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

aber PwC setzt doch auch WPs, wie auch immer, "frei". Vielleicht ist das die Branche?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Auch hier hilft ein Blick in den Jahresabschluß des Vorjahres 2012.

Wenn die BDO AG, Hamburg insgesamt rund 250 Wirtschaftprüfer beschäftigt, leuchtet selbst einem BWLer ein, dass 100 nicht stimmen können.

Selbst als Gesamtzahl aller betriebsbedingt entlassenen Personen halte ich 100 bei der Gesamtbelegschaft von 1.900 für zu hoch.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Das gute daran ist vor allem, dass der Wert einer ordentlichen Prüfung dem einen oder anderen mal wieder klar wird. Das BDO ein Qualitätsproblem hatte, wundern so manchen in der Branche sicher nicht. Haftungsfälle von 40 Mio EUR sind an sich keine selntenheit, ich denke bei den Big 4 gibt es jedes Jahr ein dutzend davon. Andersen wäre 2002 zB ohne weiteres in der Lage gewesen 1 Milliarde USD für den Fall Enron zu bezahlen, ohne das ein einziger Partner veramrt wäre. Untergegangen sind sie dann aber letztlich am Reputationsverlust. PWC hatte in Japan mal eine Saison lang berufsverbot und auch in Italien "Parmalat" hat es weit größere Fälle. Ob und wieviel die Versicherung bezahlt ist nebensächlich. Man zahlt bei einem Big 4 pro jahr etwa und Partner etwa 30 TEUR an Versicherungspämien, da kommt schon einiges zusammen.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

in dem Kontext mal etwas Background Wissen. Das betreffende Mandat wurde früher von EY (ex Andersen) geprüft und die haben das Mandat seinerzeit meines Wissens niedergelegt. BDO ist in typischer Manier mit Dumpingpreisen und wilden Versprechnungen im Markt unterwegs gewesen, so dass es bei einigen der Big4 die Anweisungen aus deren Quality Abteilung gibt, keine Ex BDO Audit Mandanten ohne besondere Risikoüberprüfung zu übernehmen. Mich überrascht es nicht, dass es bdo erwischt. Ich fände es allerdings auch keinen wirklichen Verlust für die Prüfungslandschaft, wenn es bdo nicht gäbe. Es gibt genügend andere Netzwerke neben den Big4, die in meinen Augen qualitativ besser sind.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

100 WP´s meint 100 Mitarbeiter Prüfungsabteilung, nicht 100 Partner oder 100 Leute mit WP Titel. Das ist nicht so viel, PwC hat mal 800 Leute in einer Saison abgebaut, wenn auch geräuschloser.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Die Entlassungen sind sicherlich nur der Anfang. Denn vor der "bussy season" also bis Mai werden Arbeitskräfte benötigt, danch werden sicherlich weitere Maßnahmen (Entlassungen) folgen. Zudem kommt, dass BDO Mandat SAG Solarstrom AG Insolvenz angemeldet hat. Das macht die Situation sicherlich nicht einfacher. Ich befürchte die BDO ist am Ende.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

zu geil: hier glauben wirklich manche, dass die vorstände millionen in die bdo reinpumpen werden. die schmeißen also ihr gutes geld der schlechten bdo hinterher. wie naiv ist das denn? die werden eher ein paar jahre auf ihren bonus verzichten, aber sicheres geld vom konto ins unternehmen stecken.....niemals

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Das mit den ca. 100 Entlassungen von Mitarbeitern (Prokuristen, WP´s, Partner,..) kann ich bestätigen.
Leider verdient die BDO mit der WP kein Geld mehr. Langfristig werden sich die vielen Standorte nicht rechnen. Überstunden kosten die BDO auch nur Geld, wodurch sie "untersagt" sind.
Die Budgets entwickeln sich leider überall nicht gerade ins positive. Da helfen die Sparmaßnahmen nur wenig.
Die Mitarbeiter und der Reputationsverlust ist bereits jetzt groß, und das, bevor der Stress beginnt. Wie der Vorposter schon schrieb, nach der Saison gibts dann weitere Entlassungen, da scih dann wieder irgendetwas nicht rechnet.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Überstunden verboten heisst es ist schwerer für Steuerberater Examen oder Wirtschaftsprüfer Examen Freistellungszeit anzusammeln. Viel Freude denen die bei der BDO das machen möchten.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ein bisschen Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen, ist doch BDO gerade einer der agressiven Unternehmen, die den WP Markt kaputt gemacht haben (ja, vermutlich sind alle daran schuld, aber BDO war schon sehr agressiv beim Preisdumping). Bestenfalls gehen noch zwei bis drei Gesellschaften über den Jordan und man besinnt sich wieder darauf, dass (a) die Mitarbeitererfahrung gehalten werden sollte (b) gute Leistung und Qualität was kosten darf. Idealerweise sollten noch ein paar Aufsichtsräte ihre Privatschatulle öffnen müssen, vielleicht spielt dann das Parteibuch für den Posten eine geringere Rolle .... man darf ja noch träumen

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Keine Überstunden, weniger Gehalt als bei Big 4 bzw. anderen Mittelständlern und schwindendes Reputation - Wie will man da noch gute Mitarbeiter anziehen. Ok, im Moment sind eher Strategien gefragt um Mitarbeiter los zu werden. Da ist die BDO auf einem guten Weg.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Hallo,

bezüglich des Stellenabbaus möchte ich einwerfen, dass ich nach einer Initiativbewerbung zum Interview eingeladen wurde. Was sagt ihr dazu?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Na dann viel Spass beim Vorstellungsgespräch.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Gibt es Neuigkeiten? Wie läuft die Prüfungssaison? Wurden die Entlassungen gestoppt oder geht es munter weiter? Gab es Weihnachtsfeiern oder nur nen feuchten Händedruck zum Jahresausklang? Für Düsseldorf sucht BDO schon Rechtsanwälte für Insolvenz und Restrukturierung ;-)...

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

So kommt´s wenn man als Billigheimer den Markt aufrollen will. Die armen Angestellten bei dem Verein müssen nun darunter leiden, dass die Strategie völlig falsch war. Es trifft immer die Falschen!

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Weihnachtsfeiern gab es nur bedingt. Die Prüfungssaison läuft aufgrund deer personellen Engpässe sehr schlecht und auch die Mandanten sprechen einen mittlerweise auf die Situation der überforderten Assistenten an, die ja noch zu wenig Erfahrung haben und sich einfach nur blamieren.

Peinliche Situation, aber sowas kommt von sowas.

