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Abgeltungssteuer im Ausland

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

Hallo Freunde,

folgende Idee (zu der ich im Internet leider nichts gefunden habe):

  • Jemand zahlt sein gesamtes Berufsleben in einen ETF Sparplan
  • Zur Rente möchte dieser von gem Gesparten seinen Unterhalt finanzieren
  • Bevor er den Topf jedoch anzapft
    -- zieht er erst ins europ. Ausland ohne Abgeltungssteuer, z.B. Malta
    -- Casht nach 1-2 Jahren die ganzen ETF aus
    -- Zahlt genau 0Euro Abgeltungssteuer
    -- Zieht mit dem Cash zurück nach Deutschland und kauft genau die gleichen ETF

Dadurch hat man einfach so 30% Steuern gespart.
Wo ist mein Denkfehler oder geht das wirklich?

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

google mal Wegzugsbesteuerung

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

Leider geht das meiner Auffassung nach nicht. Die Veräußerung der ETF fällt m. E. unter § 20 Abs. 2 Nr. 1 oder 7 EStG, daher erzielst du auch als Malteser beschränkt Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 5 d) i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 9, 10 EStG. Es kommt dann darauf an, ob die ETFs bei einem inländischen Kreditinstitut verwaltet werden, dass dir den Gewinn gutschreibt. Sofern du das Depot nicht bei einer maltesischen, sondern bei einer deutschen Bank hast, erzielst du also inländische Einkünfte. Diese Einkünfte unterliegen gem. § 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Du hast außerdem den Nachteil, dass du möglicherweise weiteren Beschränkungen des § 50 EStG unterliegst.

Also ich würde das lieber sein lassen ;)

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

Das ist grundsätzlich möglich, aber der Teufel steckt im Detail. Gibt dazu aber im Internet sehr viel Literatur. Google mal mit Kapitalertragsteuer vermeiden + Ausland.

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

Schau dir mal den § 2 AStG an und beschäftigte dich mit dem DBA Deutschland Malta, da solltest du im Internet auch etwas zu finden (Stichwort Wegzugsbesteuerung ;-)).

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Hallo Freunde,

folgende Idee (zu der ich im Internet leider nichts gefunden habe):

  • Jemand zahlt sein gesamtes Berufsleben in einen ETF Sparplan
  • Zur Rente möchte dieser von gem Gesparten seinen Unterhalt finanzieren
  • Bevor er den Topf jedoch anzapft
    -- zieht er erst ins europ. Ausland ohne Abgeltungssteuer, z.B. Malta
    -- Casht nach 1-2 Jahren die ganzen ETF aus
    -- Zahlt genau 0Euro Abgeltungssteuer
    -- Zieht mit dem Cash zurück nach Deutschland und kauft genau die gleichen ETF

Dadurch hat man einfach so 30% Steuern gespart.
Wo ist mein Denkfehler oder geht das wirklich?

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

Ein interessantes Modell.

Ich hätte hierzu einige Anmerkungen:

  • Der Lebensmittelpunkt muss wirklich verlegt werden (d.h. keine eigene [unvertmietete] Immobilie, über welche man Schlüsselgewalt hat, keine zu häufigen Aufenthalte in Deutschland [183 Tage Regel])
  • Die Wegzugsbesteuerung zählt hier nicht, hier benötigt man mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft
  • Einzig die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG könnte zum Problem werden (die Voraussetzungen wären hier gegeben). Die Wirtschaftlichen Interessen wären auch gegeben, wenn das Inländische Vermögen > 154k€ wäre (hier wahrscheinlich auch gegeben) --> es müssten zwei Dinge beachtet werden um die erweitert beschränkte Steuerpflicht zu umgehen: 1. keine inländischen Wertpapiere kaufen (ist bei ETFs meist sowieso LU oder IE) und 2. Die Wertpapiere sollten bei einer ausländischen Bank verwahrt werden

