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Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Hallo,
ich gründe mit meinen Ersparnissen und meinem Erbe (nicht allzu viel) eine vermögensverwaltende GmbH, um platt ausgedrückt, Steuern zu sparen. Das Prinzip sollte den meisten bekannt sein. Ich habe nun erfahren, dass ETFs nicht als Firmenbeteiligung eingestuft werden. Hat jemand Erfahrung damit, wie man eine Investitionform wie den ETF am besten in einer solchen GmbH packt, ohne dass direkt ETFs vorliegen - einfach die Einzelwerte meinetwegen vom DAX eigenständig nachkaufen statt dem ETF oder breites Stockpicking oder etwas ähnliches? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 17.01.2020:

Hallo,
ich gründe mit meinen Ersparnissen und meinem Erbe (nicht allzu viel) eine vermögensverwaltende GmbH, um platt ausgedrückt, Steuern zu sparen. Das Prinzip sollte den meisten bekannt sein. Ich habe nun erfahren, dass ETFs nicht als Firmenbeteiligung eingestuft werden. Hat jemand Erfahrung damit, wie man eine Investitionform wie den ETF am besten in einer solchen GmbH packt, ohne dass direkt ETFs vorliegen - einfach die Einzelwerte meinetwegen vom DAX eigenständig nachkaufen statt dem ETF oder breites Stockpicking oder etwas ähnliches? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank.

Wie genau soll dieses Modell funktionieren?

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Das Modell ist allgemein in Deutschland bekannt, meist sind es Stiftungen.
Man legt Geld in einer GmbH an und die Gewinnsteigerungen auf Firmenbeteiligungen sind dann erst einmal steuerfrei, d.h., die Kapitalertragssteuer fällt nicht an - nur, es müssen halt Firmenbeteiligungen sein, keine ETFs, das ist die Frage. Wenn ich Geld aus der GmbH brauche, fallen natürlich Steuern an, aber ich lasse alles in der GmbH, so dass ich viel Vermögen steuerfrei anlege.

WiWi Gast schrieb am 17.01.2020:

WiWi Gast schrieb am 17.01.2020:

Hallo,
ich gründe mit meinen Ersparnissen und meinem Erbe (nicht allzu viel) eine vermögensverwaltende GmbH, um platt ausgedrückt, Steuern zu sparen. Das Prinzip sollte den meisten bekannt sein. Ich habe nun erfahren, dass ETFs nicht als Firmenbeteiligung eingestuft werden. Hat jemand Erfahrung damit, wie man eine Investitionform wie den ETF am besten in einer solchen GmbH packt, ohne dass direkt ETFs vorliegen - einfach die Einzelwerte meinetwegen vom DAX eigenständig nachkaufen statt dem ETF oder breites Stockpicking oder etwas ähnliches? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank.

Wie genau soll dieses Modell funktionieren?

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Die Kapitalgesellschaft - ggf. eine UG (Unternehmergesellschaft) - ist mit ihren Erträgen körperschaftsteuer- und gewebesteuerpflichtig, zudem die Verpflichtung zur Buchführung sowie jährlichen Jahresabschlüssen, Offenlegungsbilanz und Steuererklärungen, was alles kostet wenn man es fremd vergibt.

Inwiefern erhoffst Du Dir daraus eine Ersparnis, wohingegen Einkünfte aus Kapitalvermögen nur der Abgeltungsteuer (25% + Soli & ggf. KiSt.) unterliegen?

Sicher ist der reine Körperschaftsteuersatz mit 15% niederer als die Abgeltungsteuer, mit Gewerbesteuer und Verwaltungskosten hat man m. E. jedoch keine Ersparnis.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Eine vermögensverwaltende GmbH kann als Immobiliengesellschaft Sinn machen, wenn die Belastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer deutlich unterhalb dem persönlichen Steuersatz liegt.

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Ceterum censeo

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Puh, ich weiß gar nicht, wo ich hier anfangen soll. Bei Interesse kann ich dir gerne einmal ein grundständiges Lehrbuch zur rechtsformabhängigen Besteuerung empfehlen. Aber um zu deinem Thema zurück zu kommen: So funktioniert das Ganze nicht. Du wirst bei deinem Modell keine Steuern sparen, aufgrund der Vorschrift des § 8b Abs. 4 KStG wird es hier vermutlich sogar zu einer höheren Belastung kommen - es sei denn, du bist in der Lage 10% der Anteile an deinen Wunschunternehmen zu erwerben.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 17.01.2020:

Hallo,
ich gründe mit meinen Ersparnissen und meinem Erbe (nicht allzu viel) eine vermögensverwaltende GmbH, um platt ausgedrückt, Steuern zu sparen. Das Prinzip sollte den meisten bekannt sein. Ich habe nun erfahren, dass ETFs nicht als Firmenbeteiligung eingestuft werden. Hat jemand Erfahrung damit, wie man eine Investitionform wie den ETF am besten in einer solchen GmbH packt, ohne dass direkt ETFs vorliegen - einfach die Einzelwerte meinetwegen vom DAX eigenständig nachkaufen statt dem ETF oder breites Stockpicking oder etwas ähnliches? Kann mir jemand helfen? Vielen Dank.

Vermögensverwaltende GmbHs lohnen sich ab einem Gesellschaftsvermögen ab 1.000.000€. Ich bezweifle, dass du das hast.

Du solltest wissen, dass die GmbH ca. 2,5-3k€ pro Jahr kosten wird. Deine Ersparnis ist definitiv nicht nur nicht vorhanden, sondern negativ!

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Eine ug würde ich vorhalten aber grundsätzlich läuft die Nummer so. Alles unter 100k ist Spielgeld!

Ab 250k wird es sehr interessant.

Wenn Immobilien:

Cashflowimmobilien in die GmbH
Wertsteigerungsimmobilien in privat und dann an die GmbH veräußern. Rechte Tasche linke Tasche.

Beteiligungen als Aktien besser im Privatvermögen da 25 % dann ist es weg und Viel einfacher als GmbH Depot.

Wenn du Cash hast 2 Optionen .

  1. Einzahlung Rentenversicherung sicherste Anlage die es derzeit gibt.
  2. cash in die GmbH mit Pensionsverpflichtung, fertig!

Startup Beteiligungen etc. Immer in eine Risikoug

Und hört bitte auf mit dem Quatsch. Vermögensverwaltungen ist ein heißes Thema und dank den deppen Fischer sowie Gerade auf dem Prüfstand. Haltet euch an die Normen und konstruiert keine Steuerersparnisse die es nicht gibt.

Bezüglich steuernsparen: dann mach eine Lux. Gesellschaft auf und flieg 1x im Jahr dort hin damit du Entscheidungen treffen kannst!

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Threaderöffner:
Ich hatte nicht erwähnt, dass ich Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit habe - ebenfalls eine GmbH. Die überführe ich komplett in die andere GmbH, so dass eine Holding vorliegt. Ich habe ich mir auch bestätigen lassen, dass es sich steuerlich lohnt. Ich wollte mich weniger hier im Forum rechtfertigen, sondern eher darüber informieren, wie das mit den Aktien läuft. Im Bundesanzeiger kann man übrigens auch bei derartigen GmbHs einen stark verkürzten Jahresabschluss vorlegen - der ist wenig aufwendig.
Mit diesen üblichen Modellen wie Betriebsrenten, angestellter GmbH-Geschäftsführer, Betriebsauto usw. lohnt sich das schon. Diese GmbHs kann man dann übrigens auch steuerlich günstig vererben.
Wie läuft das mit Firmenbeteiligungen/Aktien usw. - wie kommt man da in die Nähe der ETFs, die definitiv nicht über diese GmbH laufen können (zumindest nicht ohne, dass es steuerlich vorteilhaft wäre).

WiWi Gast schrieb am 18.01.2020:

Eine ug würde ich vorhalten aber grundsätzlich läuft die Nummer so. Alles unter 100k ist Spielgeld!

Ab 250k wird es sehr interessant.

Wenn Immobilien:

Cashflowimmobilien in die GmbH
Wertsteigerungsimmobilien in privat und dann an die GmbH veräußern. Rechte Tasche linke Tasche.

Beteiligungen als Aktien besser im Privatvermögen da 25 % dann ist es weg und Viel einfacher als GmbH Depot.

Wenn du Cash hast 2 Optionen .

  1. Einzahlung Rentenversicherung sicherste Anlage die es derzeit gibt.
  2. cash in die GmbH mit Pensionsverpflichtung, fertig!

Startup Beteiligungen etc. Immer in eine Risikoug

Und hört bitte auf mit dem Quatsch. Vermögensverwaltungen ist ein heißes Thema und dank den deppen Fischer sowie Gerade auf dem Prüfstand. Haltet euch an die Normen und konstruiert keine Steuerersparnisse die es nicht gibt.

