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home / lounge / Karriere / Berufseinstieg 21.05.2013
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Dienstwagenregelung Ernst & Young

 Autor   Beitrag 

   13.06.12
  Lounge Gast

Dienstwagenregelung Ernst & Young

Hallo liebes Forum,

kann einer von euch Aussagen zur Dienstwagenregelung machen bei Ernst&Young? Wirklich klare Informationen bekommt man dazu leider nicht.

Vielen Dank


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   13.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

nennt sich lease car modell.

d.h. du verdienst z.b. 5.000 p.a. die leasingrate wird dir dann vom gehalt abgezogen.(bsp: 500 ?). also 4.500 brutto. spart dir und dem ag quasi steuern und sozialversicherungen. musst du aber noch mit 1% geldw. vorteil versteuern. dafür wird dir der geschäftliche kilometer mit 0,50 ? auf einem extra konto gutgeschrieben. ja, etwas komplex

sprich: ist kein firmenwagen in dem sinne, sondern eher ein finanzierungsmodell


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   13.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Der "Dienstwagenregelung" (eigentlich verdient sie den Namen nicht so richtig, weil man die Kosten selbst zahlt und nicht die Firma) liegt eine Art Entgeltumwandlung zu Grunde.

Du suchst dir über einen von zwei Leasinganbietern ein Auto aus (für Assistenten und Senioren darf der Listenpreis m.E. nicht über 35kEUR liegen; kann aber sein, dass der Betrag inzwischen nach oben angepasst worden ist).
Hierfür wird dann eine Vollservice-Leasingrate ausgerechnet (alle Kosten einschl. Kraftstoff inkludiert). Diese Leasingrate läuft monatlich als Kosten auf dein persönliches Leasecar-Konto, eine Art eigene Kostenstelle.

Die Spesen für die dienstlich mit dem Leasecar absolvierten Fahrten (0,5 EUR/km) werden nicht mehr ausgezahlt sondern als "Erlöse" auf dem Leasecar-Konto gutgeschrieben. Der Saldo auf dem Konto wird dann einmal im Jahr ermittelt und mit dem Jahresbonus verrechnet, d.h. wenn du viele Spesen "zusammengefahren" hast, bekommst du ggf. noch etwas ausgezahlt. Es kann aber auch sein, dass man nachzahlen muss.

Der Saldo wird dabei als Bruttogehalt behandelt. Muss man nachzahlen, verringert sich folglich die auf den Bonus zu zahlende Lohnsteuer. Bekommt man aus dem Leasecar-Konto noch etwas ausgezahlt, wird hierauf andererseits noch Lohnsteuer fällig.

Da es sich um Vollservice-Leasing handelt, sind die monatlichen Leasingraten recht hoch (selbst für einen Golf kommt man sehr schnell auf 600 EUR p.M.). Folglich muss man schon einige Kilometer dienstlich abrechnen können, damit man überhaupt erstmal auf eine schwarze Null kommt.

Zeiten in denen man das Auto dienstlich nicht nutzt (Examensvorbereitung, längere Hoteljobs auf denen man nicht mit dem Auto sondern per Flugzeug anreist) sind definitiv nicht anzustreben, weil man dann die Leasingrate voll zu tragen hat, ohne dass dieser Erlöse gegenüberstehen.

Außerdem kommt noch die 1%-Regelung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils zur Anwendung:
Der geldwerte Vorteil des Wagen berechnet sich aus
1% des Listenpreises
+0,03% des Listenpreises x Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit/Büro.
Auf diesen Betrag wird Lohnsteuer fällig, um die sich das monatliche Nettogehalt entsprechend reduziert.

Die letztendliche Entscheidung für oder gegen das Modell ist meiner Meinung nach eine Glaubensfrage:
Will man unbedingt alle 3 Jahren einen Neuwagen haben, dann ist das Modell (da man den Leasingwagen vom Bruttogehalt bezahlt) evt. gar nicht so schlecht.
Hat man kein Problem damit in einem etwas älteren Wagen durch die Gegend zu fahren oder braucht nicht alle 3 Jahr ein fabrikneues Fahrzeug, dann ist es u.U. günstiger sich die Spesen auszahlen zu lassen.

