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Befristet oder Unbefristet?!

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WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

Hallo,

im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Befristung und auch bei den 2 Gesprächen vor dem Einstieg war nichts die Rede von einer befristeten Tätigkeit. In der Stellenanzeige ebenso.
Jedoch habe ich gesehen, dass mein Zugriff auf die internen Datenbanken beim UN, bei dem ich eingestiegen bin, auf ein Jahr beschränkt ist. Es steht explizit drin, dass mein Arbeitsvertrag genau in einem Jahr endet! Diesen Antrag für die IT stellt laut meinem Kenntnisstand der Fachvorgesetzter.
Nun bin ich perplex und weiß nicht wie ich vorgehen soll.
Soll ich meinen Vorgesetzen darauf ansprechen? Oder das Personal?
Wie würdet ihr denn vorgehen?
Muss das irgendwie "souverän" rüberbringen...
Denkt ihr, dass man mich nach einem Jahr rauskicken will und dies vor mir verheimlicht wird? Oder ist das schon zu weit interpretiert?
Bei dem Antrag meiner Kollegen ist kein Enddatum der Tätigkeit eingetragen, genau dies macht mich stutzig.

Vielen Dank!

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WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

Wenn es nicht in deinem Vertrag steht, hast du natürlich einen unbefristeten Vertrag! Eine Befristung muss als Abrede natürlich ausdrücklich vereinbart werden.

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WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

TE hier:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Weitere Meinungen sind willkommen!
Insb. auf die Frage, ob ich meinen Vorgesetzten darauf ansprechen soll oder nicht?
Ehrlich gesagt, wäre mir das unangenehm aber eine 100% Klarheit schafft man nur mit einem offenen Gespräch. Dies ist mir schon klar.

antworten
WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

WiWi Gast schrieb am 08.04.2018:

TE hier:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Weitere Meinungen sind willkommen!
Insb. auf die Frage, ob ich meinen Vorgesetzten darauf ansprechen soll oder nicht?
Ehrlich gesagt, wäre mir das unangenehm aber eine 100% Klarheit schafft man nur mit einem offenen Gespräch. Dies ist mir schon klar.

Ich würde da die IT ganz unbefangen drauf ansprechen, dass da offenbar ein Fehler unterlaufen ist. Falls die sagen, sie kriegen auch nur Anweisungen, würde ich das dann mit dem Vorgesetzten klären. Gehe ganz unschuldig und unbekümmert von einem Irrtum aus.

antworten
bwlnothx

Befristet oder Unbefristet?!

Wird ein Irrtum sein, deshalb solltest du auch ganz sorglos und souverän an die Sache herangehen. So etwas kann man auch mal ganz beiläufig in einem Gespräch erwähnen. "Wissen Sie eigentlich, wieso im System vermerkt ist, dass mein Arbeitsvertrag nach einem Jahr endet?" Wichtig ist nur, dass du die Frage eher locker rüber bringst - vielleicht lässt es sich auch mit einem kleinen Scherz verbinden.

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WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

Ich danke euch für euren Input!

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WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

Oftmals werden IT-Berechtigungen auch nur befristet erteilt und dann immer wieder verlängert. Ist eine ähnliche Sicherheitsvorkehrung wie Passwörter regelmäßig zu ändern. Es sollen schlicht keine Profile im System vorhanden sein, welche Berechtigungen haben, welche sie evtl. garnicht mehr benötigen oder der Mitarbeiter ist schon lange ausgeschieden. Durch eine Befristung müssen die Berechtigungen zwangsweise von Zeit zu Zeit überprüft werden.

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WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

Hast du eine Probezeit vielleicht?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Hallo,

im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Befristung und auch bei den 2 Gesprächen vor dem Einstieg war nichts die Rede von einer befristeten Tätigkeit. In der Stellenanzeige ebenso.
Jedoch habe ich gesehen, dass mein Zugriff auf die internen Datenbanken beim UN, bei dem ich eingestiegen bin, auf ein Jahr beschränkt ist. Es steht explizit drin, dass mein Arbeitsvertrag genau in einem Jahr endet! Diesen Antrag für die IT stellt laut meinem Kenntnisstand der Fachvorgesetzter.
Nun bin ich perplex und weiß nicht wie ich vorgehen soll.
Soll ich meinen Vorgesetzen darauf ansprechen? Oder das Personal?
Wie würdet ihr denn vorgehen?
Muss das irgendwie "souverän" rüberbringen...
Denkt ihr, dass man mich nach einem Jahr rauskicken will und dies vor mir verheimlicht wird? Oder ist das schon zu weit interpretiert?
Bei dem Antrag meiner Kollegen ist kein Enddatum der Tätigkeit eingetragen, genau dies macht mich stutzig.

Vielen Dank!

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WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

Ja, 6 Monate Probezeit (bin noch in der Probezeit)

WiWi Gast schrieb am 08.04.2018:

Hast du eine Probezeit vielleicht?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2018:

Hallo,

im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Befristung und auch bei den 2 Gesprächen vor dem Einstieg war nichts die Rede von einer befristeten Tätigkeit. In der Stellenanzeige ebenso.
Jedoch habe ich gesehen, dass mein Zugriff auf die internen Datenbanken beim UN, bei dem ich eingestiegen bin, auf ein Jahr beschränkt ist. Es steht explizit drin, dass mein Arbeitsvertrag genau in einem Jahr endet! Diesen Antrag für die IT stellt laut meinem Kenntnisstand der Fachvorgesetzter.
Nun bin ich perplex und weiß nicht wie ich vorgehen soll.
Soll ich meinen Vorgesetzen darauf ansprechen? Oder das Personal?
Wie würdet ihr denn vorgehen?
Muss das irgendwie "souverän" rüberbringen...
Denkt ihr, dass man mich nach einem Jahr rauskicken will und dies vor mir verheimlicht wird? Oder ist das schon zu weit interpretiert?
Bei dem Antrag meiner Kollegen ist kein Enddatum der Tätigkeit eingetragen, genau dies macht mich stutzig.

Vielen Dank!

antworten
WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

An sich sinnvoll, jedoch haben die Kollegen kein Enddatum in ihrem Arbeitsvertrag (im IT-Antrag) stehen.

WiWi Gast schrieb am 08.04.2018:

Oftmals werden IT-Berechtigungen auch nur befristet erteilt und dann immer wieder verlängert. Ist eine ähnliche Sicherheitsvorkehrung wie Passwörter regelmäßig zu ändern. Es sollen schlicht keine Profile im System vorhanden sein, welche Berechtigungen haben, welche sie evtl. garnicht mehr benötigen oder der Mitarbeiter ist schon lange ausgeschieden. Durch eine Befristung müssen die Berechtigungen zwangsweise von Zeit zu Zeit überprüft werden.

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WiWi Gast

Befristet oder Unbefristet?!

Würde ich frühestens nach Ende der Probezeit ansprechen. Noch können sie Dich kurzfristig entlassen, nach den sechs Monaten ist das rechtlich an ganz andere Auflagen geknüpft. Sollte es ein Versehen sein, dann macht es nichts aus, wenn das erst nach der Probezeit geklärt wird.

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