Das ändert sich nie, im Gegenteil.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ja, offensichtlich ändert sich das nie. Erbärmlich!

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Jemand eine Ahnung, wann mit Geschäftsbericht und Urteil zu rechnen ist?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

na quatschkopf. Was ist denn deine Quaifikation für irgendwelche Ausagen?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Noch immer kein Geschäftsbericht der BDO...Sehr merkwürdig!

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wie sieht denn die Situation momentan aus?
Hat sich die Personalsituation bzw. die Verhältnisse gebessert?
Schon ein Urteil gefallen?

lg

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

es werden zumindest wieder Stellenangebote ausgeschrieben

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wie ist das nun? Hatte selber einen Verlust? Kann ich noch Schadensersatz verlangen. Aktien von Thierlert in 2008 gekaut und 2012 verkauft, Verlust realisiert? Kann man das auch nicht selber machen, wie ist die Verjährung, habe ich noch Anspruch - das Urteil ist ja nun schon da, und ich war kein Kläger?
Danke für jegliche Hilfe? Grüße

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wie ist das nun? Hatte selber einen Verlust? Kann ich noch Schadensersatz verlangen. Aktien von Thierlert in 2008 gekaut und 2012 verkauft, Verlust realisiert? Kann man das auch nicht selber machen, wie ist die Verjährung, habe ich noch Anspruch?
Danke für jeglische Hilfe?

schrieb:

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Das Geschäftsjahr der BDO AG sendet seit ein paar Jahren atypisch am 30.06. eines jeden Jahres. Berücksichtigt man die Veröffentlichungsfrist von einem Jahr, müsste nun langsam mal der Geschäftsbericht für 2013 auftauchen, sonst gibt's ne penalty. Aber wie man sieht: Gähnende Leere auf der Unternehmensseite und im Bundesanzeiger. Diese Verzögerung ist gerade für eine WP-Gesellschaft äußerst bemerkenswert, denn wenigstens die sollten sich mit den Fristen für GB's auskennen. Die Verzögerung muss also andere Gründe haben...Vielleicht nimmt man lieber eine dieser lächerlichen Strafen in Kauf, als die Thielert -Geschichte schwarz auf weiß ins Netz zu stellen? Warten wir eben weiter...

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

gibt es immer noch nichts neues??? langsam wird es peinlich, dafür das man eine wp gesellschaft ist und sich noch nicht mal an die veröffentlichungsfristen hält...

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Jep. Das finde ich auch. Selbst die Nachfrist läuft in ein paar Tagen ab. Die zahlen offensichtlich lieber Strafen, als bestandsgefährdende Umstände einzugestehen. Mal sehen, wie lange das Spielchen geht. Ich tippe mal bis zum Berufungsurteil!

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Der Personal-Chef der BDO, Rüdiger Matzen, ist seit Juli dieses Jahres GENERALBEVOLLMÄCHTIGTER der BDO. Wird hier die Insolvenz vorbereitet? Nachtigall, ick hör dir trapsen...

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Hr. Matzen ist weder Vorstand noch Partner. Ich würde eher sagen, dass die Genervollmacht hier dazu dient, ausreichend Handlungsspielraum zu schaffen? Wieso sollte das der Insolvenzvorbereitung dienen? Wäre für stichhaltige Argumente dankbar. :P

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Herr Matzen ist natürlich Partner der BDO.

Lounge Gast schrieb:

Hr. Matzen ist weder Vorstand noch Partner.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Natürlich ist Herr Matzen Partner der BDO. Sie sollten sich wirklich vorher schlau machen, bevor Sie hier Unwahrheiten schreiben.

Lounge Gast schrieb:

Hr. Matzen ist weder Vorstand noch Partner. Ich würde eher
sagen, dass die Genervollmacht hier dazu dient, ausreichend
Handlungsspielraum zu schaffen? Wieso sollte das der
Insolvenzvorbereitung dienen? Wäre für stichhaltige Argumente
dankbar. :P

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Nicht nur dieser Haftungsfall macht BDO zu schaffen!

In den Unternehmen aus dem Transparenzbericht der BDO 2014 (im Gegensatz zu Geschäftsbericht bereits auf Webseite veröffentlicht) schlummern weitere Probleme:

3U Holding AG Marburg JA (HGB)/KA (IFRS)
Ahlers AG Herford JA (HGB)/KA (IFRS)
Albis Leasing AG Hamburg JA (HGB)/KA (IFRS)
Nachdem die Albis Capital AG & Co. KG i.L. mit Wirkung zum 31.12.2012 die Liquidation beschlossen hat, fordert die Albis Capital AG & Co. KG i.L. deren Anleger aktuell zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen sowie zur Zahlung von rückständigen und künftigen Sprintraten auf.

Balda Aktiengesellschaft Bad Oeynhausen JA (HGB)/KA (IFRS)
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg JA (HGB)/KA (IFRS)

C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN Hamburg JA (HGB)
Die internationale Anwaltssozietät White & Case hat die Otto AG beim Squeeze-out der außenstehenden Aktionäre der börsennotierten C.J. Vogel Aktiengesellschaft für Beteiligungen beraten. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Squeeze-out am 14. Februar 2014 beschlossen

CENIT Aktiengesellschaft Stuttgart JA (HGB)/KA (IFRS)
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Berlin JA (HGB)/KA (IFRS)
Deutsche EuroShop AG Hamburg JA (HGB)/KA (IFRS)

DF Deutsche Forfait AG Hamburg JA (HGB)/KA (IFRS)
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Wie die Deutsche Forfait ("DFAG") am vergangenen Freitag mitteilte, hat der Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Versagungsvermerk für den Jahres- und Konzernabschluss 2013 erteilt

Drillisch Aktiengesellschaft Maintal JA (HGB)/KA (IFRS)
Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Bielefeld JA (HGB)/KA (IFRS)
elexis AG Wenden JA (HGB)/KA (IFRS)

Enerxy AG Stuttgart JA (HGB)
Der Vorstand wird eine eventuelle Verpflichtung zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens sorgfältig prüfen, wenn die weiteren Gespräche mit dem Finanzamt nicht zu einer vertretbaren Lösung führen. Dazu könnten u.a. auch die Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft sowie Verhandlungen über die Stundung von Steuerzahlungen zählen.

