Vermögensbildung 3 - Vermögenswirksame Leistungen 1
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im dritten Teil geht es um die Rahmenbedingungen für Vermögenswirksame Leistungen.
Grundlagen Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Im Normalfall werden Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt, man kann aber auch einen Teil des Gehalts anlegen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhält man zudem eine Arbeitnehmer-Sparzulage, mit der der Staat die private Vermögensbildung fördert.
In der Praxis bekommen nahezu alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, viele Angehörige des öffentlichen Dienstes und Beamte von ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn vermögenswirksame Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen schwanken in der Höhe von Branche zu Branche. Dies reicht von bescheidenen 6,65 Euro im öffentlichen Dienst bis zu vielfach höheren Beträgen z.B. in der Chemieindustrie.
Rechtlicher Rahmen
Nach dem Vermögensbildungsgesetz und anderen Vorschriften gelten für VL folgende Regeln:
- VL kann nur erhalten, wer in einem Arbeitsverhältnis steht, aus dem er auch Arbeitslohn bezieht. Das gilt für Arbeiter, Angestellte, aktive Beamte, Auszubildende und Heimarbeiter. Es spielt keine Rolle, ob man in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Keine VL gibt es demnach für Studierende ohne Arbeitsverhältnis oder Arbeitslose.
- Die Zahlung der VL ist meist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Einige Arbeitgeber zahlen VL auch freiwillig, um die Mitarbeiter beim Sparen zu unterstützen.
- Die VL müssen in eine begünstigte Anlagemöglichkeit investiert werden. In fast allen Fällen ist außerdem eine Sperrfrist einzuhalten. Das bedeutet, dass man meist sechs Jahre lang Geld in den Sparvertrag einzahlt und erst nach dem siebten Jahr an sein Geld kann. Nur in Sonderfällen kann man schon vorher über sein Geld verfügen.
- Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhält man nur, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen einhält. Wer darüber liegt, erhält diese staatliche Förderung nicht, darf aber auf jeden Fall seine VL behalten.
- VL sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da man immer den Gesamtbetrag der VL anlegen muss, werden diese Beträge vom restlichen Einkommen abgezogen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist hingegen steuer- und sozialabgabenfrei.
In fünf Schritten zum VL-Erfolg: Schritte 1 bis 3
Damit man seine VL erhält und korrekt anlegt und auch die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommt, sollte man in fünf Schritten vorgehen:
1. Schritt: Arbeitgeber fragen
- zunächst erkundigen, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt
- ggf. versuchen, VL zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn zu vereinbaren. Dies geht über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hinaus auch per Einzelvertrag. Allerdings muss man hier schon eine recht gute Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber haben, also ein recht begehrter Bewerber oder Mitarbeiter sein.
2. Schritt: Eigenanteil prüfen
- Durch die Arbeitnehmer-Sparzulage werden VL bis zu insgesamt 888,00 Euro pro Jahr gefördert. Meist bleiben die Leistungen der Arbeitgeber jedoch unter diesem Betrag. Wer Anspruch auf die Arbeitnehmer-Zulage hat, kann den fehlenden Betrag bis zur Höchstgrenze aus seinem eigenen Einkommen bezahlen. Damit erhöht man seinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage.
3. Schritt: Anlageform auswählen
- aus dem Katalog der begünstigten Anlageformen die passende Anlage auswählen
- Vertrag abschließen
- dem Arbeitgeber die entsprechenden Daten mitteilen.
In fünf Schritten zum VL-Erfolg: Schritte 4 und 5
4. Schritt: Zahlung durch Arbeitgeber
- den Arbeitgeber veranlassen, die vermögenswirksamen Leistungen auf den abgeschlossenen Vertrag zu überweisen. Dies geschieht dann normalerweise automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung.
5. Schritt: Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen
- staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt prüft dabei, ob man die Einkommensgrenzen einhält, und setzt dann entsprechend die Zulage fest.
- auf die Antragsfristen achten, sonst gibt es kein Geld!
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