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bAV Eigenfinaziert

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Ropse

bAV Eigenfinaziert

Hey Leute,
ich habe 2014 eine bAV (Direktversicherung) mit Garantiezins 1,75% abgeschlossen. Mein damaliger AG zahlte VL, die dort reingeflossen sind. 2017 habe ich den AG gewechselt und bekomme hier keinen Zuschuss für die bAV. Ich nutze den Durchführungsweg trotzdem, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen, die ich durch die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter aber wieder zahlen muss.
Was meint ihr - macht das Sinn die bAV weiter ohne AG Zuschuss laufen zu lassen?

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WiWi Gast

bAV Eigenfinaziert

Das Problem dabei ist die nachgelagerte Versteuerung zu höheren Sätzen, was durch das Zinsniveau (welches wir einfach nicht haben) ausglichen werden müsste. Leider ist das m. E. n. eine Milchmädchenrechnung. Du sparst Sozialabgaben, welche aber aufgrund eines System, welches einfach nur Krank sind schächelt.

 AG      AG      Summe   2.050,00        Differenz 

Rentenversicherung 9,30 9,30 18,60 26,00 -7,40
Gesetzliche Krankenversicherung 7,30 7,30 14,60 18,00 -3,40
Pflegeversicherung 1,53 1,53 3,05 6,00 -2,95
Arbeitslosenversicherung 1,25 1,25 2,50 5,00 -2,50
Pflegeversicherung 19,38 19,38 38,75 58,13 -19,38

vgl. Bericht der Bundesbank die anmahnt, bitte bis 70 Jahre arbeiten und bitte schön berücksichtigen, dass es ggf. zu beeinträchtigungen im Betriebsablauf kommen kann....

Wenn du diese 20 % (Schätzung) nicht über ein Zinsniveau ala 1,75 % wieder reinholst, kannst es vergessen. Der Einzige vorteil der BAV und des Riesters ist die Rücklage und der Schutz vor H4, mehr nicht.

Am besten biste immer noch mit einem Haus und einer schönen Berg Schulden der weginflationiert wird.

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Ceterum censeo

bAV Eigenfinaziert

Ohne mich jetzt in der Thematik der Rentabilität von Direktversicherungen verlieren zu wollen (kann sich sehr wohl lohnen), erledigt sich deine Fragestellung wohl in der Hauptsache. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist der AG verpflichtet, einen Zuschuss von 15% zu Direktversicherung zu zahlen - für alle ab dem 1.1.2019 abgeschlossenen Verträge. Für Altverträge gilt hier eine Übergangsfrist und der AG ist erst ab 2022 dazu verpflichtet. Du hast jetzt also effektiv wohl 3 Jahre keinen Zuschuss; dies macht bei einer Direktversicherung über die Totalperiode nur einen marginalen Unterschied und sollte deine Entscheidung hier nicht maßgeblich beeinflussen.
Liebe Grüße

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know-it-all

bAV Eigenfinaziert

Ich glaube auch pauschal lässt sich das nicht beantworten.
Wer bspw. oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdient, spart bei Gehaltsumwandlung in eine bAV nichtmal Sozialversicherungsbeiträge, sofern das Bruttogehalt nach der Umwandlung oberhalb der BBG ist.
Trotzdem muss man nach derzeitiger Gesetzlage in der Auszahlungsphase auf die bAV dann SV-Beiträge (KV, PV) zahlen, und zwar ohne AG-Zuschuss.

Die Spekulation auf geringere Steuersätze in der Auszahlungsphase ist auch etwas spekulativ, da noch Jahrzehnte hin.
Meiner Meinung nach muss sich eine bAV auch ohne Berücksichtigung von Steuereffekten lohnen, d.h. die erwartete Rendite sollte deutlich oberhalb der Inflation liegen und die eigenen Beiträge durch AG-Zuschüsse "gehebelt" werden.

Deswegen solltest du, TE, mal schauen, ob du den bisherigen Vertrag nicht beitragsfrei weiterlaufen lässt und gleichzeitig über den neuen AG eine bAV zu dessen Konditionen abschließt. Dann müsste, wie von Ceterum censeo beschrieben, der AG auch sofort 15% Zuschuss beisteuern.

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Ropse

bAV Eigenfinaziert

Danke für eure Rückmeldungen.
Ich bin 29 Jahre und bekomme aktuell ca. 57k - Tendenz steigend.

Eine meiner Überlegungen ist auch, dass ich den Vertrag beitragsfrei stelle. Für Bestandsverträge muss jeder AG ab 2022 die 15% Zuschuss zahlen. Es klingt für mich sinnvoll, dass ich den Vertrag dann ab 2022 weiterlaufen lasse.

