Vermögensbildung 9 - Riester-Rente 2: Altersvorsorgezulage
Im neunten Teil geht es um die Altersvorsorgezulage.
Altersvorsorgezulage - Kinderzulage Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Abzustellen ist also immer auf den tatsächlichen Bezug des Kindergelds, nicht nur auf den Anspruch! Für jedes Kind wird - auch wenn beide Elternteile einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben - pro Jahr nur eine Kinderzulage gezahlt. Wie die Grundzulage steigt auch die Kinderzulage in den kommenden Jahren deutlich an. Sie beträgt für jedes Kind pro Jahr
in den Jahren 2002 und 2003: |
46 Euro
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in den Jahren 2004 und 2005: |
92 Euro
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in den Jahren 2006 und 2007: |
138 Euro
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ab 2008: |
185 Euro
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Bei verheirateten Eltern, die beide in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet - unabhängig davon, an wen das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wird! Nur auf Antrag beider (!) Eltern kann die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nur der Vater einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat oder sein Altersvorsorgevertrag profitabler ist.
Sind die Eltern nicht verheiratet, leben sie getrennt oder sind sie geschieden, bekommt der Elternteil die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird. Folgende Fälle sind möglich:
- Beide Elternteile haben Anspruch auf das Kindergeld, leben jedoch nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Das Kindergeld wird an denjenigen ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dieser Elternteil erhält dann auch die Kinderzulage.
- Beide Elternteile haben Anspruch auf das Kindergeld und leben in einem gemeinsamen Haushalt: Die Elternteile müssen untereinander bestimmen, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Bei zwei Kindern dürfen Sie ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zuordnen. Will nur ein Elternteil einen Altersvorsorgevertrag abschließen, sollte man darauf achten, dass dieser Elternteil das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Sonst verschenkt man die Kinderzulage und damit bares Geld vom Staat.
- Wechselt der Kindergeldempfänger innerhalb eines Kalenderjahres, bekommt die Kinderzulage der Elternteil, an den im betreffenden Jahr zuerst Kindergeld gezahlt worden ist. Hat z.B. der Vater von Januar bis April 2003 das Kindergeld erhalten und ab Mai die Mutter, steht die Kinderzulage für 2003 dem Vater zu, und zwar in voller Höhe!
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