Was m.E. noch gegen das Leasecar-Modell spricht:
a) Eine langfristige Planbarkeit der dienstlich gefahrenen Kilometer ist oft nicht gegeben und kann auch nicht immer selbst beeinflusst werden (siehe oben: Hoteljobs, Examen etc.).
b) Ergibt sich unverhofft eine günstige Gelegenheit für einen Wechsel des AG hat man u.U. noch für 1 oder 2 Jahre einen teuren Leasingwagen "an der Backe", wobei man dann die Leasingrate dann wirklich vom Nettogehalt bezahlt.


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   14.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

TE:
Wow - dazu erstmal danke! Sehr informativ.
Ganz ehrlich, wenn ich mir das so durchlese, halte ich es für attraktiver, mein privates Fahrzeug zu nutzen. Schließlich zahlt Ernst & Young ja die 0,5 Eur/km abzgl. Steuer aus, wenn man das private Fahrzeug nutzt.

Weißt du, ob es ab einem bestimmten Level auch "normale" Firmenfahrzeuge gibt?
Ich finde, das Ganze ist eher suboptimal aufgestellt...


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   14.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

gab es wohl einmal früher. aber heute nicht mehr. auch nicht für partner

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   14.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Lounge Gast schrieb:
>
> TE:
> Wow - dazu erstmal danke! Sehr informativ.

Gern geschehen

> Ganz ehrlich, wenn ich mir das so durchlese, halte ich es für
> attraktiver, mein privates Fahrzeug zu nutzen. Schließlich
> zahlt Ernst & Young ja die 0,5 Eur/km abzgl. Steuer aus,
> wenn man das private Fahrzeug nutzt.
>

Wohnt man näher am Büro ( Weißt du, ob es ab einem bestimmten Level auch
> "normale" Firmenfahrzeuge gibt?
> Ich finde, das Ganze ist eher suboptimal aufgestellt...

Alt-Seniormanager von "Old-EY" (vor dem Merger mit AA) hatten wohl immer noch einen AG-Zuschuss zur Leasingrate von ~600 EUR, aber das gibt es, wie bereits geschrieben worden ist, jetzt nicht mehr.

Da viele Partner heutzutage allerdings "höherpreisige" Autos fahren, könnte es bei den Partnern ggf. schon noch einen Zuschuss der Firma geben; das entzieht sich meiner Kenntnis.
Andererseits dürften die aber auch so gut verdienen, dass die sich das durchaus leisten können :-)


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   14.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

naja, der partner kauft sich den porsche halt von seinem bonus. keine firmenwagenregelung notwendig...

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   14.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Die dienstwagen Regelung ist komplizierter als die Case Study im TAS Bereich. Ist das so eine Art test ob man der beförderung würdig ist oder was soll der scheiß? Da hab ich in meiner Bank Merger die sind simpler

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   15.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

So kompliziert ist es ja nun auch nicht (wenn man sich mal ein wenig damit beschäftigt hat).
Das grundlegende Konzept findest du bei vielen Firmen auch im Firmenwagenleasing (Umwandlung von Bruttogehalt in Leasingrate, Versteuerung des geldwerten Vorteils).
Außerdem gab es damals immer irgendwelche offiziellen Excel-Tabellen als Kalkulationshilfe, wo man alle Daten eingegeben hat und das dann alles Wesentliche ausgerechnet hat.

Lounge Gast schrieb:
>
> Die dienstwagen Regelung ist komplizierter als die Case Study
> im TAS Bereich. Ist das so eine Art test ob man der
> beförderung würdig ist oder was soll der scheiß? Da hab ich
> in meiner Bank Merger die sind simpler


[auf diesen Beitrag antworten]

   18.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Kennst jemand die aktuellen Preislimits der Autos?
Gibt es eine Begrenzung der privaten Fahrten bzw. wie sieht das mit Tankkärtchen aus? Bei den heutigen Preisen für Bezin/Diesel ist ja alleine eine Tankkarte attraktiv.


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   18.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

ist man nicht eh Mo-Do unterwegs ? also braucht man doch das auto nur fürs WE? dann lohnt sich diese, sowieso schon dämliche regelung, schon gleich 3 mal nicht oder?

