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Einstieg Schweiz - Steuern - Verlustvortrag DE

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WiWi Gast

Einstieg Schweiz - Steuern - Verlustvortrag DE

Hello,

Fange in der Schweiz an (Berufseinsteiger). Gibt es eine Möglichkeit, meinen Verlustvortrag aus DE mitzunehmen?
Da die 1. Steuererklärung in DE ja 7? Jahre rückwirkend geltend gemacht werden kann, kann ich nach 3 Jahren zurück nach DE und dann damit mein Studium (Master) absetzen?

Beste Grüße & Danke.

antworten
Ceterum censeo

Einstieg Schweiz - Steuern - Verlustvortrag DE

Vorab:
Die genannten 7 Jahre sind das Maximum und auch nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Ich würde dir daher raten: Gib bereits vorher deine Steuererklärungen ab, in denen du die Feststellung des entsprechenden Verlustvortrags begehrst. Diesen Verlustvortrag kannst du nicht mit in die Schweiz nehmen, er ist final an das deutsche Besteuerungsregime gebunden. Dafür verfällt er jedoch auch gründsätzlich nicht. Wenn du also nach 3 Jahren wieder im Inland unbeschränkt steuerpflichtig wirst, kannst du deinen Verlustvortrag nutzen.

Annahme:
Ich ging davon aus, du wirst Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz verlegen. In anderen Fällen (Grenzgänger o. Ä.) ergibt sich wieder ein völlig anderes Bild.

Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Einstieg Schweiz - Steuern - Verlustvortrag DE

Ich überlege ob es finanziell Sinn macht im letzten Masterjahr zu arbeiten. Habe die Gesamte Studienzeit also auch das erste Jahr im Master gearbeitet und somit zwar auf der einen Seite die Freibeträge ausgeschöpft aber auch jegliche Verlustvorträge unmöglich gemacht.

Angenommen ich komme auf €10.000 Werbungskosten (Umzug, Auslandssemester, Laptop, weitere Kurse..) und arbeite das gesamte Jahr Jan-Dez nicht.
42% Grenzsteuersatz -> 4200€ Ersparnis

Würde ich anstelle dessen arbeiten und bleibe unter dem Freibetrag verliere ich dieses Steuergeschenk oder?

antworten
Ceterum censeo

Einstieg Schweiz - Steuern - Verlustvortrag DE

WiWi Gast schrieb am 16.01.2021:

Ich überlege ob es finanziell Sinn macht im letzten Masterjahr zu arbeiten. Habe die Gesamte Studienzeit also auch das erste Jahr im Master gearbeitet und somit zwar auf der einen Seite die Freibeträge ausgeschöpft aber auch jegliche Verlustvorträge unmöglich gemacht.

Angenommen ich komme auf €10.000 Werbungskosten (Umzug, Auslandssemester, Laptop, weitere Kurse..) und arbeite das gesamte Jahr Jan-Dez nicht.
42% Grenzsteuersatz -> 4200€ Ersparnis

Würde ich anstelle dessen arbeiten und bleibe unter dem Freibetrag verliere ich dieses Steuergeschenk oder?

Grundsätzlich ja, zumindest teilweise (je nachdem, ob deine Einkünfte die Werbungskosten übersteigen). Ansonsten ist deine Berechnung mit 4.200 € erst ab einem Einkommen von ca. 80 T€ annähernd korrekt.
Demgegenüber solltest du aber auch immer den entgangenen Verdienst stellen. Nicht jeder kann auf 10 T€ Arbeitslohn verzichten, um im Folgejahr 4 T€ Steuern zu sparen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Einstieg Schweiz - Steuern - Verlustvortrag DE

Ceterum censeo schrieb am 18.01.2021:

WiWi Gast schrieb am 16.01.2021:

Ich überlege ob es finanziell Sinn macht im letzten Masterjahr zu arbeiten. Habe die Gesamte Studienzeit also auch das erste Jahr im Master gearbeitet und somit zwar auf der einen Seite die Freibeträge ausgeschöpft aber auch jegliche Verlustvorträge unmöglich gemacht.

