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Arbeitsvertrag & -rechtAV

Startertipps: Arbeitsvertrag 1 - Grundlagen, Probezeit

Wichtig für Berufseinsteiger: Wann muss ein Arbeitsvertrag spätestens abgeschlossen werden? Ist der Vertrag auch gültig, wenn er mündlich vereinbart wurde? Wie ist das mit der Probezeit? - Diese und viele weitere Fragen klärt die neue Serie zum Arbeitsvertrag.

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis, definiert Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Er ist das wichtigste, aber nicht das einzige Regelwerk, das auf das Arbeitsverhältnis Einfluss nimmt. Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können ebenfalls wichtige Vereinbarungen enthalten. Der Arbeitsvertrag aber enthält

Muss der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Ein Arbeitsvertrag wird nicht unbedingt erst mit Unterzeichnung eines Vertragspapiers geschlossen. Er kann auch per Handschlag oder einfach mündlich abgeschlossen werden. Man kann zwar einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen, formlose Abschlüsse bleiben aber grundsätzlich wirksam.

In der Praxis wird jedoch häufig vereinbart, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zunächst zwei von ihm unterschriebene Vertragsexemplare aushändigt und der Arbeitsvertrag dann erst mit Rückgabe des vom Arbeitnehmer unterschriebenen Schriftstücks geschlossen wird.

Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Zunächst ist wichtig, wann Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Vertrag abschließen - also unterzeichnen: Erhält man nach Abschluss ein besseres Angebot und tritt die ältere Stelle nicht an, kann man sich schadensersatzpflichtig machen.

Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist der Zeitpunkt, zu dem man wirklich im Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen soll. Er wird in aller Regel nicht mit dem Datum des Vertragsschlusses identisch sein. Man sollte darauf achten, immer zum Ersten des Monats anzufangen (siehe die folgenden Beispiele).

Beispiel: Berechnung wichtiger Fristen

Die Probezeit

Echte Probezeit
Man kann vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis zunächst einmal grundsätzlich ohne Kündigung am Ende der vereinbarten Zeit enden soll. Dauer und Erprobungszweck als Grund für die Befristung müssen im Vertrag deutlich zum Ausdruck kommen. Auch befristete Probearbeitsverhältnisse können ordentlich gekündigt werden, sofern diese Möglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde (BAG-Urteil vom 19.6.1980, DB 1980 S. 2246). Darauf sollte man achten, damit man im Falle einer beruflichen Verbesserung den Vertrag schnell lösen kann.

Beispiel


Normale Probezeit
Im häufigeren Fall schließt man einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeitvereinbarung. Dieses Probearbeitsverhältnis geht nach Ablauf der Probezeit in ein Dauerarbeitsverhältnis über, sofern es nicht zuvor gekündigt wird. Das ist damit genau der umgekehrte Fall zur »echten« Probezeit, denn wenn niemand kündigt, wird man automatisch »fest angestellt«.

Beispiel

Die zulässige Dauer einer Probezeit richtet sich nach den Anforderungen der Beschäftigung. Üblich sind zwischen drei und sechs Monate, in außergewöhnlichen Fällen (z.B. besonders verantwortungsvolle Positionen) können auch neun oder zwölf Monate vereinbart werden.


Hinweis
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den
der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
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