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Haftung der Prokuristen |
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| Autor |
Beitrag |
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20.02.05
uwe411
| Haftung der Prokuristen |
Hallo zusammen,
wie haften Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte, wenn Sie Fehler machen oder Entscheidungen treffen, für die Sie nicht die Vollmacht haben?
Beispiel:
Ein Prokurist verkauft eine Filiale.
Wer haftet und wie?
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08.03.05
muki
| Re: Haftung der Prokuristen |
steht im HGB....
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08.06.05
Lounge Gast
| Re: Haftung der Prokuristen |
prokuristen sind grundsätzlich nicht zu allem befugt, haben aber sehr weitreichende rechte.
grundstücksveräüßerungen (kA ob da Filialveräußerungen auch dazu gehören) darf ein prokurist nicht vornehmen im regelfall.
wenn ein prokurist seine vollmacht überschreitet, handelt er wie ein vollmachtsloser, d.h. das geschäft ist schwebend unwirksam und bedarf der zustimmung des prinzipals. verweigert der seine zustimmung, haftet der prokurist persönlich (da gibts aber auch wieder einschränkungen bezüglich, wie weit er haftet)
hoffe geholfen zu haben
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24.09.05
Lounge Gast
| Re: Haftung der Prokuristen |
Ja das war eine sehr große Hilfe, vielen dank!!!
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04.01.06
Lounge Gast
| Prokuristen |
Was sind Prokuristen
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04.01.06
Lounge Gast
| Re: Prokuristen |
Was ist ein Prokurist?
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04.01.06
Lounge Gast
| Re: Prokuristen |
http://de.wikipedia.org/wiki/Prokuris...
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26.05.06
Lounge Gast
| Re: Prokuristen |
danke für die info hat ein wenig geholfen. wissen sie in wie weit (summe) bei verweigerung der zustimmung des prinzipals prokuristen mit dem persönlichen vermögen haften??
danke für die antwort im vorraus
A. Hoefert
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22.02.07
Lounge Gast
| Re: Prokuristen |
inwieweit haftet man als Prokurist im Falle einer Insolvenz?
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Prokuristen bei einer GmbH und einer LTD?
Danke im voraus für eine Info
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26.04.07
Lounge Gast
| Re: Prokuristen |
garnicht
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04.10.07
Lounge Gast
| Re: Prokuristen |
Ich war prokurist in eine firma mit mein (bruder als Geschäftsfuhrer).
Seit januar 07 habe ich mir von der steurberater für arbeitsamt eine kündigung schreiben lassen mit der absprachung mit mein bruder,
und bin weg von der firma.jetzt will mein bruder eine insolvenz beantragen.Haftet jetzt ich auch als Prokurist ob wohl seit Januar nicht mehr dabei bin?
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05.10.07
Lounge Gast
| Re: Prokuristen |
Das ist aber traurig, dass du so eine Frag hier stellen musst...
1. würd ich damit lieber zu nem Anwalt gehen und
2. mach ich mich über die Haftung schlau, bevor ich bei irgend einer fadenscheinigen Unternehmung meines Bruders als Prokurist antrete
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07.03.08
Lounge Gast
| Re: Prokuristen |
handelsrechtlich kaum durchsetzbar - strafrechtliche verfolgung schliesst es jedoch nicht aus!
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12.03.09
Lounge Gast
| Re: Prokuristen |
Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. §49 Abs. 1 HGB.
Prokura bedarf nicht der Schriftform!
Die Ernennung hat ausdrücklich zu erfolgen, der Eintrag ins HR ist deklaratorisch und nicht konstitutiv. Es gibt keine Duldungsprokura! Wichtig: Die Beschränkung der Prokura gilt nur im Innenverhältnis!
Ein Prokurist darf nicht: Bilanzen und Steuererklärungen unterschreiben,
Anderen Prokura erteilen, Grundstücke belasten, auch Grundlagengeschäfte (Änderung der Firma, Veräußerung usw) fallen hierunter...
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03.12.09
Lounge Gast
| Haftung der Prokuristen |
Hallo,
für mich ist die Frage jedoch immer noch nicht beantwortet in wieweit ein Prokurist in die Haftung genommen werden kann, wenn ein Unternehmen Insolvenz geht?
