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ETF Besteuerung

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WiWi Gast

ETF Besteuerung

Hallo,
ich bin gerade in den Beruf eingestiegen und würde gerne von Anfang an etwas Geld in einen ETF investieren.
Da die Anlage langfristig angedacht ist, möchte ich in einen Thesaurierenden investieren.

Ich habe mich auch in das Thema eingelesen und möchte in einen MSCI World investieren. Soweit so gut.
Was ich noch nicht ganz durchstiegen hab ist, wie es sich mit der Abgeltungssteuer verhält.

Beispielsweise : iShares Core MSCI World UCITS ETF

ISIN IE00B4L5Y983

Das Domizil ist Irland und der ETF ist Physisch.
Was wären hier die Steuerthematiken die ich beachten müsste?

Am "Steuereinfachsten" wäre wohl ein synthetischer aus Deutschland oder?
Nicht ganz einfach die Thematik deswegen danke für jede Hilfe.

antworten
WiWi Gast

Re: ETF Besteuerung

Relevant sind für die Besteuerung hauptsächlich 3x Thematiken:

1) Domizil
2) Replikationsart (physisch vs. Swap)
3) Ausschütter vs. Thesaurier

Auf justetf gibt es dazu eine gute Erklärung.

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know-it-all

Re: ETF Besteuerung

Lounge Gast schrieb:

Hallo,
ich bin gerade in den Beruf eingestiegen und würde gerne von
Anfang an etwas Geld in einen ETF investieren.
Da die Anlage langfristig angedacht ist, möchte ich in einen
Thesaurierenden investieren.

Ich habe mich auch in das Thema eingelesen und möchte in
einen MSCI World investieren. Soweit so gut.
Was ich noch nicht ganz durchstiegen hab ist, wie es sich mit
der Abgeltungssteuer verhält.

Beispielsweise : iShares Core MSCI World UCITS ETF

ISIN IE00B4L5Y983

Das Domizil ist Irland und der ETF ist Physisch.
Was wären hier die Steuerthematiken die ich beachten müsste?

Am "Steuereinfachsten" wäre wohl ein synthetischer
aus Deutschland oder?
Nicht ganz einfach die Thematik deswegen danke für jede Hilfe.

Der von dir konkret genannte iShares-ETF repliziert physisch, d.h. es werden die tatsächlich thesaurierten Beträge auf www.bundesanzeiger.de bekannt gegeben. (dort am besten die ISIN IE00B4L5Y983 als Suchbegriff eingeben).

Laut der Bekanntmachung vom 28.10.2016 werden zum Geschäftsjahresende 30.06.2016 insgesamt 0,9967946 USD pro Anteil thesauriert (letztendlich ist das die Jahressumme, bescheinigt zu einem bestimmten Stichtag).
Diesen Betrag multipliziert mit der Anzahl deiner Anteile, bereinigt um abziehbare Quellensteuer und umgerechnet in EUR musst du in deiner Steuererklärung als sog. ausschüttungsgleiche Erträge angeben, auch wenn dir tatsächlich keine Ausschüttung zugeflossen ist.

Wichtig: während für tatsächlich ausgezahlte Ausschüttungen deine Bank bereits Abgeltungssteuer abführt, tut sie das für ausschüttungsgleiche Erträge (in Ermangelung eines realen Geldflusses) nicht. Du bist somit verpflichtet, diese Erträge am Jahresende mit der Steuererklärung deinem Finanzamt anzuzeigen. Tust du es nicht, hinterziehst du Steuern! Sprich: selbst wenn du sonst nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, ergibt sich die Abgabepflicht aus dem Bezug von ausschüttungsgleichen Erträgen.

Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird steuertechnisch wie eine ganz normale Ausschüttung behandelt. D.h. hast du noch Sparpauschbetrag übrig, wird dieser auch darauf angerechnet. Falls nicht, musst du letztendlich Steuern nachzahlen oder deine Steuerrückerstattung für deine gezahlte Einkommenssteuer reduziert sich entsprechend.

Wichtig: Bei Veräußerung der Anteile führt deine Bank auf den gesamten Veräußerungsgewinn, der auch die zwischenzeitlich thesaurierten Erträge beinhaltet, Abgeltungssteuer ab. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, musst du dann später wieder die bereits in Vorjahren durchgeführte Besteuerung der thesaurierten Erträge geltend machen. Somit holst du dir dann die von der Bank zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurück.
"Steuerhässlich" heißt das ganze, weil du den ganzen Papierkram der Vorjahre für später aufheben musst.

Ich kenne es nur von meiner Depotbank (ING-Diba, weiß nicht ob es andere analog behandeln) - da steht die Summe aller ausschüttungsgleichen thesaurierten Erträge des abgelaufenen Jahres auch auf der Jahresbescheinigung, die man für die Steuererklärung nur abtippen muss. D.h. man muss das nicht über www.bundesanzeiger.de selbst recherchieren.

Zusätzlich stehen auf der Bescheinigung auch für die in diesem Jahr verkauften Wertpapiere die kumulierten thesaurierten Beträge (ausschüttungsgleichen Erträge) seit Kauf der Anteile. Die kann man auch als Summe in der Steuererklärung übernehmen. Bei mir hat das dem Finanzamt im letzten Jahr gereicht, d.h. die Einzelbelege waren nicht erforderlich (ist auch gut so, denn ich habe auch von 2009 bis 2011 aufgrund Unkenntnis vergessen, die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuerklärung anzugeben :-()
Allerdings ging es da auch nur um ca. 200 EUR. Bei größeren Summen will das Finanzamt ggf. doch die Einzelnachweise sehen?

