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| Leitfaden Versicherungen: 5. Versicherungskauf - Mitversicherung |
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Im Rahmen der neuen Serie »Leitfaden Versicherungen« werden Grundregeln der privaten Absicherung vorgestellt, die gemeinsam einen Leitfaden für die Entwicklung eines individuellen Versicherungskonzepts bilden. |
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Versicherungskauf - Mitversicherung
Liebe Leserinnen und
Leser,
wenn Sie nun wissen, welche Produkte Sie konkret brauchen,
müssen Sie aktiv werden. Um nicht unnötig Geld auszugeben, prüfen Sie
zuerst, ob Sie sich preisgünstig bei Eltern oder Lebenspartner
mitversichern können. Wenn nicht, heißt es, selbst Verträge abzuschließen.
Dafür gibt es verschiedene Wege mit Vor- und Nachteilen.
Mitversicherung über Eltern prüfen Als Student oder Azubi
können Sie in den meisten »klassischen« Versicherungen (Hausrat,
Haftpflicht, Rechtsschutz) über Ihre Eltern mitversichert werden. Diese
Mitversicherung endet oft mit dem Abschluss von Studium oder Lehre, meist
jedoch spätestens mit dem 25. Geburtstag. Dann müssen Sie sich selbst
versichern. Eine Ausnahme gibt es in der Regel in der Hausratversicherung,
solange Sie mit Ihren Eltern in »häuslicher Gemeinschaft« (= in einer
Wohnung) leben - dann bleiben Sie mitversichert. Für eine eigene Wohnung
ist, auch als Einliegerwohnung im Haus der Eltern, immer eine eigene
Versicherung fällig.
Schriftliche Anfrage und
Sonderregelungen Die Frage einer möglichen Mitversicherung können
Sie mit einem Blick in die Versicherungsbedingungen in der Regel sehr
schnell klären. Gerade wenn Ihre Eltern langjährige Kunden einer
Versicherung sind, hilft auch eine Anfrage: Versicherungen lassen sich
manchmal auf Sonderregelungen ein. Stellen Sie Ihre Anfrage immer
schriftlich, dann gibt es als Antwort normalerweise auch einen Brief und
damit zugleich einen Nachweis.
Mitversicherung beim Ehepartner
In den meisten Versicherungen ist auch eine Mitversicherung beim Ehepartner
sowie beim gleichgeschlechtlichen oder nichtehelichen Lebenspartner
problemlos möglich. Diese Mitversicherung kann vielfach formlos mit
einfachem Brief beantragt werden. Sie kostet normalerweise einen kleinen
Zuschlag und ist beispielsweise in der Privat-Haftpflicht-, Hausrat- und
Rechtsschutzversicherung üblich. Haben beide Partner eine Versicherung,
kann dann die neuere wegen Doppelversicherung gekündigt werden. Eine
Mitversicherung ist natürlich in allen Versicherungen ausgeschlossen, die
ausschließlich an eine Person gebunden sind, z. B. Kranken- oder
Unfallversicherung.
[Verfasser M. Kinkel, Autor von Job & Money
- http://www.jobmoney.de]
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