DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
AltersvorsorgeVersorgungswerk

Versorgungswerk StB vs. WP

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

antworten
Ceterum censeo

Versorgungswerk StB vs. WP

Wpv.eu und brastv.de. Sieh dir gerne die Geschäftsberichte an und du wirst feststellen, dass die Unterschiede nicht kriegsentscheidend sind. Grundsätzlich sagt man jedoch dem WPV nach, eine etwas bessere Rendite zu erwirtschaften und ein geringeres Beitragsrisiko aufgrund der niedrigen Frauenquote des Berufsstandes zu haben (ohne jeden Zynismus, aber Männer sterben statistisch früher).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Ich war vor zwei Jahren in der selben Situation, du musst zwingend ins Versorgungswerk des WP`s wechseln, du bleibst weiter im Versorgungswerk der StB kannst dich aber von der Beitragspflicht befreien und nur noch auf freiweilliger Basis einzahlen (Mindestbeitrag um die 40€ im Monat). Du musst beachten, beim WP wird dir der Beitrag vollständig ausbezahlt, der Beitrag wird dann direkt von deiem privaten Konto eingezogen.

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Auch beim Versorgungswerk ist man selbst für die Zahlung der Beiträge verantwortlich und kann sie direkt bei sich abbuchen lassen. Kann natürlich auch der Arbeitgeber erledigen. Zwingend ist das aber nicht.

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Ich war vor zwei Jahren in der selben Situation, du musst zwingend ins Versorgungswerk des WP`s wechseln, du bleibst weiter im Versorgungswerk der StB kannst dich aber von der Beitragspflicht befreien und nur noch auf freiweilliger Basis einzahlen (Mindestbeitrag um die 40€ im Monat). Du musst beachten, beim WP wird dir der Beitrag vollständig ausbezahlt, der Beitrag wird dann direkt von deiem privaten Konto eingezogen.

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Stimmt natürlich, aber ich meinte jetzt den typischen angestellten StB, da führt ja üblicherweise der Arbeitgeber ab. Beim WP musst du es aber immer selber machen

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Auch beim Versorgungswerk ist man selbst für die Zahlung der Beiträge verantwortlich und kann sie direkt bei sich abbuchen lassen. Kann natürlich auch der Arbeitgeber erledigen. Zwingend ist das aber nicht.

Ich war vor zwei Jahren in der selben Situation, du musst zwingend ins Versorgungswerk des WP`s wechseln, du bleibst weiter im Versorgungswerk der StB kannst dich aber von der Beitragspflicht befreien und nur noch auf freiweilliger Basis einzahlen (Mindestbeitrag um die 40€ im Monat). Du musst beachten, beim WP wird dir der Beitrag vollständig ausbezahlt, der Beitrag wird dann direkt von deiem privaten Konto eingezogen.

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Mindestbeitrag liegt eher so bei 123 € pro Monat.

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Ich war vor zwei Jahren in der selben Situation, du musst zwingend ins Versorgungswerk des WP`s wechseln, du bleibst weiter im Versorgungswerk der StB kannst dich aber von der Beitragspflicht befreien und nur noch auf freiweilliger Basis einzahlen (Mindestbeitrag um die 40€ im Monat). Du musst beachten, beim WP wird dir der Beitrag vollständig ausbezahlt, der Beitrag wird dann direkt von deiem privaten Konto eingezogen.

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

In Bayern muss kann ich als WP / StB weiterhin freiwillig den halben Mindestbeitrag einzahlen in die StB Versorgung (natürlich auch mehr), ist etwas mehr als 80€ im Monat

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Mindestbeitrag liegt eher so bei 123 € pro Monat.

Ich war vor zwei Jahren in der selben Situation, du musst zwingend ins Versorgungswerk des WP`s wechseln, du bleibst weiter im Versorgungswerk der StB kannst dich aber von der Beitragspflicht befreien und nur noch auf freiweilliger Basis einzahlen (Mindestbeitrag um die 40€ im Monat). Du musst beachten, beim WP wird dir der Beitrag vollständig ausbezahlt, der Beitrag wird dann direkt von deiem privaten Konto eingezogen.

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Das stimmt so nicht. Ich (Angestellter StB) zahle Beiträge selbst. Kollege (Angestellter WP) lässt vom Arbeitgeber abführen.

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Stimmt natürlich, aber ich meinte jetzt den typischen angestellten StB, da führt ja üblicherweise der Arbeitgeber ab. Beim WP musst du es aber immer selber machen

Auch beim Versorgungswerk ist man selbst für die Zahlung der Beiträge verantwortlich und kann sie direkt bei sich abbuchen lassen. Kann natürlich auch der Arbeitgeber erledigen. Zwingend ist das aber nicht.

Ich war vor zwei Jahren in der selben Situation, du musst zwingend ins Versorgungswerk des WP`s wechseln, du bleibst weiter im Versorgungswerk der StB kannst dich aber von der Beitragspflicht befreien und nur noch auf freiweilliger Basis einzahlen (Mindestbeitrag um die 40€ im Monat). Du musst beachten, beim WP wird dir der Beitrag vollständig ausbezahlt, der Beitrag wird dann direkt von deiem privaten Konto eingezogen.

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Wie ist das, wenn ich selbständig bin und nebenbei noch selbstständig als StB bin?
Und wie wenn ich angestellt bin und nebenbei StB? Was wenn ich mit 40 kein StB mehr bin und wieder einen anderen Job mache?

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Wie ist das, wenn ich selbständig bin und nebenbei noch selbstständig als StB bin?
Und wie wenn ich angestellt bin und nebenbei StB? Was wenn ich mit 40 kein StB mehr bin und wieder einen anderen Job mache?

Selbständig als was? Angestellt als was? Als Steuerberater? Dann wird das was du verdienst zusammengerechnet und du führst dafür Beiträge ab. Wenn du kein StB mehr bist, wirst du normal in die Rente einzahlen müssen. Außer du machst Syndikus.

antworten
Ceterum censeo

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Wie ist das, wenn ich selbständig bin und nebenbei noch selbstständig als StB bin?
Und wie wenn ich angestellt bin und nebenbei StB? Was wenn ich mit 40 kein StB mehr bin und wieder einen anderen Job mache?

In erster Linie problematisch. Die Tätigkeit als Steuerberater ist mit zahlreichen anderen Tätigkeiten nicht vereinbar.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Ceterum censeo schrieb am 02.12.2020:

Wie ist das, wenn ich selbständig bin und nebenbei noch selbstständig als StB bin?
Und wie wenn ich angestellt bin und nebenbei StB? Was wenn ich mit 40 kein StB mehr bin und wieder einen anderen Job mache?

In erster Linie problematisch. Die Tätigkeit als Steuerberater ist mit zahlreichen anderen Tätigkeiten nicht vereinbar.
Liebe Grüße

Könntest du „problematisch“ etwas erläutern?
Zum Hintergrund:
Also ich hatte mir bspw. überlegt, ins TAS./M&A o.ä. zu gehen und vorher den Steuerberater zu machen, da ich auf die Praxiserfahrung von 2 Jahren kommen könnte während des Masters+Gap-Years. Mir geht es da primär darum, den Titel zu haben (zählt bei einer Big4 sehr viel) und einfach sich mit Steuern auszukennen und der Ansprechpartner für jegliche steuerliche Fragen zu sein, zum Beispiel auch private Steuererklärungen zu machen usw. Ich sehe mich aber nicht als hauptberuflicher StB. Das Interesse ist da, bin aber kein geborener Steuerberater. Jetzt könnte man sagen, hobbymäßig reicht doch aus, ich bin aber ein „Ganz oder gar nicht“-Mensch. Entweder stecke ich meine Zeit in das StB-Examen und werde Experte oder ich mache woanders Karriere und nehme einfach einen StB in Anspruch.
Daher meine Frage, ob ich mal so nebenbei StB sein kann, am Wochenende als StB für Privatleute tätig sein kann, ohne dieses Versorgungswerk-/Rente-Dilemma zu haben...
Wäre auch super gerne WP/StB, aber ich habe echt keine Lust, mich 3-4 Jahren durch Audit zu quälen für viel Kostendruck bei minimalem Gehalt (Habe bereits ein Audit-Praktikum bei einer Big4 absolviert).

Off-topic:
Ich habe enorm viele Interessen und Ziele, denen ich nachgehen möchte. Das fängt bei WP/StB an über Arzt und Psychologe und Investment-Banker und Ernährungsberater bis hin zu Gründer (Idee und Plan steht auch schon) oder Venture Capital. Ich kann mich nicht entscheiden und diese what if-Fragen stören mich und lassen mich nie irgendwann ankommen in einem Bereich...