Dann steht diesem Modell nichts mehr im Wege.
Die Frage ist: Lohnt sich das - bei 40 Jahren, 7% und 500 € Sparrate haben wir 958.000 € Erträge - bei einem Steuersatz von 26,375% würde sich das schon lohnen und man würde 252k€ sparen. Ist die Spardauer jedoch geringer oder die Sparrate geringer, so kann es durchaus sein, dass der Wegzugsaufwand höher ist, als die Steuerersparnis.
Des Weiteren sollte man bedenken, dass man in diesen 1/2 Jahren gute Kurse benötigt und auszucashen - wenn gerade die Börse crasht möchte man auch nicht 30% bis 75% unter ATH verkaufen.
Eine weitere Frage, welche ich mir stelle ist, warum man nicht gleich im Ausland bleibt, wenn man schon umgezogen ist. Der Geo-Leverage kann teils beachtlich sein und wärmer ist es im Ausland auch :D

Keine Steuerberatung

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

Costa Rica

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know-it-all

Abgeltungssteuer im Ausland

WiWi Gast schrieb am 23.11.2021:

Die Frage ist: Lohnt sich das - bei 40 Jahren, 7% und 500 € Sparrate haben wir 958.000 € Erträge - bei einem Steuersatz von 26,375% würde sich das schon lohnen und man würde 252k€ sparen. Ist die Spardauer jedoch geringer oder die Sparrate geringer, so kann es durchaus sein, dass der Wegzugsaufwand höher ist, als die Steuerersparnis.

Da du für dein Fallbeispiel die aktuellen Besteuerungsgrundlagen verwendest (das ist vernünftig, denn was in der Zukunft ist, weiß man nicht) und oben von einem ETF die Rede war, kannst du sogar noch die 30% Teilfreistellung für Aktien-Fonds/ETFs rausrechnen. Der Steuersatz liegt dann bei nur noch 18,46%, wodurch sich das ganze _noch_ weniger lohnt.

252k € Steuer klingt zudem natürlich erstmal viel und dramatisch. Andererseits ist es für den in Deutschland wohnhaften Sparer auch eher unwahrscheinlich, dass er sein ganzes ETF/Fonds-Depot auf einen Schlag verkauft und alle Gewinne zu einem Zeitpunkt realisiert. Auf einen Entnahmeplan heruntergerechnet - bspw. monatliche Auszahlung von 2.000€ relativieren sich die Steuerbeträge auch etwas - wie oben geschrieben 18,46% auf den in der monatlichen Rate enthaltenen Gewinnanteil. Möglicherweise, und abhängig von anderen Alterseinkünften/Rente liegt man dann mit seinem invididuellen Steuersatz auch immer noch unter den 25% der Abgeltungssteuer.

Des Weiteren sollte man bedenken, dass man in diesen 1/2 Jahren gute Kurse benötigt und auszucashen - wenn gerade die Börse crasht möchte man auch nicht 30% bis 75% unter ATH verkaufen.

Guter Punkt!

Eine weitere Frage, welche ich mir stelle ist, warum man nicht gleich im Ausland bleibt, wenn man schon umgezogen ist. Der Geo-Leverage kann teils beachtlich sein und wärmer ist es im Ausland auch :D

Keine Steuerberatung

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

know-it-all schrieb am 23.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 23.11.2021:

Die Frage ist: Lohnt sich das - bei 40 Jahren, 7% und 500 € Sparrate haben wir 958.000 € Erträge - bei einem Steuersatz von 26,375% würde sich das schon lohnen und man würde 252k€ sparen. Ist die Spardauer jedoch geringer oder die Sparrate geringer, so kann es durchaus sein, dass der Wegzugsaufwand höher ist, als die Steuerersparnis.

Da du für dein Fallbeispiel die aktuellen Besteuerungsgrundlagen verwendest (das ist vernünftig, denn was in der Zukunft ist, weiß man nicht) und oben von einem ETF die Rede war, kannst du sogar noch die 30% Teilfreistellung für Aktien-Fonds/ETFs rausrechnen. Der Steuersatz liegt dann bei nur noch 18,46%, wodurch sich das ganze _noch_ weniger lohnt.

252k € Steuer klingt zudem natürlich erstmal viel und dramatisch. Andererseits ist es für den in Deutschland wohnhaften Sparer auch eher unwahrscheinlich, dass er sein ganzes ETF/Fonds-Depot auf einen Schlag verkauft und alle Gewinne zu einem Zeitpunkt realisiert. Auf einen Entnahmeplan heruntergerechnet - bspw. monatliche Auszahlung von 2.000€ relativieren sich die Steuerbeträge auch etwas - wie oben geschrieben 18,46% auf den in der monatlichen Rate enthaltenen Gewinnanteil. Möglicherweise, und abhängig von anderen Alterseinkünften/Rente liegt man dann mit seinem invididuellen Steuersatz auch immer noch unter den 25% der Abgeltungssteuer.

