»portal21.de« - Dienstleistungen in Europa
Seit dem 28. Dezember 2009 wirkt die Europäische Dienstleistungsrichtlinie.
Künftig wird es dadurch sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher
leichter, grenzüberschreitend Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt in
Anspruch zu nehmen. Das neu errichtete Portal 21 unterstützt
dieses Ziel durch ausführliche Informationen über die rechtlichen
Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten.
Das Portal 21 wurde durch die Germany Trade & Invest (GTAI) und das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam
aufgebaut.
Das Portal 21, welches nach dem
entsprechenden Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie benannt ist, ist in
mehrere Rubriken unterteilt. So wird beim Thema Rechtsrahmen für
Dienstleistungen im europäischen Ausland über wichtige Gebiete wie
- das
Zivilrecht,
- das Insolvenzrecht und
- den gewerblichen Rechtsschutz
informiert.
Spezielle Fragestellungen des Verbraucherschutzes werden in einer eigenen Rubrik
berücksichtigt, z.B. aus dem Bereich Fernabsatz- und Internetrecht. Im
Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen wird ferner auf
nationale Besonderheiten des ausländischen Rechts hingewiesen, z.B. auf
bestehende Register oder Pflichtversicherungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt
ist der Rechtsschutz in anderen Mitgliedstaaten. Schließlich können dem Portal
auch Kontaktdaten für Anlaufstellen, wie z.B. Verbände und die neuen
Einheitlichen Ansprechpartner entnommen werden. Auch individuelle Rückfragen
sind möglich.
Das Portal 21 ergänzt auch das ebenfalls neu eingerichtete
Portalangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
http://www.portal21.de
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