Bezüglich steuernsparen: dann mach eine Lux. Gesellschaft auf und flieg 1x im Jahr dort hin damit du Entscheidungen treffen kannst!

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Daumenregeln:
Ab 200 000 Euro-Depot lohnt sich das; Dividende der Aktien niedrig, Steigerung der Aktienwerte werden nur gering besteuert.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Synthetische Finanzprodukte können überhaupt keine "Firmenbeteiligung" darstellen, weil grundsätzlich immer nur ein anderes Produkt verbrieft wird bzw. ein Anrecht besteht.

Zudem kannst Du unter keinen nur denkbaren Umständen mit ETF´s Steuern sparen.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Das mit den ETFs wusste ich gar nicht. Wo hast du die Info her? Ich hatte das nämlich auch geplant.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Eine Kapitalgesellschaft gründet man eher zur Haftungsbeschränkung.

Insofern wird man wegen der vielen Formalismen sowie Buchführungspflicht bei Kapitalgesellschaften eher unbeweglich.

Zudem kann jedermann im unternehmensregister.de sehen, was ungefähr Du im Rahmen Deiner "Vermögensverwaltung" tust, beispielsweise Gewinne und Verluste antizipieren.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 17.01.2020:

Eine vermögensverwaltende GmbH kann als Immobiliengesellschaft Sinn machen, wenn die Belastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer deutlich unterhalb dem persönlichen Steuersatz liegt.

Eine vermögensverwaltende GmbH im Sinne von Immobilieninvestments (nicht fix&flip, oder sonstiger Handel) ist gewerbesteuerbefreit ;)

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Leute, es handelt sich um eine Holding einer produktiven(!!) GmbH. Das lohnt sich praktisch immer. Allein schon aus Haftungsgründen bzw. Gewinnsicherung der Tochter. Ob jetzt Immobilien oder Aktien verwaltet werden spielt keine Rolle, genauso ob das Vermögen einsehbar. Ist es ja eh, durch die andere GmbH.

In der Tat höre ich gerade zum ersten mal dass man ETFs nicht kaufen kann. Sollte das wirklich so sein, bleibt dir nichts anderes übrig als Aktien "stückweise" zu kaufen.
Mit Blick auf die potentielle Rendite ist das vielleicht sogar auch der bessere Weg.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Threaderöffner:

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Wenn man wirklich anscheinend nur Einzelwerte kaufen kann, aber generell das Prinzip von ETFs mag, wie würdet ihr dieses Konzept angehen. Einfach aus dem MDAX und DAX branchenübergreifend 20 Werte kaufen, die man mag oder nur DAX nachkaufen und die 2 weglassen, die man gar nicht leiden kann (z.B. Bayer oder Deutsche Bank).

Kennt ihr Leute, die unabhängig von einer solchen Holding breit kaufen und einfach die schlechten Aktien weglassen, z.B. zu 90 Prozent den DAX nachkaufen - ist das mit grossem Zeitaufwand verbunden?

WiWi Gast schrieb am 18.01.2020:

Leute, es handelt sich um eine Holding einer produktiven(!!) GmbH. Das lohnt sich praktisch immer. Allein schon aus Haftungsgründen bzw. Gewinnsicherung der Tochter. Ob jetzt Immobilien oder Aktien verwaltet werden spielt keine Rolle, genauso ob das Vermögen einsehbar. Ist es ja eh, durch die andere GmbH.

In der Tat höre ich gerade zum ersten mal dass man ETFs nicht kaufen kann. Sollte das wirklich so sein, bleibt dir nichts anderes übrig als Aktien "stückweise" zu kaufen.
Mit Blick auf die potentielle Rendite ist das vielleicht sogar auch der bessere Weg.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Hier wird so unglaublich viel durcheinander geworfen. Die vermögensverwaltende GmbH kann als Immobilien-GmbH Sinn machen wegen der erweiterten Grundstückskürzung und damit entfallener GewSt.

Im Zusammenhang mit Wertpapieren kann eine Holdingstruktur Sinn machen.

Aber handelt es sich i.W. um Objekte, deren Rendite sich aus der erwarteten Wertsteigerung ergibt (meist also A-Lage), kann das schon wieder anders aussehen. Weil mit Verkauf von 3 Objekten in 5 Jahren (dazu zählen dann auch Objekte, die in WEG aufgeteilt sind) die GmbH zwingend gewerbliche Einkünfte erzielt.

Mal abgesehen von großen strukturierten Immobilien-Portfolios macht die vermögensverwaltende GmbH bei sog. Cashflow-Immobilien Sinn.

Die Haftungsreduzierung tritt auch erst mit Zeitverzögerung ein. Keine Bank der Welt finanziert einer gerade neu gegründeten GmbH (ohne weitere Zuführungen in die KapRL) 100%-Immobilienfinanzierungen. Ergo man wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgeben dürfen.

Das verlinkte Video ist natürlich super. Der Ronald sagt mir noch ein bisschen zu oft „sozusagen“ (souverän geht anders). Fehlt noch einer, der „Küpper, Burkhard Küpper“ verlinkt.

Wenn einen Steuerkanal dann den von Juhn.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Naja, im Prinzip agierst du wie ein normaler Buy-and-hold Investor der darüber hinaus hin und wieder aktiv handelt, da Kursgewinne nicht versteuert werden müssen (wenn sie zu Beginn des Geschäftsjahres in der Bilanz stehen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe). Das würde ich aber dann nicht tun.
Wenn es denn nur DAX oder MDAX sein soll, dann alle Unternehmen wo der Staat mit drin hängt (oder "hang") nicht kaufen) und beim Rest immer dann, wenn sie günstig sind, je nachdem wieviel Kapital verfügbar ist.
Also du kaufst immer die Aktien mit dem aktuell höchsten Drawdown oder anteilig immer die gleiche Rate, ja nach Indexgewichtung. Mit ein wenig Übung wird das wohl in unter einer Stunde pro Monat zu bewerkstelligen sein.
Das geht im Zweifel einfach mit Excel. Wir nutzen bei uns ein selbstprogrammiertes, automatisiertes System dafür.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 18.01.2020:

Hier wird so unglaublich viel durcheinander geworfen. Die vermögensverwaltende GmbH kann als Immobilien-GmbH Sinn machen wegen der erweiterten Grundstückskürzung und damit entfallener GewSt.

Vor allem ging es gar nicht um Immobilien.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Gut, dann also ungefähr nachkaufen, passt schon unterm Strich durch die Steuererleichterungen . Vielen Dank.

WiWi Gast schrieb am 18.01.2020:

Naja, im Prinzip agierst du wie ein normaler Buy-and-hold Investor der darüber hinaus hin und wieder aktiv handelt, da Kursgewinne nicht versteuert werden müssen (wenn sie zu Beginn des Geschäftsjahres in der Bilanz stehen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe). Das würde ich aber dann nicht tun.
Wenn es denn nur DAX oder MDAX sein soll, dann alle Unternehmen wo der Staat mit drin hängt (oder "hang") nicht kaufen) und beim Rest immer dann, wenn sie günstig sind, je nachdem wieviel Kapital verfügbar ist.
Also du kaufst immer die Aktien mit dem aktuell höchsten Drawdown oder anteilig immer die gleiche Rate, ja nach Indexgewichtung. Mit ein wenig Übung wird das wohl in unter einer Stunde pro Monat zu bewerkstelligen sein.
Das geht im Zweifel einfach mit Excel. Wir nutzen bei uns ein selbstprogrammiertes, automatisiertes System dafür.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Threaderöffner:
Vielen Dank für die Kommentare, diese Problematik mit den ETFs ist für mich wirklich ein Problem, da ich beruflich extrem eingespannt bin und keine Zeit habe für Immobilien als Anlage.
Eigentlich halte ich gar nichts vom DAX-ETFs, sondern würde eindeutig diese internationalen ETFs bevorzugen, die mehr als 5000 Unternehmen umfassen und nachkaufen. Mehr als 40 Titel einzeln als Privatperson zu kaufen, sind für mich aber vom Zeitaufwand nicht drin, so dass ich mich wirklich eingeschränkt sehe. Aber vielleicht gibt es bald ja Programme, die einem Privatanleger da helfen können. Wäre vielleicht sogar eine Marktlücke für einen begabten Programmierer, der mal so ein Programm entwickelt, mit dem man von den ETF-Fonds unabhängig wird - oder gibt es schon so etwas. Dann würde man das Wenige, was die ETFs an Verwaltung nehmen, sich auch noch sparen können - und könnte eventuell je nach Vorlieben teilweise Branchen wie Rüstung, usw. aus dem ETF-Investment-Ansatz ausklammern.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Was soll es da groß für Programme geben? Wenn du den DAX replizieren willst, musst du halt genau immer eine gleiche Anzahl Aktien der Unternehmen kaufen. Das nennt sich Sparplan und sollte bei jedem vernünftigen Broker einrichtbar sein.

