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Kein Olympia am Arbeitsplatz

Bei den Olympischen Sommerspielen in London werden so viele Wettkämpfe wie nie zuvor im Internet übertragen. Doch nur 4 Prozent der Angestellten wollen Olympia während der Arbeitszeit hin und wieder per Video-Live-Stream im Web schauen.

Sportler beim Hürdenlauf springen ins Wasser nach dem Höhenhinderniss.

Kein Olympia am Arbeitsplatz
Berlin, 6.08.2012 (bitkom) - Bei den Olympischen Sommerspielen in London werden so viele Wettkämpfe wie nie zuvor im Internet übertragen. Doch nur 4 Prozent der Angestellten wollen Olympia während der Arbeitszeit hin und wieder per Video-Live-Stream im Web schauen. 95 Prozent der Arbeitnehmer werden online keine Wettkämpfe am Arbeitsplatz ansehen. Der Hauptgrund: Den meisten (57 Prozent) ist es verboten, Video-Livestreams per Web zu schauen. Jeder Fünfte (20 Prozent) hat im Job keinen mit dem Internet verbunden Computer zur Verfügung. 28 Prozent interessieren sich nicht für Olympia. Das ergibt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. „Arbeitnehmer sollten sich zuerst nach der Regelung in ihrem Unternehmen erkundigen, bevor sie einen Livestream starten“, sagt der Arbeitsrechtsexperte des BITKOM, Arne Gattermann.

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF nutzen das Internet für die Berichterstattung zu den olympischen Spielen in London so stark wie noch nie: In sechs parallelen Video-Livestreams werden täglich bis zu 60 Stunden Sport im Internet zu sehen sein. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das die private Internetnutzung am Arbeitsplatz regelt. Allein der Arbeitgeber entscheidet darüber. Arbeitnehmer sollten sich zur Sicherheit in der Personalabteilung nach entsprechenden Regelungen erkundigen. BITKOM rät Arbeitgebern, klare Regeln für die private Internetnutzung am Arbeitsplatz aufzustellen – etwa im Arbeitsvertrag, als Richtlinie oder Vereinbarung mit dem Betriebsrat. „Berufs- und Privatleben verschmelzen zunehmend miteinander“, so Gattermann. „88 Prozent der Arbeitnehmer sind auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten per E-Mail oder Handy erreichbar. Dies sollte auch umgekehrt bei der Frage der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gewürdigt werden.“