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FIRE - ab wann zahlt man Steuern auf Ausschüttungen?

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WiWi Gast

FIRE - ab wann zahlt man Steuern auf Ausschüttungen?

Mal angenommen man hätte eine Immobilie und ein ETF-Depot. Es gibt pro Person einen Grundfreibetrag von 9.408 Euro und einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Es sind zusammen also im Jahr 2020 10.209 Euro steuerfrei.

Mal angenommen man ist gesetzlich versichert, dann zahlt man ja ca. 14,7% (Techniker Krankenkasse 14,0 [kein Krankengeld] + 0,7%) KV-Beitrag auf den Jahresgewinn. Dieser Betrag ist steuerlich absetzbar.

Im Summe mal folgende Rechnung, ich habe 18.500 Euro Einnahmen. Davon ab gehen 2.720 Euro Krankenkasse. Von den 18.500 Euro Einnahmen muss ich 70% versteuern, das sind 12.950 Euro. Den Krankenkassenbeitrag zieht man aber auch noch ab vom zVE, es bleiben also 10.231 Euro zVe. Davon zieht man 10.209 Euro ab und muss somit quasi nichts versteuern.

Stimmt die Rechnung so?

Als reale Einnahmen bleiben 15.781 Euro (18.500 abzgl. Krankenkasse). Das sind 1.315 Euro pro Person bzw. 2.630 Euro für ein Paar. Mit abgezahlter Immo und wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist das m.E. ein ordentlicher Betrag (keine Altersvorsorge notwendig, keine BU oder sonstigen Versicherungen, keine Kinderbetreuungskosten, kein zweites Auto, das erste Auto wird kaum genutzt oder man lebt gar innerstädtisch ohne Auto).

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Ceterum censeo

FIRE - ab wann zahlt man Steuern auf Ausschüttungen?

Dein Beispiel ist leider etwas zu ungenau, um hier eine treffende Antwort geben zu können. Was ist die Grundlage deiner KV-Beiträge? Woher resultieren die Einnahmen? Wieso müssen hiervon nur 70 % versteuert werden? Was ist mit Werbungskosten? Wie genau ist dein Depot ausgestaltet und wie wird es besteuert?
Je nach Einkunftsart ergeben sich ganz unterschiedliche Auswirkungen. Ich vermute, du willst auf das Thema Kapitaleinkünfte und Günstigerprüfung hinaus?
Aktuell ist die Berechnung leider eine ziemliche Milchmädchenrechnung.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

FIRE - ab wann zahlt man Steuern auf Ausschüttungen?

Ceterum censeo schrieb am 27.02.2020:

Dein Beispiel ist leider etwas zu ungenau, um hier eine treffende Antwort geben zu können. Was ist die Grundlage deiner KV-Beiträge? Woher resultieren die Einnahmen? Wieso müssen hiervon nur 70 % versteuert werden? Was ist mit Werbungskosten? Wie genau ist dein Depot ausgestaltet und wie wird es besteuert?
Je nach Einkunftsart ergeben sich ganz unterschiedliche Auswirkungen. Ich vermute, du willst auf das Thema Kapitaleinkünfte und Günstigerprüfung hinaus?
Aktuell ist die Berechnung leider eine ziemliche Milchmädchenrechnung.
Liebe Grüße

Wenn du nicht anderweitig versichert bist, also insbesondere durch einen sozialversicherungspflichtigen Job, dann musst du dich m.E. freiwillig versichern. Wenn du das bei einer GKV machst, dann ist der Beitrag 14,0% plus Zusatzbeitrag und bemisst sich anhand aller deiner Einkünfte. Das gilt wie gesagt, wenn man nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Sonst sind die anderen Einkünfte ja uninteressant für die KV.

Die Einnahmen sollen alleine aus Kapitaleinnahmen aus ETF resultieren. Das Depot beinhaltet nur Aktien-ETFs, welche der Teilfreistellung unterliegen. Teilfreistellung lt. Investmentsteuergesetz 2018. Das bedeutet, alle generierten Erträge, sowohl Ausschüttungen als auch Verkäufe (dort natürlich nur der Gewinnanteil), werden nur zu 70% besteuert und zu 30% nicht besteuert.

Werbungskosten können bei Kapitaleinkünften m.W. nicht angesetzt werden.

