Kinderabhängige Rente - Rettungsanker für das Umlageverfahren
Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich durch eine Kombination aus einer beitragsbezogenen und einer an die Zahl der eigenen Kinder gekoppelten Rente demographiefest machen. Ein entsprechendes Modell hat jetzt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) vorgestellt.
Kinderabhängige Rentenansprüche
Das Umlageverfahren funktioniert nur mit drei Generationen Kindern, Erwerbstätigen und Ruheständlern. Dabei müssen die Jahrgänge im Erwerbsalter zwei Seiten bedienen: Sie zahlen in die Rentenversicherung ein, um die Elterngenerationen zu versorgen. Und sie investieren Geld und Zeit in den Nachwuchs, der in Zukunft, wenn sie selber auf dem Altenteil sitzen, die Altersversorgung garantiert.
Dabei sind Paare mit Kindern keine Randerscheinung. Jede dritte Frau hat nach wie vor zwei Kinder, jede fünfte Frau drei und mehr Sprösslinge. Allerdings wächst der Anteil der kinderlosen Frauen, weil vielen Paaren schon ein Racker zu viel Arbeit macht, Geld kostet,die private Karriereplanung durcheinanderbringt und letztlich für die Höhe der späteren Rente so gut wie keine Rolle spielt. Daran muss sich etwas ändern, wenn die Rente auch in Zukunft sicher sein soll: Wer keine Kinder erzieht, hat gegenüber zukünftigen Beitragszahlergenerationen auch keinen vollen Rentenanspruch sondern nur in der Höhe, in der er sich indirekt an den Kindererziehungskosten anderer beteiligt hat. Das sind nach den Berechnungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft 45 Prozent. So werden Schulen und Hochschulen z.B. durch Steuern finanziert, die auch Kinderlose zahlen. Dazu kommt, dass Singles in eine höhere Steuerklasse eingeordnet sind.
Umgekehrt heißt das: 55 Prozent der Kosten, die mit dem Großziehen von Kindern verbunden sind, werden von den Familien privat geschultert dabei sind staatliche Vergünstigungen wie Kindergeld oder Ehegattensplitting bereitsberücksichtigt. Übertragen auf das vom IW Köln vorgeschlagene Rentenmodell heißt das: Rund 45 Prozent der Renten werden künftig beitragsbezogen ausgeschüttet und 55 Prozent in Abhängigkeit von der individuellen Kinderzahl. Was das in Euro und Cent bedeutet, verdeutlicht eine Modellrechnung bezogen auf die Durchschnittsrente des Jahres 2003; das waren damals 954 Euro im Monat. Dabei wurden sowohl die Alters als auch die Witwen- und die Erwerbsunfähigkeitsrenten berücksichtigt. Nach dem IW-Modell hätte ein Durchschnittsrentner im Jahr 2003 mit seinen Beiträgen einen Rentenanspruch in Höhe von 429 Euro (45 Prozent) erworben. Bleiben 525 Euro (55 Prozent), die bei durchschnittlich 2,16 Kindern gezahlt werden pro Kind also 243Euro.
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