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Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

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WiWi Gast

Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

ich hab nur ein Arbeitsvertrag vorliegen, aber einige Fragen / Unsicherheiten dazu.

  1. Es ist vereinbart, dass man Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhält (zusammen 13,3 Gehälter). Dazu gibt es auch ein Infoflyer vom Unternehmen, in denen dies erklärt wird. Davon steht aber nichts im Arbeitsvertrag (nur die monatliche Gesamtvergütung tarifliches Gehalt + außertrarifliche Zulage).
    Problematisch oder ist es normal, dass dies explizit nicht aufgeführt wird?

  2. Der Anspruch auf Vergütung für Mehrarbeit entfällt für einen generell zumutbaren Umfang von 20 Mehrarbeitsstunden. Bedeutet dies auch, das man die Überstunden nicht angerechnet bekommt oder, dass man mehr als 20+ Stunden haben muss, damit diese ausgezahlt werden?

  3. Kündigung innerhalb der Probezeit Frist von 1 Monat zum Monatsende. Sind gesetzlich nicht zwei Wochen vorgeschrieben?

  4. Wenn es Unternehmensinteressen erfordern, Versetzung an einen anderen Dienstort vorzunehmen. Geht das so einfach?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

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WiWi Gast

Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

1.-3. habe ich auch so ähnlich.
Bei 4 wäre ich stutzig.

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WiWi Gast

Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

  1. alles normal
  2. Keine Überstunden ausbezahlt nur Gleitzeit
  3. Normal
  4. Wenn du es unterschreibst dann schon
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Brezel88

Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

  1. Normal - Der AG will sich dazu nicht verpflichten bzw. auf diese Zahlungen hast du keinen Anspruch

  2. Die ersten 20 Überstunden werden nicht bezahlt. Hier solltest du erfragen, wie es mit abfeiern aussieht und generell Zeiterfassung, Vertrauensarbeitszeit etc.

  3. Gesetzlich ist ein Minimum von 2 Wochen vorgeschrieben. Wenn du 1 Monat unterschreibst, gilt ein Monat.

  4. Normal bzw. nicht ungewöhnlich
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WiWi Gast

Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

Punkt 1-3 sind absolut normal und üblich.

WiWi Gast schrieb am 18.09.2019:

  1. Wenn es Unternehmensinteressen erfordern, Versetzung an einen anderen Dienstort vorzunehmen. Geht das so einfach?

Jein. Das Recht auf einseitige Versetzung kann man zwar im Arbeitsvertrag regeln, jedoch gelten dann trotzdem gewisse gesetzliche Regeln. Z.B. bedarf die Versetzung einer gewissen betrieblichen Notwendigkeit, darf nicht zu häufig passieren und der Arbeitgeber muss dann für die entstandenen Kosten aufkommen (z.B. Umzug etc.).
In der Praxis kommen einseitige Versetzungen aber kaum vor, weil die meisten Arbeitnehmer dann schlicht kündigen würden.

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WiWi Gast

Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

  1. Der Arbeitgeber behält sich so das Recht vor, Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch mal nicht zu zahlen. Es wird so zur freiwilligen Leistung, die er dir willkürlich entziehen kann.

  2. Das heißt, dass du z.B. 40 Stunden im Vertrag hast, aber effektiv 45 Stunden im Monat arbeiten sollst. Du bekommst für diese 5 Stunden in der Woche (20 Stunden im Monat) kein Geld und kannst zu 100% davon ausgehen, dass die "zufällig" immer anfallen.

  3. Da ist jetzt kein Problem, da das für beide Seiten gilt.

  4. Das heißt, dass der Arbeitgeber dich an einen anderen Standort versetzen kann, wenn er dich da braucht. Wird besonders gerne benutzt, wenn man Mitarbeiter irgendwann mal loswerden will ;)
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WiWi Gast

Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 18.09.2019:

  1. Der Arbeitgeber behält sich so das Recht vor, Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch mal nicht zu zahlen. Es wird so zur freiwilligen Leistung, die er dir willkürlich entziehen kann.

  2. Das heißt, dass du z.B. 40 Stunden im Vertrag hast, aber effektiv 45 Stunden im Monat arbeiten sollst. Du bekommst für diese 5 Stunden in der Woche (20 Stunden im Monat) kein Geld und kannst zu 100% davon ausgehen, dass die "zufällig" immer anfallen.

  3. Da ist jetzt kein Problem, da das für beide Seiten gilt.

  4. Das heißt, dass der Arbeitgeber dich an einen anderen Standort versetzen kann, wenn er dich da braucht. Wird besonders gerne benutzt, wenn man Mitarbeiter irgendwann mal loswerden will ;)

Ja, genau so ist das zu verstehen. Realistisch betrachtet kürzen die dir nachträglich den Lohn:

  • deine Sonderzahlungen können gestrichen werden
  • du arbeitest 20 Sunden pro Monat kostenlos
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WiWi Gast

Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 18.09.2019:

  1. Der Arbeitgeber behält sich so das Recht vor, Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch mal nicht zu zahlen. Es wird so zur freiwilligen Leistung, die er dir willkürlich entziehen kann.

  2. Das heißt, dass du z.B. 40 Stunden im Vertrag hast, aber effektiv 45 Stunden im Monat arbeiten sollst. Du bekommst für diese 5 Stunden in der Woche (20 Stunden im Monat) kein Geld und kannst zu 100% davon ausgehen, dass die "zufällig" immer anfallen.

  3. Da ist jetzt kein Problem, da das für beide Seiten gilt.

  4. Das heißt, dass der Arbeitgeber dich an einen anderen Standort versetzen kann, wenn er dich da braucht. Wird besonders gerne benutzt, wenn man Mitarbeiter irgendwann mal loswerden will ;)
  1. Das kommt darauf an, wo das geregelt ist. Wenn es z.B. eine Betriebsvereinbarung gibt, worauf sich im Arbeitsvertrag bezogen wird, dann kann man das nicht mal so eben willkürlich ändern.

  2. Ja, wenn unvergütet, dann heißt das für mich, auch nicht abfeiern, denn das wäre quasi das selbe. Ist mittlerweile bei sehr vielen üblich, dass eine gewisse Anzahl Überstunden quasi mit enthalten sind. Es kommt aber drauf an, wie das im Unternehmen gelebt wird. Bei mir sind z.B. alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten, egal ob ich keine oder 100 im Monat mache, aber es ist dahingehend fair geregelt, dass ich die Arbeitszeit wirklich selbst steuern kann. In manchen Monaten ist dann halt auch mal Ranklotzen angesagt, in anderen komme ich um 10:00, gehe nach dem Mittagessen mal 2h ins Freibad und setz mich Abends nur noch bissl ins Büro. Das ganze sollte immer ein Geben und Nehmen sein.

  3. Das geht aber im Grunde sowieso immer. Wenn ein Job an einem Standort wegfällt und am anderen aufgebaut wird, weil man sich strukturell anders aufstellen will, dann bekommt man normalerweise eine Änderungskündigung. Die kann man dann annehmen und mitwechseln oder ablehnen und man ist draußen. Vollkommen egal ob im Arbeitsvertrag etwas zur Versetzung steht oder nicht. Es geht in beiden Fällen nicht, dass man das willkürlich macht. In meinem Beispiel muss es eine entsprechende Umstrukturierung geben und ihm Fall wie es im Arbeitsvertrag steht "das Unternehmensinteresse erfordern". Auch das ist nicht beliebig auslegbar.
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WiWi Gast

Fragen zu vorliegendem Arbeitsvertrag

Super, danke euch für die Antworten. Das hilft mir weiter

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