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Frage an Steuerexperten

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WiWi Gast

Frage an Steuerexperten

Ich habe recht viel Geld und werde nach dem Studium sicherlich noch mehr haben. Ich investiere es gerne an der Börse. Um die Kapitalertragssteuer habe ich mir folgendes überlegt:

Ich gründe eine (Mini)-GmbH und werde die Geschäfte auf diesen Namen tun. Ich habe gelesen, dass die Dividenen vollkommen und die Beteiligungsgewinne zu 95% steuerfrei sind. Mir ist bewusst, dass ich das Geld in der GmbH lassen muss und es mit 25% versteuern muss, falls ich es auszahle. Aber ich habe kein Problem damit.

Meine Fragen:

1) Stimmt das mit der Besteuerung?
2) Wie sieht es aus mit den Zinsen?
3) Und mit Derivaten?

Ich gehe davon aus, dass es für den Steuerberater kein hoher Aufwand ist. Also müsste die jährlichen Kosten niedrig sein.

4) Stimmt das? Kann ich unter Umständen die Steuererklärung alleine machen. Wieviel würde der Berater kosten?

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WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

zu 1) schau ins EStG und KStG
zu 2) siehe 1)
zu 3) keine Ahnung

zu 4) machen kannst Du das; sogar richtig machen kannst Du das, wenn Du Ahnung von 1-3 hast...

und zu mehr... Frag nen Vermögensverwalter, Banker oder Steuerberater...

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WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

jupp. da du recht viel geld hast wird dir hier niemand einen konkrete Antwort geben, da man das in Rechnung stellen kann. ich würde dir auch nur konkret gegen eine zahlung antworten xD

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WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

zunächst einmal ist es richtig, dass eine GmbH Veräußerungsgewinne zu 95% steuerfrei vereinnahmen (steuerfrei im Sinne der KSt.). Das gilt aber nur für Haltezeiten von länger als einem Jahr.
Diese gesetzliche Regelung hat übrigens Gerhard Schröder eingeführt und damit die Auflösung der Deutschland AG angestoßen.

Des Weiteren ist eine GmbH kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Ist diese GmbH aber nur vermögensverwaltend tätig, kannst du die sogenannte "erweiterte Kürzung" nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG wahrnehmen. D.h. das nur die Gewerbeerträge deiner GmbH gewerbesteuerpflichtig sind, die nicht auf die Vermögensverwaltung entfallen.
Allerdings sind das nur pauschale Aussagen. Besser ist es solche eine Konstruktion mit einem kompetenten StB aufzubauen.

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kanyeomari

Re: Frage an Steuerexperten

Du musst doch auch Gewerbesteuer bzw. Körperschaftssteuer zahlen? Also auch wenn du die Gewinne thesaurierst und nicht am Jahresende auszahlst, oder?

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WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Ja, warum nur macht das kaum jemand, wo du doch eine triviale methode gefunden hast, unsummen von steuern zu sparen?!?

Naja, wahrscheinlich deshalb, da alles was Du dir als Geschäftsführer der GmbH selbst auszahlst, mit deinem individuellen Lohnsteuersatz versteuert wird.

Und vorsicht! Das gilt natürlich auch, wenn Du z.B. im Namen der GmbH ein Häuschen kaufst, in dem Du als GF privat drin wohnst.

Sei Dir sicher: Wenn es um Steuern geht, weiß das Finanzamt schon, wie es auch dran kommt. (So lange Du Dich im legalen Raum bewegst)

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WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Lounge Gast schrieb:

zunächst einmal ist es richtig, dass eine GmbH
Veräußerungsgewinne zu 95% steuerfrei vereinnahmen
(steuerfrei im Sinne der KSt.). Das gilt aber nur für
Haltezeiten von länger als einem Jahr.
Diese gesetzliche Regelung hat übrigens Gerhard Schröder
eingeführt und damit die Auflösung der Deutschland AG
angestoßen.

Quatsch, i8b KStG kennt keine Haltefrist; steurfrei sind 100 % wobei 5 % als Betriebsausgabe fingiert werden.

Und diese Regelung wurde eingeführt um Doppelbesteuerung bei Kettenbeteiligungen zu vermeiden.