Angenommen ich komme auf €10.000 Werbungskosten (Umzug, Auslandssemester, Laptop, weitere Kurse..) und arbeite das gesamte Jahr Jan-Dez nicht.
42% Grenzsteuersatz -> 4200€ Ersparnis

Würde ich anstelle dessen arbeiten und bleibe unter dem Freibetrag verliere ich dieses Steuergeschenk oder?

Grundsätzlich ja, zumindest teilweise (je nachdem, ob deine Einkünfte die Werbungskosten übersteigen). Ansonsten ist deine Berechnung mit 4.200 € erst ab einem Einkommen von ca. 80 T€ annähernd korrekt.
Demgegenüber solltest du aber auch immer den entgangenen Verdienst stellen. Nicht jeder kann auf 10 T€ Arbeitslohn verzichten, um im Folgejahr 4 T€ Steuern zu sparen.
Liebe Grüße

Danke für die Rückmeldung. Auch ich kann nicht auf €10k Lohn verzichten. Wollte es nur mal abwägen ob ein Kredit und mehr Freizeit Sinn machen. Aber ich werde wohl darauf verzichten und begnüge mich mit der Tatsache in Deutschland umsonst studieren zu können. Dafür zahlt man dann ja eigentlich auch erstmal gerne Steuern.

Im Endeffekt werden so aber steuerlich alle begünstigt die im Studium kein Geld verdienen müssen, am besten noch Gebühren an privaten Hochschulen bezahlen und dann zum 01.01 tief im Höchststeuersatz Bereich anfangen zu arbeiten.

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WiWi Gast

Einstieg Schweiz - Steuern - Verlustvortrag DE

Hierzu eine Frage andersherum. Ich bin Deutsch mit Wohnsitz Schweiz während des Masters. Den Master mache ich den Niederlanden.

Variante a) Ich beginne nach dem Studium in Deutschland zu arbeiten. Kann ich dann den Verlust noch absetzen obwohl ich während es Masters keine Steuereklärungen in Deutschland gemacht habe?

Variante b) kann ich den Verlust in der Schweiz absetzen da ich ja während des masters in der Schweiz steuerpflicht war? Kennt die Schweiz eine ähnliche Regelung wie Deutschalnd?
Danke!

Ceterum censeo schrieb am 07.10.2019:

Vorab:
Die genannten 7 Jahre sind das Maximum und auch nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Ich würde dir daher raten: Gib bereits vorher deine Steuererklärungen ab, in denen du die Feststellung des entsprechenden Verlustvortrags begehrst. Diesen Verlustvortrag kannst du nicht mit in die Schweiz nehmen, er ist final an das deutsche Besteuerungsregime gebunden. Dafür verfällt er jedoch auch gründsätzlich nicht. Wenn du also nach 3 Jahren wieder im Inland unbeschränkt steuerpflichtig wirst, kannst du deinen Verlustvortrag nutzen.

Annahme:
Ich ging davon aus, du wirst Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz verlegen. In anderen Fällen (Grenzgänger o. Ä.) ergibt sich wieder ein völlig anderes Bild.

Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Einstieg Schweiz - Steuern - Verlustvortrag DE

WiWi Gast schrieb am 04.03.2023:

Hierzu eine Frage andersherum. Ich bin Deutsch mit Wohnsitz Schweiz während des Masters. Den Master mache ich den Niederlanden.

Variante a) Ich beginne nach dem Studium in Deutschland zu arbeiten. Kann ich dann den Verlust noch absetzen obwohl ich während es Masters keine Steuereklärungen in Deutschland gemacht habe?

Hattest du keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, besteht hier keine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland zum genannten Zeitpunkt. Deine während dieser Zeit entstanden Werbungskosten können nicht im Inland geltend gemacht werden.

Variante b) kann ich den Verlust in der Schweiz absetzen da ich ja während des masters in der Schweiz steuerpflicht war? Kennt die Schweiz eine ähnliche Regelung wie Deutschalnd?
Danke!

Hierzu kann ich leider keine Aussage treffen. Dies müsste ein Kollege der Eidgenossenschaft beurteilen. Aber selbst wenn du hier einen Verlustvortrag feststellen lassen kannst, so ist dieser nicht mit in Deutschland erzielten Einkünften zu verrechnen.
Liebe Grüße

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