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AbsolventenpraktikumScheinimmatrikulation

Scheinimmatrikulation

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Hallo,
vor kurzem habe ich mein Bachelorstudium abgeschlossen und hatte eigentlich vorgesehen die nächsten 6 evtl. 12 Monate zu verreisen. Um die Krankenkassenbeiträge zu sparen habe ich mich vorsorglich in ein neues Bachelorprogramm eingeschrieben. Da ich derzeitig nicht abschätzen kann ob und falls ja wann ich die von mir geplante Reise antreten kann, habe ich jetzt beschlossen mich für Praktikumsplätze zu bewerben, um die Coronazeit nicht völlig sinnlos abzusitzen. Daher wollte ich hier mal fragen wie ich es am besten in der Bewerbung verpacke, dass ich zur Zeit in einen (für das Praktikum nicht relevanten) Studiengang eingeschrieben bin.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Einfach nicht im Lebenslauf angeben...

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

Einfach nicht im Lebenslauf angeben...

Und im Anschreiben? Unternehmen stellen doch als Praktikanten nur (oder zumindest sehr bevorzugt) immatrikulierte Studenten ein und keine Absolventen (zumindest soweit wie ich gehört habe, belehrt mich gerne eines besseren).

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

Einfach nicht im Lebenslauf angeben...

Wenn das Praktikum eine Immatrikulations vorraussetzt funktioniert das nicht.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

Einfach nicht im Lebenslauf angeben...

Der TE betreibt hier Sozialbetrug und das fliegt spätestens auf, wenn der Arbeitgeber den Praktikanten via Lohnsteuerkarte und Krankenkasse anmeldet. Denn, da ist er plötzlich schon versichert und hat einen bestimmten Status. Solche Vögel zocken zudem richtig ab. Vermutlich holt er sich auch Kindergeld & Co. Durch das Praktikum fliegt er auf.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

1) Die Krankenkasse zahlt im Ausland so gut wie gar nicht. Das ist genauso gut durchdacht, wie der Rest.
2) Dass du inmatrikuliert bist, erfährt der Arbeitgeber spätestens, wenn er dich bei der Krankenkasse und Finanzamt anmeldet
3) Bei der Anmeldung erfahren auch Finanzamt und Krankenkasse, dass du zumindest temporär doppelgleisig fährst. Das ist in dem Moment bereits ein neuer Betrug. Zudem werden sich den ganzen Vorgang noch einmal ansehen. Oder einfach: Dein Betrug fliegt auf
-> Du bist meiner Meinung nach ein hoffnungslos naiver, möchtegern bauernschlauer Sozialbetrüger, der zurecht in einer Sackgasse gelandet ist

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Du schreibst wirres Zeug.

Ein immatrikulierter Student wird nicht vom AG während des Praktikums krankenversichert. Das ist einer der Gründe warum Unternehmen immatrikulierte Praktikanten haben wollen.

Zu mindestens während eines Praktikums zockt er auch keinen ab. Wenn er eingeschrieben sein muss, um ein Praktikum zu absolvieren, dann ist es legitim sich extra dafür einzuschreiben. Es hilft dem "scheinstudenten" immerhin einen Fuß in den Arbeitsmarkt zu bekommen. Dort wird es keinen Kläger geben, da wirklich jeder davon profitiert.

Mit dem Reisesemester ist es natürlich so eine Sache. Eine Krankenversicherung wird damit nicht wirklich Probleme haben, obwohl sie in dem Falle der geschädigte wäre.
Sollte Kindergeld fließen: darauf würde ich es nicht anlegen. Wenn nämlich sich der Staat auf den Schlips getreten fühlt, kann es hässlich werden.

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

Einfach nicht im Lebenslauf angeben...

Der TE betreibt hier Sozialbetrug und das fliegt spätestens auf, wenn der Arbeitgeber den Praktikanten via Lohnsteuerkarte und Krankenkasse anmeldet. Denn, da ist er plötzlich schon versichert und hat einen bestimmten Status. Solche Vögel zocken zudem richtig ab. Vermutlich holt er sich auch Kindergeld & Co. Durch das Praktikum fliegt er auf.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Er hat sich doch nur eingeschrieben, um Krankenkassenbeiträge zu sparen, wenn er reist. Wenn während des Praktikums alle Beiträge normal abgeführt werden, ist das kein Problem. Der Arbeitgeber meldet ihn dann einfach an. Der Wechsel bei der Krankenkasse passiert dann automatisch ohne, dass irgendwas passiert.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Damit ich das richtig verstehe. Der TE ist eingeschrieben?

Sobald er eingeschrieben ist ist er offiziell Student, ob er das Studium nun durchzieht oder nicht ist seine Sache.