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WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Ja, also sind letztendlich 95 % des Veräußerungsgewinnes steuerfrei!

Außerdem meinte ich auch nicht, dass diese Regelung eingeführt wurde, um die Deutschland AG aufzulösen, aber es war der Anstoß dazu.

Schließlich haben Allianz, Daimler, Deutsche Bank, Münchener Rück usw. über Jahrzehnte Überkreuzbeteiligungen gehalten, die zu extremen Veräußerungsgewinnen geführt haben. Wären diese VG besteuert worden, hätten die Unternehmen niemals ihre Beteiligungen in diesem Maße aufgelöst.

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WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Zitat
"Mir ist bewusst, dass ich das Geld in der GmbH lassen muss und es mit 25% versteuern muss, falls ich es auszahle. Aber ich habe kein Problem damit."
Zitat Ende

Das stimmt so nicht. Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob geschütett wird oder nicht. Wie hier bereits gesagt wurde, fällt neben der KSt auch GewSt an.

Die ebenfalls bereits erwähnte Regelung des 8b KStG (95% Regel) nützt Dir im Grunde wenig, wenn Du das Geld bzw. die Gewinne nicht steuerneutral aus der GmbH herausnehmen kannst.

Zwar könntest Du Dir das GF-Gehalt erhöhen. Allerdings wird sich dann zwangsläufig die Frage stellen, ob das Gesamtpaket noch verhältnismäßig, oder, wie man im Steuerrecht sagt, die Gesamtvergütung noch angemessen ist. Kommt der Fiskus zu der Erkenntnis, dass das nicht der Fall ist, wird seitens des FA auf eine vGA (verdeckte Gewinnausschüttung) erkannt die, wie bereits gesagt wurde, zu einer Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz erfolgt.
Im Übrigen ist das Thema vGA in Deinem Fall immer akut.

Hinzu kommt noch folgendes:

Grundsätzlich könntest Du Dir ein marktübliches Gehalt zahlen, dass Einkünfte gem. § 19 EStG darstellt und dem persönlichen Steuersatz unterworfen wird. Wenn Du sonst keine Einkünfte hast, wäre das ggf. nicht so hoch.

Hinsichtlich der Ausschüttungen (Dividenden) der GmbH könnte man meinen, dass die Abgeltungssteuer (§ 32d EStG) zum Zuge kommt. Grds. auch nicht ganz so schlecht.
Da Du aber 100% Ges'er bist, kommt die für Dich nicht in Frage (§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG). Damit wird es für Dich, je nachdem welche Gewinne Du erwirtschaftest (die Einlage bei Gründung ist ja steuerneutral), u.U. richtig teuer.

Private Vermögensverwaltung in Form einer GmbH macht nur in wengigen Fällen Sinn. Durch Deinen Hinweis auf die Derivate nehme ich an, dass Du es auf die Haftungsobergrenze bei der GmbH abgesehen hast. Hierzu folgende Anmerkungen:

  1. Der gesellschaftsrechtlich unerfahrene Bürger meint regelmäßig, dass die Haftung damit begrenzt ist. Dem ist aber nicht so. Im Falle einer Insolvenz(verschleppung) gibt es diese Funktion nämlich gar nicht mehr.

  2. Auch gegenüber den Finanzbehörden ist die Haftung nicht so stark wie angenommen.

  3. Der Handel mit Derivaten über eine GmbH wird seitens der Bank nur dann zugelassen, wenn ausreichend Haftungsmasse da ist. Solltest Du mit den Derivanten "ordentlich Schiffbruch" erleiden, wird die Bank im Vorfeld weitere SIcherheiten einfordern. Diese sollten dann im Privatvermögen vorhanden sein. Ist dem nicht so, wird es wahrscheinlich keinen Handel mit der Bank geben. Denn die Banken wissen natürlich auch, dass dann jeder eine GmbH und fröhlich zocken könnte.

Mein Tipp: Solide anlegen, die GmbH vergessen und aus dem privaten Bereich heraus verwalten/handeln und von der Abgeltungssteuer profitieren.