Des Weiteren sollte man bedenken, dass man in diesen 1/2 Jahren gute Kurse benötigt und auszucashen - wenn gerade die Börse crasht möchte man auch nicht 30% bis 75% unter ATH verkaufen.

Guter Punkt!

Eine weitere Frage, welche ich mir stelle ist, warum man nicht gleich im Ausland bleibt, wenn man schon umgezogen ist. Der Geo-Leverage kann teils beachtlich sein und wärmer ist es im Ausland auch :D

Keine Steuerberatung

Stimmt - zwei sehr gute Einwände.
Die Teilfreistellung und §32d IV EStG relativieren das ganze noch.

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

know-it-all schrieb am 23.11.2021:

Die Frage ist: Lohnt sich das - bei 40 Jahren, 7% und 500 € Sparrate haben wir 958.000 € Erträge - bei einem Steuersatz von 26,375% würde sich das schon lohnen und man würde 252k€ sparen. Ist die Spardauer jedoch geringer oder die Sparrate geringer, so kann es durchaus sein, dass der Wegzugsaufwand höher ist, als die Steuerersparnis.

Da du für dein Fallbeispiel die aktuellen Besteuerungsgrundlagen verwendest (das ist vernünftig, denn was in der Zukunft ist, weiß man nicht) und oben von einem ETF die Rede war, kannst du sogar noch die 30% Teilfreistellung für Aktien-Fonds/ETFs rausrechnen. Der Steuersatz liegt dann bei nur noch 18,46%, wodurch sich das ganze _noch_ weniger lohnt.

252k € Steuer klingt zudem natürlich erstmal viel und dramatisch. Andererseits ist es für den in Deutschland wohnhaften Sparer auch eher unwahrscheinlich, dass er sein ganzes ETF/Fonds-Depot auf einen Schlag verkauft und alle Gewinne zu einem Zeitpunkt realisiert. Auf einen Entnahmeplan heruntergerechnet - bspw. monatliche Auszahlung von 2.000€ relativieren sich die Steuerbeträge auch etwas - wie oben geschrieben 18,46% auf den in der monatlichen Rate enthaltenen Gewinnanteil. Möglicherweise, und abhängig von anderen Alterseinkünften/Rente liegt man dann mit seinem invididuellen Steuersatz auch immer noch unter den 25% der Abgeltungssteuer.

Die Teilfreistellung des InvStG hier mit reinzurechnen (ich unterstelle mal, dass du das meinst), macht aus meiner Sicht nicht wirklich Sinn, da du dann die gesamte verbleibende Vorbelastung auf Fondsebene ebenfalls musst. Das ist im Übrigen die steuersystematische Rechtfertigung für die AbgeltungSt, dass die ausgeschütteten Einkünfte regelmäßig vorbelastet sind. Deshalb kommst du im Ergebnis auf ähnliche effektive Steuersätze, als wenn du eine PersG mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften hast, deren Einkünfte dir direkt zugerechnet werden. Ich kann in deiner Argumentation also kein Argument gegen einen Wegzug erkennen.

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WiWi Gast

Abgeltungssteuer im Ausland

Um es mal kurz zu machen, ja das ist möglich und wird auch so von vielen Pensionären und Rentnern praktiziert. Nach Jahrzehnten thesaurierter Gewinne können das auch durchaus mehrere 100k€ Ersparnis bedeuten. Ich werde das auch mal so durchführen, falls der Staat die Wegzugsbesteuerung nicht verschärfen sollte. Die Hilfe eines Steuerberaters sollte man trotzdem in Anspruch nehmen, falls man sowas plant.

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know-it-all

Abgeltungssteuer im Ausland

WiWi Gast schrieb am 23.11.2021:

Die Teilfreistellung des InvStG hier mit reinzurechnen (ich unterstelle mal, dass du das meinst), macht aus meiner Sicht nicht wirklich Sinn, da du dann die gesamte verbleibende Vorbelastung auf Fondsebene ebenfalls musst. Das ist im Übrigen die steuersystematische Rechtfertigung für die AbgeltungSt, dass die ausgeschütteten Einkünfte regelmäßig vorbelastet sind. Deshalb kommst du im Ergebnis auf ähnliche effektive Steuersätze, als wenn du eine PersG mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften hast, deren Einkünfte dir direkt zugerechnet werden. Ich kann in deiner Argumentation also kein Argument gegen einen Wegzug erkennen.

