Vermögensbildung 6 - VL 4: Weitere Anlagemöglichkeiten
Ob Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente, Bausparen oder Aktienanlage: Finanzielle Vorsorge ist für jeden Berufseinsteiger ein wichtiges Thema. Wir zeigen, welche Anlageformen am günstigsten sind. Im sechsten Teil geht es um weitere Anlagemöglichkeiten bei VL.
Mitarbeiterbeteiligungen
Vor allem große Konzerne und gut verdienende mittelständische Unternehmen räumen ihren Beschäftigten Beteiligungen zu besonders attraktiven Konditionen ein. Die wichtigsten Anlageformen sind
- Belegschaftsaktien,
- Arbeitgeber-Darlehen und
- Gewinnschuldverschreibungen.
Geldanlagen in der Firma des Arbeitgebers bedeuten immer auch Teilnahme am unternehmerischen Risiko. Man sollte deshalb klären, wie sich das auswirken kann, z.B. Verzicht auf laufende Ausschüttungen, wenn es der Firma einmal schlecht geht.
Beteiligungen steuerfrei
Einen zusätzlichen Anreiz für Mitarbeiterbeteiligungen bietet § 19a EStG. Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nämlich Beteiligungen bis zu 154 Euro pro Jahr verbilligt oder umsonst überlassen - und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung hängt nicht vom Einkommen ab wie die Zahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage. Folgende Bedingungen sind außerdem zu beachten:
- Die Überlassung der Beteiligungen muss zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen, eine einfache Gehaltsumwandlung reicht nicht aus.
- Die Vermögensbeteiligung muss ein Sachbezug sein. Wenn einem der Arbeitgeber einfach Geld zum Kauf der Beteiligung gibt, gibt es keine Begünstigung nach § 19a EStG.
- Es muss eine sechsjährige Sperrfrist vereinbart werden, in der man über seine Beteiligung nicht verfügen kann. Ausnahmen gelten bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Heirat oder dem Start in die Selbstständigkeit.
Besonders interessant ist, dass man diese Vergünstigung mit Vermögenswirksamen Leistungen kombinieren können. Der Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter hierfür eine Beteiligung verbilligt zukommen lassen, der Mitarbeiter muss für seinen Eigenanteil VL einsetzen.
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