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Arbeitsvertrag & -rechtAV

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Grundsätzliches zum Arbeitsvertrag
Am Ende des erfolgreichen Bewerbungsprozesses steht der Arbeitsvertrag. Die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrags sind:

Meist nicht verhandlungsfähig sind typische Betriebs- oder Unternehmensstandards wie

Tipp:
Hat der für deine Einstellung zuständige Mitarbeiter das Unternehmen gewechselt, sind mündliche Absprachen schwer nachvollziehbar. Also genauestens prüfen, ob alle im Gespräch vereinbarten Bedingungen unmissverständlich berücksichtigt wurden.

Befristet oder unbefristet
Das befristete Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Frist. Eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses setzt den Abschluss eines neuen, unbefristeten Vertrages voraus. Das unbefristete Arbeitsverhältnis geht nach der Probezeit direkt in ein festes Arbeitsverhältnis über, wenn keine Kündigung erfolgt.

Probezeit
Die Probezeit ermöglicht beiden Seiten, das Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Üblich und maximal zulässig sind 6 Monate Probezeit.

Niemals sofort unterschreiben
Der Arbeitsvertrag sollte niemals sofort nach einem Vorstellungsgespräch unterschrieben werden. Für die Rücksendung des unterzeichneten Vertrages könnt Ihr Euch ca. ein bis zwei Wochen Zeit lassen.

Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme
Bei mehr als 6 Monaten bis zum Eintrittstermin sollte ein Rücktrittsrecht vereinbart werden.

Das Aufgabengebiet
Hier sollte zumindest eine kurze Beschreibung der Aufgaben und der Einordnung in die Betriebshierarchie erfolgen.

Die Vergütung
Hier sollte man sich vorher im Bekanntenkreis und mittels verschiedener Branchenspiegel orientieren.

Überstundenregelung
Hier sollte man für Klarheit sorgen. Werden Überstunden beispielsweise abgefeiert oder ausbezahlt? Wer nicht für eine Bezahlung der Überstunden kämpft, bekommt leicht ein paar mehr davon aufgedrückt.

Urlaub
In den ersten 6 Monaten besteht grundsätzlich eine Urlaubssperre.

Wenn mehrere Vertragsangebote vorliegen
Je nach der Marktsituation lohnt es sich unter Bezugnahme auf die anderen Angebote, weitere Verhandlungsrunden einzuleiten. Wer sich hier gut verkauft, wird voraussichtlich später auch im Sinne des Unternehmens hart verhandeln. So kann der eigene Wert also durchaus noch unterstrichen werden.

Checkliste Vertragsbestandteile