Der Index-Wert selber kommt ja nur durch die unterschiedliche Gewichtung der Assets.
Die Erschaffung von ETFs an sich sind schon etwas komplexer und kann nicht privat "nachprogrammiert" werden.

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 18.01.2020:

Mehr als 40 Titel einzeln als Privatperson zu kaufen, sind für mich aber vom Zeitaufwand nicht drin, so dass ich mich wirklich eingeschränkt sehe. Aber vielleicht gibt es bald ja Programme, die einem Privatanleger da helfen können. Wäre vielleicht sogar eine Marktlücke für einen begabten Programmierer, der mal so ein Programm entwickelt, mit dem man von den ETF-Fonds unabhängig wird - oder gibt es schon so etwas. Dann würde man das Wenige, was die ETFs an Verwaltung nehmen, sich auch noch sparen können - und könnte eventuell je nach Vorlieben teilweise Branchen wie Rüstung, usw. aus dem ETF-Investment-Ansatz ausklammern.

  • a) Solche Programme gibt es schon. Aber die sind sehr teuer und brauchen viel Rechenaufwand. Womit glaubst du, managen die großen Finanzunternehmen ihre Depots? Sicher nicht von Hand. Warum sollte man sowas für Privatanleger entwickeln? Das ist ein Nischenmarkt und mehr als 50 Euro wird wohl auch kein Privatanleger im Monat für ne Software bezahlen. Rechnet man da die Kosten gegen (Entwicklung, Rechenleistung, Gebühren der Marktplätze etc.) ist die Marge vermutlich kaum existent.
  • b) Das Problem bei Einzelpicks ist nicht nur der Zeitaufwand, sondern auch die Verwaltungskosten. Jede Order kostet.
  • c) Den Diversifikationsgrad eines ETF erreicht man als Privatperson nicht, außer man hat genug Geld, um tausende Aktien zu kaufen. Gemäß der notwendigen Balance, reicht es auch nicht eine Aktie pro Unternehmen zu kaufen, sondern man muss unterschiedlich viele pro Unternehmen kaufen um einen Index nachzubilden. Ich habs jetzt nicht nachgerechnet, aber nur um den Dax30 valide nachzubilden, gehe ich von mind. einer sechsstelligen Summe aus.
  • d) Einzelne Titel oder Gruppen auszuklammern, zerstört den Sinn von ETFs komplett. Der Sinn eines passiven Portfolios ist es ja gerade, den höchst möglichen Diversifikationsgrad zu erreichen, unabhängig anderer Fakten (und unabhängig der eigenen Präferenzen).
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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Also kann man den S&P 500 durch einen Sparplan ungefähr nachbilden (nur so grob halt), wie gross wäre denn dann die Abweichung von einem entsprechenden Indexfonds, wenn man sage ich mal alle 4 Monate die Neuankömmlinge im S&P 500 einbaut und die ausgeschiedenen Werte halt mit einer Verzögerung von maximal 4 Monaten rausnimmt und zudem eine ungefähre Gewichtung der Werte alle 4 Monate ungefähr nachbildet. Wäre man von der Rendite des S&P500 weit entfernt (also mehr als 1 %)? Bei etoro kann man ja andere Investoren kopieren, wenn man dann jemanden findet, der Indexes nachbildet, könnte man jau auf die Kopierfunktion gehen. Vielen Dank.

WiWi Gast schrieb am 18.01.2020:

Was soll es da groß für Programme geben? Wenn du den DAX replizieren willst, musst du halt genau immer eine gleiche Anzahl Aktien der Unternehmen kaufen. Das nennt sich Sparplan und sollte bei jedem vernünftigen Broker einrichtbar sein.

Der Index-Wert selber kommt ja nur durch die unterschiedliche Gewichtung der Assets.
Die Erschaffung von ETFs an sich sind schon etwas komplexer und kann nicht privat "nachprogrammiert" werden.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Vielen Dank für den Hinweis, was würdest du mir dann empfehlen, um meine ca. 8% Rendite bei breiter Streuung zu erhalten? Ich denke Stock Picking (ca. 40 Titel) ist auf jeden Fall besser als die Kapitalertragssteuer, zu zahlen. Eine sechsstellige Summe kommt bei mir auf jeden Fall schnell zusammen.

  • a) Solche Programme gibt es schon. Aber die sind sehr teuer und brauchen viel Rechenaufwand. Womit glaubst du, managen die großen Finanzunternehmen ihre Depots? Sicher nicht von Hand. Warum sollte man sowas für Privatanleger entwickeln? Das ist ein Nischenmarkt und mehr als 50 Euro wird wohl auch kein Privatanleger im Monat für ne Software bezahlen. Rechnet man da die Kosten gegen (Entwicklung, Rechenleistung, Gebühren der Marktplätze etc.) ist die Marge vermutlich kaum existent.
  • b) Das Problem bei Einzelpicks ist nicht nur der Zeitaufwand, sondern auch die Verwaltungskosten. Jede Order kostet.
  • c) Den Diversifikationsgrad eines ETF erreicht man als Privatperson nicht, außer man hat genug Geld, um tausende Aktien zu kaufen. Gemäß der notwendigen Balance, reicht es auch nicht eine Aktie pro Unternehmen zu kaufen, sondern man muss unterschiedlich viele pro Unternehmen kaufen um einen Index nachzubilden. Ich habs jetzt nicht nachgerechnet, aber nur um den Dax30 valide nachzubilden, gehe ich von mind. einer sechsstelligen Summe aus.
  • d) Einzelne Titel oder Gruppen auszuklammern, zerstört den Sinn von ETFs komplett. Der Sinn eines passiven Portfolios ist es ja gerade, den höchst möglichen Diversifikationsgrad zu erreichen, unabhängig anderer Fakten (und unabhängig der eigenen Präferenzen).
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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Wenn du von jedem Unternehmen im S&P 500 eine Aktie kaufst, dann hast du den Index 1:1 nachgebildet. Es gibt keine Abweichungen. Die Werte der Aktien werden ja nur anschließend unterschiedlich gewichtet. Das ändert aber nichts an der Zahl deiner physischen Anteile.
Ich weiß gerade nicht, wie die Regel beim S&P ist. Ich vermute irgendwas mit Marktkapitalisierung.

Bei einem ETF ist das anders, da der Emittent die Aktienkäufe und Verkäufe in Batches (die ETF-Anteile) bündeln muss, damit exakt die Kombination am Ende heraus kommt, die den Index repliziert (grob ausgedrückt) und gleichzeitig den Kurs der Einzeltitel nicht beeinflusst. Und zwar mit Blick auf die aktuelle Marktnachfrage (-angebot. Dafür ist ein Marketmaker mit eingebunden der die Ausgabe und Rücknahme der Batches überwacht und der zwischen dem Emittenten und dem Handelsplatz sitzt. Dadurch wird das ganze überhaupt erst in kleinen Stückzahlen handelbar und daher ist ein ETF für Privatpersonen nicht "replizierbar" - einfach weil sie schlicht nicht die Möglichkeiten haben.

Ein ETF sieht zwar sehr einfach aus, aber der "Herstellungsprozess" ist wesentlich komplexer als die Auflage eines privat gemangeten Fonds.

Die Frage ist eher, wie oben bereits angemerkt wurde, wie das mit den Transaktionskosten ist. Als GmbH hast du andere Depotgebühren. Ansonsten wäre es aber möglich, einfach 100 der 500 Aktien im S&P mit der GmbH zu besparen, wenn ausreichend Kapital da ist.
Man kann bspw. die hier nehmen
https://www.justetf.com/de/etf-profile.html?query=S%26P++500&groupField=index&from=search&isin=IE00B6SPMN59
also low volatility (gibts auch als EUR hedged), was auch aus Unternehmersicht Sinn ergibt. Kannst dir ne Excel-Tabelle erstellen und mal ausrechnen, wie teuer das wird. Und du kannst auch sehen, wann iShares welche Unternehmen wechselt.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 19.01.2020:

Wenn du von jedem Unternehmen im S&P 500 eine Aktie kaufst, dann hast du den Index 1:1 nachgebildet. Es gibt keine Abweichungen. Die Werte der Aktien werden ja nur anschließend unterschiedlich gewichtet. Das ändert aber nichts an der Zahl deiner physischen Anteile.
Ich weiß gerade nicht, wie die Regel beim S&P ist. Ich vermute irgendwas mit Marktkapitalisierung.