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 03.12.2020:

Ceterum censeo schrieb am 02.12.2020:

Wie ist das, wenn ich selbständig bin und nebenbei noch selbstständig als StB bin?
Und wie wenn ich angestellt bin und nebenbei StB? Was wenn ich mit 40 kein StB mehr bin und wieder einen anderen Job mache?

In erster Linie problematisch. Die Tätigkeit als Steuerberater ist mit zahlreichen anderen Tätigkeiten nicht vereinbar.
Liebe Grüße

Könntest du „problematisch“ etwas erläutern?
Zum Hintergrund:
Also ich hatte mir bspw. überlegt, ins TAS./M&A o.ä. zu gehen und vorher den Steuerberater zu machen, da ich auf die Praxiserfahrung von 2 Jahren kommen könnte während des Masters+Gap-Years. Mir geht es da primär darum, den Titel zu haben (zählt bei einer Big4 sehr viel) und einfach sich mit Steuern auszukennen und der Ansprechpartner für jegliche steuerliche Fragen zu sein, zum Beispiel auch private Steuererklärungen zu machen usw. Ich sehe mich aber nicht als hauptberuflicher StB. Das Interesse ist da, bin aber kein geborener Steuerberater. Jetzt könnte man sagen, hobbymäßig reicht doch aus, ich bin aber ein „Ganz oder gar nicht“-Mensch. Entweder stecke ich meine Zeit in das StB-Examen und werde Experte oder ich mache woanders Karriere und nehme einfach einen StB in Anspruch.
Daher meine Frage, ob ich mal so nebenbei StB sein kann, am Wochenende als StB für Privatleute tätig sein kann, ohne dieses Versorgungswerk-/Rente-Dilemma zu haben...
Wäre auch super gerne WP/StB, aber ich habe echt keine Lust, mich 3-4 Jahren durch Audit zu quälen für viel Kostendruck bei minimalem Gehalt (Habe bereits ein Audit-Praktikum bei einer Big4 absolviert).

Off-topic:
Ich habe enorm viele Interessen und Ziele, denen ich nachgehen möchte. Das fängt bei WP/StB an über Arzt und Psychologe und Investment-Banker und Ernährungsberater bis hin zu Gründer (Idee und Plan steht auch schon) oder Venture Capital. Ich kann mich nicht entscheiden und diese what if-Fragen stören mich und lassen mich nie irgendwann ankommen in einem Bereich...

Lass es bleiben. Erstens wirst du keine hauptberufliche Tätigkeit, die dir vorschwebt machen können, wenn du StB bist. Bei Big4 höchstens durch Tricksereien. Zweitens wirst du nicht zum Steuerexperten durch das Examen, denn es beweist nur, dass du die Grundlagen kennst und punkteorientiert niederschreiben kannst. Gut wirst du durch Praxiserfahrung und den Austausch mit Kollegen, vor allem erfahreneren. Das wird dir fehlen und da sind Haftungsfälle vorprogrammiert, wenn du dir Zuviel zutraust.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

In welchem Bundesland bzw. um welches Versorgungswerk der StB geht es? Bei den StB kann es unterschiede geben. Beim WP nach Auskunft des Versorgungswerkes eigentlich nicht möglich aber dann gibt es anscheinend doch Ausnahmen^^

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Das stimmt so nicht. Ich (Angestellter StB) zahle Beiträge selbst. Kollege (Angestellter WP) lässt vom Arbeitgeber abführen.

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Stimmt natürlich, aber ich meinte jetzt den typischen angestellten StB, da führt ja üblicherweise der Arbeitgeber ab. Beim WP musst du es aber immer selber machen

Auch beim Versorgungswerk ist man selbst für die Zahlung der Beiträge verantwortlich und kann sie direkt bei sich abbuchen lassen. Kann natürlich auch der Arbeitgeber erledigen. Zwingend ist das aber nicht.

Ich war vor zwei Jahren in der selben Situation, du musst zwingend ins Versorgungswerk des WP`s wechseln, du bleibst weiter im Versorgungswerk der StB kannst dich aber von der Beitragspflicht befreien und nur noch auf freiweilliger Basis einzahlen (Mindestbeitrag um die 40€ im Monat). Du musst beachten, beim WP wird dir der Beitrag vollständig ausbezahlt, der Beitrag wird dann direkt von deiem privaten Konto eingezogen.

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Versorgungswerk BW. Der Unterschied liegt nur beim Einzug: Arbeitgebereinzug möglich aber nicht zwingend. Verantwortlich ist immer der StB selbst. Deswegen hab ich das auch gerne selbst im Blick, was wie wo abgeht. Und man kann leichter Anpassungen vornehmen (Erhöhungen) ohne das ellenlang beim Arbeitgeber - den das nichts angeht - erläutern zu müssen, damit er es richtig verbucht/weiterbelastet.

WiWi Gast schrieb am 03.12.2020:

In welchem Bundesland bzw. um welches Versorgungswerk der StB geht es? Bei den StB kann es unterschiede geben. Beim WP nach Auskunft des Versorgungswerkes eigentlich nicht möglich aber dann gibt es anscheinend doch Ausnahmen^^

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Das stimmt so nicht. Ich (Angestellter StB) zahle Beiträge selbst. Kollege (Angestellter WP) lässt vom Arbeitgeber abführen.

WiWi Gast schrieb am 02.12.2020:

Stimmt natürlich, aber ich meinte jetzt den typischen angestellten StB, da führt ja üblicherweise der Arbeitgeber ab. Beim WP musst du es aber immer selber machen

Auch beim Versorgungswerk ist man selbst für die Zahlung der Beiträge verantwortlich und kann sie direkt bei sich abbuchen lassen. Kann natürlich auch der Arbeitgeber erledigen. Zwingend ist das aber nicht.

Ich war vor zwei Jahren in der selben Situation, du musst zwingend ins Versorgungswerk des WP`s wechseln, du bleibst weiter im Versorgungswerk der StB kannst dich aber von der Beitragspflicht befreien und nur noch auf freiweilliger Basis einzahlen (Mindestbeitrag um die 40€ im Monat). Du musst beachten, beim WP wird dir der Beitrag vollständig ausbezahlt, der Beitrag wird dann direkt von deiem privaten Konto eingezogen.

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

antworten
Ceterum censeo

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 03.12.2020:

Könntest du „problematisch“ etwas erläutern?
Zum Hintergrund:
Also ich hatte mir bspw. überlegt, ins TAS./M&A o.ä. zu gehen und vorher den Steuerberater zu machen, da ich auf die Praxiserfahrung von 2 Jahren kommen könnte während des Masters+Gap-Years. Mir geht es da primär darum, den Titel zu haben (zählt bei einer Big4 sehr viel) und einfach sich mit Steuern auszukennen und der Ansprechpartner für jegliche steuerliche Fragen zu sein, zum Beispiel auch private Steuererklärungen zu machen usw. Ich sehe mich aber nicht als hauptberuflicher StB. Das Interesse ist da, bin aber kein geborener Steuerberater. Jetzt könnte man sagen, hobbymäßig reicht doch aus, ich bin aber ein „Ganz oder gar nicht“-Mensch. Entweder stecke ich meine Zeit in das StB-Examen und werde Experte oder ich mache woanders Karriere und nehme einfach einen StB in Anspruch.
Daher meine Frage, ob ich mal so nebenbei StB sein kann, am Wochenende als StB für Privatleute tätig sein kann, ohne dieses Versorgungswerk-/Rente-Dilemma zu haben...
Wäre auch super gerne WP/StB, aber ich habe echt keine Lust, mich 3-4 Jahren durch Audit zu quälen für viel Kostendruck bei minimalem Gehalt (Habe bereits ein Audit-Praktikum bei einer Big4 absolviert).

Grundsätzlich ist mit dem Beruf des StB (und des WP) eine weitere selbstständige, nichtselbstständige oder gewerbliche Tätigkeit nicht vereinbar. Ausnahmen ergeben sich aus dem StBerG. Um einen ersten Eindruck von der Arbeit mit dem Gesetz zu erhalten, darfst du dir diese gerne selbst erarbeiten. ;-)
Obgleich ich dein Interesse zu schätzen weiß, habe ich doch den Eindruck, dass du dich mit den erwähnten Berufen nur rudimentär befasst hast. Ich rate dir daher, zunächst deine eigenen Wünsche und Ziele zu ergründen, bevor du dir direkt über das Design deines Kanzleischildes den Kopf zerbrichst. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Ich stelle mir gerade eine Frage, vor der wohl schon so mancher vor mir stand: Ist es sinnvoll der Überführung der bisherigen Beiträge vom StB- an das WP-Versorgungswerk zu widersprechen? Zwecks Diversifizierung vermutlich schon, aber gibt es Nachteile? Wenn ich mal davon ausgehe, dass zwischen den Berufsexamina häufig 3-4 Jahre liegen, reden wir hier wohl meist von 30-40k €. In der Altersvorsorge ist das ja nicht die Welt. Verwaltungskosten werden aber stets als relative und nicht als absolute Größe verrechnet, so dass kleinere Volumina eigentlich nicht benachteiligt sein sollten, oder?

antworten
Ceterum censeo

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 18.01.2021:

Ich stelle mir gerade eine Frage, vor der wohl schon so mancher vor mir stand: Ist es sinnvoll der Überführung der bisherigen Beiträge vom StB- an das WP-Versorgungswerk zu widersprechen? Zwecks Diversifizierung vermutlich schon, aber gibt es Nachteile? Wenn ich mal davon ausgehe, dass zwischen den Berufsexamina häufig 3-4 Jahre liegen, reden wir hier wohl meist von 30-40k €. In der Altersvorsorge ist das ja nicht die Welt. Verwaltungskosten werden aber stets als relative und nicht als absolute Größe verrechnet, so dass kleinere Volumina eigentlich nicht benachteiligt sein sollten, oder?