Fair Value REIT-AG München JA (HGB)/KA (IFRS)
Firstextile AG Frankfurt a. M. JA (HGB)/KA (IFRS)
HANSA GROUP AG Genthin JA (HGB)/KA (IFRS)
Herlitz Aktiengesellschaft Berlin JA (HGB)/KA (IFRS)(
Hypoport AG Berlin JA (HGB)/KA (IFRS)
KSB Aktiengesellschaft Frankenthal/Pfalz JA (HGB)/KB (IFRS)
LEWAG Holding Aktiengesellschaft Beverungen JA (HGB)/KA (IFRS)
M.M. Warburg & CO Hypothekenbank AG Hamburg JA (HGB)
MEDICLIN Aktiengesellschaft Offenburg JA (HGB)/KA (IFRS)
Medisana AG Neuss JA (HGB)/KA (IFRS)
OHB AG Bremen JA (HGB)/KA (IFRS)

Powerland AG Frankfurt a. M. JA (HGB)/KA (IFRS)
Einen Freudensprung machte die Powerland-Aktie auf die Ankündigung, dass am 26. März 2014 die Hauptversammlung über den Jahresabschluss 2012 beschließen soll. Um bis zu 16 Prozent schnellte der Kurs des chinesischen Taschenherstellers in die Höhe, um dann wieder schnell zurückzufallen. Das Image bleibt ramponiert. Wie boersengefluester.de berichtete, hatte der renommierte Wirtschaftsprüfer BDO das Testat für den Jahresabschluss 2012 aufgrund gravierender Prüfungshemmnisse verweigert. Daraufhin hatte Powerland Ernst & Young beauftragt, mithilfe einer forensischen Prüfung die Unstimmigkeiten aufzuklären.
Der Vorstand von Powerland fühlt sich nun durch das Ergebnis der Prüfung von Ernst & Young in der Richtigkeit seiner Darstellung bestätigt. Er kommt zu der Einschätzung, dass die Bedenken von BDO in weiten Teilen nicht gerechtfertigt sind. Eine erneute Prüfung durch BDO lehnen die chinesischen Manager aber ab. Sie wollen keine weitere Zeit und kein weiteres Geld mit der Aufarbeitung der Vergangenheit verlieren. Zudem fehlt ihnen das Vertrauen, dass BDO am Ende ein uneingeschränktes Testat erteilen wird. Stattdessen soll die Hauptversammlung Ende März den 2012er-Abschluss genehmigen. Da die Familie des Vorstandsvorsitzenden Shunyuan Guo die Mehrheit an Powerland besitzt, ist das für das Management ein risikoloses Unterfangen.

S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft Freiburg im Breisgau JA (HGB)/KA (IFRS)
Das Unternehmen, das 1999 als einer der ersten Solarfirmen an die Börse ging, warnte die Aktionäre, dass sie wohl keine Rückflüsse auf ihr eingesetztes Kapital erhalten werden. Die Gesellschaft weise nämlich ein negatives (handelsbilanzielles) Eigenkapital aus. Nach Abschluss der Übernahme werde die S.A.G. Solarstrom im Rahmen des Insolvenzverfahrens voraussichtlich von der Börse genommen und abgewickelt.

Schumag Aktiengesellschaft Aachen JA (HGB)/KA (IFRS)
SinnerSchrader AG Hamburg JA (HGB)/KA (IFRS)
Software Aktiengesellschaft Darmstadt JA (HGB)/KA (IFRS)
Südwestdeutsche Salzwerke AG Heilbronn JA (HGB)/KA (IFRS)
Syzygy AG Bad Homburg JA (HGB)/KA (IFRS)

Travel24.com AG Leipzig JA (HGB)/KA (IFRS)
Die Unister-Tochter Travel24.com AG muss ihren Jahresabschluss 2012 korrigieren. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum 31.12.2012, der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der
Travel24.com AG fehlerhaft sind:

  1. Im Lagebericht und im Konzernlagebericht der Travel24.com AG wird über die Kündigung eines wichtigen Vertrages nicht berichtet und somit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Geschäftsverlaufes und der Lage nicht vermittelt.
    Ein großer Reiseveranstalter (TUI) hatte im Dezember 2012 die Zusammenarbeit fristlos gekündigt, so dass die Travel24.com AG seitdem keine Erlöse aus der Vermittlung von Reisen dieses Veranstalters mehr generieren kann. Bis dahin entfielen mehr als 10 % der Reisevermittlungsprovision auf TUI-Reisen. Die fehlende Berichterstattung in den Lageberichten verstößt gegen § 289 Abs. 1 HGB bzw. § 315 Abs. 1 HGB i.V.m. DRS 15.9 und DRS 15.45 f.
  2. Im Konzernanhang wird ausgeführt, dass dem Buchwert der im September 2012 begebenen Unternehmensanleihe von 17,6 Mio. EUR (einschließlich Zinsabgrenzung) ein "Fair Value" von ebenfalls 17,6 Mio. EUR gegenübersteht. Auf Basis des Schlusskurses der Unternehmensanleihe an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag der Jahres 2012 von 78 % betrug der beizulegende Zeitwert der Unternehmensanleihe jedoch nur 13,8 Mio. EUR.
    Die Aussage, dass der beizulegende Zeitwert der Anleihe zum 31. Dezember 2012 genauso hoch war wie ihr Buchwert, verstößt gegen IFRS 7.25.
  3. Im Konzernanhang ist bei der Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aufgeführt, dass der Konzern regelmäßig diverse Servicedienstleistungen vom Unister-Konzern bezieht und dass diese Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen zu Bedingungen wie mit fremden Dritten durchgeführt wurden.
    Tatsächlich erbringt die Unister Holding GmbH Dienstleistungen für die Travel24.com AG und stellt hierfür lediglich eine geringe Pauschalvergütung in Rechnung. U. a. sind die Vorstände der Travel24.com AG (seit Mai 2013 der Alleinvorstand) bei der Unister Holding GmbH angestellt, ohne dass deren Bezüge an die Travel24.com AG weiterbelastet werden.
    Die Angabe, dass die Transaktionen mit nahestehenden Personen zu Bedingungen wie mit fremden Dritten durchgeführt wurden, verstößt gegen IAS 24.23. (07.07.2014)
    Bilanz-Probleme bei Unister kein Einzelfall
    Die Firmen der Unister-Gruppe haben diverse Probleme mit ihren Bilanzen. Für mehrere Firmen wurden vom Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder angedroht, weil die Firmen ihren Bilanzen nicht veröffentlicht hatten ?