Also, 18.500 Erträge aus ETFs, welche die Voraussetzungen für die Teilfreistellung erfüllen.

Davon 14,7% an die Krankenkasse = 2.720 Euro pro Jahr.

Von den 18.500 Euro sind 30% steuerbefreit, es müssen also nur 12.950 Euro versteuert werden.

12.950 Euro sind die Erträge aus Kapitalvermögen, davon abgezogen wird der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro sowie die Krankenkassenbeiträge iHv 2.720 Euro. Es bleibt ein zVE von 9.429 Euro. Damit zahlt man praktisch keine Steuern (es sind exakt 2,00 Euro lt. BMF Steuerrechner).

Das ist die Rechnung, was man an Steuern zahlt. Jetzt die Rechnung, was in der Tasche hat: 18.500 Euro abzgl. 2.720 Euro abzgl. 2 Euro sind 15.778 Euro pro Jahr pro Person.

An sich zu wenig, aber bei abgezahltem und energiesparendem Wohneigentum und wenn man dann kaum mehr auf das Auto angewiesen ist, dann ist das vielleicht gar nicht so schlecht.

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WiWi Gast

FIRE - ab wann zahlt man Steuern auf Ausschüttungen?

Erstmal darf man Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen vermischen, da diese unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, wenn man (was der Normallfall ist) nicht für die Günstigerprüfung optiert.

Ich schätze, dass du mit deinen 70%-Besteuerung das Teileinkünfteverfahren meinst. Dieser gilt nur, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen als Gewerbebetrieb (also bei Verwaltung des Depots auf fremder Rechnung) gelten. Es sind dann aber auch 60% und man müsste die Werbungskosten auch mit nur 60% abziehen.

Was du genau hier meinst ist unklar. Wenn dein Depot weniger als 801 EUR p.a. abwirft sind es steuerfrei. Alles darüber hinaus unterliegt der Besteuerung von 25% zzgl. SolZ

Wenn deine Immobilie jährlich weniger als 9.408 EUR abwirft und du keine anderen Einkünfte hast, bzw. nach Abzug von Werbungskosten unter 9.408 EUR bleibst, sind diese auch steuerfrei. Die 9.408 EUR sind auf keinen Fall mit den 801 EUR zu addieren!

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WiWi Gast

FIRE - ab wann zahlt man Steuern auf Ausschüttungen?

Ich würde mal stark behaupten dass die 70% , sofern das überhaupt gilt, nach(!) Abzug des Pauschbetrages angewendet werden,

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WiWi Gast

FIRE - ab wann zahlt man Steuern auf Ausschüttungen?

WiWi Gast schrieb am 27.02.2020:

Erstmal darf man Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen vermischen, da diese unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, wenn man (was der Normallfall ist) nicht für die Günstigerprüfung optiert.

Es geht un die Günstigerprüfung und die Immobilie ist selbst genutzt.

Ich schätze, dass du mit deinen 70%-Besteuerung das Teileinkünfteverfahren meinst. Dieser gilt nur, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen als Gewerbebetrieb (also bei Verwaltung des Depots auf fremder Rechnung) gelten. Es sind dann aber auch 60% und man müsste die Werbungskosten auch mit nur 60% abziehen.

Nein, es geht um die Teilfreistellung nach Investmentsteuergesetz 2018.

Was du genau hier meinst ist unklar. Wenn dein Depot weniger als 801 EUR p.a. abwirft sind es steuerfrei. Alles darüber hinaus unterliegt der Besteuerung von 25% zzgl. SolZ

Es geht um die Besteuerung der ETF-Kapitalerträge, wenn diese die einzige Einnahme sind. Dann gilt der Steuertarif und nicht die Abgeltungsteuer. Klar, sofern man freiwillig dafür votiert.

Wenn deine Immobilie jährlich weniger als 9.408 EUR abwirft und du keine anderen Einkünfte hast, bzw. nach Abzug von Werbungskosten unter 9.408 EUR bleibst, sind diese auch steuerfrei. Die 9.408 EUR sind auf keinen Fall mit den 801 EUR zu addieren!

Nochmal, selbst genutzte Immobilie ohne Einkünfte. Einkünfte nur durch ETFs, welche zu 30% steuerbefreit sind.

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WiWi Gast

FIRE - ab wann zahlt man Steuern auf Ausschüttungen?