Ich persönlich sehe hier keine wesentlichen Nachteile (allerdings auch nur marginale Vorteile).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Widerspruch ist in manchen Bundesländern gar nicht möglich, es gibt ja extra Überleitungsabkommen.

WiWi Gast schrieb am 18.01.2021:

Ich stelle mir gerade eine Frage, vor der wohl schon so mancher vor mir stand: Ist es sinnvoll der Überführung der bisherigen Beiträge vom StB- an das WP-Versorgungswerk zu widersprechen? Zwecks Diversifizierung vermutlich schon, aber gibt es Nachteile? Wenn ich mal davon ausgehe, dass zwischen den Berufsexamina häufig 3-4 Jahre liegen, reden wir hier wohl meist von 30-40k €. In der Altersvorsorge ist das ja nicht die Welt. Verwaltungskosten werden aber stets als relative und nicht als absolute Größe verrechnet, so dass kleinere Volumina eigentlich nicht benachteiligt sein sollten, oder?

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 18.01.2021:

Ich stelle mir gerade eine Frage, vor der wohl schon so mancher vor mir stand: Ist es sinnvoll der Überführung der bisherigen Beiträge vom StB- an das WP-Versorgungswerk zu widersprechen? Zwecks Diversifizierung vermutlich schon, aber gibt es Nachteile? Wenn ich mal davon ausgehe, dass zwischen den Berufsexamina häufig 3-4 Jahre liegen, reden wir hier wohl meist von 30-40k €. In der Altersvorsorge ist das ja nicht die Welt. Verwaltungskosten werden aber stets als relative und nicht als absolute Größe verrechnet, so dass kleinere Volumina eigentlich nicht benachteiligt sein sollten, oder?

Ich stelle mir in der Tat gerade die Frage, ob ich (*1975) trotz nicht mehr möglicher Überführung der Beiträge vom Versorgungswerk der WP in NRW zum Versorgungswerk der StB wechsele, obwohl trotz nicht mehr möglicher Überleitung eine neue Mitgliedschaft im VW der StB mit einem deutlich niedrigeren eintrittsalterabhängigen Multiplikator zwingend zu einen neuen Anwartschaft führen würde.

Was sind die Motivationen?

  • als Syndikus-Steuerberater (Leiter Rechnungswesen) in der Industrie habe ich ohnehin meinen WP-Titel ablegen müssen
  • die aktuelle Diskussion um die WPs (Stichwort: Verantwortung beim Wirecard-Skandal) mit höherer Haftung/höheren Versicherungen wird den Nachwuchs-Mangel der WPs mutmaßlich erhöhen und somit auch die Einzahler im Versorgungswerk der WPs reduzieren
  • eine Vergleichsrechnung (angefordert beim jeweiligen VW) zeigt, dass trotz nicht mehr möglicher Überleitung eine neue Mitgliedschaft im VW der StB mit
    einer neuen Anwartschaft kalkulatorisch

eine insgesamt höhere Altersrente (Altersrente aus neuer Anwartschaft im VW der StB plus dann "eingeforere" Altersrente aus vergangenen Einzahlungen in das VW der WP)

als eine Weiterführung einer Einzahlung in das VW der WPs bringen würde (gleiche Einzahlungen unterstellt = Regelplichtbeitrag).

Das liegt sicherlich am niedrigeren Rechnungszins beim VW der WPs (letzte Info: 3,4 %) im Gegensatz zum Rechnungszins bei VW der StB (letzte Info: 4%).

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Also, mal rein ökonomisch und logisch betrachtet:

Was für einen Nachwuchs-Mangel gibt es an Wirtschaftsprüfern? Das ist das erste mal, dass ich sowas höre (und ich bin vom Fach).

Lass Dir von den Rechnungszinsen nicht den Blick verwässern. Das sind nur rechnerische Zahlen, die nichts über die Zukunft aussagen und die sehr bald sehr stark fallen werden. Letztendlich wirst Du in beiden Versorgungswerken mit deutlich weniger Rente rechnen müssen, als es heutige Frischrentner erfahren.

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

WiWi Gast schrieb am 18.01.2021:

Ich stelle mir gerade eine Frage, vor der wohl schon so mancher vor mir stand: Ist es sinnvoll der Überführung der bisherigen Beiträge vom StB- an das WP-Versorgungswerk zu widersprechen? Zwecks Diversifizierung vermutlich schon, aber gibt es Nachteile? Wenn ich mal davon ausgehe, dass zwischen den Berufsexamina häufig 3-4 Jahre liegen, reden wir hier wohl meist von 30-40k €. In der Altersvorsorge ist das ja nicht die Welt. Verwaltungskosten werden aber stets als relative und nicht als absolute Größe verrechnet, so dass kleinere Volumina eigentlich nicht benachteiligt sein sollten, oder?

Ich stelle mir in der Tat gerade die Frage, ob ich (*1975) trotz nicht mehr möglicher Überführung der Beiträge vom Versorgungswerk der WP in NRW zum Versorgungswerk der StB wechsele, obwohl trotz nicht mehr möglicher Überleitung eine neue Mitgliedschaft im VW der StB mit einem deutlich niedrigeren eintrittsalterabhängigen Multiplikator zwingend zu einen neuen Anwartschaft führen würde.

Was sind die Motivationen?

  • als Syndikus-Steuerberater (Leiter Rechnungswesen) in der Industrie habe ich ohnehin meinen WP-Titel ablegen müssen
  • die aktuelle Diskussion um die WPs (Stichwort: Verantwortung beim Wirecard-Skandal) mit höherer Haftung/höheren Versicherungen wird den Nachwuchs-Mangel der WPs mutmaßlich erhöhen und somit auch die Einzahler im Versorgungswerk der WPs reduzieren
  • eine Vergleichsrechnung (angefordert beim jeweiligen VW) zeigt, dass trotz nicht mehr möglicher Überleitung eine neue Mitgliedschaft im VW der StB mit
    einer neuen Anwartschaft kalkulatorisch

eine insgesamt höhere Altersrente (Altersrente aus neuer Anwartschaft im VW der StB plus dann "eingeforere" Altersrente aus vergangenen Einzahlungen in das VW der WP)

als eine Weiterführung einer Einzahlung in das VW der WPs bringen würde (gleiche Einzahlungen unterstellt = Regelplichtbeitrag).

Das liegt sicherlich am niedrigeren Rechnungszins beim VW der WPs (letzte Info: 3,4 %) im Gegensatz zum Rechnungszins bei VW der StB (letzte Info: 4%).

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Ich war Mitglied im StB-VW in NRW, bin aktuell Mitglied im StB-VW Bayern und werde zukünftig Mitglied im WP-VW sein.

Eine Überleitung meiner gezahlten Beiträge im StB-VW NRW habe ich nicht gewollt. Macht es Sinn weiterhin den Mindestbeitrag zu zahlen um seine Rentenansprüche zu erhöhen? Wie werden die Bezüge ermittelt? Ist der Kuchen größer, wenn ich länger eingezahlt habe. Oder bekomme ich nur die Verzinsung auf meine niedrigen Beiträge?

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Das ist meines Wissens nur innerhalb der ersten 6 Monate nach ausscheiden möglich. Wenn dann kein Übertrag erfolgt ist, ist das Geld gebunden bis du in Rente bist.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Ein höherer Rechnungszins sieht auf den ersten Blick wie ein Vorteil aus, aber wenn ich das richtig verstehe, hilft er insbesondere denjenigen, deren Rentenbeginn in Kürze ansteht. Die Rentenhöhe für die Anwärter reduziert sich durch eine (sofern die tatsächliche Rendite <4% liegt überfällige?) Senkung des Rechnungszinssatzes, die Rentenhöhe für Rentner ist hingegen fixiert.