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WiWi Gast

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Na na na, mal nicht so voreilig. Lasst Euch von einem Juristen sagen, dass hier in der Regel kein Betrug zu Lasten der Sozialkassen vorliegt. Jeder kann sich für ein zweites Studium einschreiben wenn er ein erstes beendet hat. Und niemand ist gezwungen, an Veranstaltungen eines Studiums für das er eingeschrieben ist auch teilzunehmen. So lange der gesamte Sachverhalt (Zweitstudium) den Sozialkassen offen gelegt ist, spricht aus strafrechtlicher Sicht überhaupt nichts dagegen.

Ob das ethisch oder moralisch gut ist, ist ne andere Frage. Zumindest dann wenn man einem anderen, echten Studenten einen Platz wegnimmt, ist es das aus meiner Sicht nicht.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Der TE ist doch eingeschriebener Student und will ein Praktikum machen.
Warum ist er dadurch ein Scheinstudent? Gibt es ein Scheinpraktikum?
Anstatt eines Bachelor-Studienganges hätte er sich ja auch für einen Master-Studiengang einschreiben können. Wäre ein Praktikum dann auch ein Scheinstudium?

Es besteht natürlich die Möglichkeit sich für einen verwandten Studiengang unter Anrechnung von schon erbrachten Studienleistungen einzuschreiben, womit man die Voraussetzungen für ein eventuelles Pflichtpraktikum erfüllt. Dann sollte der Studentenstatus doch eindeutig bestehen?

Ab wann, d.h. bei welcher Unterschreitung von erbrachten ECTS ist man ein Scheinstudent?
Könnte man sich nicht einfach als Vollzeitstudent an der Fernuni Hagen einschreiben und nur einen Kurs mit Hausarbeit als Prüfungsleistung für 10 oder 15 ECTS belegen?

(Dies sind nur meine Gedanken/Fragen, sie stellen keine Beratung, schon lange keine Rechtsberatung dar.)

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

Na na na, mal nicht so voreilig. Lasst Euch von einem Juristen sagen, dass hier in der Regel kein Betrug zu Lasten der Sozialkassen vorliegt. Jeder kann sich für ein zweites Studium einschreiben wenn er ein erstes beendet hat. Und niemand ist gezwungen, an Veranstaltungen eines Studiums für das er eingeschrieben ist auch teilzunehmen. So lange der gesamte Sachverhalt (Zweitstudium) den Sozialkassen offen gelegt ist, spricht aus strafrechtlicher Sicht überhaupt nichts dagegen.

Ob das ethisch oder moralisch gut ist, ist ne andere Frage. Zumindest dann wenn man einem anderen, echten Studenten einen Platz wegnimmt, ist es das aus meiner Sicht nicht.

+1

Es ist eine Möglichkeit, die der Staat einem gibt. Dafür lässt er sich aber bald mit mächtigen Steuerzahlungen entlohnen.

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WiWi Gast

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Moralisch vielleicht fragwürdig, aber kenne dutzende Leute, die das so machen. Der Klassiker ist, dass jeder sich in den B. Sc. Mathe Studiengang einträgt, da keine Zulassungsbeschränkung. Viele AG wollen eine Immatrikulation. Gerade in einem Gap Year nach dem Bachelorabschluss lohnt es sich dann, sich in einen Studiengang einzuschreiben.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Der TE hat sich doch nicht offiziell als Scheinstudent eingeschrieben sondern für, sagen wir, Jura.
Und dann merkt er halt nach einem Semester das er keinen Bock mehr hat. Und?

Kumpel von mir hatte auch Philosophie angefangen und dann wieder abgebrochen bevor die Klausuren anfingen.

Ein anderer Bekannter ist sogar bei Vater Staat beschäftigt (Soldat) und seit zig Jahren in irgendwelchen Sachen eingeschrieben um in NRW das Semesterticket zu verwenden.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Während des Praktikums muss sich der TE eh selbst versichern. Angenommen es ist ein bezahltes Praktikum. Sehe nicht wirklich ein Problem an der ganzen Sache.

Gibt genügend Leute die auch bei ihrem richtigen Studium ein Praktikum während des Semesters machen.

