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Anlage, Aktien & VermögenRiester-Rente

Vermögensbildung 9 - Riester-Rente 2: Altersvorsorgezulage

Im neunten Teil geht es um die Altersvorsorgezulage.

Vermögensstruktur: Geld, Aktien, Anleihen, Gold

Altersvorsorgezulage
Die Förderung besteht zunächst einmal in der Zahlung einer Altersvorsorgezulage, die sich aus Grund- und Kinderzulage zusammensetzt. Von 2002 bis 2008 steigen die Zulagen kontinuierlich an,

Seit dem 1.1.2002 hat Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, wer

Es genügt, wenn man nur einen Teil des Jahres zum geförderten Personenkreis gehört hat. Gehört man ein ganzes Kalenderjahr nicht zum geförderten Personenkreis, kann man entweder den Vertrag beitragsfrei ruhen oder ungefördert durch Zahlung von Beiträgen weiterlaufen lassen.

Altersvorsorgezulage - Grundzulage
Die Grundzulage ist sozusagen die Basisförderung für alle Anspruchsberechtigten. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob man ledig oder verheiratet oder wie hoch das Einkommen ist. Die Grundzulage beträgt pro Jahr

 

 

in den Jahren 2002 und 2003:
38 Euro
in den Jahren 2004 und 2005:
76 Euro
in den Jahren 2006 und 2007:
114 Euro
ab 2008:
154 Euro


Ist bei Verheirateten nur ein Ehegatte pflichtversichert, hat der andere Ehegatte unter bestimmten Umständen einen eigenen Anspruch auf die Zulage. Erste Bedingung: Die Ehegatten wohnen in Deutschland und leben nicht dauernd getrennt. Zweite Bedingung: Der nicht pflichtversicherte Ehegatte schließt einen Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen ab.

Beispiel: Abgeleiteter Zulagenanspruch

 

 

Der Zulagenanspruch des nicht pflichtversicherten Ehegatten entfällt, wenn die Ehegatten sich trennen oder der bisher pflichtversicherte Ehegatte keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit mehr nachgeht, sich z.B. selbstständig macht.

 

Altersvorsorgezulage - Kinderzulage Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Abzustellen ist also immer auf den tatsächlichen Bezug des Kindergelds, nicht nur auf den Anspruch! Für jedes Kind wird - auch wenn beide Elternteile einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben - pro Jahr nur eine Kinderzulage gezahlt. Wie die Grundzulage steigt auch die Kinderzulage in den kommenden Jahren deutlich an. Sie beträgt für jedes Kind pro Jahr

 

 

 

in den Jahren 2002 und 2003:
46 Euro
in den Jahren 2004 und 2005:
92 Euro
in den Jahren 2006 und 2007:
138 Euro
ab 2008:
185 Euro


Bei verheirateten Eltern, die beide in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet - unabhängig davon, an wen das Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wird! Nur auf Antrag beider (!) Eltern kann die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nur der Vater einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat oder sein Altersvorsorgevertrag profitabler ist.

Sind die Eltern nicht verheiratet, leben sie getrennt oder sind sie geschieden, bekommt der Elternteil die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird. Folgende Fälle sind möglich:

 

 


Altersvorsorgezulage - Auszahlung
Um die Zulagen zu bekommen, muss man beim Anbieter (nicht beim Finanzamt!) lediglich einen entsprechenden Antrag stellen. Bei mehreren Verträgen bestimmt man im Antrag auch, auf welche Verträge die Zulage eingezahlt werden soll. Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahrs eingereicht werden, das auf das jeweilige Beitragsjahr folgt, für 2003 also bis Ende 2005.

Der Anbieter teilt der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) insbesondere

Anhand dieser Daten berechnet die BfA die Zulage und überweist sie an den Anbieter, der den Betrag dann dem Altersvorsorgevertrag gutschreibt.
 


Hinweis
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den
der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
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