In der Zeit spare ich das Geld lieber in einen ETF oder vermietete Immobilie.

antworten
know-it-all

bAV Eigenfinaziert

Ropse schrieb am 23.10.2019:

Danke für eure Rückmeldungen.
Ich bin 29 Jahre und bekomme aktuell ca. 57k - Tendenz steigend.

Die BBG für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beträgt in diesem Jahr 54.450 €, im kommenden Jahr 56.250 €.
Durch die Umwandlung von Bruttogehalt sparst du also schonmal keine Beiträge zu diesen beiden Sozialversicherungen sondern nur für die RV und AV.

Eine meiner Überlegungen ist auch, dass ich den Vertrag beitragsfrei stelle. Für Bestandsverträge muss jeder AG ab 2022 die 15% Zuschuss zahlen. Es klingt für mich sinnvoll, dass ich den Vertrag dann ab 2022 weiterlaufen lasse.

In der Zeit spare ich das Geld lieber in einen ETF oder vermietete Immobilie.

ETF-Sparen ist immer gut :-) Das solltest du auch ab 2022 nicht aufgeben, selbst wenn du dann deine bAV wieder besparst.

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WiWi Gast

bAV Eigenfinaziert

2 Faustregenl:

  • Entgeltumwandlung lohnt sich wenn dein Brutto < BBG KV liegt.

  • Entgeltumwandlung lohnt sich nicht, wenn dein Brutto zwischen BBG KV und BBG RV liegt (55-80k).

Entgeltumwandlung bei einem Brutto >BBG RV lohnt sich, wenn Bezuschussung durch AG oder Festverzinsung (das war mal bei einigen Unternehmen früher so).

Merke: die 15% Bezuschussung ab 2022 gilt nur für Einkommen <BBG RV.

Mein AG bezuschusst zwar nichts und mein Gehalt liegt deutlich über BBG RV, aber ich lasse trotzdem die steuerfreien 4% BBG RV jährlich umwandeln. Grund: Einfach als zusätzlichen Topf, bei dem ich nicht frohlockt werde vor Renteneintritt ranzugehen.

Mein AG investiert in einen aktiven Fond mit geringen Kosten und einer dynamischen AA abhängig vom Alter (fängt bei 60% Aktien an und hört im höheren Alter bei 0% Aktien auf).

Dadurch habe ich eine gute Streuung, deren AA ich nicht selbst managen muss. Sind im Endeffekt ja auch "nur" 3,2k im Jahr. Das sind <10% meiner privaten Vorsorge.

antworten
WiWi Gast

bAV Eigenfinaziert

WiWi Gast schrieb am 23.10.2019:

2 Faustregenl:

  • Entgeltumwandlung lohnt sich wenn dein Brutto < BBG KV liegt.

  • Entgeltumwandlung lohnt sich nicht, wenn dein Brutto zwischen BBG KV und BBG RV liegt (55-80k).

Entgeltumwandlung bei einem Brutto >BBG RV lohnt sich, wenn Bezuschussung durch AG oder Festverzinsung (das war mal bei einigen Unternehmen früher so).

Merke: die 15% Bezuschussung ab 2022 gilt nur für Einkommen <BBG RV.

Mein AG bezuschusst zwar nichts und mein Gehalt liegt deutlich über BBG RV, aber ich lasse trotzdem die steuerfreien 4% BBG RV jährlich umwandeln. Grund: Einfach als zusätzlichen Topf, bei dem ich nicht frohlockt werde vor Renteneintritt ranzugehen.

Mein AG investiert in einen aktiven Fond mit geringen Kosten und einer dynamischen AA abhängig vom Alter (fängt bei 60% Aktien an und hört im höheren Alter bei 0% Aktien auf).

Dadurch habe ich eine gute Streuung, deren AA ich nicht selbst managen muss. Sind im Endeffekt ja auch "nur" 3,2k im Jahr. Das sind <10% meiner privaten Vorsorge.

Dito:
Ich habe ein
Riester-Modell (162,- [in einem Aktienfonds]) plus
bAV (100,- AG-Anteil und 250,- persönlich) plus
ETF (1.600,-) plus
3 Immobilien (1.600,-, eigen- und fremdgenutzt).

In Summe verdampfen also fast 4.000,- in Altersvorsorge, bei nicht ganz - gemittelt - 6.000,-... Das Ding ist, dass ich 2.000,- im Monat nur für laufende Kosten nicht ausgebe.

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know-it-all

bAV Eigenfinaziert

WiWi Gast schrieb am 23.10.2019:

2 Faustregenl:

  • Entgeltumwandlung lohnt sich wenn dein Brutto < BBG KV liegt.

Volle Zustimmung!

  • Entgeltumwandlung lohnt sich nicht, wenn dein Brutto zwischen BBG KV und BBG RV liegt (55-80k).

