Hallo,
in meinem Zeugnis steht am Ende "wir danken Herrn xy für die bisherige sehr gute Zusammenarbeit und..."
Ich denke, das bisherige bezieht sich darauf, dass zu dem Zeitpunkt klar war, dass ich als Werkstudent bleibe. Ich möchte aber nun nach 1 Monat den Vertrag aufheben lassen (5 Tage Kündigungsfrist werde ich einhalten) und weiß nicht, ob es sich a) lohnt für den einen Monat ein Zeugnis für meine Werkstudententätigkeit ausstellen zu lassen und b) ob das dann durch meine Kündigung überhaupt gut ausfällt, deshalb möchte ich die Werstudententätigkeit weder im CV noch in Form eines Zeugnisses im Bewerbungsprozess zeigen.
Muss ich dann darauf pochen, dass das "bisherige" aus dem Praktikumszeugnis gelöscht wird, oder ist das eine gängige Formulierung? Ich will nicht, dass es irgendwann heißt "offenbar waren sie ja länger dort beschäftigt, warum gibt es dafür keine Zeugnisse und warum erwähnen sie das nicht? Gab es etwa Probleme?".
Wahrscheinlich steht ja zu beginn im Zeugnis, warum es ausgesetllt wurde (Ende Praktikum) und dass Du weiter dort arbeiten würdest (Anfang Werkstudentenzeit).
Der geneigte Leser weiss es also richtig zu deuten, von daher keine Sorge!
Nein, es steht nur, dass ich mein Praktikum beendet habe. Von der Werkstudententätigkeit ist nicht die Rede. Daher war meine Vermutung, dass das "bisherige Zusammenarbeit" nur auf die Werkstudententätigkeit abzielt und wenn ich diese aufgrund meiner Kündigung nach 1 Monat Werkstudententätigkeit dort verschweigen möchte in meinen weiteren Bewerbungsgesprächen, möchte ich nicht, dass mir das irgendwann das Genick bricht, weil ein Personaler daraus schließt, dass ich noch weiterhin geblieben bin, ich das aber offenbar verschweige, weil ich mich dort ggf. falsch verhalten habe und zB rausgeflogen bin - was nicht so ist.
Oder ist 1 Monat Werkstudententätigkeit sogar in Ordnung und ich brauche dafür auch gar kein zweites Zeugnis? Da ich jetzt recht schnell dort verschwinden möchte, verzichte ich auch gern auf das - dann womöglich nicht mehr so gutes - Zeugnis.