Turbon AG Hattingen JA (HGB)/KA (IFRS)
Vossloh Aktiengesellschaft Werdohl JA (HGB)/KA (IFRS)
Vtion Wireless Technology AG Frankfurt a. M. JA (HGB)/KA (IFRS)

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Na ja. Meinst Du, dass Mandanten bei den anderen WP?s kein Problempotenzial bieten? Das gibt es doch immer, dass irgendein faules Ei dazwischen ist. Und verweigerte Testate wie bei Deutsche Forfait oder Powerland sind doch wohl eher ein Zeichen für ordentliche Arbeit. Wirklich albern wirds allerdings, wenn man dem WP anlastet, dass ein Unternehmen sein Geschäft vergurkt hat.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Sicherlich kann man den WP nicht die Fehler des Unternehmers oder den Unternehmensführern anlasten. Aber ob man bei Thielert, Bankgesellschaft Berlin, HSH Nordbank und weiteren die Leistung der BDO als "ordentlicher Arbeit" bezeichnen möchte, könnte schon mal bezweifelt werden.

Ob bei Powerland "ordentliche Arbeit" geleistet wurde sieht offensichtlich E&Y anders. Auch die Aktionäre haben den Abschluss genehmigt (ok, denen blieb keine Wahl, da sonst der Aktienkurs völlig zu Boden gerutscht wäre). Aber auch der neue WP Moore Stephens Düsseldorf AG hat für den JA 2013 ohne Einschränkungen testiert. Solche Testatsversagungen stellen sicherlich den Ruf der BDO nicht wieder her. Ob man die Leistung bei Travel24 als "ordentlicher Arbeit" sehen kann. Hier hat Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den von der BDO nicht eingeschränkten Abschluss 2012 doch stark kritisiert.

Aber man kann das auch einfach "albern" nennen und als Zeichen "ordentlicher Arbeit" sehen.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wo ist der GESCHÄFTSBERICHT??? Das kann ja wohl nicht WAHR SEIN! Der Termin ist seit 2,5 Monaten überschritten und niemand unternimmt etwas: Weder die Wirtschaftsprüferkammer, noch die Konkurrenz, noch die Medien. Was ist das für eine Klüngelei?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Woher weißt DU denn, wer hier was unternimmt oder nicht? GEHTS noch?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

In Zeiten von massivem Honorardruck und risikoorientem Prüfungsansatz passieren nun mal zwangsläufig Fehler. Jeder WP Gesellschaft. Eventuell machen Sie sich jetzt auch mal die Mühe Positivbeispiele, sprich ohne jede Beanstandungen abgelaufene Prüfungen, aufzulisten? Die Liste würd sehr viel länger sein. So finde ich das etwas polemisch.

Lounge Gast schrieb:

Sicherlich kann man den WP nicht die Fehler des Unternehmers
oder den Unternehmensführern anlasten. Aber ob man bei
Thielert, Bankgesellschaft Berlin, HSH Nordbank und weiteren
die Leistung der BDO als "ordentlicher Arbeit"
bezeichnen möchte, könnte schon mal bezweifelt werden.

Ob bei Powerland "ordentliche Arbeit" geleistet
wurde sieht offensichtlich E&Y anders. Auch die Aktionäre
haben den Abschluss genehmigt (ok, denen blieb keine Wahl, da
sonst der Aktienkurs völlig zu Boden gerutscht wäre). Aber
auch der neue WP Moore Stephens Düsseldorf AG hat für den JA
2013 ohne Einschränkungen testiert. Solche Testatsversagungen
stellen sicherlich den Ruf der BDO nicht wieder her. Ob man
die Leistung bei Travel24 als "ordentlicher Arbeit"
sehen kann. Hier hat Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
(DPR) den von der BDO nicht eingeschränkten Abschluss 2012
doch stark kritisiert.

Aber man kann das auch einfach "albern" nennen und
als Zeichen "ordentlicher Arbeit" sehen.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ja, es geht noch, Du BDO-Heini, und zwar bestens. Dass die Medien den Fall unter den Tisch fallen lassen, kannst Du Nase selbst überprüfen. Hast Du was darüber lesen können? Nicht? Na also!!! Und dass die angeführten Institutionen nichts wirksames unternommen haben, wird durch den Fakt bewiesen, dass BDO NOCH IMMER keinen Geschäftsbericht veröffentlicht hat und das, obwohl die gesetzliche Frist seit fast 3 Monaten überschritten ist!!!! Diese Gesellschaft soll gewährleisten, dass andere Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, während sie dieselben selbst nicht einhält??? Was für ein schlechter Witz ist das denn?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Sie scheinen ja eine erhebliche Antipathie gegenüber der BDO entwickelt zu haben. Hegen Sie selbige auch gegenüber PWC, KPMG, EY und Deloitte? Bei denen ist nämlich auch nicht alles Gold was glänzt. Wie stehen Sie denn erst zur Arthur Andersen?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ich klopfe ja nur ungern an ihrer Gruft, aber Sie wissen, dass Arthur Andersen nicht mehr existent ist? Nun dürfen Sie weiterschlafen.

Ich übersetze mal den letzte post "ja wir sind mies, die anderen sind aber auch ganz schön doof" ... ich lach mich schlapp

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Lounge Gast schrieb:

Ich klopfe ja nur ungern an ihrer Gruft, aber Sie wissen,
dass Arthur Andersen nicht mehr existent ist? Nun dürfen Sie
weiterschlafen.

Ich übersetze mal den letzte post "ja wir sind mies, die
anderen sind aber auch ganz schön doof" ... ich lach
mich schlapp

Hahahahahahaha Wie geil ist das denn? Schenkelklopf!!! Das sind 100 PUNKTE. Danke!

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"In Zeiten von massivem Honorardruck und risikoorientem Prüfungsansatz passieren nun mal zwangsläufig Fehler. Jeder WP Gesellschaft."

das meinst du ja jetzt wohl nicht ernst oder???? wer ist denn schuld an dem honorardruck??? wohl in erster linie die bdo und die anderen wp gesellschaften! wie blöd muss man eigentlich sein, man hat ein monopol (jap darf nun man nicht jeder machen) und unterbietet sich gegenseitig, um möglichst an den auftrag ran zu kommen und das für nen appel und nen ei. ist doch echt lächerlich, dass der mandant mehr geld für rechtsstreitigkeiten ausgibt, um nen mitarbeiter los zu werden, als für das honorar der jap, wo die banken auf das testat für die nächsten kredite warten und die zukunft des unternehmens dran hängt! etwas verkehrte welt nicht wahr???!!! durch den honorardruck verkauft man sich eindeutig unter wert, also heul nicht rum wg. dem honorardruck, denn für das honorar ist der wp selber schuld.

"Eventuell machen Sie sich jetzt auch mal die Mühe Positivbeispiele, sprich ohne jede Beanstandungen abgelaufene Prüfungen, aufzulisten? Die Liste würd sehr viel länger sein. So finde ich das etwas polemisch."