Kurz unterhalb der BBG RV ist allerdings die Grenzbelastung des Brutto-Einkommens durch Steuern + SV mit am höchsten, da man einerseits schon im Bereich des Spitzensteuersatzes (42% + SolZ) liegt, anderseits noch RV+AV-Beiträge (~10%) abgezogen werden - in Summe sind das ~55% Abzüge in dieser Zone. Folglich hat das reduzierte Bruttogehalt eine "verhältnismäßig" kleine Auswirkung auf's Netto.
Da der AG durch die Umwandlung ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge (~10% des umgewandelten Betrages) spart, ist es nur fair, wenn dieser einen Zuschuss leistet. Ich denke viele AG tun das auch und dann spätestens lohnt es sich auch hier umzuwandeln.

Entgeltumwandlung bei einem Brutto >BBG RV lohnt sich, wenn Bezuschussung durch AG oder Festverzinsung (das war mal bei einigen Unternehmen früher so).

Merke: die 15% Bezuschussung ab 2022 gilt nur für Einkommen <BBG RV.

Mein AG bezuschusst zwar nichts und mein Gehalt liegt deutlich über BBG RV, aber ich lasse trotzdem die steuerfreien 4% BBG RV jährlich umwandeln. Grund: Einfach als zusätzlichen Topf, bei dem ich nicht frohlockt werde vor Renteneintritt ranzugehen.

Mein AG nimmt's zum Glück nicht so genau und zahlt mir 20% Zuschuss auf meinen Eigenanteil (und weitere 300 EUR fix), trotzdem mein Gehalt über der BBG RV/AV liegt.
Außerdem wandert mein volles Sachbudget (für Dienstwagen etc.) von 500 EUR p.M. in eine zweite Altersvorsorge/Lebensversicherung.
In Summe zahle ich somit jedes Jahr einen kleinen 5stelligen Betrag in die bAV. Wenn ich das bis zum Rentenalter aufrecht erhalte(n kann), werde ich danach allerdings - bei unveränderter Steuergesetzgebung - recht viel Einkommensteuer zahlen müssen. Insofern mal schauen, ob die vermeintliche Steuerstundung dann wirklich ein Vorteil ist/war :-)

Mein AG investiert in einen aktiven Fond mit geringen Kosten und einer dynamischen AA abhängig vom Alter (fängt bei 60% Aktien an und hört im höheren Alter bei 0% Aktien auf).

Hier ist es eine Pensionskasse.

Dadurch habe ich eine gute Streuung, deren AA ich nicht selbst managen muss. Sind im Endeffekt ja auch "nur" 3,2k im Jahr. Das sind <10% meiner privaten Vorsorge.

Angeber :-)

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WiWi Gast

bAV Eigenfinaziert

krass in der freien wirtschaft gibt es nur noch einen gehalt zzgl. bonus wenn man performt und dann nichts mehr.... leider keinen tarifbindung oder großes unternehmen wo man was holen kann.

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WiWi Gast

bAV Eigenfinaziert

WiWi Gast schrieb am 24.10.2019:

krass in der freien wirtschaft gibt es nur noch einen gehalt zzgl. bonus wenn man performt und dann nichts mehr.... leider keinen tarifbindung oder großes unternehmen wo man was holen kann.

Wie bitte?

Korrekte Orthografie, Interpunktion, Konjugation und Deklination führen erstens zu Verständnis solcher "Ergüsse" und sind zweitens die Basis für jeglichen Erfolg...

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Ropse

bAV Eigenfinaziert

Welche Auswirkungen hätte es denn, wenn ich mich privat krankenversichern würde?
Vorteilhaft oder spielt es keine Rolle?

Danke schon mal für die bisherigen Antworten. Echt gut detailliert beschrieben, womit ich eine super Entscheidungsgrundlage habe :)

antworten
WiWi Gast

bAV Eigenfinaziert

Bei einer PKV fallen die Kosteneinsparungen idr kleiner aus, da sie ja in deinem Alter preiswerter ist als die GKV (zum höchstsatz) bei 57k würdest du außerdem durch eine entgeltumwandlung unter Umständen unter die kriteriengrenze der PKV fallen.

Ropse schrieb am 27.10.2019:

Welche Auswirkungen hätte es denn, wenn ich mich privat krankenversichern würde?
Vorteilhaft oder spielt es keine Rolle?

Danke schon mal für die bisherigen Antworten. Echt gut detailliert beschrieben, womit ich eine super Entscheidungsgrundlage habe :)

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know-it-all

bAV Eigenfinaziert

WiWi Gast schrieb am 27.10.2019:

Bei einer PKV fallen die Kosteneinsparungen idr kleiner aus, da sie ja in deinem Alter preiswerter ist als die GKV (zum höchstsatz) bei 57k würdest du außerdem durch eine entgeltumwandlung unter Umständen unter die kriteriengrenze der PKV fallen.

