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AltersvorsorgebAV

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

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WiWi Gast

Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Hallo,
ich bin vor 3 Jahren bei einem Unternehmen eingestiegen, welches noch relativ hohe Betriebsrenten zahlt (halbstaatlich). Möchte nun den Arbeitsort und das Unternehmen aus privaten Gründen wechseln. Laut der Betriebsrentenrichtlinie muss man 5 Jahre durchgehend im Unternehmen beschäftigt sein, um mit 65 Jahren die Rente zu erhalten.

Darum meine Frage, da ich ungern damit auf die PA zugehen möchte: Verfallen diese wirklich oder besteht die Möglichkeit sich diese einmalig auszahlen zu lassen? Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Ein Freund war etwa 4 Jahre bei Robert Bosch beschäftigt und hat damals knapp 12k ausgezahlt bekommen, da er die 5 Jahre nicht erreicht hatte.

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WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Wer zahlt ein?

Arbeitgeber -> Kein Recht
Du -> Kannst mitnehmen
Beide: Dein Anteil mitnehmen, der Rest AG

Individuelle Absprachen? Möglich. Fragen.

Alles klaro?

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WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Geh zu einem Anwalt, der sich auf betriebliche Altersversorgung/Arbeitsrecht spezialisiert hat. Dieser wird dir dann wohl mehr helfen können, als die Binsenweisheiten von Zweitsemester-Wiwistudenten, die das schonmal irgendwo gehört haben.

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WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Zu 100% der Arbeitgeber. Wieviele Rentenbausteine bekommt, hängt vom Jahrensgehalt und eine speziellen Schlüssel anhand des aktuellen Alters ab.

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WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Du schreibst, der Arbeitgeber ist "halbstaatlich". Deshalb vermute ich mal, dass bei Dir die Betriebsrente über die VBL läuft (wie bei den meisten Angestellten im öffentlichen Dienst). Und dort ist es in der Tat so, dass man erst nach 5 Jahren einen Rentenanspruch erwirbt. Solange die 5 Jahre nicht überschritten sind, kannst Du Dir beim Ausscheiden auf Antrag den bisher gezahlten Eigenanteil auszahlen lassen. Das wird kein großer Betrag sein, da der (überwiegende) Arbeitgeberanteil logischerweise nicht an Dich ausgezahlt wird.

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WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Was ist denn das für ein Unsinn! Wie der Kollege oben bereits gesagt hat:

Betriebszugehörigkeit unter 5 Jahren
-> AG kann seine Beiträge verlangen
-> AN behält seine Beiträge

Betriebszugehörigkeit über 5 Jahre und entsprechendes Alter
-> Dir "gehören" auch die Beiträge des AG

  • Ob bei dir nur der AG zahlst, ihr es euch teilt oder nur du Entgelt umwandest, weiß ich nicht. Du aber sicher.

  • Kündigen würde ich mir sehr gut überlegen. Warum? Weil du all die schönen Steuern, die du gespart hat, nachbezahlen musst.

Und zum Thema Auszahlung.

Lounge Gast schrieb:

Zu 100% der Arbeitgeber. Wieviele Rentenbausteine bekommt,
hängt vom Jahrensgehalt und eine speziellen Schlüssel anhand
des aktuellen Alters ab.

antworten
WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Ich würde mit einer Flasche Aspach und zwei Stamperln zum PA-Chef gehen und augenzwinkernd um eine kleine Besprechung bitten. Nach einer Stunde und ein paar Gläschen habt ihr dann sicher eine Vereinbarung getroffen, die beide Seiten glücklich macht.

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WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Ich habe das gleiche Problem wie der TE. Habe letztens Post bekommen, was ich nach 5-jährigem Einzahlung von der Versicherung bekäme: 7,63?/Monat. Also, ob mit oder ohne - es wird nichts an deiner Situation später ändern.

antworten
WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Falsch. Du hast 5 Jahre lang Deine VL (Vermögenswirksame Leistungen) in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Das ist etwas völlig anderes, als im Eröffnungsbeitrag beschrieben.

Dass Du bei monatlicher Einzahlung von 40 oder 50 Euro über 5 Jahre im Alter 7,63 pro Monat rausbekommst, ist schon OK.