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

1) Die Krankenkasse zahlt im Ausland so gut wie gar nicht. Das ist genauso gut durchdacht, wie der Rest.
2) Dass du inmatrikuliert bist, erfährt der Arbeitgeber spätestens, wenn er dich bei der Krankenkasse und Finanzamt anmeldet
3) Bei der Anmeldung erfahren auch Finanzamt und Krankenkasse, dass du zumindest temporär doppelgleisig fährst. Das ist in dem Moment bereits ein neuer Betrug. Zudem werden sich den ganzen Vorgang noch einmal ansehen. Oder einfach: Dein Betrug fliegt auf
-> Du bist meiner Meinung nach ein hoffnungslos naiver, möchtegern bauernschlauer Sozialbetrüger, der zurecht in einer Sackgasse gelandet ist

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Aber dann müsste er diesen Zeitraum irgendwie in seinem CV füllen. Wenn er das Praktikum einbringt, könnte sein zukünftiger AG möglicherweise den Betrieb kontaktieren und dann wird klar, dass er sich als Student des Studiengangs XY ausgegeben hat. Um vertrauenswürdig zu bleiben, müsste er also auch das offen kommunizieren, was sich aber schlecht im CV macht.
Oder er muss ein gap year eintragen, und das Praktikum verschweigen, dann wäre es aber nur eine Zeitbeschäftigung und hat keinen Nutzen bei weiteren Bewerbungen.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

Etliche Unternehmen fordern eine Immatrikulation während des Praktikums. Das liegt wahrscheinlich auch an diesen "Fair Company" Regeln, die eine Anstellung von Praktikanten nach Abschluss des Studiums verbieten. So will man Ausbeutung verhindern.

Als Student im Gap Year ist man daher also quasi gezwungen, sich einzuschreiben. Da das Praktikum auch der weiteren Vertiefung der (theoretischen) Bildung dient, finde ich eine Einschreibung als Laie in diesem Fall weder rechtlich noch moralisch verwerflich.

Die Einschreibung für eine Weltreise, um krankenversichert zu sein, ist wieder eine andere Sache und schon eher moralisch verwerflich. Rechtlich kann ich das nicht beurteilen. Hier muss man aber zwischen den zwei Sachverhalten - Praktikum und Weltreise - unterscheiden. Dem TE drohen daher mE bei einer Anmeldung durch den AG bei der Sozialversicherung überhaupt keine Konsequenzen.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

An die Leute, die im Betrug vorwerfen? Wo genau liegt da denn dann der Unterschied zu demjenigen, der einfach sein Masterstudium noch um ein Semester künstlich in die Länge zieht, um noch ein Praktikum machen zu können? Gibt hier unzählige Threads wo Leute von sowas geschrieben haben und in keinem hat jemand dem TE was von Betrug vorgeworfen. Im Gegenteil, das wurde hier sogar öfters noch empfohlen!

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

An die Leute, die im Betrug vorwerfen? Wo genau liegt da denn dann der Unterschied zu demjenigen, der einfach sein Masterstudium noch um ein Semester künstlich in die Länge zieht, um noch ein Praktikum machen zu können? Gibt hier unzählige Threads wo Leute von sowas geschrieben haben und in keinem hat jemand dem TE was von Betrug vorgeworfen. Im Gegenteil, das wurde hier sogar öfters noch empfohlen!

In der Definition des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema Scheinstudium. Der Masterstudent betreibt aktiv den Abschluss eines Studiums und kann es auch nachweisen.
In der Definition heißt es nämlich sinngemäß, dass ein Student den Willen zum Abschluss haben und zeigen (= Besuchen von Veranstaltungen, Klausuren, Fortschritt usw..) muss.
Er studiert ja wirklich und deswegen ist es kein Betrug und keiner schreibt etwas. Derjenige, der sich nur einschreibt, um einen Vorteil zu genießen möchte das alles nicht und kann bei Bedarf auch keinen Fortschritt nachweisen. Unterschied verstanden?

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

An die Leute, die im Betrug vorwerfen? Wo genau liegt da denn dann der Unterschied zu demjenigen, der einfach sein Masterstudium noch um ein Semester künstlich in die Länge zieht, um noch ein Praktikum machen zu können? Gibt hier unzählige Threads wo Leute von sowas geschrieben haben und in keinem hat jemand dem TE was von Betrug vorgeworfen. Im Gegenteil, das wurde hier sogar öfters noch empfohlen!

Der Unterschied ist, ob man aktiv studiert und das durch Vorlesungsbesuche und Klausuren nachweisen kann. Es ist dann völlig egal, ob man etwas langsamer macht. Das ist kein Scheinstudium und kein Betrug. Ausnahme wäre es, wenn man abnormal übertreibt. Da gab es schon Urteile, bei denen ein Studium dann zum Scheinstudium erklärt wurde. Dein Master macht das und da gibt es keine Probleme. Der fertige Bachelor, der sich nur in einen weiteren Bachelor einschreibt, um Krankenversicherungsprämien für eine Weltreise zu sparen, erfüllt das Kriterium nicht,

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

Etliche Unternehmen fordern eine Immatrikulation während des Praktikums. Das liegt wahrscheinlich auch an diesen "Fair Company" Regeln, die eine Anstellung von Praktikanten nach Abschluss des Studiums verbieten. So will man Ausbeutung verhindern.