LOOOL bist du pr mitarbeiter bei der bdo oder was soll dieser peinliche post`???? gratuliere ich etwa auch jeden busfahrer, weil er die haltestelle angefahren hat??? es ist ihr job, den sie da erledigen und gerade beim risikoorientierten prüfungsansatz ist es ja nun mal nicht so, dass sie ne vollprüfung machen, d.h. das was sie prüfen, das sollten sie dann schon richtig machen.....und wie man beim thielert urteil lesen konnte, hat man das ja noch nicht mal bei ner einfachen saldenbestätigungsaktion hinbekommen. echt lächerlich sowas noch zu verteidigen.....

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Das ist so nicht korrekt, Arthur Andersen existiert sehr wohl noch als Gesellschaft. Das ist aber vollkommen irrelevant. Anspielen wollte ich auf den "Enron Skandal" und den Vergleich herstellen, aber sei's drum. Dann werden Ihnen die Stichworte Flowtex und Procedo/Balsam und Siemens auch nichts sagen. Da verwundert es mich auch nicht, wenn Sie meinen Beitrag vollkommen falsch interpretieren. Ich bin nicht bei der BDO beschäftigt. Ich würde einfach gerne wissen, warum Sie gegen eine WP-Gesellschaft (im Generellen und der BDO im Speziellen) so eine Aversion hegen.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Es geht doch nicht darum, dass die anderen WP-Gesellschaften auch Fehler bei der Prüfung machen (was sie unzweifelhaft tun). Im Gegensatz zur BDO kommen die BIG 4 allerdings ihren gesellschaftsrechtlichen Berichtspflichten nach.

Ein Dienstleister, der seinen Kunden dabei behilflich sein soll, den gesetzlichen Berichtspflichten nachzukommen, diese aber selber nicht erfüllt, ist schon mehr als erbärmlich. Ein in die Krise geratenes Unternehmen käme ja auch nicht auf die Idee, sich bei der Restrukturierung von einer Consultingbude beraten zu lassen, die selber kurz vor dem Bankrott steht.

Darüber hinaus waren die BIG 4 bisher immer in der Lage, ihren sich aus verursachten Haftungsfällen resultierenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das scheint ja bei der BDO nicht der Fall zu sein. Traurig ist nur, dass unter den Fehlern auf Partnerebene die einfachen BDO-Mitarbeiter zu leiden haben...

Lounge Gast schrieb:

Sie scheinen ja eine erhebliche Antipathie gegenüber der BDO
entwickelt zu haben. Hegen Sie selbige auch gegenüber PWC,
KPMG, EY und Deloitte? Bei denen ist nämlich auch nicht alles
Gold was glänzt. Wie stehen Sie denn erst zur Arthur Andersen?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Kleiner Typ, Lounge Gast ist nicht eine Person.

Natürlich wurde AA komplett aufgelöst und zerschlagen, das Unternehmen AA existiert heute nicht mehr. Oder wen meint man heute mit Big4: KPMG; EY, PWC und AA? - ich glaube eher nicht. Lediglich die Markenrechte schwirren noch umher (Anderson Tax) und natürlich existieren Unternehmensteile weiter (Accenture, etc.). AA als solches ist aber platt.

Vor dem erhobenen Zeigefinger einfach mal informieren ...
Und ja, die ganzen Skandale sind bekannt. Dennoch gibt es keinen Fall von gesellschaftsrechtlichem Versagen wie bei der BDO.

Und auch selbst das ist irrelevant, weil das Thema hier "BDO" heißt und das relativieren "die anderen sind auch doof" nichts an der fraglichen Qualität der BDO ändert.

Was Leute gegen die BDO haben? Der Honorarpreiskampf geht deutlich zu Lasten der Qualität in der gesamten Branche (Schuld sind hier aber in erster Linie die Unternehmen/AR´s und in zweiter Linie die WPs, die das mitmachen). Die BDO ist als extrem agressiv im Markt bekannt und hat keine Hemmungen ein reines Praktikantenteam zum Mandanten zu schicken und - überspitzt - den WP ohne den Bericht zu lesen unterschreiben zu lassen.

Das macht die Qualität und die Preise kaputt. BDO würde kaum jemand vermissen. Die niedrigen Preise sind nur deswegen möglich, weil man manche Dinge nicht so genau nimmt. Wer Dinge nicht so genau nimmt, muss mit Haftungsfällen rechnen. Und hiervor drückt sich gerade die Gesellschaft.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Mir ist durchaus bewusst, dass sich hier mehrere Personen beteiligen.
Ich habe ferner nicht gesagt, dass AA weiterhin zu den Big4 gehört bzw. überhaupt noch in der Branche tätig ist, sondern nur dass die Gesellschaft Arthur Andersen LLP weiterhin existiert. Die Mahnung bzgl. des erhobenen Zeigefingers gilt also ebenso für Sie. Aber nochmals: vollkommen irrelevant.

Die verspätete Veröffentlichung des Jahresabschlusses kritisieren Sie vollkommen zu Recht und bzgl. der Geschäftspraxis der BDO habe ich keine Erfahrungswerte; dies kann ich also nicht kommentieren.

Eine höchstrichterliche Entscheidung bzgl. des "Haftungsfalls" steht allerdings noch aus, sodass Sie nicht von einem "Drücken" sprechen können. Sie würden doch auch nicht aufgrund eines (umstrittenen) erstinstanzlichen Urteils eine signifikante Summe bezahlen oder?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Nein, würde ich natürlich nicht (soweit ich das verhindern kann). Aber ich müsste Farbe bekennen ob ich eine Rückstellung bilde oder eben nicht.

Den Kopf in den Sand zu stecken ist jedenfalls nicht in Ordnung und wirkt auf mich wie ein Schuldeingeständnis.

Wäre die BDO überzeugt, in nächster Instanz zu gewinnen => selbstbewusst keine Rückstellung bilden und entsprechende Hinweise in den Lagebericht und dann veröffentlichen. Punkt Aus.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Hier unterhalten sich offensichtlich zwei Blinde über Farbe... Fragt der eine:

"Eine höchstrichterliche Entscheidung bzgl. des "Haftungsfalls" steht allerdings noch aus, sodass Sie nicht von einem "Drücken" sprechen können. Sie würden doch auch nicht aufgrund eines (umstrittenen) erstinstanzlichen Urteils eine signifikante Summe bezahlen oder?"

