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home / aktuelles / mo: studium / rund ums studium 29.07.2010

ZVS, Numerus Clausus und Co.: Wie funktioniert das eigentlich?      

ZVS-Studiengänge, Numerus Clausus, Abiturdurchschnitt, Wartezeit: Der Weg zum gewünschten Studienplatz am Traumort ist steinig. Wir erklären, worauf es ankommt.

ZVS Numerus Clausus
 
         

Was ist ein Numerus Clausus?
Die Bezeichnung Numerus Clausus (NC; lat.: »begrenzte Anzahl«) entspricht entgegen landläufiger Vorstellung nicht einer bestimmten Note, sondern sagt lediglich aus, dass ein Studiengang einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, weil die Zahl der Bewerber die Zahl der Studienplätze übersteigt. Man spricht zwar beispielsweise davon, dass auf einem bestimmten Studiengang ein NC von 2,6 liegt. Damit ist aber nur gemeint, dass in diesem Studiengang alle Bewerber, die einen Abitur-Notendurchschnitt von 2,6 erreicht haben, zum Studium zugelassen werden. Im Folgenden verstehen wir unter einem NC-Studiengang einfach einen zulassungsbeschränkten Studiengang, dessen Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben werden, sei es nach Abiturnote, Wartezeit, Auswahlgespräch oder einer Kombination aus diesen Möglichkeiten.

Wichtig: Die zur Aufnahme in einen bestimmten Studiengang erforderliche Abi-Durchschnittsnote bzw. Wartezeit kann nicht vorhergesagt werden, sondern ergibt sich erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Denn ob man in einem NC-Studiengang zugelassen wird oder nicht, ist immer abhängig
  1. von den Durchschnittsnoten bzw. der Wartezeit der Mitbewerber und
  2. von der Zahl der zu vergebenden Studienplätze, die sich von Semester zu Semester verändern kann.
Nach Auswertung aller Bewerbungen werden die so genannten Auswahlgrenzen oder Grenzwerte festgelegt, die über Teilnahme oder Nichtteilnahme entscheiden. In unserem Beispiel wäre die Note 2,6 eine solche Auswahlgrenze. Die Grenzwerte sind insofern variabel, als ein Zugang auch mit schlechterem Schnitt im Rahmen eines Nachrückverfahrens möglich wird, wenn zugelassene Teilnehmer abspringen - es geht nicht darum, Studienwillige abzuschrecken, sondern einen Studiengang mit den geeignetsten Teilnehmern zu besetzen. Ob ein Kriterium wie der Abischnitt dafür das geeignete Mittel ist, ist durchaus strittig - nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Auswahl per Gespräch auf dem Vormarsch.

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