Lounge Gast schrieb:
Hallo,
ich bin gerade in den Beruf eingestiegen und würde gerne von
Anfang an etwas Geld in einen ETF investieren.
Da die Anlage langfristig angedacht ist, möchte ich in einen
Thesaurierenden investieren.
Ich habe mich auch in das Thema eingelesen und möchte in
einen MSCI World investieren. Soweit so gut.
Was ich noch nicht ganz durchstiegen hab ist, wie es sich mit
der Abgeltungssteuer verhält.
Beispielsweise : iShares Core MSCI World UCITS ETF
ISIN IE00B4L5Y983
Das Domizil ist Irland und der ETF ist Physisch.
Was wären hier die Steuerthematiken die ich beachten müsste?
Am "Steuereinfachsten" wäre wohl ein synthetischer
aus Deutschland oder?
Nicht ganz einfach die Thematik deswegen danke für jede Hilfe.
Der von dir konkret genannte iShares-ETF repliziert physisch, d.h. es werden die tatsächlich thesaurierten Beträge auf www.bundesanzeiger.de bekannt gegeben. (dort am besten die ISIN IE00B4L5Y983 als Suchbegriff eingeben).
Laut der Bekanntmachung vom 28.10.2016 werden zum Geschäftsjahresende 30.06.2016 insgesamt 0,9967946 USD pro Anteil thesauriert (letztendlich ist das die Jahressumme, bescheinigt zu einem bestimmten Stichtag).
Diesen Betrag multipliziert mit der Anzahl deiner Anteile, bereinigt um abziehbare Quellensteuer und umgerechnet in EUR musst du in deiner Steuererklärung als sog. ausschüttungsgleiche Erträge angeben, auch wenn dir tatsächlich keine Ausschüttung zugeflossen ist.
Wichtig: während für tatsächlich ausgezahlte Ausschüttungen deine Bank bereits Abgeltungssteuer abführt, tut sie das für ausschüttungsgleiche Erträge (in Ermangelung eines realen Geldflusses) nicht. Du bist somit verpflichtet, diese Erträge am Jahresende mit der Steuererklärung deinem Finanzamt anzuzeigen. Tust du es nicht, hinterziehst du Steuern! Sprich: selbst wenn du sonst nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, ergibt sich die Abgabepflicht aus dem Bezug von ausschüttungsgleichen Erträgen.
Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird steuertechnisch wie eine ganz normale Ausschüttung behandelt. D.h. hast du noch Sparpauschbetrag übrig, wird dieser auch darauf angerechnet. Falls nicht, musst du letztendlich Steuern nachzahlen oder deine Steuerrückerstattung für deine gezahlte Einkommenssteuer reduziert sich entsprechend.
Wichtig: Bei Veräußerung der Anteile führt deine Bank auf den gesamten Veräußerungsgewinn, der auch die zwischenzeitlich thesaurierten Erträge beinhaltet, Abgeltungssteuer ab. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, musst du dann später wieder die bereits in Vorjahren durchgeführte Besteuerung der thesaurierten Erträge geltend machen. Somit holst du dir dann die von der Bank zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurück.
"Steuerhässlich" heißt das ganze, weil du den ganzen Papierkram der Vorjahre für später aufheben musst.
Ich kenne es nur von meiner Depotbank (ING-Diba, weiß nicht ob es andere analog behandeln) - da steht die Summe aller ausschüttungsgleichen thesaurierten Erträge des abgelaufenen Jahres auch auf der Jahresbescheinigung, die man für die Steuererklärung nur abtippen muss. D.h. man muss das nicht über www.bundesanzeiger.de selbst recherchieren.
Zusätzlich stehen auf der Bescheinigung auch für die in diesem Jahr verkauften Wertpapiere die kumulierten thesaurierten Beträge (ausschüttungsgleichen Erträge) seit Kauf der Anteile. Die kann man auch als Summe in der Steuererklärung übernehmen. Bei mir hat das dem Finanzamt im letzten Jahr gereicht, d.h. die Einzelbelege waren nicht erforderlich (ist auch gut so, denn ich habe auch von 2009 bis 2011 aufgrund Unkenntnis vergessen, die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuerklärung anzugeben :-()
Allerdings ging es da auch nur um ca. 200 EUR. Bei größeren Summen will das Finanzamt ggf. doch die Einzelnachweise sehen?
^^
das war übrigens nur die Übersicht über den aktuellen Stand der Besteuerung. Ab 2018 soll sich das alles wieder ändern mit dem neuen Investmentsteuergesetz ;-)
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