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   18.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Und einige Standorte von EY haben ja eine recht hohe Porschequite (Eschborn und Düsseldorf)

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   18.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

consultant bis 40kEur netto, ab manager 60kEur netto

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   19.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

es ist immer wieder atemberaubend wie leute sich über simple details wie jetzt z.B. Dienstwagen hier auslassen!? ich hab da echt überhaupt nichts gegen, aber ich frag mich nur (zumindest für mich) - hab ich was verpasst in meinem leben?
der "kram" ist doch erst dran, wenn man dort ist wo man hin will und nicht vorher..... oder nicht? brauch man das z.B. als "Assistent"?


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   19.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Bezgl. Tankkarte - mein Verständnis (kann mich aber auch irren...) ist, dass die Tankkarte und alle Belastungen dieser in der Leasingrate beinhaltet sind. Du musst am Anfang natürlich die erwartete Kilometerleistung p.A. festlegen - auf deren Basis berechnet der Leasinganbieter dann die Full-Service-Leasingrate. Dass der Leasinganbieter dieses (mit Tankkosten) nicht zu seinen Ungunsten ausrechnet, versteht sich von selbst. Und übertrifft man die angegebene Kilometer am Ende der Laufzeit wird man entsprechend üppig nochmal zur Kasse gebeten (u.A. dann wegen der Spritkosten). Das ganze motiviert auch nicht wirklich zur spritsparenden Fahrweise, weil der Leasinganbieter natürlich für die Berechnung einen eher hohen Verbrauch ansetzen wird.
Sooo toll ist die Tankkarte also nun auch nicht.

Lounge Gast schrieb:
>
> Kennst jemand die aktuellen Preislimits der Autos?
> Gibt es eine Begrenzung der privaten Fahrten bzw. wie sieht
> das mit Tankkärtchen aus? Bei den heutigen Preisen für
> Bezin/Diesel ist ja alleine eine Tankkarte attraktiv.


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   19.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Den Sprit muss der Lesaingnehmer (sprich: der Arbeitgeber, der das KFZ zur Verfügung stellt) extra bezahlen, der ist nicht in der Leasingrate drin. Auch schwierig, da sich die Tankstellenpreise schwer über einen Zeitraum von 1-4 Jahren einschätzen lassen.

Die gewählte Laufleistung hingegen fließt in die Full-Service-Rate ein, hat ja mit dem Wert des Fahrzeuges bei Rückgabe zu tun, mit dem der Leasinganbieter rechnen muss.

Lounge Gast schrieb:
>
> Bezgl. Tankkarte - mein Verständnis (kann mich aber auch
> irren...) ist, dass die Tankkarte und alle Belastungen dieser
> in der Leasingrate beinhaltet sind. Du musst am Anfang
> natürlich die erwartete Kilometerleistung p.A. festlegen -
> auf deren Basis berechnet der Leasinganbieter dann die
> Full-Service-Leasingrate. Dass der Leasinganbieter dieses
> (mit Tankkosten) nicht zu seinen Ungunsten ausrechnet,
> versteht sich von selbst. Und übertrifft man die angegebene
> Kilometer am Ende der Laufzeit wird man entsprechend üppig
> nochmal zur Kasse gebeten (u.A. dann wegen der Spritkosten).
> Das ganze motiviert auch nicht wirklich zur spritsparenden
> Fahrweise, weil der Leasinganbieter natürlich für die
> Berechnung einen eher hohen Verbrauch ansetzen wird.
> Sooo toll ist die Tankkarte also nun auch nicht.
>
> Lounge Gast schrieb:
> >
> > Kennst jemand die aktuellen Preislimits der Autos?
> > Gibt es eine Begrenzung der privaten Fahrten bzw. wie
> sieht
> > das mit Tankkärtchen aus? Bei den heutigen Preisen für
> > Bezin/Diesel ist ja alleine eine Tankkarte attraktiv.


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   19.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Also bei uns ist in der Full-Service Leasing Rate der Sprit nicht drin. Die Tankkarte schon. Aber der Sprit wird monatlich abgerechnet und dem Firmenwagen Konto belastet.

Bzgl. der EY Porsche Quote in Eschborn: Mir ist nur aufgefallen, dass da ab und zu mal ein Panamera rumgurkt. Das sind dann bestimmt Partner. Jedenfalls haben die Fahrer meist graue Haare...