Das und das Prinzip des offenen Teilplandeckungsverfahrens heißt für mich: die ältere Generation entnimmt gerade mehr aus dem Kapitalstock, als sie einbezahlt und erwirtschaftet hat. Für einen jüngeren Berufsträger müsste - isoliert betrachtet - der niedrigere Rechnungszins vorteilhaft sein. Oder habe ich da einen Denkfehler?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

Das liegt sicherlich am niedrigeren Rechnungszins beim VW der WPs (letzte Info: 3,4 %) im Gegensatz zum Rechnungszins bei VW der StB (letzte Info: 4%).

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Was hat denn die Entnahme mit dem Rechnungszins zu tun? Insofern hast Du da einen massiven Denkfehler!

WiWi Gast schrieb am 07.02.2021:

Ein höherer Rechnungszins sieht auf den ersten Blick wie ein Vorteil aus, aber wenn ich das richtig verstehe, hilft er insbesondere denjenigen, deren Rentenbeginn in Kürze ansteht. Die Rentenhöhe für die Anwärter reduziert sich durch eine (sofern die tatsächliche Rendite <4% liegt überfällige?) Senkung des Rechnungszinssatzes, die Rentenhöhe für Rentner ist hingegen fixiert.

Das und das Prinzip des offenen Teilplandeckungsverfahrens heißt für mich: die ältere Generation entnimmt gerade mehr aus dem Kapitalstock, als sie einbezahlt und erwirtschaftet hat. Für einen jüngeren Berufsträger müsste - isoliert betrachtet - der niedrigere Rechnungszins vorteilhaft sein. Oder habe ich da einen Denkfehler?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

Das liegt sicherlich am niedrigeren Rechnungszins beim VW der WPs (letzte Info: 3,4 %) im Gegensatz zum Rechnungszins bei VW der StB (letzte Info: 4%).

antworten
markus-1969

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Ich habe gerade mein WP-Examen bestanden und bin bereits StB (Bayern).

So wie ich das verstanden habe, habe ich fortan zwei Pflichtmitgliedschaften in beiden Versorgungswerken - kann mich aber von einem der beiden befreien lassen. Gibt es irgendwo (online?) Informationen, die die verschiedenen Versorgungswerke und deren Eigenheiten gegenüberstellen?

So rein "aus dem Bauch heraus" möchte ich so etwas ja auch nur ungern entscheiden.

ich hab das Zahlenmaterial um zu sagen, daß die BRAStV nichts anders ist als eine Depperles- und Vetterleswirtschaft. Das Geld, daß Du da rein zahlst, kannst gleich verbrennen, denn dann hast noch etwas Wärme davon.

Melde Dich bei mir, dann schicke ich Dir eine einer Kapitalflußrechnung vergleichbare Deckungsrückstellungsflußrechnung. Daraus wirst sehen, daß die BRAStV zwar seit ihrer Gründung im Jahr 1984 wunderschön hohe Leistungen zugesagt und dynamisiert hat, es aber übersehen hat, die laufende Verschlechterung der Sterblichkeit in den Jahren ab 1984 nachzufinanzieren, wobei natürlich auch schon im Zeitpunkt der Gründung von Anfang an überholte Sterblichkeitsannahmen verwendet wurden.

Oder Frage an den WP: Gibt ein System vermeidbar lang vor dem Rentenbeginn konkret auf € lautende Zusagen ab Rentenbeginn ab: Muß das System dann die voraussichtliche Veränderung der Sterblichkeit bis zum Rentenbeginn mit einrechnen ?

JA ?

Die BRAStV tut das aber nicht, vgl. die Geschäftsberichte; ich schätze, daß die Einzahler aus den Jahren 1984 bis 1999 (also nur RA, die StB kamen ab 2000 hinzu) zwar so 625 Mio. € einbezahlt haben, dafür aber ca. 2 Milliarden € zu viel erhalten. Das zahlst alles Du mit Deinen Steuergeldern.

Lies nur mal die Geschäftsberichte, vor allem den Anhang der BRAStV unter www.brastv.de, da wirst auch sehen, daß die Einzahlungen bis 2004 einen Vorabzins von 4,0 % haben,, während Deine Einzahlung nur 2,5 % verzinst wird; reicht das Geld der BRAStV nicht, wird diese den Rentenbemessungsfaktor absenken und Deine Leistungszusagen rückwirkend kürzen.

Bin gerade dabei, das Thema gerichtlich aufzuarbeiten und benötige dazu wohl irgendwann die f achkundige Meinung eines WP und wenn Du Dich meldest, läßt sich sicher 1 und 1 zusammenzählen :-)

ich freue mich auf Deine mail.

antworten
Ceterum censeo

Versorgungswerk StB vs. WP

markus-1969 schrieb am 06.04.2021:

ich hab das Zahlenmaterial um zu sagen, daß die BRAStV nichts anders ist als eine Depperles- und Vetterleswirtschaft. Das Geld, daß Du da rein zahlst, kannst gleich verbrennen, denn dann hast noch etwas Wärme davon.

Melde Dich bei mir, dann schicke ich Dir eine einer Kapitalflußrechnung vergleichbare Deckungsrückstellungsflußrechnung. Daraus wirst sehen, daß die BRAStV zwar seit ihrer Gründung im Jahr 1984 wunderschön hohe Leistungen zugesagt und dynamisiert hat, es aber übersehen hat, die laufende Verschlechterung der Sterblichkeit in den Jahren ab 1984 nachzufinanzieren, wobei natürlich auch schon im Zeitpunkt der Gründung von Anfang an überholte Sterblichkeitsannahmen verwendet wurden.

Oder Frage an den WP: Gibt ein System vermeidbar lang vor dem Rentenbeginn konkret auf € lautende Zusagen ab Rentenbeginn ab: Muß das System dann die voraussichtliche Veränderung der Sterblichkeit bis zum Rentenbeginn mit einrechnen ?

JA ?

Die BRAStV tut das aber nicht, vgl. die Geschäftsberichte; ich schätze, daß die Einzahler aus den Jahren 1984 bis 1999 (also nur RA, die StB kamen ab 2000 hinzu) zwar so 625 Mio. € einbezahlt haben, dafür aber ca. 2 Milliarden € zu viel erhalten. Das zahlst alles Du mit Deinen Steuergeldern.

Lies nur mal die Geschäftsberichte, vor allem den Anhang der BRAStV unter www.brastv.de, da wirst auch sehen, daß die Einzahlungen bis 2004 einen Vorabzins von 4,0 % haben,, während Deine Einzahlung nur 2,5 % verzinst wird; reicht das Geld der BRAStV nicht, wird diese den Rentenbemessungsfaktor absenken und Deine Leistungszusagen rückwirkend kürzen.

Bin gerade dabei, das Thema gerichtlich aufzuarbeiten und benötige dazu wohl irgendwann die f achkundige Meinung eines WP und wenn Du Dich meldest, läßt sich sicher 1 und 1 zusammenzählen :-)

ich freue mich auf Deine mail.

Du meine Güte, was ein Geschreibsel. Bei einer derart vorgefassten Meinung vergeht einem direkt die Lust an einer sachlichen Auseinandersetzung. Aber nur ein paar kleine Anmerkungen: Du hast valides "Zahlenmaterial" um deine steilen Thesen zu belegen? Dies würde ich hier doch stark bestreiten.

Weiterhin bezieht das BRAStV keine staatlichen Zuschüsse, wie daher hier "Steuergelder" vernichtet werden, erschließt sich einem nur schwer.
Auch die voraussichtliche Veränderung der Sterblichkeit ex ante zu bestimmen, ist auf Basis der bekannten Sterbetafeln mit einem hohen Fehlerrisiko behaftet und wohl nur dir derart "einfach" möglich. ;-)
Liebe Grüße

antworten
markus-1969

Versorgungswerk StB vs. WP

Ceterum censeo schrieb am 06.04.2021:

markus-1969 schrieb am 06.04.2021:

ich hab das Zahlenmaterial um zu sagen, daß die BRAStV nichts anders ist als eine Depperles- und Vetterleswirtschaft. Das Geld, daß Du da rein zahlst, kannst gleich verbrennen, denn dann hast noch etwas Wärme davon.

Melde Dich bei mir, dann schicke ich Dir eine einer Kapitalflußrechnung vergleichbare Deckungsrückstellungsflußrechnung. Daraus wirst sehen, daß die BRAStV zwar seit ihrer Gründung im Jahr 1984 wunderschön hohe Leistungen zugesagt und dynamisiert hat, es aber übersehen hat, die laufende Verschlechterung der Sterblichkeit in den Jahren ab 1984 nachzufinanzieren, wobei natürlich auch schon im Zeitpunkt der Gründung von Anfang an überholte Sterblichkeitsannahmen verwendet wurden.

Oder Frage an den WP: Gibt ein System vermeidbar lang vor dem Rentenbeginn konkret auf € lautende Zusagen ab Rentenbeginn ab: Muß das System dann die voraussichtliche Veränderung der Sterblichkeit bis zum Rentenbeginn mit einrechnen ?