Und das mit der Marktkapitalisierung ist doch gerade der wichtige Punkt. Genau deshalb bildet man ja auch keinen Index nach, indem man jeweils eine Aktie von jedem Unternehmen kauft (außer die hätten alle gleichviele Aktien ausstehend).

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Kann man diese Marktkapitalisierung/Gewichtung denn irgendwie durch eine grobe Lösung als Privatperson nachbilden. Der Kauf von Aktien kostet meinetwegen 4 Euro pro Kaufvorgang einer bestimmten Aktie. Wenn man jetzt in jedem Quartal grob einen ETF nachbildet - wie würde man als Privatperson einen derartigen ETF am besten grob nachbilden. Das müsste doch eigentlich mit einem Dreisatz ungefähr nachzurechnen sein. Man guckt sich an, was sich in dem Quartal getan hat und kauft dementsprechend nach, indem man bei jeder Aktie kauft, wie sich die Gewichtung im Verhältnis zum Gesamtfondsvolumen geändert hat - ein Dreisatz aufstellen und dann nachkaufen, die Abweichung dürfte sich im Rahmen halten und ist mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 50% besser und mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 50% schlechter als der ETF-Fond.

WiWi Gast schrieb am 19.01.2020:

Wenn du von jedem Unternehmen im S&P 500 eine Aktie kaufst, dann hast du den Index 1:1 nachgebildet. Es gibt keine Abweichungen. Die Werte der Aktien werden ja nur anschließend unterschiedlich gewichtet. Das ändert aber nichts an der Zahl deiner physischen Anteile.
Ich weiß gerade nicht, wie die Regel beim S&P ist. Ich vermute irgendwas mit Marktkapitalisierung.

Und das mit der Marktkapitalisierung ist doch gerade der wichtige Punkt. Genau deshalb bildet man ja auch keinen Index nach, indem man jeweils eine Aktie von jedem Unternehmen kauft (außer die hätten alle gleichviele Aktien ausstehend).

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 19.01.2020:

Wenn du von jedem Unternehmen im S&P 500 eine Aktie kaufst, dann hast du den Index 1:1 nachgebildet. Es gibt keine Abweichungen. Die Werte der Aktien werden ja nur anschließend unterschiedlich gewichtet. Das ändert aber nichts an der Zahl deiner physischen Anteile.
Ich weiß gerade nicht, wie die Regel beim S&P ist. Ich vermute irgendwas mit Marktkapitalisierung.

Und das mit der Marktkapitalisierung ist doch gerade der wichtige Punkt. Genau deshalb bildet man ja auch keinen Index nach, indem man jeweils eine Aktie von jedem Unternehmen kauft (außer die hätten alle gleich viele Aktien ausstehend).

Jein.
Das kommt auf den Indextyp an. Beim Dow Jones wäre das tatsächlich exakt so, weil es ein reiner Preisindex ist. Das heißt, die Punktzahl des Index kommt dadurch zustande, dass die Einzelwerte stumpf aufaddiert werden. Also Unternehmen mit höherem Kurs haben größeren Einfluss.
Der S&P ist free-float-weighted, also spielt die Marktkapitalisierung des Streubesitzes die zentrale Role. Das heißt, es wird nur der Anteil der Aktien der Marktkapitalisierung zugerechnet, die tatsächlich handelbar sind (und daraus folgt die Gewichtung). Diese absolute Zahl ist auf Tagesbasis bekannt, also kann ich den Index auch auf Tagesbasis adjustieren. Das passiert beim S&P meines Wissens nach auch so "einfach". Nennt sich dann "now-floating" oder so. Der DAX ist da wesentlich komplizierter weil... Punkt. Kann man hier nachlesen:
https://www.dax-indices.com/document/News/2019/August/Guide%20to%20the%20DAX%20Equity%20Indices_V10.1_20190828.pdf

Die Frage ist allerdings rein praktischer Natur. Ich kann diesen Aufwand betreiben und dann sehen, wieviele Aktien ich kaufen oder gar verkaufen muss (das ist nen Skript in R oder Python, was periodisch mit den neuen Daten durchläuft), ich kann aber auch einfach immer die Aktien kaufen, die aktuell unterbewertet sind und dann nachträglich meine Portfoliorendite, Volatilität, usw. mit der Indexperformance vergleichen.

Wir haben aktuell bei uns im Unternehmen eine Simulation programmiert wo wir ne einfache Mean-Variance-Optimierung für ausgewählte Aktien durchführen und das soweit durchautomatisiert, dass wir zum Monatsende für jede Aktie sehen können, wieviele Anteile wir kaufen und verkaufen müssen. Ob das praktikabel ist, oder wir letzten endes nur Buy-and-hold betreiben werden, ist wohl alleine vom Steuerberater abhängig. ;-) Ob wir das wirklich als Langfristlösung verfolgen wird sich wohl im Laufe des Jahres entscheiden. So etwas macht man ja nicht von jetzt auf gleich.

Ich rate jedenfalls davon ab, mit aller Gewalt einen Index replizieren zu wollen. Die Realtion Aufwand/Ertrag stimmt einfach nicht.

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Wenn deine steuerlichen Self-made-Planungen in die Hose gegangen sind, kannst du dich bei mir melden: ich rücke das dann gegen ein entsprechendes Honorar wieder gerade... ;)

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 19.01.2020:

Wenn deine steuerlichen Self-made-Planungen in die Hose gegangen sind, kannst du dich bei mir melden: ich rücke das dann gegen ein entsprechendes Honorar wieder gerade... ;)

Er hat dass ja alles steuerlich checken lassen (steht oben zumindest irgendwo) man kann also nur hoffen dass TE sich das hat schriftlich geben lassen und für den Kollegen dass er ne gute Berufshaftpflicht abgeschlossen hat

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Ich verfolge das Thema gerade auch sehr interessiert. Ich investiere zum Beispiel mein Geld in Dividendentitel auf die ich dann Call-Optionen verkaufe oder manchmal auch Put-Optionen verkaufe bevor ich mir die Aktien andienen lasse. Nun gibt es im Optionshandel ja auch relativ viele Strategien eine Prämie zu erhalten aber seine Position abzusichern mit gekauften Optionen die dann aber Verlust machen. Ich setzte zum Beispil relativ häufi einen butterfly auf. Das ist relativ sicheres Geld mit einer abgesichterten Position.
Leider werden diese Strategien mit der nächsten Einkommenssteuergesetzgebung zunichte gemacht und ich überlege mir auch ob es Sinn macht, dann zum Handeln eine GmbH aufzumachen.

Hier ist zum Beispiel eine Rechnung für die neue Einkommengesetzgebung für ein 20K € Konto.
Die eine Seite (Short-Option) verdient die sogenannte Optionsprämie, die andere Seite (Long-Option) kostet Prämie und schützt vor Verlusten. Bei einem Depot von bspw. 20.000€ Größe ist es durchaus üblich, pro Jahr Gewinne von 100.000€ und Verluste von 96.000€ einzufahren. Ein Großteil der Gewinne wird ganz einfach wieder ausgegeben um das Depot abzusichern. Unter dem Strich bleibt hier ein Gewinn von 4.000€, der natürlich ordnungsgemäß per Kapitalertragssteuer versteuert wird. Nach dem neuen Gesetz müsste ein Anleger nun allerdings 100.000€ Gewinne versteuern, dürfte aber nur 10.000€ der aufgelaufenen 96.000€ Verluste abziehen. Somit hätte er 25% Kapitalertragssteuer auf 90.000€ zu zahlen, das macht gut 22.500€ Steuern bei einem tatsächlichen Gewinn von 4.000€.

Vielleicht ist es dann doch am einfachsten sich der Bank hinzugeben und in ETF zu sparen.

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 19.01.2020:

Wenn du von jedem Unternehmen im S&P 500 eine Aktie kaufst, dann hast du den Index 1:1 nachgebildet. Es gibt keine Abweichungen. Die Werte der Aktien werden ja nur anschließend unterschiedlich gewichtet. Das ändert aber nichts an der Zahl deiner physischen Anteile.
Ich weiß gerade nicht, wie die Regel beim S&P ist. Ich vermute irgendwas mit Marktkapitalisierung.

Und das mit der Marktkapitalisierung ist doch gerade der wichtige Punkt. Genau deshalb bildet man ja auch keinen Index nach, indem man jeweils eine Aktie von jedem Unternehmen kauft (außer die hätten alle gleich viele Aktien ausstehend).