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   19.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Also ich finde die ganze Dienstwagenregelung doch sehr abstruss, denn eigentlich ist es ja gar kein richtiger Firmenwagen. Und dass bei so einem tollen Arbeitgeber wie E&Y.
Ich kenne Firmenwagenoptionen nur so, dass ich garantiert nichts von der Leasingrate des AG übernehmen muss. Diese wird einfach vom AG auf meinen Lohn komplett drauf bezahlt. Dann zahle ich trotzdem keinen Sprit, egal wie oft und wieviel ich fahre. Lediglich den geldwerten Vorteil muss ich versteuern und den einen Prozent. Und wer heutzutage einen vernünftigen Wagen für 40 k bekommt, ist auch schon mal nicht mehr bei Mercedes oder BMW.
Aber das ist halt der Unterschied zwischen gut laufenden Mittelständler und E&Y. Und große Überraschung, ich arbeite nicht mal im Vertrieb. Ich bräuchte das Auto also nicht mal beruflich. Es ist wirklich nur ein nettes Gadget.


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   19.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

ja, finde das auch ziemlich peinlich für EY. zumindest koennte man eine regelung ab einen gewissen rank geben, z.b. manager o.ä. .
bevor man zwanghaft versucht mit einem nicht durchdachtem konzept leute zu ködern.

aber gut dass man sich im thema beratung im mit berger vergleichen möchte. dort gibt es schon ab erster stufe ein fzg. budget


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   19.06.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Sieh das ganze mal aus AG-/Unternehmer-Sicht. Bei der Konkurrenz mangelt es genauso an solchen Modellen. Warum sollte man also vorpreschen?

Was ich zugegeben muss, ist, dass der Name "Firmenwagenregelung" vielleicht unglücklich gewählt ist. Wobei ich aber auch nicht mehr weiß, ob EY denn tatsächlich von "Firmenwagen" spricht oder nicht doch nur von Mitarbeiterleasing/Car-Lease. Ein solches Modell bieten viele Firmen allen ihren Mitarbeitern an - auch hier wird deren Bruttoentgelt in Leasingrate umgewandelt. Insofern ist das ein durchaus gängiges Modell und nicht von EY erfunden.
Echte Firmenwagen (also bei denen der AG die Leasingrate zahlt) gibt es deutlich seltener oft nur für Führungskräfte oder Mitarbeiter welche oft im Außendienst unterwegs sind. EY kompensiert das insofern, als dass man ja die Wahl hat, auch mit seinem privaten Fahrzeug dienstliche Fahrten zu absolvieren und diese werden meiner Meinung nach (auch im Hinblick auf die normal bei anderen AG anrechenbaren 0,3 EUR/km = steuerfreie Pauschalbetrag) mit 0,5 EUR/km durchaus üppig erstattet. Wer viel dienstlich fährt, kann hierüber alle variablen und auch einen größeren Teil der fixen Kosten decken (zumindest für Autos bis zur Mittelklasse). Das wurde aber schon in anderen Threads tw. kontrovers diskutiert.



Lounge Gast schrieb:
>
> ja, finde das auch ziemlich peinlich für EY. zumindest
> koennte man eine regelung ab einen gewissen rank geben, z.b.
> manager o.ä. .
> bevor man zwanghaft versucht mit einem nicht durchdachtem
> konzept leute zu ködern.
>
> aber gut dass man sich im thema beratung im mit berger
> vergleichen möchte. dort gibt es schon ab erster stufe ein
> fzg. budget


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   15.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Lounge Gast schrieb:
>
> Also bei uns ist in der Full-Service Leasing Rate der Sprit
> nicht drin. Die Tankkarte schon. Aber der Sprit wird
> monatlich abgerechnet und dem Firmenwagen Konto belastet.

Der monatliche Bruttogehaltsverzicht setzt sich ja aus Full-Service-Leasing + geschätzten monatlichen Kraftstoffkosten (auf Basis der Laufleistung) zusammen. D.h. eigentlich sollte ja nur ein eventueller Mehr-/Minderverbrauch zusätzlich abgerechnet werden, oder verstehe ich das irgendwie falsch?