JA ?

Die BRAStV tut das aber nicht, vgl. die Geschäftsberichte; ich schätze, daß die Einzahler aus den Jahren 1984 bis 1999 (also nur RA, die StB kamen ab 2000 hinzu) zwar so 625 Mio. € einbezahlt haben, dafür aber ca. 2 Milliarden € zu viel erhalten. Das zahlst alles Du mit Deinen Steuergeldern.

Lies nur mal die Geschäftsberichte, vor allem den Anhang der BRAStV unter www.brastv.de, da wirst auch sehen, daß die Einzahlungen bis 2004 einen Vorabzins von 4,0 % haben,, während Deine Einzahlung nur 2,5 % verzinst wird; reicht das Geld der BRAStV nicht, wird diese den Rentenbemessungsfaktor absenken und Deine Leistungszusagen rückwirkend kürzen.

Bin gerade dabei, das Thema gerichtlich aufzuarbeiten und benötige dazu wohl irgendwann die f achkundige Meinung eines WP und wenn Du Dich meldest, läßt sich sicher 1 und 1 zusammenzählen :-)

ich freue mich auf Deine mail.

Du meine Güte, was ein Geschreibsel. Bei einer derart vorgefassten Meinung vergeht einem direkt die Lust an einer sachlichen Auseinandersetzung. Aber nur ein paar kleine Anmerkungen: Du hast valides "Zahlenmaterial" um deine steilen Thesen zu belegen? Dies würde ich hier doch stark bestreiten.

Weiterhin bezieht das BRAStV keine staatlichen Zuschüsse, wie daher hier "Steuergelder" vernichtet werden, erschließt sich einem nur schwer.
Auch die voraussichtliche Veränderung der Sterblichkeit ex ante zu bestimmen, ist auf Basis der bekannten Sterbetafeln mit einem hohen Fehlerrisiko behaftet und wohl nur dir derart "einfach" möglich. ;-)
Liebe Grüße

Tja, Ich hab das Zahlenmaterial um das zu belegen, Du nicht.

Hast Du denn die Geschäftsberichte gelesen insbesondere die Ausführungen zum Anhang in der Deckungsrückstellung ?

Hast Du die Geschäftsberichte über die Jahre nebeneinander gelegt ?

Hast Du Dir Gedanken über die Frage gema

Steuergelder - gemeint sind Beiträge, das war ein Schreibfehler, aber die

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Und nur weil Behauptungen wiederholt werden, werden sie nicht war. Im anonymen Internet lässt es sich leicht den großen Zampano spielen.

Tja, Ich hab das Zahlenmaterial um das zu belegen, Du nicht.

Hast Du denn die Geschäftsberichte gelesen insbesondere die Ausführungen zum Anhang in der Deckungsrückstellung ?

Hast Du die Geschäftsberichte über die Jahre nebeneinander gelegt ?

Hast Du Dir Gedanken über die Frage gema

Steuergelder - gemeint sind Beiträge, das war ein Schreibfehler, aber die

antworten
markus-1969

Versorgungswerk StB vs. WP

Ceterum censeo schrieb am 06.04.2021:

markus-1969 schrieb am 06.04.2021:

ich hab das Zahlenmaterial um zu sagen, daß die BRAStV nichts anders ist als eine Depperles- und Vetterleswirtschaft. Das Geld, daß Du da rein zahlst, kannst gleich verbrennen, denn dann hast noch etwas Wärme davon.

Melde Dich bei mir, dann schicke ich Dir eine einer Kapitalflußrechnung vergleichbare Deckungsrückstellungsflußrechnung. Daraus wirst sehen, daß die BRAStV zwar seit ihrer Gründung im Jahr 1984 wunderschön hohe Leistungen zugesagt und dynamisiert hat, es aber übersehen hat, die laufende Verschlechterung der Sterblichkeit in den Jahren ab 1984 nachzufinanzieren, wobei natürlich auch schon im Zeitpunkt der Gründung von Anfang an überholte Sterblichkeitsannahmen verwendet wurden.

Oder Frage an den WP: Gibt ein System vermeidbar lang vor dem Rentenbeginn konkret auf € lautende Zusagen ab Rentenbeginn ab: Muß das System dann die voraussichtliche Veränderung der Sterblichkeit bis zum Rentenbeginn mit einrechnen ?

JA ?

Die BRAStV tut das aber nicht, vgl. die Geschäftsberichte; ich schätze, daß die Einzahler aus den Jahren 1984 bis 1999 (also nur RA, die StB kamen ab 2000 hinzu) zwar so 625 Mio. € einbezahlt haben, dafür aber ca. 2 Milliarden € zu viel erhalten. Das zahlst alles Du mit Deinen Steuergeldern.

Lies nur mal die Geschäftsberichte, vor allem den Anhang der BRAStV unter www.brastv.de, da wirst auch sehen, daß die Einzahlungen bis 2004 einen Vorabzins von 4,0 % haben,, während Deine Einzahlung nur 2,5 % verzinst wird; reicht das Geld der BRAStV nicht, wird diese den Rentenbemessungsfaktor absenken und Deine Leistungszusagen rückwirkend kürzen.

Bin gerade dabei, das Thema gerichtlich aufzuarbeiten und benötige dazu wohl irgendwann die f achkundige Meinung eines WP und wenn Du Dich meldest, läßt sich sicher 1 und 1 zusammenzählen :-)

ich freue mich auf Deine mail.

Du meine Güte, was ein Geschreibsel. Bei einer derart vorgefassten Meinung vergeht einem direkt die Lust an einer sachlichen Auseinandersetzung. Aber nur ein paar kleine Anmerkungen: Du hast valides "Zahlenmaterial" um deine steilen Thesen zu belegen? Dies würde ich hier doch stark bestreiten.

Weiterhin bezieht das BRAStV keine staatlichen Zuschüsse, wie daher hier "Steuergelder" vernichtet werden, erschließt sich einem nur schwer.
Auch die voraussichtliche Veränderung der Sterblichkeit ex ante zu bestimmen, ist auf Basis der bekannten Sterbetafeln mit einem hohen Fehlerrisiko behaftet und wohl nur dir derart "einfach" möglich. ;-)
Liebe Grüße

ja, Ich hab das Zahlenmaterial um das zu belegen, Du nicht.

  • Hast Du denn die Geschäftsberichte gelesen insbesondere die Ausführungen zum Anhang in der Deckungsrückstellung ?

  • Hast Du die Geschäftsberichte über die Jahre nebeneinander gelegt ?

  • Hast Du Dir Gedanken gemacht was passiert, wenn die BRAStV zu neuen Annahmen bzgl. der Zinserwartung und zur Sterblichkeit kommt, wie z. B. zum 1. 1. 1997, 1. 1. 2000, 1. 1. 2005, 1. 1. 2010, 1. 1. 2015 und nun zum 1. 1. 2020 ?

Beim Aufstellen der Deckungsrückstellung gelten die neuen Risikoannahmen für die neuen bzw. die noch nicht eingegangenen Leistungszusagen, eine Neubewertung der am Stichtag bereits vorhandenen Risiken findet m. E. nicht statt, da man das Geld dafür nicht hat.

Rückstellungspolitik nach Kassenlage, d. h. die Menschen versterben nach Beitragsjahren unterschiedlich und damit mehrfach.

Steuergelder - gemeint sind Beiträge, das war ein Schreibfehler, aber das macht die Aussage nicht falsch. Jetzt sind noch keine Steuergelder fälllig, aber wenn die BRAStV die jetzt noch vorhandenen Gelder erst einmal ausgegeben hat, werden sich die Einzahler melden dahingehend; "Oh wir haben einbezahlt, unsere Gelder sind für andere ausgegeben worden, also lieber Freistaat, du kommst in Haftung, da unsere Gelder weg sind."

antworten
Ceterum censeo

Versorgungswerk StB vs. WP

markus-1969 schrieb am 07.04.2021:

ja, Ich hab das Zahlenmaterial um das zu belegen, Du nicht.

Dann beglückwünsche ich dich zu deinen brisanten Informationen, die offensichtlich unwiderlegbar die Korruption und Inkompetenz der berufsständischen Versorgungswerke allgemein und insb. der BRAStV belegen. Damit sollte dein nahender Prozessauftakt ja mit unweigerlich zu einem furiosen Feuerwerk werden. ;-)

  • Hast Du Dir Gedanken gemacht was passiert, wenn die BRAStV zu neuen Annahmen bzgl. der Zinserwartung und zur Sterblichkeit kommt, wie z. B. zum 1. 1. 1997, 1. 1. 2000, 1. 1. 2005, 1. 1. 2010, 1. 1. 2015 und nun zum 1. 1. 2020 ?

