3 Jahre Bachelor-Studium, dann 1 Jahr Praktika gemacht.
Nun möchte ich meinen Master machen. Müssen meine Eltern mir weiter Geld bezahlen oder gilt das Masterstudium durch die einjährige Pause mit den Praktika nicht mehr als Erststudium?
Die Eltern müssen dich nur soweit unterstützen, sofern eine angemessene Ausbildung garantiert wäre. Dies wäre ansich mit einem Bachelorabschluss eigentlich schon gewährleistet.
Im Übrigen gilt auch eine umgekehrte Unterstützung. D.h. sollten deine Eltern mal Unterstützung benötigen und solltest du dies wirtschaftlich angemessen vertreten können, dann gilt die Umkehrregelung auch für dich.
Du hast deinen Unterhaltsanspruch verbraucht mit deiner ersten Ausbildung. Will meinen: Deine Eltern müssen dir nichts mehr zahlen, der Gesetzgeber geht zuweilen davon aus, dass du für dich selbst aufkommen kannst. Kindergeld ist ebenso vorbei.
Die Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, sofern sie es vermögen, das unterhaltsbeanspruchende Kind solange in seiner Ausbildung zu fördern, wie es "nötig" ist. Das mit dem Bachelor ist Quatsch, da nach herrschender Meinung und praktischer Erfahrung der Bachelor alleine bei weitem nicht so viele Chancen hat wie ein Master, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen.
Bachelor ist höchstens auf dem Papier ein berufsqualifizierender Abschluss.
Mit dem Master sind die Möglichkeiten nach herrschender Meinung und praktisher Erfahrung ungleich höher.
Es ist nicht besonders kompliziert, dies nachzuweisen.
Berufsqualifizierend in herkömmlichem Sinne ist erst der Master.
Der Unterhaltsanspruch ist also keineswegs "vorbei".
Wenn argumentiert wird, dass der Master dazugehört, weil man mit ihm mehr Chancen hat als "nur" mit dem Bachelor, dann müsste man konsequenter Weise auch sagen, dass die Promotion auch dazugehört, weil man mit ihr auch bessere Chancen hat als "nur" mit dem Master...
Entscheidend ist nicht, ob der Bachelor berufsqualifizierend ist, sondern ob der Master konsekutiv ist. Bei einem nicht konsekutiven Master (z.B. Master of Laws) entsteht kein Unterhaltsanspruch.
Die unterhaltszahlenden Eltern sind dazu verpflichtet, dem Kinde in einem "angemessenen Rahmen" die bestmöglich Ausbildung komplett zu finanzieren. Das hieße sogar, dass auf Grund exotischer Umstände der zuständige Richter - falls es zu einer Unterhaltsklage kommen sollte - dazu gebracht werden könnte, zu entscheiden, dass die Eltern dazu verpflichtet sind (unter der Annahme der wirtschaftlichen Tragfähigkeit), den Unterhalt sogar für einen sehr teuren Master im Ausland zu finanzieren.
Ich weiß, obwohl ich kein Jura studiert, diese Dinge ziemlich gut, da ich meinen Vater niemals kennengelernt habe und dieser sehr vermögend und ich zeit meines Studiums immer schön zum Anwalt dackeln musste, weil er mal "vergessen" hat zu zahlen und solche Geschichten.
Wer schon im Alter von 4 Jahren die Düsseldorfer Unterhaltstabelle kannte, kennt sich mit solchen Dingen zwangsläufig aus;-)