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Leitfaden BachelorarbeitWissenschaftliches Arbeiten

Regeln für gutes wissenschaftliches Arbeiten

Nach den jüngsten Plagiatsaffären haben der Allgemeine Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und der Deutsche Hochschulverband (DHV) gemeinsame, für alle Wissenschaftsdisziplinen geltende Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten formuliert.

Regeln für gutes wissenschaftliches Arbeiten
Nach den jüngsten Plagiatsaffären haben der Allgemeine Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und der Deutsche Hochschulverband (DHV) gemeinsame, für alle Wissenschaftsdisziplinen geltende Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation und Habilitationsschrift) formuliert. Diese Grundsätze sind als Handreichungen für Prüfer und Prüflinge, Wissenschaftler und Studierende konzipiert und beziehen fachspezifische Besonderheiten und Belange mit ein.

„Die digitale Revolution erleichtert einerseits das Plagiat, andererseits aber auch seine Entdeckung“, schreiben die Verfasser des Grundsatzpapiers zum Plagiieren in Zeiten des Internets.

Für die Definition und Einhaltung wissenschaftlicher Standards, so die unterzeichnenden Institutionen, trage nicht der Staat, sondern die Gemeinschaft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Verantwortung. Insbesondere den Professoren als Betreuern und Prüfern obliege es, allgemeine Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu formulieren und in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre anzuwenden. „Wissenschaftliches Fehlverhalten beschädigt nicht nur den Ruf des Täters, sondern auch den der Universitäten und der Wissenschaft insgesamt“, schreiben die Verfasser des Grundsatzpapiers.

AFT, DHV und Fakultätentage betonen, dass Originalität und Eigenständigkeit die wichtigsten Qualitätskriterien jeder wissenschaftlichen Arbeit sind. Die Güte einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit bemesse sich – insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften – auch nach der Fähigkeit des Autors, fremden Gedankengängen und Inhalten aus wissenschaftlichen Vorarbeiten vor dem Hintergrund eigener Erkenntnis einen eigenen sprachlichen Ausdruck zu verleihen. Insbesondere in den Natur- und Ingenieurwissenschaften beweise sich Originalität und Eigenständigkeit im experimentellen Design, der kritischen Analyse und Wertung erhobener Daten und der Fähigkeit, in differenzierender Weise erhobene Ergebnisse in den wissenschaftlichen Kontext einzubinden.

Alle Qualifikationsarbeiten erforderten grundsätzlich ein korrektes und sorgfältiges Recherchieren und Zitieren bzw. Verweisen. Durchgängig und unmissverständlich müsse für den Leser erkennbar sein, was an fremdem geistigem Eigentum wörtlich übernommen oder gedanklich entlehnt wurde. Lediglich das tradierte Allgemeinwissen einer Fachdisziplin müsse nicht nachgewiesen werden.

Das Plagiat, also die wörtliche und gedankliche Übernahme fremden geistigen Eigentums ohne entsprechende Kenntlichmachung, aber auch die Manipulation von Daten stellten einen Verstoß gegen die Regeln korrekten wissenschaftlichen Arbeitens dar und seien im Regelfall prüfungsrelevante Täuschungsversuche. Das „Selbstplagiat“, also die Übernahme eigener Arbeiten und Texte, laufe den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zuwider, wenn diese Übernahme in einer Qualifikationsarbeit nicht belegt werde.

Als schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gilt das Zusammenwirken des Verfassers mit einem Dritten, der Texte oder Textteile zu einer Qualifikationsarbeit beisteuert, die der Autor mit dem Einverständnis des Ghostwriters als eigene Leistung ausgibt. Bei gemeinschaftlichen Veröffentlichungen müsse der eigene Anteil des jeweiligen Autors deutlich gemacht werden. Niemand dürfe als Autor genannt werden, der selbst keinen ins Gewicht fallenden Beitrag zu einer Arbeit geleistet habe.

Ehrenautorschaften oder Autorschaften kraft einer hierarchisch übergeordneten Position ohne eigenen substantiellen Beitrag seien grundsätzlich wissenschaftliches Fehlverhalten. Hochschulverband und Fakultätentage bezeichnen des zudem als „sinnvoll“, die Förderung eines Werkes durch Stipendien, Drittmittel oder wirtschaftliche Vorteile kenntlich zu machen.

AFT, Fakultätentage und DHV heben hervor, dass für die Einhaltung der Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens in erster Linie der Verfasser der Qualifikationsarbeit verantwortlich ist. Aber auch Betreuer und Prüfer stünden persönlich in der Pflicht. Wie der Betreuer rechtzeitig die entsprechenden Regeln vermitteln müsse, so müsse der Prüfer jedem Zweifel an ihrer Einhaltung konsequent nachgehen.

Download [PDF, 7 Seiten, 50 KB]
Das Grundsatzpapier: "Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten"

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