Der TE wird allerdings eher 200 Euro im Monat einbezahlen und nochmal 100-200 Euro Arbeitgeberanteil hinzubekommen. D.h., er zahlt ca. das 8fache ein, damit besteht nach 5 Jahren schon ca. 60 Euro als Anwartschaft.

Auch nicht die Welt, aber wenn man das auf die 35 Jahre Berufsleben hochrechnet, dann sind es 7 mal 60 Euro, also schon 450 Euro, die er zu Rentenbeginn (garantiert) zusätzlich zur gesetzlichen Rente haben wird.

Was das Geld in 30 oder 35 Jahren wert sein wird, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings steht auch auf einem anderen Blatt, ob es sich zu Rentenbeginn um 450 Euro handelt (garantiert), oder um 1000 (beispielsweise durch Überschussbeteiligung oder durch Fondsanlage).

Lounge Gast schrieb:

Ich habe das gleiche Problem wie der TE. Habe letztens Post
bekommen, was ich nach 5-jährigem Einzahlung von der
Versicherung bekäme: 7,63?/Monat. Also, ob mit oder ohne - es
wird nichts an deiner Situation später ändern.

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Bateman

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

VL? Wen interessieren diese Peanuts? Es gibt betriebliche Pensionsvorsorgen, die komplett der AG zahlt, die aber gleichzeitig eine Art Treue- und Halteprämie darstellen. Die greifen erst nach 5 Jahren. Vorher hat man keinen Anspruch. Das heißt dann aber auch, dass normalerweise erst ab dem 6. Jahr der Betriebszugehörigkeit Rücklagen gebildet bzw. an den DL gezahlt wird, in den ersten 5 Jahren gibt es also kein Geld, das man mitnehmen könnte.

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WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Die 1000 Euronen sind sicherlich eine feine Sache - wenn das so eintrifft.

Lounge Gast schrieb:

Falsch. Du hast 5 Jahre lang Deine VL (Vermögenswirksame
Leistungen) in eine private Rentenversicherung eingezahlt.
Das ist etwas völlig anderes, als im Eröffnungsbeitrag
beschrieben.

Dass Du bei monatlicher Einzahlung von 40 oder 50 Euro über 5
Jahre im Alter 7,63 pro Monat rausbekommst, ist schon OK.

Der TE wird allerdings eher 200 Euro im Monat einbezahlen und
nochmal 100-200 Euro Arbeitgeberanteil hinzubekommen. D.h.,
er zahlt ca. das 8fache ein, damit besteht nach 5 Jahren
schon ca. 60 Euro als Anwartschaft.

Auch nicht die Welt, aber wenn man das auf die 35 Jahre
Berufsleben hochrechnet, dann sind es 7 mal 60 Euro, also
schon 450 Euro, die er zu Rentenbeginn (garantiert)
zusätzlich zur gesetzlichen Rente haben wird.

Was das Geld in 30 oder 35 Jahren wert sein wird, steht auf
einem anderen Blatt. Allerdings steht auch auf einem anderen
Blatt, ob es sich zu Rentenbeginn um 450 Euro handelt
(garantiert), oder um 1000 (beispielsweise durch
Überschussbeteiligung oder durch Fondsanlage).

Lounge Gast schrieb:

Ich habe das gleiche Problem wie der TE. Habe letztens
Post
bekommen, was ich nach 5-jährigem Einzahlung von der
Versicherung bekäme: 7,63?/Monat. Also, ob mit oder ohne

  • es
    wird nichts an deiner Situation später ändern.
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WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

"Es gibt betriebliche Pensionsvorsorgen..." (allein das Wort "Pensionsvorsorgen" gibt es nicht) - ja, es gibt auch Milliardäre, es gibt Artisten und es gibt lockige Haare.

"es gibt" hat in den Diskussionen hier nichts zu suchen. Vor allem nicht, wenn man mal wieder einen Einzelfall (und dann auch noch vom Hörensagen) als allgemeingültig hinstellen will.

Bateman schrieb:

VL? Wen interessieren diese Peanuts? Es gibt betriebliche
Pensionsvorsorgen, die komplett der AG zahlt, die aber
gleichzeitig eine Art Treue- und Halteprämie darstellen. Die
greifen erst nach 5 Jahren. Vorher hat man keinen Anspruch.
Das heißt dann aber auch, dass normalerweise erst ab dem 6.
Jahr der Betriebszugehörigkeit Rücklagen gebildet bzw. an den
DL gezahlt wird, in den ersten 5 Jahren gibt es also kein
Geld, das man mitnehmen könnte.