Als Student im Gap Year ist man daher also quasi gezwungen, sich einzuschreiben. Da das Praktikum auch der weiteren Vertiefung der (theoretischen) Bildung dient, finde ich eine Einschreibung als Laie in diesem Fall weder rechtlich noch moralisch verwerflich.

Die Einschreibung für eine Weltreise, um krankenversichert zu sein, ist wieder eine andere Sache und schon eher moralisch verwerflich. Rechtlich kann ich das nicht beurteilen. Hier muss man aber zwischen den zwei Sachverhalten - Praktikum und Weltreise - unterscheiden. Dem TE drohen daher mE bei einer Anmeldung durch den AG bei der Sozialversicherung überhaupt keine Konsequenzen.

Hier geht es aber nicht um ein Gap-Year, sondern ganz konkret um die Absicht die Krankenkasse mit einem falschen Status zu veräppeln, um sich einen schlauen Lenz auf einer Weltreise zu machen. Das war Plan A. Dank Corona funktioniert der nicht und es soll schnell Plan B daraus werden: Ein Praktikum auf sozialversicherungspflichtiger Basis, um maximales Einkommen zu generieren, aber bei gleichzeitigem Studentenstatus. Das gibt natürlich ein fettes Problem, wenn er angemeldet wird.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

Etliche Unternehmen fordern eine Immatrikulation während des Praktikums. Das liegt wahrscheinlich auch an diesen "Fair Company" Regeln, die eine Anstellung von Praktikanten nach Abschluss des Studiums verbieten. So will man Ausbeutung verhindern.

Als Student im Gap Year ist man daher also quasi gezwungen, sich einzuschreiben. Da das Praktikum auch der weiteren Vertiefung der (theoretischen) Bildung dient, finde ich eine Einschreibung als Laie in diesem Fall weder rechtlich noch moralisch verwerflich.

Die Einschreibung für eine Weltreise, um krankenversichert zu sein, ist wieder eine andere Sache und schon eher moralisch verwerflich. Rechtlich kann ich das nicht beurteilen. Hier muss man aber zwischen den zwei Sachverhalten - Praktikum und Weltreise - unterscheiden. Dem TE drohen daher mE bei einer Anmeldung durch den AG bei der Sozialversicherung überhaupt keine Konsequenzen.

Deine Ausführungen sind merkwürdig. Ein Praktikum auf Basis des Studentenseins wird oft schlecht und manchmal gar nicht bezahlt. So eines will der TE hier auch gar nicht. Er will Geld und Praxis und das steht eben seinem erschlichenen Status im Weg. Beides kann er nicht haben und er müsste eines aufgeben, um keinen Ärger zu bekommen. Wenn er den Studentenstatus aber aufgibt, ist er weg, wenn er dann auf unsere Kosten auf Weltreise will.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

An die Leute, die im Betrug vorwerfen? Wo genau liegt da denn dann der Unterschied zu demjenigen, der einfach sein Masterstudium noch um ein Semester künstlich in die Länge zieht, um noch ein Praktikum machen zu können? Gibt hier unzählige Threads wo Leute von sowas geschrieben haben und in keinem hat jemand dem TE was von Betrug vorgeworfen. Im Gegenteil, das wurde hier sogar öfters noch empfohlen!

Der Masterstudent studiert aktiv, schreibt Klausuren, kann Vorlesungsbesuche und Aufwände für das Studium nachweisen. Er strebt seinen Abschluss an. Damit ist er kein Scheinstudent laut gesetzlicher Definition.
Der TE schreibt sich nur ein, um Krankenversicherungsbeiträge zu sparen und sich bei der Allgemeinheit zu bedienen. Er will gar nicht studieren, sondern nur Vorteile für sich. Er scheibt selbst, dass er ein Scheinstudent ist.
Siehst du da keinen Unterschied?

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

WiWi Gast schrieb am 28.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

An die Leute, die im Betrug vorwerfen? Wo genau liegt da denn dann der Unterschied zu demjenigen, der einfach sein Masterstudium noch um ein Semester künstlich in die Länge zieht, um noch ein Praktikum machen zu können? Gibt hier unzählige Threads wo Leute von sowas geschrieben haben und in keinem hat jemand dem TE was von Betrug vorgeworfen. Im Gegenteil, das wurde hier sogar öfters noch empfohlen!