Jein.
Das kommt auf den Indextyp an. Beim Dow Jones wäre das tatsächlich exakt so, weil es ein reiner Preisindex ist. Das heißt, die Punktzahl des Index kommt dadurch zustande, dass die Einzelwerte stumpf aufaddiert werden. Also Unternehmen mit höherem Kurs haben größeren Einfluss.
Der S&P ist free-float-weighted, also spielt die Marktkapitalisierung des Streubesitzes die zentrale Role. Das heißt, es wird nur der Anteil der Aktien der Marktkapitalisierung zugerechnet, die tatsächlich handelbar sind (und daraus folgt die Gewichtung). Diese absolute Zahl ist auf Tagesbasis bekannt, also kann ich den Index auch auf Tagesbasis adjustieren. Das passiert beim S&P meines Wissens nach auch so "einfach". Nennt sich dann "now-floating" oder so. Der DAX ist da wesentlich komplizierter weil... Punkt. Kann man hier nachlesen:
https://www.dax-indices.com/document/News/2019/August/Guide%20to%20the%20DAX%20Equity%20Indices_V10.1_20190828.pdf

Die Frage ist allerdings rein praktischer Natur. Ich kann diesen Aufwand betreiben und dann sehen, wieviele Aktien ich kaufen oder gar verkaufen muss (das ist nen Skript in R oder Python, was periodisch mit den neuen Daten durchläuft), ich kann aber auch einfach immer die Aktien kaufen, die aktuell unterbewertet sind und dann nachträglich meine Portfoliorendite, Volatilität, usw. mit der Indexperformance vergleichen.

Wir haben aktuell bei uns im Unternehmen eine Simulation programmiert wo wir ne einfache Mean-Variance-Optimierung für ausgewählte Aktien durchführen und das soweit durchautomatisiert, dass wir zum Monatsende für jede Aktie sehen können, wieviele Anteile wir kaufen und verkaufen müssen. Ob das praktikabel ist, oder wir letzten endes nur Buy-and-hold betreiben werden, ist wohl alleine vom Steuerberater abhängig. ;-) Ob wir das wirklich als Langfristlösung verfolgen wird sich wohl im Laufe des Jahres entscheiden. So etwas macht man ja nicht von jetzt auf gleich.

Ich rate jedenfalls davon ab, mit aller Gewalt einen Index replizieren zu wollen. Die Realtion Aufwand/Ertrag stimmt einfach nicht.

Wer glaubt mit viel weniger Kapital das gleiche wie ein ETF machen zu können, schießt sich ohnehin ins Bein. Mit Täglicher Adjustierung hat man sein Kapital nach einem Jahr ja zu nem großen Anteil in Transaktionskosten vernichtet. Wenn man Steuervorteile herausholen kann, wäre aber eine jährliche Anpassung eventuell eine erfolgreiche Idee.

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Ist der Kauf von Aktien bei Toro nicht so günstig, dass die Gebühren kaum ins Gewicht fallen?

Gast schrieb am 19.01.2020:

Wer glaubt mit viel weniger Kapital das gleiche wie ein ETF machen zu können, schießt sich ohnehin ins Bein. Mit Täglicher Adjustierung hat man sein Kapital nach einem Jahr ja zu nem großen Anteil in Transaktionskosten vernichtet. Wenn man Steuervorteile herausholen kann, wäre aber eine jährliche Anpassung eventuell eine erfolgreiche Idee.

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 19.01.2020:

Ist der Kauf von Aktien bei Toro nicht so günstig, dass die Gebühren kaum ins Gewicht fallen?

Kannst ja mal versuchen ein Firmenkonto dort einzurichten.

antworten
Ceterum censeo

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 18.01.2020:

Threaderöffner:
Ich hatte nicht erwähnt, dass ich Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit habe - ebenfalls eine GmbH. Die überführe ich komplett in die andere GmbH, so dass eine Holding vorliegt. Ich habe ich mir auch bestätigen lassen, dass es sich steuerlich lohnt. Ich wollte mich weniger hier im Forum rechtfertigen, sondern eher darüber informieren, wie das mit den Aktien läuft. Im Bundesanzeiger kann man übrigens auch bei derartigen GmbHs einen stark verkürzten Jahresabschluss vorlegen - der ist wenig aufwendig.
Mit diesen üblichen Modellen wie Betriebsrenten, angestellter GmbH-Geschäftsführer, Betriebsauto usw. lohnt sich das schon. Diese GmbHs kann man dann übrigens auch steuerlich günstig vererben.
Wie läuft das mit Firmenbeteiligungen/Aktien usw. - wie kommt man da in die Nähe der ETFs, die definitiv nicht über diese GmbH laufen können (zumindest nicht ohne, dass es steuerlich vorteilhaft wäre).

Lieber TE,
mir ist völlig schleierhaft, was dir hier angeblich bestätigt wurde. Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei deiner persönlichen Strategie der Steueroptimierung. Wer sich mit dieser Thematik jedoch einmal länger als ein YouTube-Video beschäftigt hat wird schnell feststellen, dass hier im Thread primär blanke Unkenntnis der derzeit geltenden Rechtslage vorherrscht.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Ich glaube hier versteht keiner auf was der Thread Ersteller hinaus will. Lieber ceterum censeo, 8b (4) betrifft die Dividenden. Was weiterhin steuerfrei geht, sind Veräußerungsgewinne.

Also deutsches Wachstumsunternehmen mit Kursgewinnen verkaufen, steuerfrei vereinnahmen und reinvestieren. Funktioniert. Statt ETFs brauchst du allerdings Einzelwerte und da am besten ohne Dividende... Kann schon Sinn machen. Insbesondere auch, wenn gewinne aus einer GmbH Tochter reinlaufen und diese investiert werden. Ich mach das auch so...

Ceterum censeo schrieb am 19.01.2020:

WiWi Gast schrieb am 18.01.2020:

Threaderöffner:
Ich hatte nicht erwähnt, dass ich Einkünfte aus einer nebenberuflichen Tätigkeit habe - ebenfalls eine GmbH. Die überführe ich komplett in die andere GmbH, so dass eine Holding vorliegt. Ich habe ich mir auch bestätigen lassen, dass es sich steuerlich lohnt. Ich wollte mich weniger hier im Forum rechtfertigen, sondern eher darüber informieren, wie das mit den Aktien läuft. Im Bundesanzeiger kann man übrigens auch bei derartigen GmbHs einen stark verkürzten Jahresabschluss vorlegen - der ist wenig aufwendig.
Mit diesen üblichen Modellen wie Betriebsrenten, angestellter GmbH-Geschäftsführer, Betriebsauto usw. lohnt sich das schon. Diese GmbHs kann man dann übrigens auch steuerlich günstig vererben.
Wie läuft das mit Firmenbeteiligungen/Aktien usw. - wie kommt man da in die Nähe der ETFs, die definitiv nicht über diese GmbH laufen können (zumindest nicht ohne, dass es steuerlich vorteilhaft wäre).

Lieber TE,
mir ist völlig schleierhaft, was dir hier angeblich bestätigt wurde. Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei deiner persönlichen Strategie der Steueroptimierung. Wer sich mit dieser Thematik jedoch einmal länger als ein YouTube-Video beschäftigt hat wird schnell feststellen, dass hier im Thread primär blanke Unkenntnis der derzeit geltenden Rechtslage vorherrscht.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Naja, der TE hat aber eben auch noch andere Blüten wie "Betriebsrente" z.B. in den Raum geworfen. Das lässt halt doch eher auf wenig Ahnung schließen.

WiWi Gast schrieb am 19.01.2020:

Ich glaube hier versteht keiner auf was der Thread Ersteller hinaus will. Lieber ceterum censeo, 8b (4) betrifft die Dividenden. Was weiterhin steuerfrei geht, sind Veräußerungsgewinne.

Also deutsches Wachstumsunternehmen mit Kursgewinnen verkaufen, steuerfrei vereinnahmen und reinvestieren. Funktioniert. Statt ETFs brauchst du allerdings Einzelwerte und da am besten ohne Dividende... Kann schon Sinn machen. Insbesondere auch, wenn gewinne aus einer GmbH Tochter reinlaufen und diese investiert werden. Ich mach das auch so...

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Ceterum censeo

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 19.01.2020:

Ich glaube hier versteht keiner auf was der Thread Ersteller hinaus will. Lieber ceterum censeo, 8b (4) betrifft die Dividenden. Was weiterhin steuerfrei geht, sind Veräußerungsgewinne.

Also deutsches Wachstumsunternehmen mit Kursgewinnen verkaufen, steuerfrei vereinnahmen und reinvestieren. Funktioniert. Statt ETFs brauchst du allerdings Einzelwerte und da am besten ohne Dividende... Kann schon Sinn machen. Insbesondere auch, wenn gewinne aus einer GmbH Tochter reinlaufen und diese investiert werden. Ich mach das auch so...

