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Arbeitsleben & HR-NewsKündigung

Beim Surfen am Arbeitsplatz droht Kündigung

Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit kann ein Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Ein Surfer mit Brett und Paddel fällt gerade in eine Welle.

Beim Surfen am Arbeitszeitsplatz droht Kündigung
Erfurt, 07.07.2005 (bag) - »Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten«, so hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (2 AZR 581/04). Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt zugreift.

Diese Pflichtverletzung kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Ob die Kündigung in einem solchen Fall im Ergebnis wirksam ist, ist auf Grund einer Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellen.

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3 Kommentare

Enhält mein Werkstudentenvertrag die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung?

richi96

Hab bei der HR nachgefragt. Er meinte er hat gerade keinen zugriff auf meine vertragsunterlagen, aber das Zitat von mir bedeutet, ich hätte 4 Wochen Kündigungsfrist. Damit sollte ich doch eigentlich ...

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Kaine007

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WiWi Gast schrieb am 12.01.2024: Was für ein inhaltlich falscher und dazu noch unnötig gehässiger Kommentar. Dir ist schon klar, dass man auch außerhalb der Probezeit aus betriebsbedingten ...

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derWolf schrieb am 22.03.2021: Was meinst du mit "bereits jetzt"? Zum Ende der Probezeit kam die Kündigung. Das lief so ab, wie es @Voice of Reason über mir berichtet, nur dass mir nicht ang ...

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Wie erkläre ich das Ausscheiden.

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