WiWi Gast schrieb am 27.02.2020:

Ich würde mal stark behaupten dass die 70% , sofern das überhaupt gilt, nach(!) Abzug des Pauschbetrages angewendet werden,

Wieso, ob das überhaupt gilt? Für die bekannten ETFs auf MSCI World oder FTSE All-World von Blackrock und Vanguard gilt das auf jeden Fall. Teilfreistellung nach Investmentsteuergesetz 2018.

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Ceterum censeo

FIRE - ab wann zahlt man Steuern auf Ausschüttungen?

WiWi Gast schrieb am 27.02.2020:

Wenn du nicht anderweitig versichert bist, also insbesondere durch einen sozialversicherungspflichtigen Job, dann musst du dich m.E. freiwillig versichern. Wenn du das bei einer GKV machst, dann ist der Beitrag 14,0% plus Zusatzbeitrag und bemisst sich anhand aller deiner Einkünfte. Das gilt wie gesagt, wenn man nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Sonst sind die anderen Einkünfte ja uninteressant für die KV.

Die Einnahmen sollen alleine aus Kapitaleinnahmen aus ETF resultieren. Das Depot beinhaltet nur Aktien-ETFs, welche der Teilfreistellung unterliegen. Teilfreistellung lt. Investmentsteuergesetz 2018. Das bedeutet, alle generierten Erträge, sowohl Ausschüttungen als auch Verkäufe (dort natürlich nur der Gewinnanteil), werden nur zu 70% besteuert und zu 30% nicht besteuert.

Werbungskosten können bei Kapitaleinkünften m.W. nicht angesetzt werden.

Also, 18.500 Erträge aus ETFs, welche die Voraussetzungen für die Teilfreistellung erfüllen.

Davon 14,7% an die Krankenkasse = 2.720 Euro pro Jahr.

Von den 18.500 Euro sind 30% steuerbefreit, es müssen also nur 12.950 Euro versteuert werden.

12.950 Euro sind die Erträge aus Kapitalvermögen, davon abgezogen wird der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro sowie die Krankenkassenbeiträge iHv 2.720 Euro. Es bleibt ein zVE von 9.429 Euro. Damit zahlt man praktisch keine Steuern (es sind exakt 2,00 Euro lt. BMF Steuerrechner).

Das ist die Rechnung, was man an Steuern zahlt. Jetzt die Rechnung, was in der Tasche hat: 18.500 Euro abzgl. 2.720 Euro abzgl. 2 Euro sind 15.778 Euro pro Jahr pro Person.

An sich zu wenig, aber bei abgezahltem und energiesparendem Wohneigentum und wenn man dann kaum mehr auf das Auto angewiesen ist, dann ist das vielleicht gar nicht so schlecht.

Okay, ich glaube, ich habe dein Ansinnen nun verstanden (den Aussagen der übrigen kommentierenden Persönlichkeiten kann ich hingegen nichts abgewinnen außer Kopfschütteln). Die Nebelkerze mit der Immobilie und das Thema Einnahmen ≠ Einkünfte hat mich gestern Abend dann doch etwas verwirrt.
Wenn ich nun deine Annahmen unterstelle: Einnahmen (brutto) aus Aktienfonds, die der Teilfreistellung iSv § 20 InvStG unterliegen = 18.500 € abzgl. ebenjener 30% = 12.950 €. Wenn noch nicht anderweitig ausgeschöpft, wird hier der Sparer-Pauschbetrag iHv 801 € zu gewähren sein. Bei unterstellten KV-Beiträgen (PV nicht vergessen!) von 2.720 €, welche als Sonderausgaben abzugsfähig sind, dürfte hier ein zu versteuerndes Einkommen von: 12.950 € - 801 € - 2.720 € = 9.429 € verbleiben, welches zumindest für 2020 keine nennenswerte Steuerbelastung erwarten lässt. Unter diesen Prämissen kann ich deinen Ausführungen tatsächlich zustimmen. Eine große Schwierigkeit wird es sein, die Einnahmen aus deinen Investments konstant bei den proklamierten Werten zu halten.
Natürlich ist es schön, keine Steuern zu zahlen, aber wäre es - solange wir das geltende Rechtssystem der KESt (noch) haben - höhere Kapitalerträge zu realisieren und hierauf den verhältnismäßig geringen Proportionalsteuersatz von 25% + Zuschlagsteuern zu zahlen?
Liebe Grüße

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