Bei deinen Ausführungen zur Teilfreistellung hast du grundsätzlich recht. Trotzdem darf man das hier der Vergleichbarkeit wegen berüchsichtigen und einrechnen. Denn im Thread ging es um die Frage, dass ein Anleger bis zur Rente in Deutschland einen ETF-Sparplan bedient (ob Thesaurierer oder Ausschüttend mit Wiederanlage der ausgeschütteten Beträge lassen hier mal unberücksichtigt). Nach dem Renteneintritt möchte eben dieser Anleger seine Anteile so im Ausland (bspw. Malta) veräußern, dass auf den realisierten Kursgewinn keine Abgeltungssteuer fällig wird. Alle von dir genannten vorgelagerten Besteuerungen auf Fondsebene während der Ansparphase hat dieser Anleger natürlich ebenso durchlaufen, insofern macht dieser Effekt im Vergleich zwischen a) Verkauf in Malta und b) Verkauf in Deutschland mit Abgeltungssteuer (nach Teilfreistellung) keinen Unterschied.
Ich wollte also nicht den effektiven Steuersatz berechnen und vergleichen sondern nur die Steuer die zum Zeitpunkt der Veräußerung in beiden Szenarien anfällt.

Ich möchte auch nochmal kurz erwähnen, dass die von dir genannte Besteuerung auf Fondsebene (15% für in DE domizilierte Produkte) natürlich nur bei Erträgen, die dem Fonds zufließen, anfällt. Also auf Dividenden der im Fondsvermögen enthaltenen Aktien.
Beispiel: ein Fonds F enthält 100 Aktien eines Unternehmens U. U zahlt 1€ Dividende je Aktie, dann gehen von den 100 EUR Bruttoerträgen 15% = 15€ an den Staat. F schüttet jetzt die Nettoerträge vollständig an den in Deutschland steuerpflichtigen Anleger A aus, also 85€. Auf diesen Betrag abzgl. Teilfreistellung zahlt A dann nochmal Abgeltungssteuer (85€ x 0,7 x 26,375% = 15,7€). Die Gesamtsteuerbelastung von 100€ Bruttoertrag beträgt also hier etwa 30,7€ = 30,7%. Das ist etwas höher als wenn A direkt Anteile von U halten würde und die Dividende ihm direkt zufließt.
Bevor der Einwand kommt: ich weiß, dass U die ausgeschütteten Erträge aus bereits besteuertem Gewinn gezahlt hat. Ja das stimmt natürlich! Allerdings lässt sich diese erste Besteuerungsstufe nun wirklich in keinem Falle umgehen.

Aber: die Teilfreistellung wirkt für den Anleger tatsächlich vorteilhaft, wenn er durch Verkauf Buchgewinne erzielt, die allein durch Kursgewinne der im Fondsvermögen enthaltenen Aktien entstehen. Ähnliches simpifiziertes Beispiel:

F enthält ausschließlich Aktien von U. Der Kurswert der Aktie U steigt um 100%, folglich steigt auch der Anteilswert von F um 100%. Der Anleger A hat für 1.000€ Anteile von F gekauft, verkauft diese jetzt für 2.000€ und realisiert dadurch einen Veräußerungsgewinn von 1.000€. Von diesem zieht er die Teilfreistellung ab und muss somit nur auf 700€ Abgeltungssteuer zahlen (~185€). Auf Fondsebene von F findet hier keinerlei Besteuerung statt!
Ein Anleger der direkt Aktien von U hält, müsste hingegen bei Veräußerung ~264€ Abgeltungsssteuer zahlen. Als Fondsanleger zahlt man hier also effektiv weniger Steuer als ein Aktionär.

Fazit: je höher der Anteil der Kursgewinne im Portfolio eines Aktien-Fonds/ETF an dessen Gesamtrendite ist (also je geringer der Anteil der Dividenden an der Gesamtperformance), desto vorteilhafter wirkt für den Fonds-/ETF-Investor also die Teilfreistellung.

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