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Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

Ich habe ein Praktikum für ab dem 01.07 bis 31.10 bei einem größeren U bekommen. Mein Semester beginnt am 01.10, wie üblich. Ich werde die ersten 4 wochen eben am Wochenende von zu Hause nachholen.
Nun ist meine Arbeitszeit 38h/Woche. Nun ist mir aufgefallen, dass ich während des Semesters ja nur 20 Stunden arbeiten darf.
Das U hat allerdings auch nichts gesagt und sie hatten schon viele Praktikanten.
Habe ich irgendwie einen Denkfehler? Oder sollte ich mal mit dem U sprechen, ob wir ab 01.10 auf 20 h runtergehen können?

Und wie macht man es, wenn das U darauf besteht, dass man voll arbeitet? Kann mir nicht vorstellen, dass jeder Konzern mit einer kürzeren Arbeitszeit einverstanden ist.

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

Wenn man es streng nimmt, musst du für den gesamten Zeitraum volle Sozialversicherungen zahlen. Dem Unternehmen wird das schon klar sein aber es stört sie nicht. Es gibt ja auch Praktika die 6 Monate gehen. Im Zweifel kannst du auch mal deine Krankenversicherung fragen, wie sie es bewerten.

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

Keine Sorge, solang die Arbeitszeit so kurz ist während des Semesters passiert da gar nix.
Gibt ne Regelung dass man auch während des Semesters über 20h arbeiten darf solang es nicht konstant der Fall ist, was ja deiner Situation entspricht

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

Im Oktober wärst du aus der studentischen Krankenkasse raus und müsstest normal Beiträge zahlen. Das ist an sich kein Problem, da du danach wieder rein kannst. Würde das vorher nur mal abklären. Ansonsten sollte eigentlich nichts passieren...

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

WiWi Gast schrieb am 25.06.2020:

Ich habe ein Praktikum für ab dem 01.07 bis 31.10 bei einem größeren U bekommen. Mein Semester beginnt am 01.10, wie üblich. Ich werde die ersten 4 wochen eben am Wochenende von zu Hause nachholen.
Nun ist meine Arbeitszeit 38h/Woche. Nun ist mir aufgefallen, dass ich während des Semesters ja nur 20 Stunden arbeiten darf.
Das U hat allerdings auch nichts gesagt und sie hatten schon viele Praktikanten.
Habe ich irgendwie einen Denkfehler? Oder sollte ich mal mit dem U sprechen, ob wir ab 01.10 auf 20 h runtergehen können?

Und wie macht man es, wenn das U darauf besteht, dass man voll arbeitet? Kann mir nicht vorstellen, dass jeder Konzern mit einer kürzeren Arbeitszeit einverstanden ist.

Du darfst nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, das ist korrekt. Praktika gelten allerdings nicht als Arbeit in diesem Sinne, sondern dienen der Berufsorientierung. Also alles gut.

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

Mach es einfach. Du kannst ja behaupten, dass Du im Oktober nicht aktiv studierst sondern nur eingeschrieben bist.

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

Das mit 20h/Woche gilt doch nur für Werkstudenten und nicht für Praktikanten oder?

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

Die 20h betreffen soweit ich weiß nur Werkstudenten.

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

WiWi Gast schrieb am 25.06.2020:

Ich habe ein Praktikum für ab dem 01.07 bis 31.10 bei einem größeren U bekommen. Mein Semester beginnt am 01.10, wie üblich. Ich werde die ersten 4 wochen eben am Wochenende von zu Hause nachholen.
Nun ist meine Arbeitszeit 38h/Woche. Nun ist mir aufgefallen, dass ich während des Semesters ja nur 20 Stunden arbeiten darf.
Das U hat allerdings auch nichts gesagt und sie hatten schon viele Praktikanten.
Habe ich irgendwie einen Denkfehler? Oder sollte ich mal mit dem U sprechen, ob wir ab 01.10 auf 20 h runtergehen können?

Und wie macht man es, wenn das U darauf besteht, dass man voll arbeitet? Kann mir nicht vorstellen, dass jeder Konzern mit einer kürzeren Arbeitszeit einverstanden ist.

Dann kannst du eben nicht vom Studentenstatus in der Sozialversicherung profitieren und musst ganz normal die Abgaben zahlen. Ist jetzt nicht dramatisch...

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

WiWi Gast schrieb am 25.06.2020:

Keine Sorge, solang die Arbeitszeit so kurz ist während des Semesters passiert da gar nix.
Gibt ne Regelung dass man auch während des Semesters über 20h arbeiten darf solang es nicht konstant der Fall ist, was ja deiner Situation entspricht

Stimmt, 10 Wochen im Jahr kann man auch als Schüler/Student Vollzeit arbeiten.

Darüber hinaus sind Praktika die im Studium vorgeschrieben sind, also Pflichtpraktika, sozialversicherungsfrei.

Und auch sonst.. wo kein Kläger da kein Henker.

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

werkstudent= max 20h
praktika= durchknechtung bis der arzt kommt

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

WiWi Gast schrieb am 25.06.2020:

WiWi Gast schrieb am 25.06.2020:

Keine Sorge, solang die Arbeitszeit so kurz ist während des Semesters passiert da gar nix.
Gibt ne Regelung dass man auch während des Semesters über 20h arbeiten darf solang es nicht konstant der Fall ist, was ja deiner Situation entspricht

Stimmt, 10 Wochen im Jahr kann man auch als Schüler/Student Vollzeit arbeiten.

Darüber hinaus sind Praktika die im Studium vorgeschrieben sind, also Pflichtpraktika, sozialversicherungsfrei.

Und auch sonst.. wo kein Kläger da kein Henker.

Der letzte Satz ist ja etwas naiv gedacht. Z.B. die Krankenkasse weis doch über jede Tätigkeit mit Arbeitsvertrag bescheid. Da kannst du irgendwelche Regelungen nicht umgehen. Und auch wenn du keine Sozialabgaben leisten musst, wird die Tätigkeit vom Arbeitgeber gemeldet.

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

Die 20 Stunden Regelung ist doch sinngemäß auch so: Man darf nur 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden/Woche arbeiten. Unabhängig davon wann die 26 Wochen sind. Ist halt sinnvoll das in den Semesterferien zu machen. So hatte ich das damals verstanden.

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

Ist wenns auffällt sowieso nur die Schuld des Arbeitgebers und nicht deine.

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WiWi Gast

Wo liegt mein Denkfehler bezügl. Arbeitszeit?

WiWi Gast schrieb am 25.06.2020:

Die 20 Stunden Regelung ist doch sinngemäß auch so: Man darf nur 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden/Woche arbeiten. Unabhängig davon wann die 26 Wochen sind. Ist halt sinnvoll das in den Semesterferien zu machen. So hatte ich das damals verstanden.

Da hast du was falsch verstanden. Die 20h Regelung gilt exzplizit für die Vorlesungszeit und was du in den Ferien machst ist schnuppe. Das wird NICHT über beides zusammen gemittelt!

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