Beim Aufstellen der Deckungsrückstellung gelten die neuen Risikoannahmen für die neuen bzw. die noch nicht eingegangenen Leistungszusagen, eine Neubewertung der am Stichtag bereits vorhandenen Risiken findet m. E. nicht statt, da man das Geld dafür nicht hat.

Rückstellungspolitik nach Kassenlage, d. h. die Menschen versterben nach Beitragsjahren unterschiedlich und damit mehrfach.

Bei aller Liebe, aber die Bewertung von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen funktioniert bei einem Versorgungswerk nicht großartig anders als bei einem sonstigen Unternehmen. Natürlich werden hier regelmäßig z. B. aufgrund von Zinsänderungen oder Veränderungen der statistischen Lebenserwartung Anpassungen vorgenommen, auch bei den Versorgungswerken. Dies geschieht jedoch nicht willkürlich nach Kassenlage, es gibt hier doch explizite Regelungen, wie etwaige Unterschiedsbeträge zu behandeln und zu verteilen sind. Ich konnte hier in mehreren Berichten von verschiedenen Versorgungswerken wenig Abenteuerliches entdecken, bis auf die übliche Selbstbeweihräucherung, man habe "erneut die Marktrendite geschlagen" (was natürlich immer auf den gewählten Vergleichsmaßstab ankommt).

Steuergelder - gemeint sind Beiträge, das war ein Schreibfehler, aber das macht die Aussage nicht falsch. Jetzt sind noch keine Steuergelder fälllig, aber wenn die BRAStV die jetzt noch vorhandenen Gelder erst einmal ausgegeben hat, werden sich die Einzahler melden dahingehend; "Oh wir haben einbezahlt, unsere Gelder sind für andere ausgegeben worden, also lieber Freistaat, du kommst in Haftung, da unsere Gelder weg sind."

Zu schade, dass berufsständische Versorgungswerke (auch die von dir genannte BRAStV) über keine bundes- oder landesrechtliche Haftung abgesichert sind. Erst wenn alle Mittel des Versorgungswerks aufgebraucht sein sollten und keine weiteren Einzahlungen stattfinden, weil es keine Mitglieder mehr gibt o. Ä., würde der Staat ggf. in die Pflicht genommen werden über die allgemeine Grundsicherung. Wer aber ein Arbeitsleben in der Branche tätig war, sollte über ausreichend Rücklagen verfügen, hierauf im Zweifel nicht angewiesen zu sein.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Kann jemand eine Aussage machen zum Versorgungswerk der WPs? Durch die aktuelle Alterspyramide der WPs müsste doch hier zu einem Ungleichgewicht in den nächsten Jahren kommen. Hat hier jemand weitere Informationen?

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 18.08.2021:

Kann jemand eine Aussage machen zum Versorgungswerk der WPs? Durch die aktuelle Alterspyramide der WPs müsste doch hier zu einem Ungleichgewicht in den nächsten Jahren kommen. Hat hier jemand weitere Informationen?

Zahlt man da auch für die alte Generation? Ich dachte die legen nur die eigenen Beiträge an und die bekommt man dann zurück sofern das Versorgungswerk nicht insolvent ist !?

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 18.08.2021:

Kann jemand eine Aussage machen zum Versorgungswerk der WPs? Durch die aktuelle Alterspyramide der WPs müsste doch hier zu einem Ungleichgewicht in den nächsten Jahren kommen. Hat hier jemand weitere Informationen?

Die Alterspyramide ist egal, da es sich bei Versorgungswerken um eine kapitalgedeckte Rente handelt. Meiner Meinung nach ein viel besseres und nachhaltigeres System als das Umlageverfahren (oder wie ich es nenne: Schneeballsystem) der gesetzlichen Rente

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Ich dachte es handelt sich eben nicht um reine kapitalgedeckte Versorgungsform, sondern nur zu 50%. Die anderen 50% sind Umlagenfinanziert?

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 19.08.2021:

Ich dachte es handelt sich eben nicht um reine kapitalgedeckte Versorgungsform, sondern nur zu 50%. Die anderen 50% sind Umlagenfinanziert?

Ist eine Mischung, ja.

Ein 30-jähriges Mitglied erwirbt bei Zahlung des Regelpflichtbeitrages also jeden Monat zwei Beitragsfaktoren, im Alter von 40 Jahren sind es noch 1,65 Beitragsfaktoren, im Alter von 50 Jahren 1,25 Beitragsfaktoren usw..

Die Summe aller monatlichen Beitragsfaktoren, die von Beginn bis zum Ende der Beitragspflicht erworben worden sind, ist „der Beitragsfaktor“, aus dem sich – multipliziert mit dem bei Eintritt des Rentenfalles geltenden Rentensteigerungsbetrag und dividiert durch zwölf – die monatliche Rente (Zwischenergebnis) ergibt.

Beitragsfaktoren werden auch aus Beiträgen erworben, die durch Überleitung oder Nachversicherung als gezahlt gelten oder die nach Vollendung des 67. Lebensjahres gezahlt worden sind.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 19.08.2021:

Ich dachte es handelt sich eben nicht um reine kapitalgedeckte Versorgungsform, sondern nur zu 50%. Die anderen 50% sind Umlagenfinanziert?

Nein, Versorgungswerken sind auf jeden Fall 100% Kapitalgedeckt. Hier ein Auszug aus den Häufig gestellten Fragen der offiziellen Website des Stb-Versorgungswerkes Hessen:

Q: Werden die Renten durch die Beitragszahler - wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung - finanziert (Generationenvertrag)?

A: Nein, Sie sorgen aufgrund Ihrer Beitragszahlungen selbst für Ihre Rente; die Finanzierung der Leistungen erfolgt über ein kapitalgedecktes Verfahren.

antworten
Ceterum censeo

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 20.08.2021:

Ich dachte es handelt sich eben nicht um reine kapitalgedeckte Versorgungsform, sondern nur zu 50%. Die anderen 50% sind Umlagenfinanziert?

Nein, Versorgungswerken sind auf jeden Fall 100% Kapitalgedeckt. Hier ein Auszug aus den Häufig gestellten Fragen der offiziellen Website des Stb-Versorgungswerkes Hessen:

Q: Werden die Renten durch die Beitragszahler - wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung - finanziert (Generationenvertrag)?

A: Nein, Sie sorgen aufgrund Ihrer Beitragszahlungen selbst für Ihre Rente; die Finanzierung der Leistungen erfolgt über ein kapitalgedecktes Verfahren.

Wie so oft liegt hier die Wahrheit in der Mitte. Die berufsständischen Versorgungswerke der StB und WP wenden mWn alle ein modifiziertes "offenes Deckungsplanverfahren" an. Dieses garantiert keine vollständige Äquivalenz der Beitragseinzahlungen und der Rentenanwartschaft, aber - zumindest in der derzeitigen Ausprägung - zum überwiegenden Teil. Ein gewisser Umlageanteil bleibt aber dennoch enthalten, idR für die (überschaubaren) Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenrenten.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

@Ceterum censeo

Danke für die Erläuterung

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Wie so oft liegt hier die Wahrheit in der Mitte. Die berufsständischen Versorgungswerke der StB und WP wenden mWn alle ein modifiziertes "offenes Deckungsplanverfahren" an. Dieses garantiert keine vollständige Äquivalenz der Beitragseinzahlungen und der Rentenanwartschaft, aber - zumindest in der derzeitigen Ausprägung - zum überwiegenden Teil. Ein gewisser Umlageanteil bleibt aber dennoch enthalten, idR für die (überschaubaren) Berufsunfähigkeit- und Hinterbliebenenrenten.

Die Fragestellung bezieht sich auf Bayern und damit die BRAStV.

Man befasse sich mit der Historie, den Geschäftsberichten und auch mit dem Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs 2008 zur Sterblichkeit und zu den Folgeberichten des ORH und mit den unterschiedlichen Beschreibungen des Finanzierungsverfahrens ausgehend vom Anhang.

Liest man den Anhang, so steht dort weder, dass alle Sterblichkeitsrisiken in der Deckungsrückstellung drin sind noch die Höhe des Zinsbedarfs, den das am Stichtag vorhandene Vermögen erzielen mus, damit nach dem Stichtag alle Beiträge aus dem vorhandenen Vermögen finanziert werden können.

Finanzierungsverfahren hin, Finanzierungsverfahren her, doch wird man bei der BRAStV kein Finanzierungsverfahren finden bzw. allenfalls ein solches, bei dem man ab Gründung im Jahr 1984 (als BRAV) die Leistungen auf den Rentenbeginn zusagte, ohne die Sterblichkeit auf den Rentenbeginn zu rechnen - dass im Jahr 2020 noch immer ein Nachfinanzierungsaufwand im Bereich der Sterblichkeit besteht, ergibt sich aus dem Anhang und diversen Äußerungen der Staatsregierung.

