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| Studie: Honorare der Unternehmensberater 2005 gestiegen |
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Kein Trend zu Erfolgsprämien Die erfolgsabhängige
Projektvergütung besaß augenscheinlich 2005 in den Vertragsvereinbarungen
keinen hohen Stellenwert. In den Beratungsgesellschaften mit einem Umsatz
zwischen einer und fünf Millionen Euro wurden 63 Prozent der Umsätze als
`Zeithonorar nach Aufwand` abgerechnet und 33 Prozent als `reines
Festhonorar`. Die restlichen vier Prozent entfielen auf die
Abrechnungsmodalitäten `Festpreis mit variablem Bonus` und `reines
Erfolgshonorar`. Bei den kleineren Marktteilnehmern kommt die
Honoraruntersuchung auf vergleichbare Werte. Für eine fundierte Aussage
bei den größeren Unternehmensberatungen mit mehr als fünf Millionen Euro
Umsatz reichte die Grundmenge der Antworten nicht aus. Über alle
Größenordnungen der Beratungsfirmen hinweg ist weiterhin interessant, dass
knapp 40 Prozent angeben, noch nie auf das Thema Erfolgshonorierung
seitens der Klienten angesprochen worden zu sein.
Die BDU-Position:
Der Verband spricht sich nicht grundsätzlich gegen erfolgsabhängige
Vergütungsvereinbarungen in der Unternehmensberatung aus. Allerdings gelte
es, so Redley, vor Abschluss solcher Beratungsprojekte eine Reihe von
Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehöre beispielsweise, Messmethoden,
Beurteilungskriterien, Erfolgsbeitrag, Messgrößen und Messzeitpunkte oder
mögliche Zielkonflikte klar zu definieren. »Hinzu kommt, dass das deutsche
Rechtssystem, beispielsweise durch Vorgaben des Gesellschaftsrechtes,
solche Regelungen nur eingeschränkt zulässt. Dies ist im Vergleich zu
angelsächsischen Rechtssystemen, aus denen die erfolgsorientierten
Honorarmodelle stammen, unkritischer«, ergänzt der BDU-Präsident.
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