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WiWi Gast

Re: Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

WiWi Gast schrieb am 27.12.2015:

Geh zu einem Anwalt, der sich auf betriebliche Altersversorgung/Arbeitsrecht spezialisiert hat. Dieser wird dir dann wohl mehr helfen können, als die Binsenweisheiten von Zweitsemester-Wiwistudenten, die das schonmal irgendwo gehört haben.

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WiWi Gast

Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

WiWi Gast schrieb am 26.12.2015:

Hallo,
ich bin vor 3 Jahren bei einem Unternehmen eingestiegen, welches noch relativ hohe Betriebsrenten zahlt (halbstaatlich). Möchte nun den Arbeitsort und das Unternehmen aus privaten Gründen wechseln. Laut der Betriebsrentenrichtlinie muss man 5 Jahre durchgehend im Unternehmen beschäftigt sein, um mit 65 Jahren die Rente zu erhalten.

Darum meine Frage, da ich ungern damit auf die PA zugehen möchte: Verfallen diese wirklich oder besteht die Möglichkeit sich diese einmalig auszahlen zu lassen? Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Ein Freund war etwa 4 Jahre bei Robert Bosch beschäftigt und hat damals knapp 12k ausgezahlt bekommen, da er die 5 Jahre nicht erreicht hatte.

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WiWi Gast

Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Bei mir ähnlich, daher würde ich auch erst nach 5J wechseln. Bis dahin werden ca. 15k im Pensionsfonds liegen, die 100% AG-finanziert sind.

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WiWi Gast

Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

WiWi Gast schrieb am 09.12.2019:

Bei mir ähnlich, daher würde ich auch erst nach 5J wechseln. Bis dahin werden ca. 15k im Pensionsfonds liegen, die 100% AG-finanziert sind.

Ich habe bei der Telekom gearbeitet (genauer bei T-Systems) und die haben auch eine hübsche Summe in einen Pensionsfond bezahlt - in Abhängigkeit von Gehalt und Alter. Ganz ohne Eigenanteil (den es zusätzlich als Möglichkeit in einem separaten Fond/Versicherung gab). Waren knapp 5000 pro Jahr und ich dachte dann auch, da mache ich lieber die 5 Jahre voll.
Aber dann hab ich mich informiert: Das Geld wird nicht mehr verzinst bis zum Renteneintritt und wenn du das Unternehmen vorzeitig verlässt, wird es entsprechend abgezinst.
Nach 4 Jahren bin ich dann Weg und habe 20.000 Euro verfallen lassen. Wäre ich nach 5 Jahren gegangen, dann wären die 20.000 Euro abgezinst worden und ich hätte weniger als die Hälfte gehabt. Weiß es nicht mehr genau, aber ich glaube es waren etwas weniger als 7.000.

Die Gehaltssteigerung pro Jahr waren fast 20.000, also hätte sich warten nicht gelohnt.

Fazit: Ja, nach 5 Jahren gehört die Altersvorsorge euch. Aber die AG können die Altersvorsorge auch schön rechnen je nach Modell. Dann wird aus viel plötzlich ziemlich wenig und der Wechsel ist vielleicht doch finanziell attraktiver.

antworten
WiWi Gast

Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

WiWi Gast schrieb am 10.12.2019:

Bei mir ähnlich, daher würde ich auch erst nach 5J wechseln. Bis dahin werden ca. 15k im Pensionsfonds liegen, die 100% AG-finanziert sind.

Ich habe bei der Telekom gearbeitet (genauer bei T-Systems) und die haben auch eine hübsche Summe in einen Pensionsfond bezahlt - in Abhängigkeit von Gehalt und Alter. Ganz ohne Eigenanteil (den es zusätzlich als Möglichkeit in einem separaten Fond/Versicherung gab). Waren knapp 5000 pro Jahr und ich dachte dann auch, da mache ich lieber die 5 Jahre voll.
Aber dann hab ich mich informiert: Das Geld wird nicht mehr verzinst bis zum Renteneintritt und wenn du das Unternehmen vorzeitig verlässt, wird es entsprechend abgezinst.
Nach 4 Jahren bin ich dann Weg und habe 20.000 Euro verfallen lassen. Wäre ich nach 5 Jahren gegangen, dann wären die 20.000 Euro abgezinst worden und ich hätte weniger als die Hälfte gehabt. Weiß es nicht mehr genau, aber ich glaube es waren etwas weniger als 7.000.