Korrekt, die entsprechende Vorschrift hat es letztendlich nicht durch das Gesetzgebungsverfahren geschafft. Aber wenn du erkennen konntest, dass der TE hierauf hinaus wollte, kann ich dir nur meine höchste Anerkennung aussprechen - ich selbst war hierzu nicht im Stande.
Aber auch die "Steuerfreiheit" des § 8b Abs. 2 KStG ist durch § 8b Abs. 3 KStG eingeschränkt (5% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben), was wiederum eine Steuerwirkung entfalten kann.
Wenn man jetzt einmal methodisch sauber arbeitet und die Steuer für die Ausschüttung an den Anteilseigner berücksichtigt, ergibt sich aufgrund des Kaskadeneffekts eine höhere steuerliche Absolutbelastung - umso höher, je mehr Kapitalgesellschaften zwischengeschaltet werden. Natürlich kann eine solche Gestaltung unter Umständen Sinn machen, im Falle des TE habe ich hier jedoch ernstliche Bedenken.
Auch erbschaftssteuerlich kann man hier (spätestens seit der ErbStG-Reform) wahrlich nicht mehr von einer Begünstigung sprechen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Ceterum censeo schrieb am 20.01.2020:

WiWi Gast schrieb am 19.01.2020:

Ich glaube hier versteht keiner auf was der Thread Ersteller hinaus will. Lieber ceterum censeo, 8b (4) betrifft die Dividenden. Was weiterhin steuerfrei geht, sind Veräußerungsgewinne.

Also deutsches Wachstumsunternehmen mit Kursgewinnen verkaufen, steuerfrei vereinnahmen und reinvestieren. Funktioniert. Statt ETFs brauchst du allerdings Einzelwerte und da am besten ohne Dividende... Kann schon Sinn machen. Insbesondere auch, wenn gewinne aus einer GmbH Tochter reinlaufen und diese investiert werden. Ich mach das auch so...

Korrekt, die entsprechende Vorschrift hat es letztendlich nicht durch das Gesetzgebungsverfahren geschafft. Aber wenn du erkennen konntest, dass der TE hierauf hinaus wollte, kann ich dir nur meine höchste Anerkennung aussprechen - ich selbst war hierzu nicht im Stande.
Aber auch die "Steuerfreiheit" des § 8b Abs. 2 KStG ist durch § 8b Abs. 3 KStG eingeschränkt (5% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben), was wiederum eine Steuerwirkung entfalten kann.
Wenn man jetzt einmal methodisch sauber arbeitet und die Steuer für die Ausschüttung an den Anteilseigner berücksichtigt, ergibt sich aufgrund des Kaskadeneffekts eine höhere steuerliche Absolutbelastung - umso höher, je mehr Kapitalgesellschaften zwischengeschaltet werden. Natürlich kann eine solche Gestaltung unter Umständen Sinn machen, im Falle des TE habe ich hier jedoch ernstliche Bedenken.
Auch erbschaftssteuerlich kann man hier (spätestens seit der ErbStG-Reform) wahrlich nicht mehr von einer Begünstigung sprechen.
Liebe Grüße

Wie ich das rauslesen konnte ist einge gute Frage. Vielleicht, weil ich es selbst so mache. Ich gebe dir vollkommen recht, die Absolutbelastung ist höher. Aber wenn man über einen längeren Zeitraum thesaurieren kann und entsprechende Kursgewinne reinvestieren kann ist das schon nicht schlecht.

Obwohl... Hier das Zitat des TE (Die unsauberen Formulierungen mal nicht beachtet, ich habe Gewinnsteigerung mal durch Kursgewinne ersetzt):

Das Modell ist allgemein in Deutschland bekannt, meist sind es Stiftungen.
Man legt Geld in einer GmbH an und die Gewinnsteigerungen auf Firmenbeteiligungen sind dann erst einmal steuerfrei, d.h., die Kapitalertragssteuer fällt nicht an - nur, es müssen halt Firmenbeteiligungen sein, keine ETFs, das ist die Frage.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Ceterum censeo schrieb am 20.01.2020:

Aber auch die "Steuerfreiheit" des § 8b Abs. 2 KStG ist durch § 8b Abs. 3 KStG eingeschränkt (5% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben), was wiederum eine Steuerwirkung entfalten kann.
Wenn man jetzt einmal methodisch sauber arbeitet und die Steuer für die Ausschüttung an den Anteilseigner berücksichtigt, ergibt sich aufgrund des Kaskadeneffekts eine höhere steuerliche Absolutbelastung - umso höher, je mehr Kapitalgesellschaften zwischengeschaltet werden. Natürlich kann eine solche Gestaltung unter Umständen Sinn machen, im Falle des TE habe ich hier jedoch ernstliche Bedenken.
Auch erbschaftssteuerlich kann man hier (spätestens seit der ErbStG-Reform) wahrlich nicht mehr von einer Begünstigung sprechen.
Liebe Grüße

Also, kannst du mal bitte in einfachen Worten (also ohne das akademische Gequatsche) erklären, was dagegen spricht, eine vvGmbH zu gründen, um die Gewinne der produktiven Tochter für die Altersvorge am Aktienmarkt anzulegen? Darum geht es hier nämlich.

Da mindestens zwei weitere Poster hier (und ich selber) dieses Modell fahren würde ich gerne wissen, was ich falsch gemacht habe.

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Wenn man schon kostenlose Steuerberatung haben möchte, sollte man sich wenigstens im Tonfall mäßigen.

WiWi Gast schrieb am 20.01.2020:

Ceterum censeo schrieb am 20.01.2020:

Aber auch die "Steuerfreiheit" des § 8b Abs. 2 KStG ist durch § 8b Abs. 3 KStG eingeschränkt (5% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben), was wiederum eine Steuerwirkung entfalten kann.
Wenn man jetzt einmal methodisch sauber arbeitet und die Steuer für die Ausschüttung an den Anteilseigner berücksichtigt, ergibt sich aufgrund des Kaskadeneffekts eine höhere steuerliche Absolutbelastung - umso höher, je mehr Kapitalgesellschaften zwischengeschaltet werden. Natürlich kann eine solche Gestaltung unter Umständen Sinn machen, im Falle des TE habe ich hier jedoch ernstliche Bedenken.
Auch erbschaftssteuerlich kann man hier (spätestens seit der ErbStG-Reform) wahrlich nicht mehr von einer Begünstigung sprechen.
Liebe Grüße

Also, kannst du mal bitte in einfachen Worten (also ohne das akademische Gequatsche) erklären, was dagegen spricht, eine vvGmbH zu gründen, um die Gewinne der produktiven Tochter für die Altersvorge am Aktienmarkt anzulegen? Darum geht es hier nämlich.

Da mindestens zwei weitere Poster hier (und ich selber) dieses Modell fahren würde ich gerne wissen, was ich falsch gemacht habe.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Du solltest dankbar sein, dass du hier qualifizierte rechtliche Beratung von Berufsträgern bekommst. Als StB finde ich die Idee auch sinnfrei. Für Immobilien ok (gibt vor und Nachteile). Für Kleinanleger-Kapitalvermögen völliger Unfug.

WiWi Gast schrieb am 20.01.2020:

Ceterum censeo schrieb am 20.01.2020:

Aber auch die "Steuerfreiheit" des § 8b Abs. 2 KStG ist durch § 8b Abs. 3 KStG eingeschränkt (5% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben), was wiederum eine Steuerwirkung entfalten kann.
Wenn man jetzt einmal methodisch sauber arbeitet und die Steuer für die Ausschüttung an den Anteilseigner berücksichtigt, ergibt sich aufgrund des Kaskadeneffekts eine höhere steuerliche Absolutbelastung - umso höher, je mehr Kapitalgesellschaften zwischengeschaltet werden. Natürlich kann eine solche Gestaltung unter Umständen Sinn machen, im Falle des TE habe ich hier jedoch ernstliche Bedenken.
Auch erbschaftssteuerlich kann man hier (spätestens seit der ErbStG-Reform) wahrlich nicht mehr von einer Begünstigung sprechen.
Liebe Grüße

Also, kannst du mal bitte in einfachen Worten (also ohne das akademische Gequatsche) erklären, was dagegen spricht, eine vvGmbH zu gründen, um die Gewinne der produktiven Tochter für die Altersvorge am Aktienmarkt anzulegen? Darum geht es hier nämlich.