In die PKV darf man als Angestellter überhaupt erst wechseln, wenn das Einkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze liegt, Die liegt in diesem Jahr bei 60750 €, nächstes Jahr bei 62550 €. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze

Ob sich eine PKV "lohnt", darüber gehen die Meinungen auch erheblich auseinander. Fakt ist, dass man im Alter zumindest neben der gesetzlichen Rente weitere Einnahmequellen erschlossen haben sollte. Denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass die PKV-Beiträge im Alter deutlich oberhalb denen der GKV liegen.
Man sollte sich im Klaren sein, dass die Entscheidung für einen Wechsel weitragende Konsequenzen hat - bei den meisten anderen Versicherungen kann man ja den Anbieter wechseln oder Vertrag kündigen. Bei der PKV bindet man sich normalerweise auf Lebenszeit an ein Versicherungsunternehmen - diese Entscheidung sollte man also nicht leichsinnig treffen.
M.M.n. sollte man nicht davon ausgehen, auch wenn das viele behaupten, dass man über die gesamte Versicherungsdauer betrachtet in der PKV kein Geld spart. Die PKV ermöglicht aber, sich eine hochwertige und passgenaue medizinische Versorgung zu sichern und man muss nicht, wie im Falle der GKV, damit rechnen, dass sich die Versicherungsleistungen im Zeitverlauf verändern (i.d.R. nicht zugunsten der Versicherten).

antworten
WiWi Gast

bAV Eigenfinaziert

Option 1: Bürgerversicherung kommt
Option 2: man kauft sich in die GKV rein durch Anwärterschaftsbeiträge.
Option 3: man macht Sabbatical / reduziert sein Einkommen auf dem Blatt auf unter die Versicherungspflichtgrenze

know-it-all schrieb am 27.10.2019:

WiWi Gast schrieb am 27.10.2019:

Bei einer PKV fallen die Kosteneinsparungen idr kleiner aus, da sie ja in deinem Alter preiswerter ist als die GKV (zum höchstsatz) bei 57k würdest du außerdem durch eine entgeltumwandlung unter Umständen unter die kriteriengrenze der PKV fallen.

In die PKV darf man als Angestellter überhaupt erst wechseln, wenn das Einkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze liegt, Die liegt in diesem Jahr bei 60750 €, nächstes Jahr bei 62550 €. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze

Ob sich eine PKV "lohnt", darüber gehen die Meinungen auch erheblich auseinander. Fakt ist, dass man im Alter zumindest neben der gesetzlichen Rente weitere Einnahmequellen erschlossen haben sollte. Denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass die PKV-Beiträge im Alter deutlich oberhalb denen der GKV liegen.
Man sollte sich im Klaren sein, dass die Entscheidung für einen Wechsel weitragende Konsequenzen hat - bei den meisten anderen Versicherungen kann man ja den Anbieter wechseln oder Vertrag kündigen. Bei der PKV bindet man sich normalerweise auf Lebenszeit an ein Versicherungsunternehmen - diese Entscheidung sollte man also nicht leichsinnig treffen.
M.M.n. sollte man nicht davon ausgehen, auch wenn das viele behaupten, dass man über die gesamte Versicherungsdauer betrachtet in der PKV kein Geld spart. Die PKV ermöglicht aber, sich eine hochwertige und passgenaue medizinische Versorgung zu sichern und man muss nicht, wie im Falle der GKV, damit rechnen, dass sich die Versicherungsleistungen im Zeitverlauf verändern (i.d.R. nicht zugunsten der Versicherten).

antworten
know-it-all

bAV Eigenfinaziert

know-it-all schrieb am 27.10.2019:

M.M.n. sollte man nicht davon ausgehen, auch wenn das viele behaupten, dass man über die gesamte Versicherungsdauer betrachtet in der PKV kein Geld spart. [...]

Da ist was durcheinandergekommen und es steht ein "kein" wo keins hingehört. Sollte natürlich heißen ".. in der PKV Geld spart." Also nochmal mit anderen Worten: die PKV soll man nicht als Möglichkeit zum Geldsparen sehen.

antworten
WiWi Gast

bAV Eigenfinaziert

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, aus der PKV zu kommen, nutz dafür bitte aber die einschlägigen Threads...

Mein Tipp:
Wenn du die PKV als Sparmodell betrachten möchtest, vergiss sie. Ich zahle momentan 470,- und spare natürlich im Verhältnis zu den 800,-... Nur setzt du diese Ersparnis ins Verhältnis zum Einkommen und rechnest mit den schlimmsten Altersszenarien, dann ist das Thema "Ersparnis" auch nicht mehr so relevant...

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