Die Gehaltssteigerung pro Jahr waren fast 20.000, also hätte sich warten nicht gelohnt.

Fazit: Ja, nach 5 Jahren gehört die Altersvorsorge euch. Aber die AG können die Altersvorsorge auch schön rechnen je nach Modell. Dann wird aus viel plötzlich ziemlich wenig und der Wechsel ist vielleicht doch finanziell attraktiver.

Das ist teilweise vollkommener Unsinn, daher mal bewertet:

Richtig: Um sich die Einzahlungen des AG zu sichern, muss man 5 Jahre im Betrieb sein. Ich habe es auch noch nie erlebt, dass ein AG einem AN die Anteile freiwillig überlässt.

Falsch: Die Altersbeiträge werden nicht verzinst. Tatsächlich werden sie angelegt. Dahinter steckt zu 90% ein bekannter Versicherer, der das übernimmt, auch wenn die Pensionskasse (oder sonstiges) Pensionskasse Firma X heißt. Die Aussage ist unsinnig.

Falsch: Es wird irgendwas gemindert. Du hast das einfach falsch verstanden. Wenn du dir vorzeitig Beiträge auszahlen lässt, werden die nachversteuert und sozialversicherungspflichtig behandelt. Das ist aber ganz normal,

antworten
WiWi Gast

Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

WiWi Gast schrieb am 10.12.2019:

Bei mir ähnlich, daher würde ich auch erst nach 5J wechseln. Bis dahin werden ca. 15k im Pensionsfonds liegen, die 100% AG-finanziert sind.

Ich habe bei der Telekom gearbeitet (genauer bei T-Systems) und die haben auch eine hübsche Summe in einen Pensionsfond bezahlt - in Abhängigkeit von Gehalt und Alter. Ganz ohne Eigenanteil (den es zusätzlich als Möglichkeit in einem separaten Fond/Versicherung gab). Waren knapp 5000 pro Jahr und ich dachte dann auch, da mache ich lieber die 5 Jahre voll.
Aber dann hab ich mich informiert: Das Geld wird nicht mehr verzinst bis zum Renteneintritt und wenn du das Unternehmen vorzeitig verlässt, wird es entsprechend abgezinst.
Nach 4 Jahren bin ich dann Weg und habe 20.000 Euro verfallen lassen. Wäre ich nach 5 Jahren gegangen, dann wären die 20.000 Euro abgezinst worden und ich hätte weniger als die Hälfte gehabt. Weiß es nicht mehr genau, aber ich glaube es waren etwas weniger als 7.000.

Die Gehaltssteigerung pro Jahr waren fast 20.000, also hätte sich warten nicht gelohnt.

Fazit: Ja, nach 5 Jahren gehört die Altersvorsorge euch. Aber die AG können die Altersvorsorge auch schön rechnen je nach Modell. Dann wird aus viel plötzlich ziemlich wenig und der Wechsel ist vielleicht doch finanziell attraktiver.

Das ist teilweise vollkommener Unsinn, daher mal bewertet:

Richtig: Um sich die Einzahlungen des AG zu sichern, muss man 5 Jahre im Betrieb sein. Ich habe es auch noch nie erlebt, dass ein AG einem AN die Anteile freiwillig überlässt.

Falsch: Die Altersbeiträge werden nicht verzinst. Tatsächlich werden sie angelegt. Dahinter steckt zu 90% ein bekannter Versicherer, der das übernimmt, auch wenn die Pensionskasse (oder sonstiges) Pensionskasse Firma X heißt. Die Aussage ist unsinnig.