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   15.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Nach meinem Verständnis funktioniert das bei EY so:
Am monatlichen "Normal"-Brutto ändert sich vereinfacht gesagt nichts. Das Steuerbrutto zur Ermittlung der Lohnsteuer erhöht sich um den geldwerten Vorteil des Wagens. Die Lohnsteuer wird hierdurch erhöht. Und reduziert somit das monatliche Netto

Die Leasingrate und Zusatzkosten (also Kraftstoffkosten) landen zunächst auf einem gesonderten Leasecar-Konto. Außerdem werden diesem Konto auch die Spesen für die dienstlich gefahrenen Kilometer (0,5 EUR/km) gutgeschrieben (es findet keine Auszahlung mehr statt).
Einmal im Jahr wird der Saldo des Kontos ermittelt und mit dem Brutto-Jahresbonus verrechnet. Der verbleibende Bonus wird versteuert und ausgezahlt. Wenn man viele dienstliche Kilometer gefahren ist, kann es sogar sein, dass sich der Bonus hierdurch noch vergrößert.

Inwiefern in der Leasingrate schon ein pauschaler Ansatz der Kraftstoffkosten enthalten und dem Konto dann nur noch die Differenz aus Pauschalbetrag und tatsächlichen Kosten zugerechnet werden, weiß ich allerdings auch nicht genau.


Lounge Gast schrieb:
>
>
> Der monatliche Bruttogehaltsverzicht setzt sich ja aus
> Full-Service-Leasing + geschätzten monatlichen
> Kraftstoffkosten (auf Basis der Laufleistung) zusammen. D.h.
> eigentlich sollte ja nur ein eventueller
> Mehr-/Minderverbrauch zusätzlich abgerechnet werden, oder
> verstehe ich das irgendwie falsch?


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   16.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Der Maximalbetrag für consultants und senior consultants ist nach wie vor 35.000 netto. Sprich knapp 42.000 brutto, was schon für einen ordentlichen 1er, a3, a-klasse reicht. Meinem Verständnis nach, werden die Spritkosten noch auf die Leasingrate aufgeschlagen und ebenfalls dem Leasing-Konto belastet. Verstehe ich es richtig, dass dann Sprit, leasingraten, Reparaturen, Reifen etc alles netto veranschlagt wird? Das ist ja schon auch nochmal ein nicht zu verachtender Vorteil.

Was ich noch nicht wusste ist, dass man die Raten nicht monatlich zahlt sondern es mit dem Bonus verrechnet wird. Da ist man schon gut beraten jeden Monat ordentliche Rücklagen zu bilden. Bei einer Rate von 600? plus Sprit kommt man im Jahr auf schätzungsweise über 10k?. Das sind dann 20k km zu fahren, das ist nicht wenig und ohne jetzt nachzurechnen wohl kaum mit 2-3000? Spritgeld erledigt.

Was sicher noch wichtig ist, ist die Entfernung von Wohnung zu Büro. Das lohnt sich schon bei relativ kurzen Distanzen nicht mehr, weil ja jeder zusätzliche km Distanz die Besteuerung hochtreibt.


[auf diesen Beitrag antworten]

   16.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Lounge Gast schrieb:
>
> Der Maximalbetrag für consultants und senior consultants ist
> nach wie vor 35.000 netto. Sprich knapp 42.000 brutto, was
> schon für einen ordentlichen 1er, a3, a-klasse reicht. Meinem
> Verständnis nach, werden die Spritkosten noch auf die
> Leasingrate aufgeschlagen und ebenfalls dem Leasing-Konto
> belastet. Verstehe ich es richtig, dass dann Sprit,
> leasingraten, Reparaturen, Reifen etc alles netto
> veranschlagt wird? Das ist ja schon auch nochmal ein nicht zu
> verachtender Vorteil.
>

Ich bin nicht sicher ob Reparaturen, Reifen überhaupt mit auf das Leasecar-Konto wandern. Viele Sachen sind eben einfach in der Vollservice-Leasingrate bereits eingerechnet und in den ersten 3 Jahren sollten ja auch noch nicht so viele außerplanmäßige Reparaturen anstehen.

> Was ich noch nicht wusste ist, dass man die Raten nicht
> monatlich zahlt sondern es mit dem Bonus verrechnet wird. Da
> ist man schon gut beraten jeden Monat ordentliche Rücklagen
> zu bilden. Bei einer Rate von 600? plus Sprit kommt man im
> Jahr auf schätzungsweise über 10k?. Das sind dann 20k km zu
> fahren, das ist nicht wenig und ohne jetzt nachzurechnen wohl
> kaum mit 2-3000? Spritgeld erledigt.
>