Bei den Satzungsänderungen der BRAStV zum 01. 01. 1997, zum 01. 01. 2000, zum 01. 01. 2005, zum 01. 01. 2010, zum 01. 01. 2015 und zum 01, 01. 2020 wollte man gar nicht einmal mehr ausrechnen, was man auf Basis aktueller Annahmen den Mitgliedern überhaupt schuldet:

  • A) an sich gilt: Kommt man auf die Idee, daß die Menschen länger leben oder dass der Zinsertrag,. der den Leistungszusagen mit eingerechnet ist (auf unbestimmte Zeit: Beiträge bis 2004: 4,0 %, Beiträge 2005 - 2009: 3,25 %, Beiträge ab 2010: 2,5 %) nicht mehr erzielt wird, nimmt man die neuen Annahmen und rechnet damit die Deckungsrückstellung neu aus. Man muß dann die Beträge zuführen, die sich aus den neuen verschlechterten Risikoannahmen ergeben

  • B) Die BRAStV geht bei den Satzungsänderungen zum 01. 01. 1997, zum 01. 01. 2000, zum 01. 01. 2005, zum 01. 01. 2010, zum 01. 01. 2015 und zum 01. 01. 2020 m. E. wie folgt vor:

Schritt 1: Man beschließt, die neuen Risikoannahmen auf Ebene der Leistungszusagen wie auf Ebene der Deckungsrückstellung für die neuen bzw. die nach dem Stichtag erst eingehenden Beiträge zu verwenden

Schritt 2: Für die am Stichtag bereits eingehenden Beiträge (man lese z. B. den Geschäftsbericht der BRAStV im Anhang zu "versicherungstechnischen Rückstellungen" im Bereich des Zinsbedarfs bzw. "Rechnungszinses") tut die BRAStV so, als habe sich die Risikolage nicht verschlechtert: Es werden die Altannahmen fortgeschrieben.

Das Finanzierungsverfahren ist damit einfach nur wie folgt zu beschreiben:

Immer dann, wenn die BRAStV nicht mehr weiter weiß, beschließt die BRAStV, die Lage so zu belassen wie sie ist und die Risiken auf die künftigen Einzahler zu verlagern.

Geld würd ich in dieses System nicht einzahlen.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Nein, Versorgungswerken sind auf jeden Fall 100% Kapitalgedeckt. Hier ein Auszug aus den Häufig gestellten Fragen der offiziellen Website des Stb-Versorgungswerkes Hessen:

Q: Werden die Renten durch die Beitragszahler - wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung - finanziert (Generationenvertrag)?

A: Nein, Sie sorgen aufgrund Ihrer Beitragszahlungen selbst für Ihre Rente; die Finanzierung der Leistungen erfolgt über ein kapitalgedecktes Verfahren.

Geredet wird viel; maßgeblich sind die Annahmen, die man trifft.

Es ist jetzt schon absehbar, dass sich die Sterblichkeit vor allem der Freiberufler bis ins Jahr 2060 deutlich verschlechtert. Je mehr man die Verschlechterung der Sterblichkeit mit einrechnet, desto mehr Geld braucht man.

Das gleiche gilt für den Zinsbedarf: Stellt man sich einfach auf den Standpunkt, dass das am Stichtag vorhandene Vermögen bis zur Auszahlung der letzten Monatsrente 4,0 % Zins erzielen wird, so ist das System eher ausfinanziert als wenn man die karge Nullzinsphase als Grundlage verwendet.

antworten
Ceterum censeo

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 27.08.2021:

Die Fragestellung bezieht sich auf Bayern und damit die BRAStV.

Man befasse sich mit der Historie, den Geschäftsberichten und auch mit dem Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs 2008 zur Sterblichkeit und zu den Folgeberichten des ORH und mit den unterschiedlichen Beschreibungen des Finanzierungsverfahrens ausgehend vom Anhang.

Liest man den Anhang, so steht dort weder, dass alle Sterblichkeitsrisiken in der Deckungsrückstellung drin sind noch die Höhe des Zinsbedarfs, den das am Stichtag vorhandene Vermögen erzielen mus, damit nach dem Stichtag alle Beiträge aus dem vorhandenen Vermögen finanziert werden können.

Finanzierungsverfahren hin, Finanzierungsverfahren her, doch wird man bei der BRAStV kein Finanzierungsverfahren finden bzw. allenfalls ein solches, bei dem man ab Gründung im Jahr 1984 (als BRAV) die Leistungen auf den Rentenbeginn zusagte, ohne die Sterblichkeit auf den Rentenbeginn zu rechnen - dass im Jahr 2020 noch immer ein Nachfinanzierungsaufwand im Bereich der Sterblichkeit besteht, ergibt sich aus dem Anhang und diversen Äußerungen der Staatsregierung.

Bei den Satzungsänderungen der BRAStV zum 01. 01. 1997, zum 01. 01. 2000, zum 01. 01. 2005, zum 01. 01. 2010, zum 01. 01. 2015 und zum 01, 01. 2020 wollte man gar nicht einmal mehr ausrechnen, was man auf Basis aktueller Annahmen den Mitgliedern überhaupt schuldet:

  • A) an sich gilt: Kommt man auf die Idee, daß die Menschen länger leben oder dass der Zinsertrag,. der den Leistungszusagen mit eingerechnet ist (auf unbestimmte Zeit: Beiträge bis 2004: 4,0 %, Beiträge 2005 - 2009: 3,25 %, Beiträge ab 2010: 2,5 %) nicht mehr erzielt wird, nimmt man die neuen Annahmen und rechnet damit die Deckungsrückstellung neu aus. Man muß dann die Beträge zuführen, die sich aus den neuen verschlechterten Risikoannahmen ergeben

  • B) Die BRAStV geht bei den Satzungsänderungen zum 01. 01. 1997, zum 01. 01. 2000, zum 01. 01. 2005, zum 01. 01. 2010, zum 01. 01. 2015 und zum 01. 01. 2020 m. E. wie folgt vor:

Schritt 1: Man beschließt, die neuen Risikoannahmen auf Ebene der Leistungszusagen wie auf Ebene der Deckungsrückstellung für die neuen bzw. die nach dem Stichtag erst eingehenden Beiträge zu verwenden

Schritt 2: Für die am Stichtag bereits eingehenden Beiträge (man lese z. B. den Geschäftsbericht der BRAStV im Anhang zu "versicherungstechnischen Rückstellungen" im Bereich des Zinsbedarfs bzw. "Rechnungszinses") tut die BRAStV so, als habe sich die Risikolage nicht verschlechtert: Es werden die Altannahmen fortgeschrieben.

Das Finanzierungsverfahren ist damit einfach nur wie folgt zu beschreiben:

Immer dann, wenn die BRAStV nicht mehr weiter weiß, beschließt die BRAStV, die Lage so zu belassen wie sie ist und die Risiken auf die künftigen Einzahler zu verlagern.

Geld würd ich in dieses System nicht einzahlen.

Markus-1969, log dich doch gerne ein, bevor du etwas beiträgst. So spare ich mir die Mühe und kann die Beiträge direkt einordnen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Was wäre eurer Ratschlag zum Thema Versorgungswerk für WP. Es gibt ja auch die Möglichkeit bei der GKV Mitglied zu bleiben und einen reduzierten Beitrag im WP Versorgungswerk zu zahlen.

Dadurch hat man eine gewisse Diversifikation. Aber lohnt sich das auch?

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Warum sollte man das tun wenn die Beiträge beim WPV fast das ganze Arbeitsleben zu einer besseren Anwartschaft führt? Als 30 jähriger führen meine Beiträge zu einer 2,5x höheren Rente. Warum sollte ich also in die GKV investieren, wenn die nächste Leistungskürzung praktisch 100% sicher ist?

WiWi Gast schrieb am 27.05.2022:

Was wäre eurer Ratschlag zum Thema Versorgungswerk für WP. Es gibt ja auch die Möglichkeit bei der GKV Mitglied zu bleiben und einen reduzierten Beitrag im WP Versorgungswerk zu zahlen.

Dadurch hat man eine gewisse Diversifikation. Aber lohnt sich das auch?

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Sollte man weiter Beträge freiwillig in die GKV einzahlen oder dann doch lieber zustätzlich ETFs besparen?

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

Bauchgefühl sagt ETFs, aber ich kann es nicht belegen.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 05.06.2023:

Sollte man weiter Beträge freiwillig in die GKV einzahlen oder dann doch lieber zustätzlich ETFs besparen?

“Sollte man weiter Beiträge freiwillig in ein staatlich sanktioniertes Schneeballsystem einzahlen oder dann doch lieber zusätzlich reales Vermögen aufbauen?”

There, solved that for you.

antworten
WiWi Gast

Versorgungswerk StB vs. WP

WiWi Gast schrieb am 05.06.2023:

Sollte man weiter Beträge freiwillig in die GKV einzahlen oder dann doch lieber zustätzlich ETFs besparen?