Falsch: Es wird irgendwas gemindert. Du hast das einfach falsch verstanden. Wenn du dir vorzeitig Beiträge auszahlen lässt, werden die nachversteuert und sozialversicherungspflichtig behandelt. Das ist aber ganz normal,

Ganz allgemein: die Unverfallbarkeit für Betriebsrenten wurde ab Anfang 2018 von fünf auf drei Jahre reduziert. Das erhöht die Flexibilität schon erheblich. Und ob die Beiträge nun (garantie-)verzinst oder anderweitig angelegt werden, lässt sich pauschal nicht beantworten. Mein DAX30-Konzern betreibt seinen eigenen Pensionsfonds und "garantiert" 6% pro Jahr - behält sich allerdings auch vor, dies auf 1% Mindestverzinsung zu senken wenn es nötig werden sollte. Das hat mir die Entscheidung gegen Eigenbeiträge vereinfacht... aber die AG-Einzahlungen nehme ich natürlich gern mit.

antworten
WiWi Gast

Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

WiWi Gast schrieb am 10.12.2019:

Bei mir ähnlich, daher würde ich auch erst nach 5J wechseln. Bis dahin werden ca. 15k im Pensionsfonds liegen, die 100% AG-finanziert sind.

Ich habe bei der Telekom gearbeitet (genauer bei T-Systems) und die haben auch eine hübsche Summe in einen Pensionsfond bezahlt - in Abhängigkeit von Gehalt und Alter. Ganz ohne Eigenanteil (den es zusätzlich als Möglichkeit in einem separaten Fond/Versicherung gab). Waren knapp 5000 pro Jahr und ich dachte dann auch, da mache ich lieber die 5 Jahre voll.
Aber dann hab ich mich informiert: Das Geld wird nicht mehr verzinst bis zum Renteneintritt und wenn du das Unternehmen vorzeitig verlässt, wird es entsprechend abgezinst.
Nach 4 Jahren bin ich dann Weg und habe 20.000 Euro verfallen lassen. Wäre ich nach 5 Jahren gegangen, dann wären die 20.000 Euro abgezinst worden und ich hätte weniger als die Hälfte gehabt. Weiß es nicht mehr genau, aber ich glaube es waren etwas weniger als 7.000.

Die Gehaltssteigerung pro Jahr waren fast 20.000, also hätte sich warten nicht gelohnt.

Fazit: Ja, nach 5 Jahren gehört die Altersvorsorge euch. Aber die AG können die Altersvorsorge auch schön rechnen je nach Modell. Dann wird aus viel plötzlich ziemlich wenig und der Wechsel ist vielleicht doch finanziell attraktiver.

Das ist teilweise vollkommener Unsinn, daher mal bewertet:

Richtig: Um sich die Einzahlungen des AG zu sichern, muss man 5 Jahre im Betrieb sein. Ich habe es auch noch nie erlebt, dass ein AG einem AN die Anteile freiwillig überlässt.

Falsch: Die Altersbeiträge werden nicht verzinst. Tatsächlich werden sie angelegt. Dahinter steckt zu 90% ein bekannter Versicherer, der das übernimmt, auch wenn die Pensionskasse (oder sonstiges) Pensionskasse Firma X heißt. Die Aussage ist unsinnig.

Falsch: Es wird irgendwas gemindert. Du hast das einfach falsch verstanden. Wenn du dir vorzeitig Beiträge auszahlen lässt, werden die nachversteuert und sozialversicherungspflichtig behandelt. Das ist aber ganz normal,

Ganz allgemein: die Unverfallbarkeit für Betriebsrenten wurde ab Anfang 2018 von fünf auf drei Jahre reduziert. Das erhöht die Flexibilität schon erheblich. Und ob die Beiträge nun (garantie-)verzinst oder anderweitig angelegt werden, lässt sich pauschal nicht beantworten. Mein DAX30-Konzern betreibt seinen eigenen Pensionsfonds und "garantiert" 6% pro Jahr - behält sich allerdings auch vor, dies auf 1% Mindestverzinsung zu senken wenn es nötig werden sollte. Das hat mir die Entscheidung gegen Eigenbeiträge vereinfacht... aber die AG-Einzahlungen nehme ich natürlich gern mit.

Vorsicht! Du bist da in die Falle getappt. Es zählt nach wie vor für alle Fälle hier die 5-Jahres-Regel.

Die Neuregelung von 2018 tritt erstmals nach 3 Jahren in Kraft. Das heißt, man profitiert davon erst, wenn sie mindestens bis 2021 läuft.