Da mindestens zwei weitere Poster hier (und ich selber) dieses Modell fahren würde ich gerne wissen, was ich falsch gemacht habe.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Hier der TE:
Vielen Dank für die bisherigen Kommentare. Teilweise fand ich auch den Tonfall in diesem Thread etwas unpassend bis vollkommend unpassend aggressiv.
An den Forumteilnehmer, der zuletzt Aktien als unpassend für eine vvGmbh eingeschätzt hat: Warum sind Aktien ungeeignet? Was spricht dagegen Kurssteigerung erst in einigen Jahrzehnten zu versteuern? Für mich sind alle Aktien mit Kaptialertragssteuern komplett unattraktiv, wenn ich Kapitalertragssteuern zahlen müsste? Da würde ich dann wahrscheinlich lieber in Immos über eine vvGmbH investieren oder Gold oder gar nicht mehr sparen?

WiWi Gast schrieb am 20.01.2020:

Du solltest dankbar sein, dass du hier qualifizierte rechtliche Beratung von Berufsträgern bekommst. Als StB finde ich die Idee auch sinnfrei. Für Immobilien ok (gibt vor und Nachteile). Für Kleinanleger-Kapitalvermögen völliger Unfug.

WiWi Gast schrieb am 20.01.2020:

Ceterum censeo schrieb am 20.01.2020:

Aber auch die "Steuerfreiheit" des § 8b Abs. 2 KStG ist durch § 8b Abs. 3 KStG eingeschränkt (5% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben), was wiederum eine Steuerwirkung entfalten kann.
Wenn man jetzt einmal methodisch sauber arbeitet und die Steuer für die Ausschüttung an den Anteilseigner berücksichtigt, ergibt sich aufgrund des Kaskadeneffekts eine höhere steuerliche Absolutbelastung - umso höher, je mehr Kapitalgesellschaften zwischengeschaltet werden. Natürlich kann eine solche Gestaltung unter Umständen Sinn machen, im Falle des TE habe ich hier jedoch ernstliche Bedenken.
Auch erbschaftssteuerlich kann man hier (spätestens seit der ErbStG-Reform) wahrlich nicht mehr von einer Begünstigung sprechen.
Liebe Grüße

Also, kannst du mal bitte in einfachen Worten (also ohne das akademische Gequatsche) erklären, was dagegen spricht, eine vvGmbH zu gründen, um die Gewinne der produktiven Tochter für die Altersvorge am Aktienmarkt anzulegen? Darum geht es hier nämlich.

Da mindestens zwei weitere Poster hier (und ich selber) dieses Modell fahren würde ich gerne wissen, was ich falsch gemacht habe.

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WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Also ich habe das Gefühl, dass die "Steuerberater" hier entweder das Modell (also die temporär verschobene(!) Besteuerung") nicht verstanden haben oder zu kompliziert denken. ;-)

Dann sich mit kostenloser, rechtlicher Beratung herausreden zu wollen ist schon ein starkes Stück. Im übrigen benötige ich diese auch nicht, da ich einen eigenen Steuerberater habe.

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Beispiel: Du kaufst heute eine DAX-Aktie zu 100 und verkaufst sie für 200. Privat würdest du Steuern von 25 zahlen. (lassen wir SolZ und KiSt mal weg) Hältst du die Aktien mit einer GmbH, dann zahlst du Steuern von 30 plus nochmal auf die Ausschüttung aus der GmbH an dich 25 % bzw. Teileinkünfteverfahren. Macht Steuern von rund 50 % vs. privat von 25 %. Kurzum: Mega-Idee...

antworten
Ceterum censeo

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Dann hole ich einmal zu einem verbalen Rundumschlag aus ;-)

WiWi Gast schrieb am 20.01.2020:

Wie ich das rauslesen konnte ist einge gute Frage. Vielleicht, weil ich es selbst so mache. Ich gebe dir vollkommen recht, die Absolutbelastung ist höher. Aber wenn man über einen längeren Zeitraum thesaurieren kann und entsprechende Kursgewinne reinvestieren kann ist das schon nicht schlecht.

Obwohl... Hier das Zitat des TE (Die unsauberen Formulierungen mal nicht beachtet, ich habe Gewinnsteigerung mal durch Kursgewinne ersetzt):

Das Modell ist allgemein in Deutschland bekannt, meist sind es Stiftungen.
Man legt Geld in einer GmbH an und die Gewinnsteigerungen auf Firmenbeteiligungen sind dann erst einmal steuerfrei, d.h., die Kapitalertragssteuer fällt nicht an - nur, es müssen halt Firmenbeteiligungen sein, keine ETFs, das ist die Frage.

Korrekt, das Modell kann (!) wirtschaftlich sinnvoll sein, jedoch ausschließlich bei einer dynamischen Betrachtung. Hier müsste der Zinseffekt durch die Gewinnthesaurierung den Aufwand durch die zusätzliche Steuerbelastung (5% der Veräußerungsgewinne und 100% der Dividenden) und den erhöhten Verwaltungsaufwand übersteigen. Ich gebe jedoch zu Bedenken, dass die Steuerfreistellung des § 8b Abs. 2 KStG sich nur auf Anteile an Körperschaften (d. h. z. B. Aktien) bezieht und nicht auf sonstige Finanzprodukte. Erfahrungsgemäß benötigt man hierfür jedoch eine Anlagesumme, die den üblichen 250€/Monat-ETF-Sparplan übersteigt. Zudem dürfte man nicht den Vergleich mit einer dauerhaften Anlagestrategie im Privatvermögen scheuen. Bei den latenten Risiken durch eine Modifizierung der angesprochenen Rechtsnormen (Kleinanleger-Regelung auch auf Veräußerungsgewinne, Abschaffung der Kapitalertragsteuer, etc.) kann es sich hierbei ohnehin nur um eine Momentaufnahme handeln. Wer über die entsprechende Kapitalausstattung verfügt und den aktiven Handel mit Wertpapieren nicht scheut, für den kann dieses Modell durchaus sinnhaft sein, keine Frage.

Auf das Modell mit einer Stiftung möchte ich jetzt hier nicht eingehen, das ist schlicht eine andere Zielsetzung und "Gewichtsklasse" als dass es für den gemeinen WiWi-Treffler (selbst wenn er gut betucht ist) in Frage käme. Ich selbst habe hier einen Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit und kann daher sagen, dass es hier nicht ernsthaft zur Debatte steht.

WiWi Gast schrieb am 20.01.2020:

Also, kannst du mal bitte in einfachen Worten (also ohne das akademische Gequatsche) erklären, was dagegen spricht, eine vvGmbH zu gründen, um die Gewinne der produktiven Tochter für die Altersvorge am Aktienmarkt anzulegen? Darum geht es hier nämlich.

Da mindestens zwei weitere Poster hier (und ich selber) dieses Modell fahren würde ich gerne wissen, was ich falsch gemacht habe.

Siehe oben. Ich habe keiner Seele ein fehlerhaftes Handeln unterstellt, ich habe lediglich einige Punkte herausgearbeitet, die man bei seiner Entscheidung bedenken sollte. Ohne den einzelnen Lebenssachverhalt und die jeweiligen Zahlen zu kennen bleibt mir hier leider nur die Option, dieses Thema akademisch und abstrakt zu bewerten. Wenn dies zu Verständnisproblemen führen sollte, mag man es mir nachsehen. ;-)

WiWi Gast schrieb am 21.01.2020:

Beispiel: Du kaufst heute eine DAX-Aktie zu 100 und verkaufst sie für 200. Privat würdest du Steuern von 25 zahlen. (lassen wir SolZ und KiSt mal weg) Hältst du die Aktien mit einer GmbH, dann zahlst du Steuern von 30 plus nochmal auf die Ausschüttung aus der GmbH an dich 25 % bzw. Teileinkünfteverfahren. Macht Steuern von rund 50 % vs. privat von 25 %. Kurzum: Mega-Idee...

Ich fürchte, dieses Beispiel ist etwas unsauber. Die Steuerbelastung auf Ebene der GmbH ist durch die o. g. Rechtsnormen deutlich geringer und der Vergleich müsste eher lauten: 26% vs. 25% (unter den gegebenen Prämissen der Vernachlässigung von SolZ und KiSt). Zudem gebe ich abschließend zu Bedenken, dass dieses Thema durch die teilweise Abschaffung des SolZ (oder auch nicht) einen neuen Aspekt gewinnt, der auch einmal sauber betrachtet werden sollte.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 21.01.2020:

Also ich habe das Gefühl, dass die "Steuerberater" hier entweder das Modell (also die temporär verschobene(!) Besteuerung") nicht verstanden haben oder zu kompliziert denken. ;-)

Dann sich mit kostenloser, rechtlicher Beratung herausreden zu wollen ist schon ein starkes Stück. Im übrigen benötige ich diese auch nicht, da ich einen eigenen Steuerberater habe.

Und wieso lässt es du dir dann nicht von diesem erklären?

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Jaja, der Zinseffekt bei negativen Zinsen...