Ich bin 4 Jahre lang für EY schon durchschnittlich auf ~20.000 km jährliche Fahrleistung gekommen. Das geht schon. Gerade in der Busy-Season kommen schnell viele Kilometer zusammen, insbesondere wenn man Mandanten hat, die so in einer Entfernung von 60 bis 120 km vom Büro entfernt sind. Da fragt dann auch niemand, ob man nicht lieber ins Hotel geht, anstatt jeden Tag zu fahren.
Bei einem sparsamen Diesel mit Verbrauch von 6 l/100km und einem Dieselpreis von 1,50 EUR/Liter entstehen hierfür Kosten von 1.800 EUR (dieser Betrag abzgl. MWSt. würde dann noch auf dem Leasecar-Konto landen).
Leider lässt sich die jährliche Fahrleistung nur sehr schlecht planen und voraussagen.
Man kann natürlich sich auch ein eigenes Fahrzeug kaufen und sich die Spesen ausbezahlen lassen. Bei 20.000 km sind das immerhin Brutto 10 kEUR, davon werden 6 kEUR netto ausgezahlt und die restlichen 4 kEUR sind zu versteuern. In Summe werden also etwa 8 kEUR ausgezahlt werden.

> Was sicher noch wichtig ist, ist die Entfernung von Wohnung
> zu Büro. Das lohnt sich schon bei relativ kurzen Distanzen
> nicht mehr, weil ja jeder zusätzliche km Distanz die
> Besteuerung hochtreibt.

Das stimmt wohl. Ich kannte Kollegen, die sind jeden Tag 60 km von zuhause zum Büro gefahren. Das würde dann den geldwerten Vorteil schon auf knapp 3% des Listenpreises hochtreiben (1% + 60*0,03% = 2,8%).


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   16.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Lohnt sich dann eher selten. Man kriegt ja monatlich 2-250? weniger durch den geldwerten Vorteil und muss dann schauen, dass man übers Jahr so viel fährt, dass man die Raten raushat. Also Minimum 20k km. Mit dem eigenen Auto kriegt man dann stattdessen die Spesen ausbezahlt (ca. 8k), muss tanken (2k) und ggf. die Raten für das eigene Auto zahlen. Da kann die Rate dann schon 7-750? betragen inkl. allem, was auch nicht so wenig ist und am Ende der Laufzeit gehört einem der Wagen...

Naja im günstigsten Fall denk ich legt man nicht drauf und hat alle 3 Jahre ein neues Auto während der mit dem eigenen KFZ den Verkaufserlös nach Laufzeit für die nächste Anzahlung verwenden kann. In der Regel schätze ich fährt man abe rmit eigenem Auto besser..


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   16.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Mit den 0,5? pro KM ist wirklich super. Bei uns wird nur 0,3? pro KM gezahlt was kein guter Tausch ist.

[auf diesen Beitrag antworten]

   16.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Wie ist das mit dem Sprit eigentlich geregelt? sind die kosten mit der km pauschale abgegolten?

[auf diesen Beitrag antworten]

   17.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young


Lounge Gast schrieb:
> Was ich noch nicht wusste ist, dass man die Raten nicht
> monatlich zahlt sondern es mit dem Bonus verrechnet wird. Da
> ist man schon gut beraten jeden Monat ordentliche Rücklagen
> zu bilden. Bei einer Rate von 600? plus Sprit kommt man im
> Jahr auf schätzungsweise über 10k?. Das sind dann 20k km zu
> fahren, das ist nicht wenig und ohne jetzt nachzurechnen wohl
> kaum mit 2-3000? Spritgeld erledigt.

Was passiert denn eigentlich, wenn man wenig dienstlich unterwegs war und die Gehaltsumwandlung den Bruttobonus übersteigt? Wie wird die Differenz ausgeglichen?


[auf diesen Beitrag antworten]

   17.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Eine Anmerkung zu oben: Es wird nicht unterm Jahr nur der geldwerte Vorteil "bezahlt" sondern auch ein bruttogehlatsverzicht der sich aus leasingrate und geschätzen diestnlich zurückgelegten km zusammensetzt. Demnach kommt man am jahresende in der Regel auf null raus und muss nicht um seinen bonus fürchten.

[auf diesen Beitrag antworten]

   17.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Lounge Gast schrieb:
>
> Wie ist das mit dem Sprit eigentlich geregelt? sind die
> kosten mit der km pauschale abgegolten?

Erklär die Frage mal bitte genauer - verstehe ich nicht ganz.

