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Studienzeiten in der Rentenberechnung

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WiWi Gast

Studienzeiten in der Rentenberechnung

Das sieht ja trübe aus:

  • als spätere Rentner mit 67 (oder evtl. später - wer weiß?) erwartet uns eine Rentenbesteuerung zu 100 % (im Jahr 2005 für Neu-Rentner: 50 %)
  • beim Studium gelte die Daten der Prüfungen, d.h. lassen sich die Profs z. B. drei Monate Zeit für die Bewertung der Abschlussarbeit und steht auf dem Zeugnis/der Urkunde das Datum des Abgabetages, wird dieser Zeitpunkt gewertet - es spielt keine Rolle, dass zu dem Datum (der Abgabe) das Ergebnis noch nicht feststand (d.h. ob das Diplom überhaupt bestanden war)
  • Studienzeiten werden von Seiten des Staates "freiwillig" berücksichtigt, es kann sein, dass bis zur späteren Rente diese Zeiten eingeschränkt werden, vielleicht evtl. nur noch auf Dauer einer betrieblichen Lehre
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WiWi Gast

Mit Hochschul-Abschluss in die Altersarmut

Darüber hat auch das Fernsehen berichtet (ZDF, "Frontal", 23.02.2010):
Hochschulzeiten werden im Rentenbescheid/ in der Renteninformation zwar aufgeführt, aber nicht berücksichtigt! Dagegen werden Fachschul-Ausbildungen (dazu zählen auch die früheren Ingenieurschulen) dagegen voll anerkannt! Der Gesetzgeber argumentiert, dass Akademiker (= Leute mit FH- oder Uni-Abschluss) wegen des i. d. R. höheren Einkommens auch später höhere Renten beziehen werden.
Dass die Realität aber ganz anders aussieht und auch Akademiker nach der Uni in die Arbeitslosigkeit rutschen, sich mit Pratika über Wasser halten, unterqualifizierte Jobs nehmen (müssen) und tlw. als weniger als Facharbeiter verdienen, wird außer acht gelassen.
Zudem wird die spätere Rente demnächst auch noch voll versteuert (bis auf das Existenzminimum).

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WiWi Gast

Re: Studienzeiten in der Rentenberechnung

ach die sache mit der rente...du siehst wohl eh nichts mehr von deinen abzügen wieder. sieh zu dass du selbstständig wirst und spare privat für dein alter, vermögensaufbau ist immer noch der beste weg. mach deine erste million!

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WiWi Gast

Studienzeiten werden bei Beamten angerechnet

Bei den in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten werden die Studienzeiten für die spätere Rente zwar als Anrechnungszeit, aber nicht für eine Rentenerhöhung angerechnet.
Die Sache erscheint aber sehr merkwürdig, dass die Studienzeiten bei Beamten und Richtern noch angerechnet werden, da man diesen ja nicht so viel kürzen kann.
Wenn man bedenkt, dass die Gesetze von Politikern und Beamten gemacht werden, erscheint das schon sehr merkwürdig.
Dass die Politiker eine eigene bessere Versorgung haben ist ja wohl klar.

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WiWi Gast

Re: Studienzeiten in der Rentenberechnung

Politiker sollen ja auch besser verdienen, damit sie nicht so leicht zu bestechen sind, schön die Interessen der Wähler vertreten und nicht nebenberuflich sich irgendwelche Jobs bei GAZPROM oder sonstwo suchen müssen.

Was mit 40 Jahren ist da mache ich mir kein Kopf. Ich galube eh nicht, dass die Rente was taugt. Mir wäre es viel lieber, wenn ich die Abgaben nicht zahlen müsse.

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21 Kommentare

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WiWi Gast

Guter Beitrag. Das ist es was ich meine. Ich habe auch lieber weiterhin Macht, als Enkel :D Dann bist du ja schon mal auf nem gut ...

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