Mit dem Rest habt ihr natürlich Recht. Die BAV wird verzinst/angelegt und so weiter. Je nachdem, was für ein rechtliches Konstrukt da ist konservativer oder aggressiver. In der Regel wirklich von Versicherern oder Banken, die hinter den betrieblichen Konstrukten stehen.

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WiWi Gast

Verfall der Betriebsrente bei weniger als 5 Jahren Betriebszugehörigkeit?

WiWi Gast schrieb am 10.12.2019:

Bei mir ähnlich, daher würde ich auch erst nach 5J wechseln. Bis dahin werden ca. 15k im Pensionsfonds liegen, die 100% AG-finanziert sind.

Ich habe bei der Telekom gearbeitet (genauer bei T-Systems) und die haben auch eine hübsche Summe in einen Pensionsfond bezahlt - in Abhängigkeit von Gehalt und Alter. Ganz ohne Eigenanteil (den es zusätzlich als Möglichkeit in einem separaten Fond/Versicherung gab). Waren knapp 5000 pro Jahr und ich dachte dann auch, da mache ich lieber die 5 Jahre voll.
Aber dann hab ich mich informiert: Das Geld wird nicht mehr verzinst bis zum Renteneintritt und wenn du das Unternehmen vorzeitig verlässt, wird es entsprechend abgezinst.
Nach 4 Jahren bin ich dann Weg und habe 20.000 Euro verfallen lassen. Wäre ich nach 5 Jahren gegangen, dann wären die 20.000 Euro abgezinst worden und ich hätte weniger als die Hälfte gehabt. Weiß es nicht mehr genau, aber ich glaube es waren etwas weniger als 7.000.

Die Gehaltssteigerung pro Jahr waren fast 20.000, also hätte sich warten nicht gelohnt.

Fazit: Ja, nach 5 Jahren gehört die Altersvorsorge euch. Aber die AG können die Altersvorsorge auch schön rechnen je nach Modell. Dann wird aus viel plötzlich ziemlich wenig und der Wechsel ist vielleicht doch finanziell attraktiver.

Das ist teilweise vollkommener Unsinn, daher mal bewertet:

Richtig: Um sich die Einzahlungen des AG zu sichern, muss man 5 Jahre im Betrieb sein. Ich habe es auch noch nie erlebt, dass ein AG einem AN die Anteile freiwillig überlässt.

Falsch: Die Altersbeiträge werden nicht verzinst. Tatsächlich werden sie angelegt. Dahinter steckt zu 90% ein bekannter Versicherer, der das übernimmt, auch wenn die Pensionskasse (oder sonstiges) Pensionskasse Firma X heißt. Die Aussage ist unsinnig.

Falsch: Es wird irgendwas gemindert. Du hast das einfach falsch verstanden. Wenn du dir vorzeitig Beiträge auszahlen lässt, werden die nachversteuert und sozialversicherungspflichtig behandelt. Das ist aber ganz normal,

Ganz allgemein: die Unverfallbarkeit für Betriebsrenten wurde ab Anfang 2018 von fünf auf drei Jahre reduziert. Das erhöht die Flexibilität schon erheblich. Und ob die Beiträge nun (garantie-)verzinst oder anderweitig angelegt werden, lässt sich pauschal nicht beantworten. Mein DAX30-Konzern betreibt seinen eigenen Pensionsfonds und "garantiert" 6% pro Jahr - behält sich allerdings auch vor, dies auf 1% Mindestverzinsung zu senken wenn es nötig werden sollte. Das hat mir die Entscheidung gegen Eigenbeiträge vereinfacht... aber die AG-Einzahlungen nehme ich natürlich gern mit.

Das ist leider falsch. Die 5-Jahres-Regel gilt immer noch. Die 3-Jahresregelung gilt erst für BAV-Verträge ab dem 01.01.2018. Das heißt, sie muss ab dem 01.01.2018 drei Jahre bestehen, um nicht zu verfallen. Sie gilt eben nicht rückwirkend, wie du das hier suggerierst. Di eNeuregelung betrifft hier aber genau keinen, denn wir haben noch nicht einmal 2020. Also vorsicht, mit irgendwelchen Meldungen im Internet.

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