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Er geht hier um eine Holding , die die Gewinne der Tochter nahezu steuerfrei übertragen bekommt. Zu x-ten Mal, es geht NICHT darum, dass hier jemand einfach nur privat eine GmbH gründet ohne produktiv zu sein..
Und natürlich reden wir hier von einer dynamischen Betrachtung. Und entschuldige bitte, aber der "zusätzliche Aufwand" durch 5% Steuerbelastung.... DAS IST DER SINN des Ganzen. Denn damit zahlst du fast keine Steuern auf Kursgewinne.

Das Beispiel oben mit der DAX-Aktie hinkt vor dem Hintergrund an allen Ecken und Eden. Allein schon weil die 100€ als Privatperson ja bereits besteuert wurde, was einfach mal unterschlagen wird.

antworten
Ceterum censeo

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 21.01.2020:

Jaja, der Zinseffekt bei negativen Zinsen...

Folgt hier noch eine fundierte Argumentation oder belässt du es hier bei sinnfreien Plattitüden? ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

TE:
Natürlich ist es so gedacht, dass ich die Aktien erst in 30 Jahren rausnehme aus der vvGmbH oder als Stiftung vererbe (Umschreibung von vvGmbH in Stiftung sollte doch drin möglichsein); weil ich zunächst einmal wesentlich weniger Steuern zahle, arbeitet ein grösserer Geldbetrag einfach 30 Jahre für mich, was laut Zinseszinsrechner im Internet enorme Unterschiede ausmacht. Vielen Dank aber für den Hinweis, dass kurzfristige Anlage in der vvGmbH nicht sinnvoll sind. Bei ETF-Renditen von ca. 8 über 30 Jahre kommen ganz andere Summen zusammen als wenn ich einen Sparplan ausarbeite, bei dem ich auf die 8% die 25% Steuern zahle und dann über 30 Jahre anlege.

WiWi Gast schrieb am 21.01.2020:

Jaja, der Zinseffekt bei negativen Zinsen...

antworten
Ceterum censeo

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

WiWi Gast schrieb am 21.01.2020:

TE:
Natürlich ist es so gedacht, dass ich die Aktien erst in 30 Jahren rausnehme aus der vvGmbH oder als Stiftung vererbe (Umschreibung von vvGmbH in Stiftung sollte doch drin möglichsein); weil ich zunächst einmal wesentlich weniger Steuern zahle, arbeitet ein grösserer Geldbetrag einfach 30 Jahre für mich, was laut Zinseszinsrechner im Internet enorme Unterschiede ausmacht. Vielen Dank aber für den Hinweis, dass kurzfristige Anlage in der vvGmbH nicht sinnvoll sind. Bei ETF-Renditen von ca. 8 über 30 Jahre kommen ganz andere Summen zusammen als wenn ich einen Sparplan ausarbeite, bei dem ich auf die 8% die 25% Steuern zahle und dann über 30 Jahre anlege.

Lieber TE, ich wünsche dir viel Erfolg mit deinen Plänen und der erhofften Rendite.
Tue mir aber einen Gefallen und vergiss diese Narretei mit der Stiftung. Du kannst weder eine GmbH in eine Stiftung umwandeln und erst recht keine Stiftung vererben. Wenn du nicht gerade auf eine Stiftung nach dem Recht des Fürstentums Liechtensteins aus bist, ist dein ehemaliges Privatvermögen (nach dem Stiftungsgeschäft) Stiftungsvermögen. Eine Stiftung hat keinen Eigentümer!
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Die sinnvolle Variante wäre wohl, über die Holding-GmbH noch eine GmbH & Co KG zu setzen, in der die Kinder die Kommanditisten sind. Also eine doppelstöckige Holding. Und die ursprüngliche Holding-GmbH kann dann noch weitere GmbHs gründen, die bspw. Immobilien verwalten.

Aber, alles Schritt für Schritt. ;-)
Das mit der Kapitalanlage ist ja schonmal der richtige Ansatz.

antworten
WiWi Gast

Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

Auch wenn der Thread bereits etwas älter ist: Wenn man Investitionen hat die groß genug sind, kann sich das ganze schon lohnen. Das sollte dann aber entweder eine bereits produktive GmbH (Die zum Beispiel 500K Gewinn pro Jahr abwirft) haben oder ein sehr hohes Einkommen als Angestellter. Die produktive GmbH wird dann in die vvGmbH/Holding gepackt. Denn von der operativen GmbH werden Ausschüttung an die Holding auch nur mit 1,5% versteuert.

Vorteil von Kaufen und Verkaufen im UG/GmbH-Mantel: Gewinne werden nur mit 1,5% im GmbH-Mantel versteuert (Titel für 100 gekauft und für 200 verkauft --> 1,5 EUR Steuern an den Fiskus. Annahme: 15% Gewerbesteuer, was dem Durchschnitt in Deutschland entspricht)

Die Verwaltung einer vvGmbH durch einen Steuerberater kostet wohl mindestens 3K pro Jahr --> 250,00 EUR Gebühr pro Monat. Das sollte man also nur machen, wenn man entsprechend hohe Beträge pro Monat investieren kann. Entweder über die Ausschüttung der operativen GmbH oder über ein Darlehen von privater Ebene in die vvGmbH (Steuern auf die Zinsen des Darlehens an die GmbH müssen natürlich versteuert werden)

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Dividendenstudie: Rekordausschüttung der 137 Dax-Unternehmen

Cover der FOM-Dividendenstudie 2017

Dividendenrekord - Die deutschen Börsenfirmen schütten im Jahr 2017 gut 46 Milliarden Euro an ihre Aktionärinnen und Aktionäre aus. Das sind neun Prozent mehr Dividenden als im Vorjahr 2016 und der höchste Wert seit dem Jahr 2008. Insgesamt zahlen 137 von den 160 in DAX, MDAX, TecDAX und SDAX vertretenen Unternehmen eine Dividende. Mehr als je zuvor.

Chatbots für Broker

Trading: Chatbots für Broker

Wie kann ein Conversational-User-Interface mit KI-Funktionalität die Ansprache, Konvertierung und Aktivierung von Tradern unterstützen? Evgeny Sorokin ist Leiter der R&D-Abteilung bei Devexperts, einem Entwickler von Handelsplattformen und Finanzmarktdaten-Lösungen. Er gibt einen Überblick über die Möglichkeiten, die Chatbots als neuer Kommunikationskanal bieten.

Die Mittelschicht in Deutschland ist stabil: Rund 40 Millionen Menschen zählen dazu

Knapp 48 Prozent der deutschen Bevölkerung zählt zur Mittelschicht – das sind rund 40 Millionen Menschen. Zur Mittelschicht zählen Alleinstehende mit durchschnittlichem Netto-Einkommen von 1.760 Euro pro Monat und Paare mit Kindern unter 14 Jahren von 3.690 Euro Einkommen. Wer 80 bis 150 Prozent davon zur Verfügung hat, zählt laut IW-Studie „Die Mittelschicht in Deutschland – vielschichtig und stabil“ zu dieser Kategorie.

Investment-Barometer: Eigenheim, betriebliche Altersvorsorge und Gold attraktivste Geldanlagen

Beliebte Geldanlagen in Deutschland

Das Sparbuch sowie Tagesgeld- und Festgeldkonten bleiben nach wie vor die bewährte Geldanlage bei den deutschen Sparern. Aus dem Investment-Barometer des GfK Vereins geht auch hervor, dass viele daran denken, ihr Erspartes in Immobilien, betriebliche Altersvorsorge und Gold zu investieren. Aktien und Fonds gewinnen langsam ebenfalls an Attraktivität.

Geldanlage für Studenten: Tipps zum Geld anlegen

Geldanlage: Tipps zum Geld anlegen für Studenten

Als Student lebt es sich nicht gerade fürstlich. Meist reicht es gerade so, um über die Runden zu kommen. Manch einer fristet sogar ein Dasein unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum. In der Regel reicht das Geld nicht für die Anlage in große Investitionen aus. Doch auch kleine Beträge lassen sich gewinnbringend einsetzen.

Die richtigen ETFs für den Sparplan auswählen

Kreide-Schriftzug "ETF-Sparplan" auf einer schwarzen Tafel.

ETFs sind börsengehandelte Fonds und werden als Geldanlage immer beliebter. Sie können online gehandelt werden, sind kostengünstig und bieten eine breite Risikostreuung. Sie versprechen eine gute Rendite und eignen sich für die langfristige Anlage. Wer langfristig mit geringen regelmäßigen Einzahlungen Vermögen aufbauen möchte, kann einen ETF-Sparplan eröffnen.

Antworten auf Vermögensverwaltende GmbH - Alternative zu den nicht erlaubten GmbHs

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