ETF - MSCI World bringt nach Steuern ca. 6,5%-5%, bei der GKV kannst du froh sein, wenn du inflationsbereinigt mit einem plus rausgehst.

antworten

Artikel zu Versorgungswerk

Beamtenpensionen kommen Länder teuer zu stehen

Beamtenpension: Ein Polizeiauto symbolisiert das Thema der Penion bei Polizei-Beamten.

In den nächsten Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand. Das wird für die Bundesländer teuer, denn das bedeutet steigende Ausgaben bei den Pensionen für Bundesbeamte und Landesbeamte. Aktuell haben Landesbeamte wie Lehrer und Polizisten Anspruch auf Pensionen in Höhe von 1,23 Billionen Euro, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die meisten Länder haben für diese Ausgaben nicht vorgesorgt.

Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Worte BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE auf einer Kreidetafel geschrieben.

Gesellschafter-Geschäftsführer übernehmen Tag für Tag viel Verantwortung. Was sie mit Blick auf ihre eigene Zukunft nicht vergessen sollten: Sie tragen auch Verantwortung für ihre Altersvorsorge. Für ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) eignet sich besonders die Unterstützungskasse. Doch dieser Durchführungsweg ist nicht nur sehr attraktiv, sondern auch sehr komplex.

Rente: Nur 35 Prozent der Jugendlichen sparen für die Altersvorsorge

Es sind erschreckende Ergebnisse: Nur 35 Prozent junger Menschen zwischen 17 und 27 Jahren sorgen für das Alter vor. Das resultiert aus der MetallRente Studie 2016 zum Thema "Jugend, Vorsorge, Finanzen". Damit erhöht sich das Risiko der Altersarmut erheblich. Welche Maßenahmen können getroffen werden? Was wünscht sich die Generation Y von der Politik?

Große Vermögenslücken bei der privaten Altersvorsorge der Jahrgänge 1954-78

Umschläge mit Rentenbescheiden von der Deutschen Rentenversicherung.

Um im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu haben, bedarf es mehr denn je der privaten Vorsorge - zumal das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt.

Altersvorsorge: 700.000 Selbständige sorgen nicht ausreichend für das Alter vor

Das Wort ALTERSVORSORGE auf einer Kreidetafel geschrieben.

Gut jeder zweite Selbständige in Deutschland zahlt nicht regelmäßig in eine gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerke ein. Viele sorgen jedoch privat für das Alter vor. So hat mehr als die Hälfte dieser Selbständigen eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Oft ist zudem Immobilienvermögen und Anlagevermögen vorhanden. Dennoch sorgen insgesamt etwa 700.000 Selbständige nicht ausreichend für das Alter vor.

Gender Pension Gap: Frauen liegen bei den Renten weit zurück

Eine Seniorin mit lila Jacke geht spazieren.

Nicht nur bei den Löhnen liegen Frauen nach wie vor zurück, auch in puncto Altersversorgung sind Frauen deutlich schlechter aufgestellt. Das liegt insbesondere an den geringeren Arbeitsentgelten von Frauen. Hinzu kommt, dass Frauen öfter ihre Erwerbtätigkeit für den Familienzuwachs unterbrechen. Das Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat dafür geschlechtsspezifische Unterschiede bei der gesetzlichen Rente analysiert und den sogenannten Gender Pension Gap ermittelt.

OECD-Wirtschaftsbericht 2016: Deutschland steht vor Demografie- und Technologie-Wandel

Ein Senior mit Brille liest die Tageszeitung.

Der OECD-Wirtschaftsbericht für das Jahr 2016 attestiert Deutschland aktuell eine solide wirtschaftliche Verfassung. Zukünftig sind hohe Investitionen in Menschen der Schlüssel für Produktivität und Lebensstandard, denn Deutschland steht vor einem großen demografischen und technologischen Wandel. Ein zentraler Faktor für die Wirtschaftskraft und den sozialen Zusammenhalt ist dabei die erfolgreiche Integration der Flüchtlinge.

Broschüre: Die betriebliche Altersversorgung

Cover der Broschüre zur BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV.

Welche Möglichkeiten und Wege zur Vorsorge es für die betriebliche Altersversorgung gibt, erläutert die neu aufgelegt Broschüre »Die betriebliche Altersversorgung« ausführlich. Anschauliche Rechenbeispiele und Schaubilder machen die Sachverhalte leicht verständlich.

Betriebsrente: Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten zulässig

Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bezüglich der Betriebsrente ist erlaubt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aspekt, dass die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist.

Ausreichend Geld im Rentenalter? – Ein Drittel der Deutschen ist wenig zuversichtlich

Ein Kopf eines Rentners mit Brille und Mütze von der Seite aufgenommen.

37 Prozent der deutschen Internetnutzer gehen davon aus, genügend Geld für den gewünschten Lebensstil im Rentenalter zu haben. Ein Drittel glaubt in Deutschland dagegen nicht, das Geld für den gewünschten Lebensstandard im Rentenalter zur Verfügung zu haben. Länder mit einer staatlich geförderten Altersvorsorge sind weniger zuversichtlich, dass das Geld im Rentenalter ausreicht.

Berufliche Vorsorge – Optionen und Grenzen der zweiten Säule

Ein goldenes Sparschwein symbolisiert das Thema "Berufliche Vorsorge" in der Schweiz.

In Deutschland besteht über die betriebliche Altersvorsorge eine zusätzliche Vorsorgemöglichkeit durch den Arbeitgeber. Die Schweiz setzt dagegen auf die sogenannte berufliche Vorsorge (BVG) als zweite Säule der Sozialversicherung. Die BVG soll den Versicherungsnehmern nach der Pensionierung den Erhalt eines gewissen Lebensstandards ermöglichen. Ziel ist es, dass mit den ersten beiden Säulen eine Rente erreicht wird, die auf eine Höhe von 60 Prozent des Lohns kommt. Doch wie genau funktioniert das?

Wie sieht eine zeitgemäße Altersvorsorge aus?

Das Bild zeigt zwei Senioren, die im Ruhestand auf einem Stapel Geldmünzen und Geldscheinen aus ihrer Altersvorsorge sitzen.

Während des Studiums ist für viele nichts weiter weg als die Gedanken an Ruhestand und Rente. Mit der Altersvorsorge gilt es jedoch früh zu beginnen, denn die meisten Vorsorgemodelle bieten günstige Beiträge für junge Menschen. Außerdem kann Jahr für Jahr von Zinsen oder staatlichen Förderungen profitiert werden, wenn Kapital für das Alter angespart wird. Gleichzeitig sinkt das Rentenniveau und reicht schon jetzt für Millionen Rentner kaum zum Leben, geschweige denn zur Aufrechterhaltung ihres bisherigen Lebensstandards.

E-Book: BMAS-Broschüre »Zusätzliche Altersvorsorge«

Cover der BAMS-Broschüre "Zusätzlichen Altersvorsorge".

Die zusätzliche Altersvorsorge - ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung - wird immer wichtiger und staatlich gefördert. Die Broschüre ist ein praktischer Ratgeber auf dem Weg zu einem finanziell gesicherten Ruhestand.

rentenpaket.de - Informationsseite zu den Leistungen des Rentenpakets

Screenshot von der Internetseite www.rentenpaket.de.

Das seit Juli 2014 geltende Rentenpaket der Bundesregierung enthält unter anderem die abschlagsfreie Rente ab 63 und die Mütterrente. Die Internetseite rentenpaket.de informiert zu den neuen Leistungen des Rentenpakets und bietet einen Renten-Rechner zur Bestimmung des Renteneintrittsalters.

Die Rente: Der schönste Lebensabschnitt hat viel zu bieten

Ein riesen großes Wahlplakat des DGB wirbt für eine "Gute Rente".

Viele fiebern dem Moment ihr Leben lang entgegen. Es scheint noch eine halbe Ewigkeit, doch oft verfliegt die Zeit. Die Rente rückt näher und der letzte Arbeitstag steht bevor. Der ersehnte Moment ist jedoch der Eintritt in einen neuen Lebensabschnitt und nicht immer leicht. Zwar ist endlich Zeit für das, wovon man immer geträumt hat: Ausschlafen, Reisen, Sport oder neue Hobbys, für die im Berufsleben kein Raum war. Doch das kostet Geld, daher ist es wichtig, für den Ruhestand vorzusorgen. Ein Überblick über die zu erwartende Rente und finanzielle Mittel ist zu empfehlen. Der Lebensstandard sollte im Rentenalter erhalten bleiben, um nicht die Lebensfreude im Alter zu schmälern.

Antworten auf Versorgungswerk StB vs. WP

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 48 Beiträge

Diskussionen zu Versorgungswerk

Weitere Themen aus Altersvorsorge