Lounge Gast schrieb:
Nun möchte ich noch eine weitere Altersvorsorge hinzunehmen,
frage mich aber im Moment was da Sinn machen würde. Diese
sollte auch fonds-, ETF- bzw. Aktien-basiert sein und
idealerweise ganz oder teilweise steuerlich absetzbar sein.
Kann jemand aus eigener Erfahrung etwas empfehlen?
Was sich m.E. anbietet - allerdings möglichst nur wenn der AG einen Zuschuss leistet - ist eine betriebliche Altersvorsorge, in die du aus dem Bruttogehalt einzahlst. Die Förderung besteht dann aus zwei Komponenten:
-
Befreiung der umgewandelten Beträge von Steuer und SV-Beträgen bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der RV. Da die BBG jedes Jahr (nach oben) angepasst wird, steigt auch dieser Betrag jedes Jahr ein wenig an (im Gegensatz zu den 2.100 EUR bei Riester). Derzeit sind das 3.084 EUR. Da sich der AG-Anteil der SV-Beiträge aufgrund des geringeren Bruttogehaltes ebenfalls reduziert, wäre es also durchaus fair, wenn der AG einen Teil des gesparten Aufwandes als AG-Zuschuss zur bAV hinzugibt.
- Zusätzliche Befreiung von weiteren 1.800 EUR von der Steuer
Korrekterweise muss man sagen, dass es sich in beiden Fällen um keine echte "Befreiung" von Beiträgen handelt, sondern nur um eine Stundung. Wie eine Riesterrente unterliegt auch eine bAV-Rente nach derzeitigem Stand in der Auszahlungsphase der Besteuerung. Aufgrund der voraussichtlich geringeren Einkünfte im Alter, hat man aber wahrscheinlich dann einen geringeren Steuersatz.
Zudem werden auf eine ausgezahlte bAV-Rente im Alter Beiträge zur GKV und PV fällig. Da es hier keine Instanz gibt, die den AG-Anteil übernimmt, werden dem Rentenempfänger (leider) die vollen 14,6%+Zusatzbeitrag (Tendenz steigend) und 2,x% (PV) abgezogen. In Summe reduziert sich die bAV-Rente also einerseits um ca. 17% SV-Beiträge sowie um die Steuer.
Die Förderung der bAV in der Einzahlungsphase ist also aufgrund der Befreiung von SV-Beiträgen ingesamt höher als Riester, unterliegt aber im Gegenzug auch höheren Abzügen in der Auszahlungsphase.
Steuerlich gesehen kann eine Förderung für Altersvorsorge (v.a. noch für Rürup-Rente) bis zu einem vorgegebenen Höchstbetrag für Altersvorsorge in Anspruch genommen werden (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/altersvorsorge-erhoehung-des-sonderausgaben-abzugsbetrages-ab-2015/) . Zwar werden auch die Beiträge zur gesetzlichen RV hier angesetzt, aber bis zu den Höchstbeträgen bleibt noch ein "frei verfügbarer" Differenzbetrag für andere Versicherungen. Mit Rürup kenne ich mich allerdings nicht aus, deswegen kann ich da auch nicht weiterhelfen.
Ich persönlich verstehe unter "Altersvorsorge" im Weitesten Sinn alle Formen des Sparens, einschl. nicht staatlich geförderter Formen und insbesondere privates Wertpapiersparen.
Nicht geförderte Formen haben Vor- und Nachteile.
Pro:
Bessere vorzeitige Verfügbarkeit
Größere Produktauswahl (unzählige ETFs, Aktien etc.)
Flexible Anpassung der Sparbeiträge je nach persönlicher Finanzsituation; keine Höchstbeträge wie bei den geförderten Formen
Bei Bedarf zweckfremde Nutzung (bspw. Kauf einer Immobilie)
Kapitaleinkünfte unterliegen (derzeit) einer geringeren Besteuerung
Die ausgeschütteten Gewinne (Aktiendividenden) etc. führen bereits heute zu einem Zusatzeinkommen bzw. können durch Wiederanlage den Vermögensaufbau noch beschleunigen. >> meine Dividenden/Fonds-Ausschüttungen/Guthabenzinsen machen bereits ca. 1/10 unseres Familieneinkommens aus und ich habe noch mind. 25 Jahre bis zur Rente ;-)
Nachteile:
Vermögensaufbau erfolgt aus bereits versteuertem Einkommen (keine nachgelagerte Besteuerung/Steuerstundung). Dafür kann allerdings der aufgebaute Kapitalstock später steuerfrei wieder entnommen werden - nur die Erträge bzw. Kursgewinne unterliegen der Besteuerung
die Möglichkeit auf das Kapital jederzeit zuzugreifen, kann für Leute mit geringer "Disziplin" natürlich auch ein Nachteil sein, nämlich dann wenn davon vorzeitig Konsumwünsche erfüllt werden.
Die einfachste und häufig empfohlene Variante ist ein ETF-Sparplan auf einen möglichst breit diversifizierten Aktienindex wie den MSCI World. Das wurde unlängst wieder diskutiert im Thread "als Angestellter vermögend werden" :-)
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