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| Arbeitsmarktexperte empfiehlt Kombilohn statt Mindestlöhne |
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Als Alternative zur Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes empfiehlt der Nürnberger Arbeitsmarktexperte Prof. Dr. Hermann Scherl den Kombilohn nach Harz IV auszubauen. |
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Arbeitsmarktexperte empfiehlt Kombilohn statt Mindestlöhne Nürnberg,
28.04.2005 (idw) - Zum Plan der Bundesregierung, mit einer Ausweitung des
bislang nur für das Baugewerbe geltenden Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
faktisch auf breiter Front branchenspezifische Mindestlöhne einzuführen,
warnt Prof. Dr. Hermann Scherl von der Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in
einem neuen Arbeitspapier vor beschäftigungsschädlichen Folgen. Als
bessere Alternative empfiehlt er, die bereits geplante Änderung der
Freibetragsregelung bei Hartz IV zu einer konsequenten Kombilohn-Lösung
auszubauen. Dabei sollen niedrige Löhne deutscher Arbeitnehmer, die unter
oder nahe an den Bedarfssätzen für das Arbeitslosengeld II liegen, durch
staatliche Einkommenszuschüsse so aufgestockt werden, dass das
Haushaltseinkommen dann deutlich das Niveau der Grundsicherung übersteigt.
Die
als Ergebnis des Job-Gipfels geplante Neuregelung der »Freibeträge bei
Erwerbstätigkeit« (gem. § 30 SGB II) stellt dazu bereits einen ersten
Schritt dar. Danach hätte z.B. ein Alleinverdiener bei einem Ehepaar mit
Kind mit einem monatlichen Bruttolohn von 800 Euro (ca. 5 Euro pro Stunde)
einen Anspruch auf Aufstockung des Haushaltseinkommens durch das
Arbeitslosengeld II auf etwa 1.260 Euro und käme dann mit einem Freibetrag
von 240 Euro auf ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von insgesamt
1.500 Euro. Das wäre wesentlich mehr, als von einem Mindestlohn von 1.600
Euro pro Monat (bzw. 10 Euro pro Stunde) netto übrig bleiben würde. Es
fehlt allerdings noch eine ergänzende Regelung für analoge
Einkommenszuschüsse an Arbeitnehmerhaushalte, deren Einkommen von
vorneherein oberhalb der Bedarfssätze für das Arbeitslosengeld II liegt.
Niedriglohnjobs
könnten auf diese Weise sozialverträglich gemacht werden. Mit deren
Ausweitung ließen sich etliche sonst drohende Jobverlagerungen in
Niedriglohnländer abwenden. Und mit niedrigeren Preisen für die mit
größeren Anteilen einfacher Arbeit produzierten Güter oder
Dienstleistungen könnten hierzulande auf längere Sicht auch zusätzliche
Beschäftigungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitnehmer
erschlossen werden. Arbeitslosen und auch Arbeitnehmern, deren
Arbeitsplätze durch die Billiglohnkonkurrenz aus osteuropäischen Ländern
bedroht sind, bietet dies bessere Perspektiven als Mindestlöhne für
fehlende oder wegfallende Jobs.
Das neue Arbeitspapier von Prof.
Scherl mit dem Titel »Mehr Mindestlöhne durch Ausdehnung des
Entsendegesetzes? - ein Irrweg!« steht im Internet zum Download zur
Verfügung.
http://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/mindestloehne.pdf
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