In wie weit kann ein Unternehmen gegen seinen Prokuristen vorgehen, wenn er nich imt Interesse des Unternehmens also GmbH handelt, sondern absichtlich und wissentlich Entscheidung im Eigeninterese trifft.
Vielen Dank.
uwe411 schrieb:
>
> Hallo zusammen,
> wie haften Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte, wenn Sie
> Fehler machen oder Entscheidungen treffen, für die Sie nicht
> die Vollmacht haben?
>
> Beispiel:
> Ein Prokurist verkauft eine Filiale.
>
> Wer haftet und wie?
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12.05.10
Lounge Gast
| Re: Haftung der Prokuristen |
schwebend unwirksam? Vorsicht mit halbwissen!
Das geschäft ist dritten gegenüber voll wirksam und verpflichtend. Allerdings kann bei überschreitung der vollmacht durch debn prokuristen im innenverhältnis schadensersatz geltend gemacht werden. gegenüber dem dritten ist das unternehmen aber voll verpflichtet.
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08.07.10
Lounge Gast
| Re: Haftung der Prokuristen |
Im steuerrechtlichem Fall:
Sind dem Prokuristen tatsächlich steuerliche Befugnisse, wie die Abgabe von Steueranmeldungen und die fristgerechte Entrichtung der geschuldeten Steuern übertragen worden, haftet er für eine zumindest grob fahrlässige Verletzung dieser Obliegenheiten nach § 69 AO. (Quelle: http://www.jurablogs.com/de/wenn-es-u...
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25.09.10
Lounge Gast
| Re: Haftung der Prokuristen |
Zum Beitrag vom 08.06.2005 eine Klarstellung. Das ist so nicht richtig. Richtig ist, dass man zwischen den Befugnissen des Prokuristen im Außen- und Innenverhältnis unterscheiden muss.
Im Außenverhältnis hat der Prokurist eine sehr weitreichende Vertretungsmacht (ergibt sich aus dem HGB). Das dient der Sicherheit im Rechtsverkehr. Der Vertragspartner soll sich darauf verlassen können, dass der Prokurist das Geschäft vornehmen darf.
Im Innenverhältnis kann die Vertretungsmacht eingeschränkt werden, z.B. nur Geschäfte bis 50.000 Euro. Die Einschränkung der Vertretungsmacht hat keine Auswirkung im Außenverhältnis! Dieser Punkt ist wichtig. Denn sonst könnte der Vertragspartner nicht auf die Vertretungsmacht des Prokuristen vertrauen. Überschreitet der Prokurist Beschränkungen der Vertretungsmacht im Innenverhältnis, ist das Rechtsgeschäft trotzdem wirksam; nicht schwebend unwirksam oder so ein Kram. Genau dafür gibt es ja die Prokura.
In diesem Fall macht sich der Prokurist jedoch gegenüber seinem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig: Der Arbeitgeber muss das Geschäft gegen sich geltend lassen, hat dadurch eventuell einen Schaden und kann sich den vom Prokuristen ausgleichen lassen.
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31.10.10
Lounge Gast
| Re: Haftung der Prokuristen |
ein prokurist darf auf keinem fall das unternehmen verkaufen. das ist nach HGB schon ausgeschlossen.
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27.11.11
Lounge Gast
| Re: Haftung der Prokuristen |
Lounge Gast schrieb:
>
> Hallo,
>
> für mich ist die Frage jedoch immer noch nicht beantwortet in
> wieweit ein Prokurist in die Haftung genommen werden kann,
> wenn ein Unternehmen Insolvenz geht?
>
> In wie weit kann ein Unternehmen gegen seinen Prokuristen
> vorgehen, wenn er nich imt Interesse des Unternehmens also
> GmbH handelt, sondern absichtlich und wissentlich
> Entscheidung im Eigeninterese trifft.
>
> Vielen Dank.
>
>
>
> uwe411 schrieb:
> >
> > Hallo zusammen,
> > wie haften Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte, wenn Sie
> > Fehler machen oder Entscheidungen treffen, für die Sie nicht
> > die Vollmacht haben?
> >
> > Beispiel:
> > Ein Prokurist verkauft eine Filiale.
> >
> > Wer haftet und wie?
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