Sagt der andere: "Nein, würde ich natürlich nicht (soweit ich das verhindern kann). Aber ich müsste Farbe bekennen ob ich eine Rückstellung bilde oder eben nicht."

Leute, Leute...Wo arbeitet Ihr nochmal??? Zum ist es sehr wohl empfehlenswert, nach einem verlorenen Prozess der ersten Instanz (hier immerhin Landgericht) einen Vergleich anzustreben, ALSO ZU ZAHLEN, nämlich dann, wenn ich die Befürchtung haben muss, dass das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt wird! Und GENAU DAS steht hier zu befürchten! Schließlich wurde DER VORSTAND der BDO MEHRMALS und NACHWEISLICH auf die Unregelmäßigkeiten bei Thielert aufmerksam gemacht. Trotzdem hat BDO testiert.

Zum anderen sind wir hier nicht bei "Wünsch Dir was"! BDO hat gar keine andere Wahl, als die Thielert-Sache im Geschäftsbericht zu erwähnen. SIE IST BESTANDSGEFÄHRDEND. Und genau das- Freunde des Friedens- ist auch der Grund, warum BDO den Geschäftsbericht NICHT veröffentlicht. In dem Moment, wo für jedermann zu lesen ist, dass der Laden den Bach runtergehen könnte, würde der Arthur Andersen Effekt zuschlagen. Andersen ist nicht an der Schadenssumme zugrunde gegangen, sondern weil nach Bekanntwerden der Angelegenheit fast ALLE Mandanten weggelaufen sind. Eben das würde hier auch passieren.

Es ist anzunehmen, dass hinter den Kulissen schon lange Vergleichsverhandlungen laufen. Schließlich ist die Berufung auch für die Gegenseite nicht ohne Risiko. Außerdem wird die ganze Prüfungsbranche darauf drängen, dass es in diesem Fall eben NICHT zu einem Urteil kommt. Ein solches hätte nämlich dramatische Folgen für ALLE WP-Gesellschaften, von deren Haftpflichtversicherern ganz zu schweigen.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"Hier unterhalten sich offensichtlich zwei Blinde über Farbe... "
Sie haben ja eine sehr absolute Auffassung. Capslock und Hybris verschaffen Ihren Aussagen auch nicht mehr Substanz.

"Zum ist es sehr wohl empfehlenswert, nach einem verlorenen Prozess der ersten Instanz (hier immerhin Landgericht) einen Vergleich anzustreben, ALSO ZU ZAHLEN, nämlich dann, wenn ich die Befürchtung haben muss, dass das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt wird!"
Das ist eine leere Behauptung und ohne genauen Einblick in die Sach- und Rechtslage gar nicht zu beurteilen. Das Urteil wurde weitreichend kritisiert, sodass der Ausgang wie Sie ihn beschreiben gar nicht sicher ist. Gegebenenfalls wäre ein Vergleich interessant, um die Prozesskosten gering zu halten, allerdings kann man dies auch nicht als Außenstehender abschließend beurteilen.

"Andersen ist nicht an der Schadenssumme zugrunde gegangen, sondern weil nach Bekanntwerden der Angelegenheit fast ALLE Mandanten weggelaufen sind. Eben das würde hier auch passieren."

Arthur Andersen hat "freiwillig" seine CPA Lizenzen zurückgegeben und konnte demnach auch gar nicht mehr für seine Mandanten tätig werden. Demnach mussten die Mandanten natürlich andere Firmen beauftragen. Selbstverständlich wurde der Name beschädigt und Mandanten haben sich im Vorfeld bereits abgewendet, allerdings scheinbar nicht nachhaltig, siehe Andersen Tax. Ich möchte aber nicht erneut die Arthur Andersen Diskussion hier anheizen.
Bzgl. der verspäteten Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist der Zusammenhang mit Thielert natürlich evident allerdings auch nicht gesichert.
Auch wenn Sie meinen, alle Fakten zu kennen, juristisch korrekt beurteilen und die Folgen dessen abschätzen - nein - voraussagen zu können, bleibt anderen wohl nur abzuwarten.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wie gesagt: Sie haben KEINE Ahnung...

Ein Vergleich wäre NUR aufgrund der hohen Prozesskosten interessant??? Bei einem Streitwert von 40 Millionen, der das Ende der BDO bedeuten könnte? Sie sind ja wohl nicht mehr ganz bei Trost.

Und jetzt nochmal für die Leute, die keine Ahnung haben: Arthur Andersen Deutschland hat aufgegeben, weil die Mandanten abgehauen sind. PUNKT!

http://www.welt.de/print-welt/article379128/Faellt-Arthur-Andersen-fehlt-Wettbewerb.html

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Arthur Andersen Deutschland hat nicht "aufgegeben", sondern hat sich mit EY zusammengeschlossen - wie viele andere AA Gesellschaften des internationalen Netzwerks auch. Die Mandanten sind nicht "abgehauen", sondern sind mit den Partnern zu E&Y gewechselt.
Abgesehen davon habe ich von der US Gesellschaft gesprochen, was deutlich dadurch geworden ist, dass ich von CPA Lizenzen sprach. In dem von Ihnen verlinkten Welt Artikel wird der Konjunktiv verwendet und auf die amerikanische Gesellschaft Bezug genommen.
Bzgl. der deutschen Gesellschaft lesen Sie doch einfach mal hier, am besten diesmal auch gründlich und bis zum Ende: http://www.handelsblatt.com/archiv/deutsche-kunden-fordern-distanz-arthur-andersen-laufen-die-partner-weg/2150310.html

Bzgl. des Prozesses habe ich nichts davon geschrieben, dass "nur" ein Vergleich in Hinblick auf die Prozesskosten interessant wäre, aber Sie halten es ja anscheinend sowieso wie Pippi Langstrumpf.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Unter dem Namen des Partners zu fusionieren HEIßT AUFGEBEN und zwar Eigenständigkeit und Historie. Oder glauben Sie, die Partner von Arthur Andersen hätten das ohne Not gemacht? Die Gesellschaft und der Name hatten auf dem Markt keine Chance mehr.

Aber bitte..Meinetwegen haben Sie Recht und ich habe meine Ruhe.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

schon einmal etwas von der Berufshaftpflichtversicherung gehört?!?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Und haben Sie schon davon gehört, dass der Haftungsumfang der Berufshaftpflicht begrenzt ist und Vorsatz ausschließt?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

schon einmal etwas von der Berufshaftpflichtversicherung gehört?!?

Eine Berufshaftpflicht deckt auch nur die entsprechende Deckungssumme ab. Die ist üblicherweise bei 4 Mio. EUR. Der oben genannte Betrag von 40 Mio. EUR ist das 10fache!