^^
das war übrigens nur die Übersicht über den aktuellen Stand der Besteuerung. Ab 2018 soll sich das alles wieder ändern mit dem neuen Investmentsteuergesetz ;-)

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WiWi Gast

Re: ETF Besteuerung

Wow vielen Dank für die Mühe!!!

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WiWi Gast

Re: ETF Besteuerung

Wie siehts dann beim ETF aus, der

  1. ausländisches Domizil
  2. synthetisch (swap)
  3. thesaurierend
    ist?
    Laut justetf wäre das eine Nullthesaurierung und demnach keine Erklärung notwendig?

Das heißt den größten Aufwand habe ich dann bei bei ausländischen, physischen und thesaurierenden ETF wie bei dem Foristen oder?

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WiWi Gast

Re: ETF Besteuerung

In diesem Fall vermittelt der ETF keine ausschüttungsgleichen Erträge. Insofern musst Du die Gewinne erst versteuern, wenn Du den ETF veräußerst. Das gilt zumindest nach der aktuellen Rechtslage. 2018 kriegen wir bekanntlich ein neues InvStG. Keine Ahnung, ob das dann auch noch gilt...

Aus Risikogesichtspunkten werden synthetische ETFs übrigens kritischer beurteilt als physische ETFs. Klingt natürlich verlockend, einen steuerfreien Zinseszinseffekt bis zur Veräußerung zu erzielen. Das höhere Risiko sollte man aber im Blick behalten.

Lounge Gast schrieb:

Wie siehts dann beim ETF aus, der

  1. ausländisches Domizil
  2. synthetisch (swap)
  3. thesaurierend
    ist?
    Laut justetf wäre das eine Nullthesaurierung und demnach
    keine Erklärung notwendig?

Das heißt den größten Aufwand habe ich dann bei bei
ausländischen, physischen und thesaurierenden ETF wie bei dem
Foristen oder?

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WiWi Gast

Re: ETF Besteuerung

Beim MSCI W hatte ich damals nicht einen physisch replizierenden ETF gesehen, über Comdirect war das.
Persönlich würde ich den synthetischen trotzdem vorziehen, immerhin sollte man einen ETF Anbieter auswählen der seine Fonds übersichert.
Deshalb sollte das kein Problem darstellen.

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know-it-all

Re: ETF Besteuerung

Lounge Gast schrieb:

Beim MSCI W hatte ich damals nicht einen physisch
replizierenden ETF gesehen, über Comdirect war das.

Ich gehe mal davon aus, dass du MSCI World schreiben wolltest...?
Was ist mit dem iShares MSCI World Core, der oben bereits erwähnt worden ist? Der ist doch physisch replizierend, wenngleich er die Indexzusammenstellung nicht exakt ("optimierend") abbildet.

Persönlich würde ich den synthetischen trotzdem vorziehen,
immerhin sollte man einen ETF Anbieter auswählen der seine
Fonds übersichert.
Deshalb sollte das kein Problem darstellen.

Ich bin erklärter Fan von ausschüttenden ETFs - aber selbst da gibt es ja sowohl synthetische als auch replizierende Varianten, wobei ich beide Varianten im Depot habe. Bei einem großen ETF-Anbieter sehe ich da keine wesentlichen Risiken.

Letztlich habe ich wieder festgestellt, dass ich mir mit dem "PowerShares S&P 500 High Dividend Low Volatility" einen 4xjährlich ausschüttenden ETF ins Depot gelegt habe, der trotzdem noch einen Teil seiner Erträge steuerhässlich thesauriert.. Es gibt auch schon wirklich exotische Varianten bei den ETFs :-)

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WiWi Gast

Re: ETF Besteuerung

Für 2017 stimmt das, ab 2018 ändert sich wieder alles.

Lounge Gast schrieb:

Wie siehts dann beim ETF aus, der

  1. ausländisches Domizil
  2. synthetisch (swap)
  3. thesaurierend
    ist?
    Laut justetf wäre das eine Nullthesaurierung und demnach
    keine Erklärung notwendig?

Das heißt den größten Aufwand habe ich dann bei bei
ausländischen, physischen und thesaurierenden ETF wie bei dem
Foristen oder?

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WiWi Gast

Re: ETF Besteuerung

Wenn die Änderungen bekannt werden, kann man dann ja umstrukturieren.
Ich hab jedenfalls keine Lust auf einen großen Aufwand bei Steuerangelegenheiten.
Dann kauf ich mir lieber monatlich Berkshire Hathaway Aktien...A Aktien natürlich ;)

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WiWi Gast

Re: ETF Besteuerung

Ich habe mal eine Frage zu ETF Investments über einen langen Zeitraum.

Angenommen ich investiere heute in einen Emerging Markets ETF. Der hat ja ca. 850 Titel aus 20+ Ländern. In 10 Jahren wird diese Zusammensetzung ja anders aussehen. Wer sucht die Titel dann aus und nach welchen Regeln?

ETFs werden ja gerne genommen, da man "passiv den Index abbilden will" aber ist ein bspw. ein EM ETF nicht viel eher ein aktiv gemanagter Fonds? Und wie genau funktioniert eigentlich die Umschichtung der Titel? Wird da einmal im Jahr durchgewürfelt?

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