Nachtrag: Eine GmbH ist qua Gesetz buchführungspflichtig. Grds. kannst Du das in so einem Fall wohl auch alleine Machen. Allerdings wird es meistens an den StB abgeben, der dann auch die St-E macht. Und in solchen Fällen wird nach Gebührenordnung abgrechnet, die sich auf den Arbeitsumfang/Gegenstandswert bezieht.

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Was hier schon wieder für ein Blödsinn verzapft wird. Ich versteh ja, dass man nicht kostenlose Steuerberatung macht, aber absichtlich was Falsches erzählen ist schon sehr daneben.

Hinweis an Vorposter: die Beschränkung nach §32d Abs.2 Nr.1 b) gilt nicht für Dividendeneinkünfte, sondern für Einkünfte aus partiarischen Darlehen bzw. stillen Beteiligungen an der eigenen GmbH (Nr.4) sowie für Zinsen aus Gesellschafterdarlehen (Nr. 7). Hintergrund: diese Zahlungen sind auf Gesellschaftsebene als Betriebsausgaben abziehbar. Damit könnte man also ca. 30 % KSt+GewSt gegen 25% Kapitalertragsteuer eintauschen. Dividendenzahlungen hingegen mindern den Gewinn auf Gesellschaftsebene nicht und können somit auch nicht missbraucht werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

meinst du, dass die gesellschafter dann unbegrenzt haften oder der geschäftsführer, weil der ist ja derjenige, welcher verschleppt hat

"1. Der gesellschaftsrechtlich unerfahrene Bürger meint regelmäßig, dass die Haftung damit begrenzt ist. Dem ist aber nicht so. Im Falle einer Insolvenz(verschleppung) gibt es diese Funktion nämlich gar nicht mehr."

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Hallo, mein Vater hat Schulden beim Finanzamt. Ich bin Auszubildende und möchte gerne eine Steuererklärung machen. Meine Frage: wird meine Steuererstattung mit den Schulden von meinem Vater verrechnet oder bekomme ich mein Geld ausbezahlt?

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WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Die Frage wird dir hier keiner beantworten können, da es dabei nicht primär um Steuerrecht geht.
Grundsätzlich bist du natürlich eine von deinem Vater unabhängige Person und somit wird da nichts verrechnet (ihr seid schließlich nicht verheiratet...).
Kann aber sein, dass es da irgenwelche Vorschriften gibt. Ist dein Vater denn in Privatinsolvenz? Lebt ihr in einem Haushalt?

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WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Du bist ein eigenes steuersubjekt und deine Veranlagung ist unabhängig von deinen Vater. Da musst du absolut keine befürchten haben. Das erkennst du auch, wenn du dir die Formulare ansiehst. Da gibt es keine Angaben zu den Eltern.

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Es gibt 2 GmbHs: A hält 100 % der Anteile an B und B hält 100 % der Anteile an A. Keine natürliche Person ist Gesellschafter.
Beide GmbHs gewähren mir als externem Dritten Darlehen.
Kann hier noch irgendwie eine vGA eintreten?
Und was wäre, wenn die Darlehen zinslos wären?

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Eine vGA scheidet hier grundsätzlich aus, weil du kein Gesellschafter der jeweiligen GmbHs bist. Wenn du aber mittelbar an den GmbHs beteiligt bist, dann sieht es anders aus.

antworten
WiWi Gast

Re: Frage an Steuerexperten

Wie soll er denn mittelbar beteiligt sein???

Vielleicht ist er aber auch mit einer der Gesellschaften verheiratet (für alternative Formen der Sexualität! ;) ) und qualifiziert deshalb als nahestehende Person...

Spaß beiseite: In einem solchen Fall (wo am besten noch ein und dieselbe Person Organ beider Gesellschaften ist) würde ich zwar nach Sumsumption unter die üblichen Kriterien nicht unbedingt von einer vGA, aber mal hammerhart von Untreue (§ 266 StGB) ausgehen.

Ist das ein neues Steuersparmodell? ;) Dann viel Spaß bei dem Versuch, die Gewinne mittels angemessener Gehaltszahlungen aus den Unternehmen zu ziehen.
Preisfrage: Was passiert, wenn der Geschäftsführer stirbt/kündigt/was auch immer?

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