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Dass die Berufshaftpflicht nur bis zu einer bestimmten Deckungssumme haftet, die üblicherweise weit unter MEUR 40 liegt und bei grober Fahrlässigkeit gar nicht, wurde in diesem Strang schon hinreichend diskutiert.

Lounge Gast schrieb:

schon einmal etwas von der Berufshaftpflichtversicherung
gehört?!?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

als ich weiter oben sagte, dass Herr Matzen kein Partner ist, wird man bezichtigt, unwahrheiten zu verbreiten... Evtl. sollte sich der Poster erstmal selber informieren. Nach meinem Verständnis ist ein Partner gleichzeitig Gesellschafter, und im öffentlichen Register auf der WPK - Seite erscheint er nicht (hier: http://www.wpk.de/suchdienst/OBRresponseT_Beteiligungen.asp?Registernummer=150703700&Kapital=Aktien ).

Ich bitte hier um etwas mehr sachliche Diskussion die mit Fakten fundiert wird und weniger Bashing, egal ob Big4 oder BDO-Bashing... Ich dachte hier wird unter Akademikern diskutiert, aber alleine Begriffe wie "BDO-Heini" sind echt peinlich...

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

die suche besagt lediglich, dass er kein WP ist. partner in einer wp-gesellschaft kann man durchaus auch ohne berufsexamen werden. In den consulting sparten der WP's ist das zB durchaus möglich.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Genau so ist es. Neben Herrn Matzen gibt es noch einige andere Nicht-WP Partner, 5 fallen mir jetzt spontan ein. Ist also durchaus üblich.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Kann jemand mitteilen wann die Gerichtsverhandlung ist? Und wie sieht´s aus mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Bitte den Link oben zur WPK lesen und verstehen!
Es handelt sich um das Gesellschafter-Verzeichnis! Partner = Gesellschafter. In der Liste tauchen in der Tat auch Nicht-WPs auf.

Grundvoraussetzung um Prüfer zu werden: Lesen können und den Willen haben, Zusammenhänge zu verstehen!
Und ich warte noch auf die Beantwortung der Frage, wieso die Berufung zum "Generalbevollmächtigten" ein Indiz ist für eine bevorstehende Insolvenz.
Aber so langsam dämmert es mir: Hier sind einige Leute mit Null-Plan unterwegs mit dem Hang zum fabulieren... :P

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ja, die blöden Leute konnten den BDO Bericht von Thielert auch nicht lesen und verstehen, dabei hat die BDO doch alles super toll gemacht.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wenn Matzen kein Partner, aber Generalbevollmächtigter ist, dann ist das ein Indiz dafür, dass er im Falle der Insolvenz "die Geschäfte" führen soll, denn ein Partner oder Ex-Partner kann dafür auf keinen Fall eingesetzt werden.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Lounge Gast schrieb:

Kann jemand mitteilen wann die Gerichtsverhandlung ist? Und
wie sieht´s aus mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses?

Das hätte ich auch sehr gerne gewusst. Hat hier jemand Informationen? Es ist jedenfalls ein Unding, dass sich BDO hartnäckig der Veröffentlichung und damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung verweigert. Dieser Vorgang ist sicherlich einmalig in der Geschichte der Wirtschaftsprüfung. Umso erstaunlicher ist es, dass man in der Presse nichts darüber findet. Ein Skandal!

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Veröffentlichung - Was hat die BDO zu verheimlichen?
Sollte ein Kunde bzw. Mandant nicht offenlegen, dann ist das eine sonstige Unregelmäßigkeit.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Vielleicht hat die BDO schon veröffentlicht nur der Bundesanzeiger hat sie noch nicht online gestellt? Kann ja sein.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Bisher hat die BDO (vielleicht sogar mit Stolz) seinen Jahresabschluss auch auf der Homepage veröffentlicht.
Kann ja sein, dass die BDO doch etwas verheimlichen möchte.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Mit Sicherheit hat die BDO was zu verbergen. Immerhin nimmt durch die Nichtveröffentlichung einen massiven Reputationsverlust in Kauf. Die BDO als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird ja von ihren Mandanten bezahlt, damit diese ihren gesetzlichen Pflichten (fristgerechte Veröffentlichung des richtigen Jahresabschlusses) nachkommen können. Wenn die BDO diese gesetzlichen Pflichten aber selbst nicht erfüllt (aus was für einem Grund auch immer), hat das einen mehr als nur faden Beigeschmack.

Und irgendwann werden auch die Behörden wegen der Nichtveröffentlichung entsprechende Maßnahmen einleiten. Weiß jemand, wie lange nach Überschreitung der Frist üblicherweise Zwangsgelder festgesetzt werden?

Lounge Gast schrieb:

Bisher hat die BDO (vielleicht sogar mit Stolz) seinen
Jahresabschluss auch auf der Homepage veröffentlicht.
Kann ja sein, dass die BDO doch etwas verheimlichen möchte.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Es ist wieder zunehmend von Kündigungswellen seitens der BDO zu hören. Scheint mir so, dass die BDO kurzfristig Personalaufwand reduzieren möchte, um die Liquiditätslage zu verbessern.

So lange die Mandanten es mit sich machen lassen ein probates Mittel für die Gesellschaft...

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

In Erfurt werden viele Assistenten eingestellt, und man weiß schon, dass wahrscheinlich die Hälfte wieder gehen muss.

BDO Prinzip eben, und im Osten funktioniert das, weil sich immer noch genügend finden, leider.
In Hamburg stellt man ja ein.
2 große Mandate sind ja weg, und der Versicherungsbereich ist leider fast tot.

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Welche 2 großen Mandate sind denn weg?

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Geschäftsbericht 2014 ist online verfügbar!!!!

Als Mandat ist Warburg der Gründer weg!!

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

hmmm kein wort zum thielert prozess :-o wieso nicht?
aus den zahlen kann man eigentlich schließen (wenn man sie mit 2012 vergleicht), dass die 35 mio strafe auch nicht gebucht wurde oder???

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Im Rahmen von Besprechungen -intern- wurde bereits von Partnerseite geäußert, dass der JA nicht 1? Rückstellungen für den Thielert Prozess enthält.
Der Vorstand ist sicher zu gewinnen.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

und was ist mit dem vorsichtsprinzip??? man wurde schließlich verurteilt... steht man da über dem hgb???

