Fenster schließen

Druckansicht http://www.wiwi-treff.de/Arbeitsleben-and-HR-News/Big-Boss-ist-watching-you-Ueberwachung-am-Arbeitsplatz/Artikel-408/drucken

Arbeitsleben & HR-NewsArbeitsplatz

Big Boss ist watching you - Überwachung am Arbeitsplatz

Die Mitarbeiterüberwachung ist nur im gesetzlichen Rahmen oder mit Einwilligung des Arbeitnehmers möglich. Was ist erlaubt?

Überwachung am Arbeitsplatz: Ein rotes Schild zum Thema Überwachung mit einer Kamera im Fahrstuhl.

Die Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz ist nur dann gestattet, wenn sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegt oder der Arbeitnehmer der Überwachung zugestimmt hat. Da eine Überwachung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt, ist sie nur bei einem konkreten Verdacht und stichprobenartig möglich. Im Gegensatz dazu ist das heimliche Überwachen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht gestattet. Es verletzt den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Damit ein Arbeitgeber seine Interessen bei der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, dem Schutz seines Eigentums oder der Vermeidung eines schlechten Betriebsklimas durchsetzen kann, können hiermit im Zusammenhang stehende Überwachungen gerechtfertigt sein. Überwiegt das Arbeitgeber-Interesse die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters muss Letzterer die Überwachung hinnehmen. Diese muss aber verhältnismäßig sein. Weitere Informationen dazu, was erlaubt ist und was nicht, gibt es unter https://rightmart.de/arbeitsrecht/ueberwachung-am-arbeitsplatz.
 

Was darf der Arbeitgeber?
Die Gründe für eine Mitarbeiterüberwachung können höchst unterschiedlich sein. Arbeitgeber wollen beispielsweise herausfinden, ob die Arbeitszeiten eingehalten werden, ob Firmeneigentum gestohlen wird oder ob die Internet- und Telefonanschlüsse übermäßig für private Zwecke genutzt werden. Wie weit der Arbeitgeber bei der Überwachung gehen darf, welche Formen der Überwachung es gibt und welche Maßnahmen die Mitarbeiter hinnehmen müssen, ist genau geregelt.

Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch heimlich kontrollieren?
Heimliches Überwachen von Arbeitnehmern ist grundsätzlich nicht erlaubt. Setzt sich ein Arbeitgeber darüber hinweg, kann ihn die unzulässige Mitarbeiterüberwachung teuer zu stehen kommen. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern bei Verstößen gegen den Mitarbeiterdatenschutz bis hin zu Entschädigungszahlungen bei Verstößen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Konsequenzen bei unerlaubter Überwachung