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Wozu überhaupt noch sparen?

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WiWi Gast

Wozu überhaupt noch sparen?

Wenn das Testament einigermaßen mit Sinn und Verstand aufgesetzt war hast du keine Chance. Irgendwie traurig wenn man so "Geldgeil" ist.

Wenn der Vater die Mutter als Alleinerben einsetzt und so schon mal mich aus der gesetzlichen Erbfolge ausschließt und die Mutter alles als Rücklage zurückhält, obwohl es auch andere Möglicheiten gibt, dann muss sie eben mit den Konsequenzen leben.

Danke dir, mein Vater ist leider gestorben, als ich 21 und mitten im Studium war... sprich ich war finanziell abhängig von meiner Mutter.

Heute wüsste ich, was zu tun ist und würde sie auf mein Erbe verklagen. Leider ist dies nun zu spät und nicht mehr möglich...

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WiWi Gast

Wozu überhaupt noch sparen?

WiWi Gast schrieb am 06.08.2021:

Sofern das Testament ohne Formfehler als Berliner Testament abgefasst wurde, hättest Du mit einer Klage keine Chance gehabt.

Da ist mein Verständnis aber ein anderes. Auch beim Berliner Testament gibt es einen Pflichtteilsanspruch den man einklagen kann. Und wenn man sich keine schweren Verfehlungen (Mordversuch oder so) zu Schulden hat kommen lassen dürfte man damit auch Erfolg haben. Was sein kann, dass es eine Strafklausel gibt so, dass das klagende Kind ganz am Ende dann auch nur noch den Pflichtteil bekommt.

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WiWi Gast

Wozu überhaupt noch sparen?

Nicht ganz richtig. Du hast immer Anspruch auf den Pflichtteil. Sind dann eben nur 25% vom Erbe und du läufst Gefahr es dir mit der Mutter zu vergraulen. Es gibt aber auch den passus der festgehalten werden kann, dass, solltest du den Pflichtteil fordern, du enterbt werden kannst

WiWi Gast schrieb am 06.08.2021:

Das ist eigentlich die ganz normale Erbfolge im Berliner Testament. Der überlebende Ehegatte erbt alles. Wenn er selbst stirbt geht das was noch übrig ist an die Kinder. Sofern das Testament ohne Formfehler als Berliner Testament abgefasst wurde, hättest Du mit einer Klage keine Chance gehabt. Wie schon gesagt, das ist eher der Standardfall in Deutschland. Und das hat auch nichts mit einem Ausschluß aus der gesetzlichen Erbfolge zu tun!

WiWi Gast schrieb am 05.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.08.2021:

Wenn der Vater die Mutter als Alleinerben einsetzt und so schon mal mich aus der gesetzlichen Erbfolge ausschließt und die Mutter alles als Rücklage zurückhält, obwohl es auch andere Möglicheiten gibt, dann muss sie eben mit den Konsequenzen leben.

Danke dir, mein Vater ist leider gestorben, als ich 21 und mitten im Studium war... sprich ich war finanziell abhängig von meiner Mutter.

Heute wüsste ich, was zu tun ist und würde sie auf mein Erbe verklagen. Leider ist dies nun zu spät und nicht mehr möglich...

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WiWi Gast

Wozu überhaupt noch sparen?

WiWi Gast schrieb am 06.08.2021:

Das ist eigentlich die ganz normale Erbfolge im Berliner Testament. Der überlebende Ehegatte erbt alles. Wenn er selbst stirbt geht das was noch übrig ist an die Kinder. Sofern das Testament ohne Formfehler als Berliner Testament abgefasst wurde, hättest Du mit einer Klage keine Chance gehabt. Wie schon gesagt, das ist eher der Standardfall in Deutschland. Und das hat auch nichts mit einem Ausschluß aus der gesetzlichen Erbfolge zu tun!

WiWi Gast schrieb am 05.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.08.2021:

Wenn der Vater die Mutter als Alleinerben einsetzt und so schon mal mich aus der gesetzlichen Erbfolge ausschließt und die Mutter alles als Rücklage zurückhält, obwohl es auch andere Möglicheiten gibt, dann muss sie eben mit den Konsequenzen leben.

Danke dir, mein Vater ist leider gestorben, als ich 21 und mitten im Studium war... sprich ich war finanziell abhängig von meiner Mutter.

Heute wüsste ich, was zu tun ist und würde sie auf mein Erbe verklagen. Leider ist dies nun zu spät und nicht mehr möglich...

Das stimmt nur so halb. Auch beim Berliner Testament kann man natürlich den PFLICHTTEIL verlangen, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, ist dann aber auch beim zweiten Erbfall auf den Pflichtteil gesetzt.

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WiWi Gast

Wozu überhaupt noch sparen?

Danke an alle, die meinen Text mit dem "leider habe ich bereits geerbt" richtig gedeutet haben. Genau so wie ihr alle es hier geschrieben habt ist es nämlich: Erbe geht immer mit dem Tod geliebter Menschen einher, und ich persönlich hätte lieber nicht geerbt und dafür die Person, in dem Fall meinen Vater, noch um mich. So und nicht anders war mein Text gemeint.

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WiWi Gast

Wozu überhaupt noch sparen?

Das stimmt so nicht ganz das Kind hat trotzdem Anspruch in höhe einer Pflichtteilsquote von 1/4.

WiWi Gast schrieb am 06.08.2021:

Das ist eigentlich die ganz normale Erbfolge im Berliner Testament. Der überlebende Ehegatte erbt alles. Wenn er selbst stirbt geht das was noch übrig ist an die Kinder. Sofern das Testament ohne Formfehler als Berliner Testament abgefasst wurde, hättest Du mit einer Klage keine Chance gehabt. Wie schon gesagt, das ist eher der Standardfall in Deutschland. Und das hat auch nichts mit einem Ausschluß aus der gesetzlichen Erbfolge zu tun!

WiWi Gast schrieb am 05.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.08.2021:

Wenn der Vater die Mutter als Alleinerben einsetzt und so schon mal mich aus der gesetzlichen Erbfolge ausschließt und die Mutter alles als Rücklage zurückhält, obwohl es auch andere Möglicheiten gibt, dann muss sie eben mit den Konsequenzen leben.

Danke dir, mein Vater ist leider gestorben, als ich 21 und mitten im Studium war... sprich ich war finanziell abhängig von meiner Mutter.

Heute wüsste ich, was zu tun ist und würde sie auf mein Erbe verklagen. Leider ist dies nun zu spät und nicht mehr möglich...

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