Lounge Gast schrieb:

Im Rahmen von Besprechungen -intern- wurde bereits von
Partnerseite geäußert, dass der JA nicht 1? Rückstellungen
für den Thielert Prozess enthält.
Der Vorstand ist sicher zu gewinnen.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wer sagt denn es sich um einen HGB Abschluss handelt?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Das war logisch. Die BDO AG hat den JA 2012/13 und den JA 2013/14 gleichzeitig veröffentlicht, um den Jahresfehlbetrag in 12/13 zu verschleiern. Die BDO AG hat einen gekürzten Bericht auf der Webseite für Werbezwecke veröffentlicht. Im ebundesanzeiger sollte bald der vollständige JA veröffentlicht werden. Dann sollte der Lagebericht zumindest über den Haftungsfall berichten.

Es ist auch logisch, dass die BDO AG die Rückstellung von 40 Mio. für Schadensersatz nicht passivieren wird. Dann läge Überschuldung vor und ein Insolvenztatbestand läge vor. "Laut Prof. Dr. Ballwieser, Lehrstuhlinhaber für Rechnungswesen und Prüfung an der LMU München, würden im Fall einer ?Insolvenz von BDO [?] Auflösung und grds. Widerruf der Anerkennung als WPG? folgen." Zitat AnlegerPlus.

Der Wirtschaftsprüfer der BDO AG hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gegeben. Ob das zu rechtfertigen ist?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Hier ist der 2013er Bericht, versteckt in den Publikationen. Wenn der Link unten nicht funktionieren sollte, bitte dort nachschauen.

Kurzanalyse: Keine Erwähnung des laufenden Prozesses, angeblich keine den Bestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken erkennbar, keine Einschränkung des Testats. Keine Fragen mehr Euer Ehren...

http://www.bdo.de/dateien/gesch%C3%A4ftsbericht_2013/Geschaeftsbericht_2013.pdf

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WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Man könnte fast meinen, BDO hat sich selbst geprüft. So ein Quatsch-Testat ist man ja sonst nur von BDO gewohnt ....

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Solche Kommentare sind definitiv die reine Buchstabenverschwendung. Peinlich obendrein. Für mich als ehemaligen Mitarbeiter, der BDO durchaus kritisch gegenüberstehend, einfach nur polemisch. *Kopfschüttel*

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wo genau siehst du hier Polemik? Das sind Fakten. Und wenn Du das anders sehen solltest, dann widerlege doch bitte die obigen Behauptungen oder stelle dar, was dich zum "Kopfschütteln" bringt. Andernfalls ist dein obiger Verbalrundumschlag ohne Differenzierung ebenso polemisch.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Nun ja, Aussagen alà "Man könnte fast meinen, BDO hat sich selbst geprüft. So ein Quatsch-Testat ist man ja sonst nur von BDO gewohnt" sind definitiv nicht ernst zu nehmen. Und nun mal polemisch.

Lounge Gast schrieb:

Wo genau siehst du hier Polemik? Das sind Fakten. Und wenn Du
das anders sehen solltest, dann widerlege doch bitte die
obigen Behauptungen oder stelle dar, was dich zum
"Kopfschütteln" bringt. Andernfalls ist dein obiger
Verbalrundumschlag ohne Differenzierung ebenso polemisch.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

WP ist Inzelmann - kennt man den? KPMG wird immerhin von Warth & Klein geprüft.

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Unternehmensranking 2016: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Eine Tasse Tee neben Zeichnungen und einem Kompass.

PricewaterhouseCoopers (PwC) führt erneut die Spitze der Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen an. Erstmals schaffte es Ernst & Young (EY) auf den zweiten Platz, gefolgt von KPMG. Im Schnitt sind die 25 nach Inlandsumsatz führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland um 8,1 Prozent gewachsen. Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Unternehmensranking des Marktforschungsunternehmens Lünendonk.

Unternehmensranking 2016: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Zwei Manager mit Koffern am Flughafen.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2015 im Schnitt um 9,4 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für das laufende Jahr 2016 mit einen Umsatzsteigerung von mehr als 10,8 Prozent.

1.600 deutsche Hidden Champions mit Spitzenposition im Weltmarkt

Hidden Champions: Kampfflieger am Himmel. Einer tanzt aus der Reihe.

Deutschland hat viele innovative mittelständische Unternehmen mit einer Spitzenposition auf dem Weltmarkt. Die Stärke dieser sogenannten „Hidden Champions“ Unternehmen speist sich aus der Fokussierung auf relativ kleine Märkte und einem hohen Grad an Spezialisierung auf bestimmte Produkte oder Anwendungen. Die Wachstumschancen der Hidden Champions hängen dabei stark von der Nachfrageentwicklung in diesen Nischenmärkten ab. Nur wenige Hidden Champions schaffen es, zu wirklichen Großunternehmen zu wachsen, wie der Innovationsindikator 2015 zeigt.

Unternehmensranking 2015 - Die TOP 50 innovativsten Unternehmen weltweit

Apple-Logo

Deutsche Unternehmen holen bei der Innovationsführerschaft wieder auf. Mit BMW und Daimler sind erstmals wieder zwei deutsche Unternehmen unter den Top Ten der Welt. Schnelle, schlanke und facettenreiche Innovationen sind erfolgskritisch. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „The Most Innovative Companies 2015 der Boston Consulting Group.

Unternehmensranking 2015: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Der Blick in einen Kompass.

Die 25 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland erreichten 2014 ein Umsatzwachstum von 6,1 Prozent und erwarten dies auch in 2015. PwC wuchs um 2 Prozent und liegt mit 1,55 Milliarden Euro Umsatz auf Rang 1, gefolgt von KPMG mit 1,38 Mrd. Euro und plus 3,6 Prozent. Knapp dahinter liegt EY mit plus 8 Prozent und 1,37 Mrd. Euro Umsatz. Auf Platz 4 folgt Deloitte mit 729 Mio. Euro Umsatz und einem Zuwachs von 9,4 Prozent.

Unternehmensranking 2015: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Ein gelbes Schild an einer Wand mit den Worten: Home of Coaching.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2014 im Schnitt um 9,2 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für 2016 mit zweistelligen Wachstumsraten und plant in großem Umfang Neueinstellungen.

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Diskussionen zu BDO

4 Kommentare

BDO oder Deloitte

WiWi Gast

Ich hatte immer den Eindruck, dass die HH-NL von BDO durchaus "gediegen" ist, der Geist der "Deutschen Warentreuhand" dort noch we ...

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BDO Berlin Stimmung

WiWi Gast

BDO ist als Nr. 5 immer ein bißchen anders. Einerseits ist das eine Großkanzlei mit den entsprechenden Strukturen (Zeiterfassung, ...

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