Der Masterstudent studiert aktiv, schreibt Klausuren, kann Vorlesungsbesuche und Aufwände für das Studium nachweisen. Er strebt seinen Abschluss an. Damit ist er kein Scheinstudent laut gesetzlicher Definition.
Der TE schreibt sich nur ein, um Krankenversicherungsbeiträge zu sparen und sich bei der Allgemeinheit zu bedienen. Er will gar nicht studieren, sondern nur Vorteile für sich. Er scheibt selbst, dass er ein Scheinstudent ist.
Siehst du da keinen Unterschied?

Es gibt nunmal keine Anwesenheitspdlicht. Ich selbst kenne wirkliche Studenten, die sich nicht für die Klausuren angemeldet haben

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

WiWi Gast schrieb am 28.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 28.04.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.04.2020:

An die Leute, die im Betrug vorwerfen? Wo genau liegt da denn dann der Unterschied zu demjenigen, der einfach sein Masterstudium noch um ein Semester künstlich in die Länge zieht, um noch ein Praktikum machen zu können? Gibt hier unzählige Threads wo Leute von sowas geschrieben haben und in keinem hat jemand dem TE was von Betrug vorgeworfen. Im Gegenteil, das wurde hier sogar öfters noch empfohlen!

Der Masterstudent studiert aktiv, schreibt Klausuren, kann Vorlesungsbesuche und Aufwände für das Studium nachweisen. Er strebt seinen Abschluss an. Damit ist er kein Scheinstudent laut gesetzlicher Definition.
Der TE schreibt sich nur ein, um Krankenversicherungsbeiträge zu sparen und sich bei der Allgemeinheit zu bedienen. Er will gar nicht studieren, sondern nur Vorteile für sich. Er scheibt selbst, dass er ein Scheinstudent ist.
Siehst du da keinen Unterschied?

Es gibt nunmal keine Anwesenheitspdlicht. Ich selbst kenne wirkliche Studenten, die sich nicht für die Klausuren angemeldet haben

Das wurde alles in einem anderen Thread (Zum Thema Semesterticket) doch schon zigmal durchgekaut....
Ob du ein Schein Student bist oder nicht, hat ja erstmal nichts mit der Anwesenheit zu tun. Es hat im ersten Schritt auch nichts mit der Studienverordnung oder ähnlichem zu tun. Sondern wie der Kollege oben beschreibt ob man aktiv einen Abschluss anstrebt.
Ich finde aber auch nicht, das der OP hier unbedingt offensichtlich Scheinstudent ist. Es ist ja kein Verbrechen sich für ein Studium einzuschreiben und dann erstmal Praktika zu machen und in den ersten 1-2 Semestern keine CP zu holen. Um dem OP hier Betrug vorzuwerfen müsste man sich schon seine Praktikumszeugnisse ansehen und ihm dann einen Strick daraus drehen das diese mit dem Studium nichts zu tun haben und ich glaube das kann man alles noch glaubhaft verkaufen. Etwas anderes ist es, wenn sich dieser Zustand über 5-6 Semester hinzieht, dann wird die Geschichte doch deutlich unglaubwürdiger.

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WiWi Gast

Scheinimmatrikulation

WiWi Gast schrieb am 28.04.2020:

An die Leute, die im Betrug vorwerfen? Wo genau liegt da denn dann der Unterschied zu demjenigen, der einfach sein Masterstudium noch um ein Semester künstlich in die Länge zieht, um noch ein Praktikum machen zu können? Gibt hier unzählige Threads wo Leute von sowas geschrieben haben und in keinem hat jemand dem TE was von Betrug vorgeworfen. Im Gegenteil, das wurde hier sogar öfters noch empfohlen!

Der Masterstudent studiert aktiv, schreibt Klausuren, kann Vorlesungsbesuche und Aufwände für das Studium nachweisen. Er strebt seinen Abschluss an. Damit ist er kein Scheinstudent laut gesetzlicher Definition.
Der TE schreibt sich nur ein, um Krankenversicherungsbeiträge zu sparen und sich bei der Allgemeinheit zu bedienen. Er will gar nicht studieren, sondern nur Vorteile für sich. Er scheibt selbst, dass er ein Scheinstudent ist.
Siehst du da keinen Unterschied?

Ich sehe keinen Unterschied zu den Leuten, die schon ihr beinahe ihr ganzes Masterstudium fertig haben und dann, nur um noch ein Semester Student sein zu können, z.B. die allerletztet Prüfung, meist die Verteitigung der Masterarbeit, BEWUSST ein Semester später machen. Die haben eigentlich auch nichts mehr zu tun, denen gehts auch nur um die Vorteile.

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