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Mobiles Arbeiten: Das müssen Arbeitgeber beachten

Dank des Siegeszuges mobiler Endgeräte und öffentlicher WLAN-Netze hat sich in den letzten Jahren ein neues Arbeitsmodell entwickelt: das mobile Arbeiten. Dafür ist kein fester Arbeitsplatz in den Räumen des jeweiligen Unternehmens nötig, auch zuhause muss die Arbeit nicht zwingend erledigt werden. Dieses Modell bietet zwar attraktive Vorteile, dennoch müssen bestimmte Besonderheiten beachtet werden.

Arbeitswelt 4.0: Mobiles Arbeiten in einem WLAN-Hotspot

Was ist mobiles Arbeiten?
Mobiles Arbeiten bedeutet, dass die Arbeit an einem beliebigen Ort unter Einsatz eines mobilen Endgerätes erledigt wird. Im Gegensatz zur klassischen Telearbeit ("Home Office") muss der Arbeitsplatz nicht in der eigenen Wohnung eingerichtet werden. Stattdessen kann die Arbeit an jedem Ort erledigt werden, der WLAN anbietet, beispielsweise in einem Café, einer Hotellounge oder einem Coworking Space.
 

Vorteile des mobilen Arbeitens
Arbeitnehmer, die ihre Arbeit mobil erledigen können, sind dazu in der Lage, Beruf und Familie besser zu vereinbaren als diejenigen, die an einem stationären Arbeitsplatz in ihrer Firma arbeiten. Auch für Arbeitgeber kann dieses Arbeitsmodell sinnvoll sein, denn damit lassen sich Ausfallzeiten reduzieren, die unter anderem durch verspätete öffentliche Verkehrsmittel oder Staus entstehen. Außerdem können sie auf diese Weise die Kosten sparen, die die Aufrechterhaltung eines stationären Arbeitsplatzes mit sich bringt, unter anderem Reinigungs-, Strom- und Wartungskosten.
 

Technische Voraussetzungen
Zum mobilen Arbeiten kann entweder ein Notebook, ein Netbook, ein Tablet-PC oder ein Smartphone zum Einsatz kommen. Weiterhin wird ein kabelloser Internetzugang benötigt, der sowohl über WLAN als auch über das mobile LTE-Netz erfolgen kann. Die Arbeit mit einem Mobilgerät über LTE bietet den Vorteil, dass auch dann weitergearbeitet werden kann, wenn die WLAN-Verbindung plötzlich aussetzt. Im Gegensatz zu einer 3G-Verbindung bietet LTE eine höhere Geschwindigkeit bei der Datenübertragung. Während bei 3G Geschwindigkeiten bis zu 7,2 MBit/s möglich sind, beträgt die maximale Bandbreite bei LTE bis zu 500 MBit/s. Allerdings ist das LTE-Netz bisher noch nicht in allen Städten in Deutschland verfügbar. Wichtig ist hier auch ein entsprechendes Datenvolumen um unterwegs ohne Einschränkungen arbeiten zu können. Der Anbieter 1&1 bietet Tarife mit bis zu 10 GB monatlichen Inklusivvolumen ganz ohne Vertragslaufzeit an. Je nach Aufgabe kommen unterschiedliche Cloud-Computing-Anwendungen zum Einsatz, beispielsweise Google Docs, Dropbox oder Trello. Mit diesen Anwendungen können von jedem beliebigen Ort die zur Arbeit benötigten Daten erstellt, bearbeitet und aufgerufen werden.
 

Rechtliche Besonderheiten des mobilen Arbeitens
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern mobile Arbeit ermöglichen, müssen andere rechtliche Bedingungen als bei stationären Arbeitsplätzen oder Telearbeit beachten. So gilt unter anderem die Arbeitsstättenverordnung in einem kleineren Umfang als beim Home Office. Weiterhin muss beachtet werden, dass die Zeit, die im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses genutzt wird, immer als Arbeitszeit gilt. Unterwegs dürfen Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten, als das Gesetz zulässt. Darüber hinaus gilt es, zu beachten, dass der Arbeitnehmer trotz mobiler Verfügbarkeit nicht permanent erreichbar sein muss. Des Weiteren verfügt der Betriebsrat bei der mobilen Arbeit über das Mitbestimmungsrecht. Zur Einführung der mobilen Arbeit gelten die Regelungen in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber mobiles Arbeiten nicht einführen, da es mit mobilen Geräten theoretisch möglich ist, die Arbeit des Arbeitnehmers zu überwachen.

Im Forum zu Arbeitswelt 4.0

6 Kommentare

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