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Studie: Honorare der Unternehmensberater 2005 gestiegen      


 

Kein Trend zu Erfolgsprämien
Die erfolgsabhängige Projektvergütung besaß augenscheinlich 2005 in den Vertragsvereinbarungen keinen hohen Stellenwert. In den Beratungsgesellschaften mit einem Umsatz zwischen einer und fünf Millionen Euro wurden 63 Prozent der Umsätze als `Zeithonorar nach Aufwand` abgerechnet und 33 Prozent als `reines Festhonorar`. Die restlichen vier Prozent entfielen auf die Abrechnungsmodalitäten `Festpreis mit variablem Bonus` und `reines Erfolgshonorar`. Bei den kleineren Marktteilnehmern kommt die Honoraruntersuchung auf vergleichbare Werte. Für eine fundierte Aussage bei den größeren Unternehmensberatungen mit mehr als fünf Millionen Euro Umsatz reichte die Grundmenge der Antworten nicht aus. Über alle Größenordnungen der Beratungsfirmen hinweg ist weiterhin interessant, dass knapp 40 Prozent angeben, noch nie auf das Thema Erfolgshonorierung seitens der Klienten angesprochen worden zu sein.

Die BDU-Position: Der Verband spricht sich nicht grundsätzlich gegen erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarungen in der Unternehmensberatung aus. Allerdings gelte es, so Redley, vor Abschluss solcher Beratungsprojekte eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehöre beispielsweise, Messmethoden, Beurteilungskriterien, Erfolgsbeitrag, Messgrößen und Messzeitpunkte oder mögliche Zielkonflikte klar zu definieren. »Hinzu kommt, dass das deutsche Rechtssystem, beispielsweise durch Vorgaben des Gesellschaftsrechtes, solche Regelungen nur eingeschränkt zulässt. Dies ist im Vergleich zu angelsächsischen Rechtssystemen, aus denen die erfolgsorientierten Honorarmodelle stammen, unkritischer«, ergänzt der BDU-Präsident.

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