Lounge Gast schrieb:
>
> Eine Anmerkung zu oben: Es wird nicht unterm Jahr nur der
> geldwerte Vorteil "bezahlt" sondern auch ein
> bruttogehlatsverzicht der sich aus leasingrate und geschätzen
> diestnlich zurückgelegten km zusammensetzt. Demnach kommt man
> am jahresende in der Regel auf null raus und muss nicht um
> seinen bonus fürchten.

Ok, das macht Sinn. Danke für die Klarstellung.
Das Problem ist allerdings trotzdem, dass man am Anfang der Leasingzeit einmalig eine zu erwartende Anzahl dienstlicher Kilometer bestimmt und diese dann für die gesamte Leasingzeit Anwendung findet - oder findet da jedes Jahr eine Anpassung statt?
Denn es gibt Ursachen aufgrund derer sich die Anzahl der dienstlichen Kilometer innerhalb der 3 Jahre/Leasinglaufzeit massiv ändern könnte, bspw. längerer Entsendung auf Hoteljobs oder auch in Examenszeiten. Deswegen kann es trotzdem gut sein, dass man am Ende einen nicht unerheblichen Teil seines Bonus einbüßt :-)


[auf diesen Beitrag antworten]

   17.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Lounge Gast schrieb:
>
> Eine Anmerkung zu oben: Es wird nicht unterm Jahr nur der
> geldwerte Vorteil "bezahlt" sondern auch ein
> bruttogehlatsverzicht der sich aus leasingrate und geschätzen
> diestnlich zurückgelegten km zusammensetzt. Demnach kommt man
> am jahresende in der Regel auf null raus und muss nicht um
> seinen bonus fürchten.

Das einscheint sinnvoll. Folglich würde es dann am Jahresende nur einen Ausgleich geben, wenn man bei der geschätzen Fahrleistung bzw. der Anzahl der dienstlichen km daneben gelegen hat.


[auf diesen Beitrag antworten]

   17.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Falls man im abgelaufenen Jahr minus auf dem Autokonto angehäuft hat, wird einfach der Bruttogehaltsverzicht im nächsten Jahr erhöht. So wie ich das aus der Policy verstehe muss man das dann nicht am Ende vom Jahr auf einmal zahlen. Das heißt man hat quasi jährlich ein "review" bei dem die Rate angepasst werden kann..

[auf diesen Beitrag antworten]

   17.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

gehe ich recht in der annahme, dass dieses modell bei allen big4 identisch ist?

[auf diesen Beitrag antworten]

   17.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

Da blickt doch kein schwein durch. wenn ich schön höre das ich ne policy studieren muss nur um in irgend ein sysetm drin zu sein das sich irgend ein bürokrat ausgedacht hat wird mir schlecht. ich zahl meinen kack selbst und hab meien ruhe

[auf diesen Beitrag antworten]

   17.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

ja, so in etwa ja. Geht aber auch erst nach der Probezeit.

[auf diesen Beitrag antworten]

   18.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

So kompliziert ist es auch nicht; man muss halt sich halt mal ein paar Minuten hinsetzen und sich schlau machen. Wenn dir schon zuviel ist - es wird keiner bei den Big4 gezwungen ein Leasecar zu nehmen.

Lounge Gast schrieb:
>
> Da blickt doch kein schwein durch. wenn ich schön höre das
> ich ne policy studieren muss nur um in irgend ein sysetm drin
> zu sein das sich irgend ein bürokrat ausgedacht hat wird mir
> schlecht. ich zahl meinen kack selbst und hab meien ruhe


[auf diesen Beitrag antworten]


   18.08.12
  Lounge Gast

Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

finds eigtl auch ganz ok. man muss keine größere summe aufbringen für anzahlung oder barkauf und fährt alle drei jahre ein neues auto. die monatlichen kosten sind je nach dienstlich gefahrenen kilometern dann eher vergleichbar mit einer finanzierung eines vergleichbaren fahrzeugs über 6-8 jahre, also in der regel günstiger, dafür eben weniger spesen (mit denen man eigtl ja aber sowieso nicht rechnet). kann schon gut sein, dass man drauflegt, aber zum einen nicht gravierend und zum anderen kann man sich nach der ersten leasingperiode wenn man geld locker hat immernoch was eigenes kaufen..

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Re: Dienstwagenregelung Ernst & Young

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